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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89978 ![]() |
vielleicht gibt es schon einen Post dazu den ich nicht gefunden habe, so tut es mir Leid und ich würde mich über einen Link freuen. Überbreite LADUNG ist in Deutschland bis 3m möglich, man muss nur eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wie ist das im Rest Europas? Gelten da auch die 3m Breite und nachdem erhöhte Anforderungen? Gibt es irgendwo im endlosen Internet eine Tabelle dafür? Ich würde mich riesig über eine Antwort freuen. Liebe Grüße aus Hamburg Johann |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Das mit den drei Metern Breite ist so erst einmal nicht zutreffend. Bei 2,55 Metern ist Schluss. Darüber muss nachgewiesen werden, dass zum Beispiel die Unteilbarkeit der Ladung vorliegt und nicht hochkant transportiert werden kann etc. Und das ist in anderen Ländern sehr ähnlich. Ausnahmegenehmigungen für Ladungen bis drei Meter Breite können vereinfacht beantragt werden und auch der Absicherungs- und Begleitaufwand ist geringer als darüber. Ansatzpunkt sind also die Eigenschaften der Ladung. Und das ist in Europa identisch. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89978 ![]() |
Hallo Ulm,
vielen dank für Deine Antwort. "Ausnahmegenehmigungen für Ladungen bis drei Meter Breite können vereinfacht beantragt werden und auch der Absicherungs- und Begleitaufwand ist geringer als darüber." Das habe ich eigentlich gemeint, danke, dass Du es so konkret forumilert hast ![]() Alles klar! Besten Dank für Deine Hilfe!! Liebe Grüße Johann |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 10:31 |