... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahrerlaubnis von Diplomaten, Konsuln und ihrem Gefolge
Inspektor
Beitrag 19.09.2022, 17:46
Beitrag #1


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 46
Beigetreten: 31.01.2014
Mitglieds-Nr.: 71388



    
 
Hallo,

im Gegensatz zu den fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen bzgl. stationierter NATO-Truppen konnte ich weder in der FeV noch sonst wo Regelungen zum fahrerlaubnisrechtlichen Umgang mit Diplomaten, Konsuln und ihrem Gefolge finden. Auch im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen bin ich nicht fündig geworden.

Fallen diese (sofern sie keine EWR-Fahrerlaubnis besitzen) tatsächlich unter die ungünstigen Regelungen des § 29 FeV, wonach deren Fahrerlaubnis nach Wohnsitzverlegung nur noch sechs Monate in Deutschland gilt? Das erschiene mir doch sehr seltsam. Oder wird von ihnen kein Wohnsitz i.S.d. § 7 FeV begründet?

Mir ist klar, dass der Personenkreis je nach genauer Rolle Immunität genießt und daher oftmals kein Fahren ohne Fahrerlaubnis begehen kann. Je nach Art der Fahrt kann eine Immunität aber auch ausgeschlossen sein (z.B. Konsul auf Privatfahrt).

Vielen Dank für eure Hilfe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 19.09.2022, 20:46
Beitrag #2





Guests






Schau mal in "Zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland"– RdSchr. v. 15.9.2015 – 503-90-507.00 –
Vom Auswärtigen Amt. Da werden in Teil 6 die Fallkonstellationen ganz gut dargestellt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Inspektor
Beitrag 21.09.2022, 05:03
Beitrag #3


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 46
Beigetreten: 31.01.2014
Mitglieds-Nr.: 71388



Danke, das hilft mir schon mal weiter! wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 18:08