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> Benzin als Ladung in der Garage?
GM_
Beitrag 18.09.2022, 21:23
Beitrag #1


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Hallo,

Hintergrund: Im Boot vor der Haustür sind 220l Benzin, so weit so gut und legal.

Sollte nun der große Blackout kommen, dann wird daraus natürlich ein hoch begehrtes Gut, denn aktuell kauft sich Hinz und Kunz für den kommenden Winter einen Stromerzeuger, die Preise für Qualitätsprodukte (Honda EU22i) steigen wöchentlich um 150 €, und in den nächsten 2 ... 3 Wochen sind die langfristig ausverkauft.

Der Tankdeckel vom Boot ist nicht verschließbar, also mit etwas Chuzpe ist das Zeug evtl. schnell über Nacht verchwunden. D.h., wenn es wirklich brenzlig wird, sollte das Zeug ins Haus oder in die verschlossene Garage, wie auch immer. Wäre natürlich schön, dies irgendwie legal zu machen, aber da gibt es ja eine Grenze von 20 l pro Haus oder Garage.

Andererseits darf man ja als Privatperson laut ADR auch größere Mengen Benzin (240 l ?) transportieren, und somit auch legal in ein Auto oder einen Anhänger verladen.

Darf nun eigentlich dieses Auto bzw. dieser Anhänger samt vorschriftsmäßiger Ladung auch in der Garage stehen?

12 Metallkanister à 20l habe ich jedenfalls schon mal beschafft.


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Hoheneicherstation
Beitrag 18.09.2022, 22:44
Beitrag #2


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Lagern darf man 20 Liter Benzin und/oder 200 Liter Dieselkraftstoff. Im Haus.

Ob ein Fahrzeug, in dem 240 Liter Kraftstoff lagern, dann als Lagerbehälter anzusehen ist ? think.gif

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Barney
Beitrag 19.09.2022, 07:43
Beitrag #3


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Der Sprit ist im Bootstank gut aufgehoben. Ich würd ihn dort lassen .. und lediglich mit geringem Aufwand eine Funkalarmanlage mit LED Strahler, Lautsprecher, Kamera usw. aufm Boot hintüdeln .. das bringt natürlich nur was, wenn immer jemand zu Hause ist.
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Skjaldar
Beitrag 19.09.2022, 07:58
Beitrag #4


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Wäre es da auf Dauer nicht praktischer, einen abschließbaren Tankdeckel einbauen zu lassen?
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Buchholzer
Beitrag 19.09.2022, 08:24
Beitrag #5


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Der nützt wenn es richtig brenzlig wird, genauso wenig wie eine abschließbare Garagentür....
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F117
Beitrag 19.09.2022, 14:02
Beitrag #6


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Also darf ich mit vollem (Auto-)-Tank nicht in der Garage parken? Da gehen ja 70 Liter rein.


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It's a lie we don't believe anymore!"

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blackdodge
Beitrag 19.09.2022, 17:43
Beitrag #7


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warum nicht.

nötiges Betriebsmittel gehört zum Fahrzeug (auch beim Boot), Reservekraftstoff lagern regelt die örtliche Brandschutzsatzung (meist). Also Einlagern in Kanistern , eine Menge von mehr als 20 Litern, sollte da ein Problem sein.

aber anders, warum parkt man das Boot vor der Haustür und lagert es nicht über den Winter, analog von Campern, ein ?


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F117
Beitrag 19.09.2022, 20:19
Beitrag #8


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Zitat (blackdodge @ 19.09.2022, 18:43) *
warum nicht.

Das meine ich doch. Der Sprit im Bootstank ist unkritisch, also den Trailer samt Boot in die Garage und gut ist.


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Tanker
Beitrag 19.09.2022, 21:14
Beitrag #9


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Für die 240 Liter brauchst du eh einen Auffangraum. Warum dann nicht in den Tankraum? Wer einen hat. Ist bis 200Liter erlaubt. Darüber braucht man eine Genehmigung.
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Hoheneicherstation
Beitrag 19.09.2022, 21:30
Beitrag #10


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Das sind 240 Liter Benzin!

Da sind nur 20 Liter erlaubt ...

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GM_
Beitrag 19.09.2022, 23:31
Beitrag #11


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Vielen Dank für Eure Beiträge.

