... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Gebrauchtfahrzeug mit Sachmangelhaftung über Händler, nach Kauf zur HU vorführen und Händler Mängel zahlen lassen?
die-scharfs
Beitrag 20.09.2022, 19:22
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2313
Beigetreten: 28.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41696



    
 
Hallo zusammen,

klappt das?

Man kaufe ein Gebraucht-Alt-Fahrzeug (1000-3000 EUR, >15 Jahre) vom Händler, logischerweise mit Sachmangelhaftung, mit "Rest-TÜV", stelle das Fz kurz vor Ablauf der Plakette, aber noch in dem Haftungszeitraum zur HU vor und fordert den Händler zur Mängelbeseitigung auf, letzteres vielleicht auch noch anwaltlich?

Bitte um Einschätzungen. Danke!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 20.09.2022, 19:29
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



Nö klappt nicht....weil im Wissen um die Sachmangelhaftung dir Autos für 1000-3000 Euro nur windige Händler mit ganz vielen Cousins verkaufen, wo zum Zeitpunkt wo du mit deinem Titel um die Ecke kommst, an selber stelle mit selben Fahrzeugbestand und selben Personal bereits ein rechtlich neuer Kfz-Handel betrieben wird und dein Vertragspartner nicht mehr Ladungsfähig ist....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 20.09.2022, 19:53
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9915
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Das dürfte sehr schwierig werden. Urteile


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 20.09.2022, 20:58
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24268
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ein Sachmangel ist eine Abweichung vom Zustand von den subjektiven und objektiven Anforderungen. Subjektive Anforderungen ergeben sich aus dem Vertrag und dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck, objektive aus der Eignung für gewöhnliche Verwendung und der üblichen Beschafenheit, die der Käufer erwarten kann (mal abgesehen von speziellen Konstellationen).

Wenn also im Vertrag nichts besonderes steht, muss der Kram nur so lange halten, dass er sich für die gewöhnliche Eignung eines so und so lange gebrauchten Wagen eignet und so beschaffen ist, wie man es bei einem so und so lange gebrauchten Auto erwarten kann.

Die Verjährungsfrist wird der Verkäufer wohl im Normalfall auch auf 1 Jahr festlegen.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 23.09.2022, 10:01
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26599
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Bei dem Alter sind die meisten Mängel Verschleiß, und der fällt nicht unter die Gewährleistung. Klappt also nicht.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 02:03