Zitat (Barney @ 19.09.2022, 08:43) *
Der Sprit ist im Bootstank gut aufgehoben. Ich würd ihn dort lassen .. und lediglich mit geringem Aufwand eine Funkalarmanlage mit LED Strahler, Lautsprecher, Kamera usw. aufm Boot hintüdeln .. das bringt natürlich nur was, wenn immer jemand zu Hause ist.
Naja, das wäre schon einiger Aufwand, da gibt es auch keinen Strom, und permanent auf die Bootsbatterie wird mühsam mit dauernd nachladen.


Zitat (Skjaldar @ 19.09.2022, 08:58) *
Wäre es da auf Dauer nicht praktischer, einen abschließbaren Tankdeckel einbauen zu lassen?
Der Deckel sitzt auf einem Rohr, und wenn mir das einer absägt sind die Späne im Tank.


Zitat (Buchholzer @ 19.09.2022, 09:24) *
Der nützt wenn es richtig brenzlig wird, genauso wenig wie eine abschließbare Garagentür....
Beim Boot kann man sich anhand des Außenborders denken, dass da ein größerer Tank drin sein muss. Bei der Garage weiß man ja nicht, dass da ein mit 240 l Benzin beladener Anhänger drin steht. Und da bei uns immer Autos davor stehen vermutet man auch eher kein Auto drin.


Zitat (blackdodge @ 19.09.2022, 18:43) *
Reservekraftstoff lagern regelt die örtliche Brandschutzsatzung (meist). Also Einlagern in Kanistern , eine Menge von mehr als 20 Litern, sollte da ein Problem sein.
Ok, also ich darf mit zwölf 20 l-Kanistern Sprit im Kofferraum oder Anhänger quer durch die Lande pesen. Nur in die Garage fahren darf ich damit nicht, nicht einmal mit nur 25 l im Kofferraum? Was wäre mit den 25 l in öffentlichen Parkhäusern?


Zitat (blackdodge @ 19.09.2022, 18:43) *
aber anders, warum parkt man das Boot vor der Haustür und lagert es nicht über den Winter, analog von Campern, ein ?
Das ist unpraktisch wenn man daran arbeiten will und ein Platz für 9m *2,3m plus Abstand zum Nachbarn kostet ganz schön Geld, außerdem habe ich dafür extra einen am Hang befestigten Pkw-Stellplatz verlängern und verbreitern lassen.


Zitat (F117 @ 19.09.2022, 21:19) *
Der Sprit im Bootstank ist unkritisch, also den Trailer samt Boot in die Garage und gut ist.
Paßt nicht.


Letztlich weiß ich nicht, wie groß das Diebstahlrisiko wirklich ist und ich will auch den Teufel nicht an die Wand malen, ich denke nur immer gern etwas vorauus. Wäre schon saublöd, wenn man erst lang und breit vorsorgt und sich im tatsächlichen Ernstfall dann einfach so beklauen läßt.


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blackdodge
Beitrag 20.09.2022, 03:09
Beitrag #12


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mal ne einfache und eindeutige Erläuterung zur Gefahrgutsache und Beförderung

https://gefahrgut-shop.ch/de/wissen/befoerd...-privatpersonen

Was aber regelmäßig als Hinweis vergessen wird, Einige Regeln sind trotzdem einzuhalten.

Ladungssicherung -> StVO

es darf nix rauströpfeln usw.

Wenn Verstöße gegen LASI-Vorschriften usw. festgestellt werden, kann man die Freistellung in die Tonne kloppen und man rutscht erstklassig ins ADR rein.

Übrigens gehört dazu auch eine zugelassene für den Stoff geprüfte Verpackung. Also nicht irgendein Wasserkanister mit Benzin bzw Diesel sondern einer mit ner langen Nummer die meist mit den Buchstaben un im Kreis beginnt.


noch was zur Lektüre

https://www.vci.de/vci/downloads-vci/vci-le...rgaenzungen.pdf


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GerhardNL
Beitrag 20.09.2022, 08:20
Beitrag #13


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Zitat (GM_ @ 19.09.2022, 23:31) *
Beim Boot kann man sich anhand des Außenborders denken, dass da ein größerer Tank drin sein muss.

Dann würde ich mir ehrlich gesagt mehr Sorgen machen, dass der Außenborder geklaut wird, als um den Tankinhalt.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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aussie
Beitrag 20.09.2022, 08:31
Beitrag #14


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.... warum das Benzin nicht in die PKW umpumpen und dort verbrauchen? Und nächstes Jahr hoffentlich wieder günstig nachtanken.
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AMenge
Beitrag 20.09.2022, 08:37
Beitrag #15


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Kommt drauf an, aus welchem Material der Tank ist. Mein Motorrad stelle ich grundsätzlich nur vollgetankt über den Winter ab, um Korrosion vorzubeugen. Beim Boot dürfte es ähnlich sein.
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Mueck
Beitrag 20.09.2022, 09:42
Beitrag #16


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Zitat (GM_ @ 20.09.2022, 00:31) *
Der Deckel sitzt auf einem Rohr, und wenn mir das einer absägt sind die Späne im Tank.
... und irgendein außen montierter, nicht so einfach abschraubbarer/vrbiegbarer und abschließbarer Bügel drüber, so dass der Deckel nicht runter geht, so lange der Bügel drüber ist?
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rapit
Beitrag 20.09.2022, 09:45
Beitrag #17


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Zitat (blackdodge @ 19.09.2022, 18:43) *
warum parkt man das Boot vor der Haustür und lagert es nicht über den Winter, analog von Campern, ein ?

So hat man mindestens alle 2 Wochen was davon, wenn man den Trailer umparkt.

Briefmarkensammler holen doch auch ab und an die Alben raus, ohne die Marken gleich zu verschicken, oder?

(Ist aber nur eine Vermutung, ich habe früher immer nur behauptet, ich hätte eine Briefmarkensammlung, aber das ist lange her...)


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mueck
Beitrag 20.09.2022, 10:05
Beitrag #18


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Zitat (rapit @ 20.09.2022, 10:45) *
ich habe früher immer nur behauptet, ich hätte eine Briefmarkensammlung, aber
... keine Frau wollte sie sich jemals anschauen? whistling.gif
Irgendwo muss auch bei mir noch bissele Altpapier rumstehen ...
Ein Bekannter, vereinsmäßig organisierter Sammler, sagt ja, alle überaltert und Markt quasi zusammengebrochen ...
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silenz
Beitrag 20.09.2022, 10:09
Beitrag #19


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Zitat (rapit @ 20.09.2022, 10:45) *
So hat man mindestens alle 2 Wochen was davon, wenn man den Trailer umparkt.

Es wird sich doch wohl nicht um einen öffentlichen Stellplatz handeln?

Sonst wären das ja völlig neue Dimensionen.
Zitat (GM_ @ 20.09.2022, 00:31) *
... außerdem habe ich dafür extra einen am Hang befestigten Pkw-Stellplatz verlängern und verbreitern lassen.

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Buchholzer
Beitrag 20.09.2022, 10:19
Beitrag #20


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Zitat (GM_ @ 20.09.2022, 00:31) *
Zitat (Buchholzer @ 19.09.2022, 09:24) *
Der nützt wenn es richtig brenzlig wird, genauso wenig wie eine abschließbare Garagentür....
Beim Boot kann man sich anhand des Außenborders denken, dass da ein größerer Tank drin sein muss. Bei der Garage weiß man ja nicht, dass da ein mit 240 l Benzin beladener Anhänger drin steht. Und da bei uns immer Autos davor stehen vermutet man auch eher kein Auto drin.


so ein Aluhut versperrt manchmal den Blick aufs wesentliche.....geh mal davon aus das deine Nachbarn sehr genau wissen was so alles bei dir passiert....und das sind die, die wenn es brenzlig wird, auch die Türen offen weil sie wissen wo es was gibt.....
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Explosiv
Beitrag 20.09.2022, 12:06
Beitrag #21


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Einfach ne Hütte drumrumbauen und das Tor derselben abschließen. Bei der Gelegenheit die Hütte gleich mit Strom verkabeln, Solaranlage aufs Dach und ne Einbruchsalarmanlage installieren. Schon sind die Benzinvorräte im Boot sicher.
Es kann so einfach sein....


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Tanker
Beitrag 20.09.2022, 19:31
Beitrag #22


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Zitat (Hoheneicherstation @ 19.09.2022, 22:30) *
Das sind 240 Liter Benzin!

Da sind nur 20 Liter erlaubt ...


Ich schrieb Tankraum! Oder wie kann man sonst in einem Haus mehr als 20 Liter Heizöl lagern? Allerdings braucht man bei mehr als 200 Litern bei Benzin eine Genehmigung. Und eigentlich eine Ex-geschützte Verkabelung. wink.gif
Man braucht beim lagern natürlich einen Auffangraum.
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Hoheneicherstation
Beitrag 20.09.2022, 19:48
Beitrag #23


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Ein Fahrzeug mit einem 240 Liter grossen Benzintank, das auch in die Garage passt, ginge auch ...

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GM_
Beitrag 20.09.2022, 21:47
Beitrag #24


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Zitat (GerhardNL @ 20.09.2022, 09:20) *
Dann würde ich mir ehrlich gesagt mehr Sorgen machen, dass der Außenborder geklaut wird, als um den Tankinhalt.
Der ist versichert, wie das ganze Boot. Macht auch Lärm und kostet etwas Zeit, den rauszusägen. Und der Trailer ist auch auf hohem Niveau gesichert.


Zitat (aussie @ 20.09.2022, 09:31) *
.... warum das Benzin nicht in die PKW umpumpen und dort verbrauchen? Und nächstes Jahr hoffentlich wieder günstig nachtanken.
Es geht doch darum, dass ich den Sprit ggf. im Winter für meinen eigenen Stromerzeuger vorhalten will. wavey.gif


Zitat (Tanker @ 19.09.2022, 22:14) *
Für die 240 Liter brauchst du eh einen Auffangraum. Warum dann nicht in den Tankraum? Wer einen hat. Ist bis 200Liter erlaubt. Darüber braucht man eine Genehmigung.
Ok, mein Heizöl-Tankraum ist natürlich als Auffangraum gebaut. Und da darf ich 10 Kanister à 20 Liter Benzin neben die Heizöltanks stellen?

Bist du sicher?

Zitat (Hoheneicherstation @ 20.09.2022, 20:48) *
Ein Fahrzeug mit einem 240 Liter grossen Benzintank, das auch in die Garage passt, ginge auch ...
Naja, also so ein Fahrzeug wollte ich deshalb nun nicht kaufen. Ich dachte, ich stelle meinen Klaufix in die Garage und packe da die Kanister drauf und dann ist das vielleicht legal. whistling.gif


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Tanker
Beitrag 21.09.2022, 00:36
Beitrag #25


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Ziemlich sicher. Es gibt aber bestimmt den einen oder die andere die Bedenken äussern. Wer will kann sich ja die TRbF und VbF zu Gemüte führen.
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Allgeier
Beitrag 21.09.2022, 07:57
Beitrag #26


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Zitat (Tanker @ 21.09.2022, 01:36) *
... Wer will kann sich ja die TRbF und VbF zu Gemüte führen.

Upsi, was lernt man eigentlich als Tankerfahrer in den ADR-Auffrischungskursen? Die VbF (in D) wurde 2003 aufgehoben ...
Relevant sind seither BetrSichV, GefStoffV und diverse technische Regeln.
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Tanker
Beitrag 21.09.2022, 21:51
Beitrag #27


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Da mein letzter ADR-Kurs noch gar nicht so lange her ist glaube ich mich zu erinern dass da überhaupt nichts über TRbF, VBF usw. gesagt wurde.
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GM_
Beitrag 21.09.2022, 23:28
Beitrag #28


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Kennst du die Stelle, wo das mit den 200l Benzin in einem Tankraum erwähnt ist?


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udobur
Beitrag 23.09.2022, 05:26
Beitrag #29


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Zitat (GM_ @ 20.09.2022, 22:47) *
Zitat (Tanker @ 19.09.2022, 22:14) *
Für die 240 Liter brauchst du eh einen Auffangraum. Warum dann nicht in den Tankraum? Wer einen hat. Ist bis 200Liter erlaubt. Darüber braucht man eine Genehmigung.
Ok, mein Heizöl-Tankraum ist natürlich als Auffangraum gebaut. Und da darf ich 10 Kanister à 20 Liter Benzin neben die Heizöltanks stellen?


Eine gute Frage ... für die es wohl keine allgemeingültige Aussage gibt.

Fakt 1:
Das jeweils gültige Landesbaurecht beschränkt in der Regel das Lagern von Kraftstoffen (Benzin, Diesel) in Garagen, wobei Tankinhalte von Fahrzeugen / Booten / Rasenmäher etc, nicht berücksichtigt werden.

Fakt 2:
Regelwerke wie TRGS 510 und Co gelten nicht für Privatpersonen. (Es kann auch für Privatpersonen sinnvoll sein, sich bei der Lagerung daran zu orientieren.)

Fakt 3:
Im Regelfall wird die Lagerung von "Brennstoffen" (also Heizöl, Pellets, Flüssiggas) über eine Landesspezifische "Feuerungsverordnung" oder ein vergleichbares Rechtswerk geregelt.

Für Benzin ist mir - nach den letzten Änderungen der VbF - jedoch noch kein konkretes Regelwerk untergekommen.
Allerdings könnte sich ein Blick in die Vertragsbedingungen des Sachversicheres / Gebäudeversicheres lohnen, dort werden sehr häufig solche Sachen auf privatrechtlicher Ebene geregelt.



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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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Explosiv
Beitrag 23.09.2022, 07:18
Beitrag #30


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Wenn Benzin in geschlossenen Räumen aufbewahrt wird, sollte man das Explosionsrisiko beachten. Im Gegensatz zu Diesel und Heizöl emittiert Benzin ständig, auch bei Temperaturen unter Null, leicht entzünliche Gase. In der richtigen Konzentration mit Luftsauerstoff hoch explosiv.
Räume zum Lagern von Benzin müssen daher gut durchlüftet sein. Für Garagen ist das meist gegeben, für Heizöllagerräume eher nicht.
Nicht, dass aus dem Wunsch nach Autarkie in der eigenen Hütte ein Himmelfahrtskommando mit Verlust der Hütte und ggf. des Lebens wird.
Wenn man schon Angst hat, sollte man die auf reale Gefahren konzentrieren.
Ex-sichere elektrische Anlage im Lagerraum und den Räumen, in die er ausgasen kann, wäre sehr zu empfehlen. Noch mehr zu empfehlen wäre, das Lagern in Innenräumen zu lassen.

Dafür braucht es keine Vorschriften oder technische Regelwerke, die Private treffen oder auch nicht. Dafür reicht der gesunde Menschenverstand, das Wissen um die Tücken von Benzin- gerade viele ehemalige Bootseigner benzingetriebener Boote können davon leidvoll berichten.


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Buchholzer
Beitrag 23.09.2022, 17:25
Beitrag #31


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Im Heizraum dürfen nur 20 Liter Benzin eingelagert werden. Ergibt sich aus der jeweiligen Landesbrandschutzverordnung und die haben alle die selbe Höchstgrenze von Max 20. Liter….alles darüber hinaus muss genehmigt werden.
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Tanker
Beitrag 23.09.2022, 23:47
Beitrag #32


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Ich gebs auf. Denn irgendwelche Vorschrifte verweisen immer auf irgendwelche andere Vorschriften. Am Ende dann das Ergebnis frei nach Goethe: Da Steh ich nun ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor.
Aber es ist ein Unterschied zwischen Transportunterbrechung und Lagerung. Und bei Lagerung ist ein Auffangbehälter Vorschrift. Ich kenne auf große Lager wo noch ganz andere Sache wie Benzin auch im Keller gelagert werden. Und zum Thema dicht. Warum fragen und fragten mich Kunden immer warum es bei ihnen im Keller immer nach Heizöl stinkt? Weil früher eben Tanks aus den falschen Materialen gefertigt wurden. Da ließ das Material eben den Öldampf durch das Material hindurch diffundieren. Kann man nichts dagegen machen ausser das man die Tanks austauscht. Woran erkennt man ausser dem Geruch die Tanks? Weil die Hersteller dieser Tanks heute Werbung mit geruchsdichten Tanks machen. Wenn ich in der Schule richtig aufgepasst habe brennen angeblich nur die Dämpfe. Oder wie sagte mir mal ein Ingenieur einer Mineralölgesellschaft? Zum Glück stimmt meist die Mischung nicht, sonst hätten wir schon lange keine Tankstellen mehr.
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GM_
Beitrag 24.09.2022, 12:15
Beitrag #33


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@udobur

Danke dir für Deine wie immer qualifizierte Auskunft, die bringt uns endlich voran. thumbup.gif

Zitat (udobur @ 23.09.2022, 06:26) *
Das jeweils gültige Landesbaurecht beschränkt in der Regel das Lagern von Kraftstoffen (Benzin, Diesel) in Garagen, wobei Tankinhalte von Fahrzeugen / Booten / Rasenmäher etc, nicht berücksichtigt werden.
Habe ich gefunden, für BW: Garagenverordnung

Zitat ('GaVO')
§ 14 Betriebsvorschriften

(2) In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden.
Benzinkanister im Kofferraum wären somit nicht explizit beschränkt. Benzinkanister auf dem Anhänger geladen hingegen geht nicht, da kein Kfz.



Zitat (udobur @ 23.09.2022, 06:26) *
Im Regelfall wird die Lagerung von "Brennstoffen" (also Heizöl, Pellets, Flüssiggas) über eine Landesspezifische "Feuerungsverordnung" oder ein vergleichbares Rechtswerk geregelt.
Ja, auch gefunden, für BW: Feuerungsverordnung

Bezüglich Brennstofflagerung stehen dort im Wesentlichen Beschränkungen drin, also maximale Mengen für Heizöl, Diesel, Pellets, Flüssiggas. Beschränkungen für Benzin stehen da garkeine drin, aber implizit hat man den Eindruck, dass Benzin nicht gelagert werden darf. So steht dort z.B.
Zitat ('FeuVO')
(3) Brennstofflagerräume für flüssige Brennstoffe müssen ... 2. an den Zugängen mit der Aufschrift »HEIZÖLLAGERUNG« oder »DIESELKRAFTSTOFFLAGERUNG« gekennzeichnet sein.


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GM_
Beitrag 24.09.2022, 12:44
Beitrag #34


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@Explosiv

Primär wollte ich @Tanker animieren, dass er seine Aussagen bezüglich Heizölraum mit Fakten/Links unterlegt, weil hier kreuz und quer ins Blaue dies und jenes behauptet wird, siehe z.B. @Buchholzer.

Ansonsten: Nein, ich habe keinerlei Angst, ich bin nur nicht gerne abhängig von einer immer irrationaleren Energiepolitik. Und wie gesagt: Selbst das Bundesamt rät uns, mit zwei Wochen Stromausfall zu rechnen, und das bereits längst vor der aktuellen Krise.


Ich hatte von Anfang an gehofft, dass @udobur sich dazu äußern würde, und ich denke er hat wohl alles Relevante gesagt.


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Buchholzer
Beitrag 25.09.2022, 13:32
Beitrag #35


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Zitat (GM_ @ 24.09.2022, 13:15) *
Benzinkanister im Kofferraum wären somit nicht explizit beschränkt. Benzinkanister auf dem Anhänger geladen hingegen geht nicht, da kein Kfz.


Doch, denn wenn du mehr als 240l Benzin im Fahrzeug befördern willst oder die Kanister größer 60l sind, bist du ADR-pflichtig.....insofern Maximal 4 Kanister zu 60 Liter im Fahrzeug bzw. bei kleineren Kanistern maximal 240 Liter
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Tanker
Beitrag 26.09.2022, 22:43
Beitrag #36


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In der Feuerungsverordnung steht doch schon alles. ZB. darf man Blockheizkraftwerkde und ortsfeste Verbrenungsmotoren betreiben. Wo steht den das ein Verbrennungsmotor nur mit Diesel läuft? Und so groß ist der Unterschied der Explosionsgrezen zwischen Benzin und Flüssiggas auch nicht. Wenn das Gemisch zu mager ist oder zu fett explodiert eben nichts. Die Älteren unter uns kennen es vieleicht noch wenn die Kiste nicht ansprang oder wieder ausging. ranting.gif
@Buchholzer In meinem letzten ADR-Lehrgang waren es aber noch 333 Liter Benzin. Hat sich da in letzten halben Jahr was geändert? -
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ulm
Beitrag 27.09.2022, 05:02
Beitrag #37


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Zitat (Buchholzer @ 25.09.2022, 14:32) *
Doch, denn wenn du mehr als 240l Benzin im Fahrzeug befördern willst oder die Kanister größer 60l sind, bist du ADR-pflichtig.

Es geht doch gar nicht um die Beförderung, sondern um die Lagerung. Daher sehe ich kein Anwendungsgebiet des ADR.
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Buchholzer
Beitrag 27.09.2022, 06:21
Beitrag #38


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Wenn es im Auto ist, ist es Beförderung…keine Lagerung. Auch wenn das Auto nur in der Garage steht.

@Tanker…333l waren mobile Tamkanlagen…
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Explosiv
Beitrag 27.09.2022, 08:22
Beitrag #39


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Zitat (Tanker @ 26.09.2022, 23:43) *
In der Feuerungsverordnung steht doch schon alles. ZB. darf man Blockheizkraftwerkde und ortsfeste Verbrenungsmotoren betreiben. Wo steht den das ein Verbrennungsmotor nur mit Diesel läuft? Und so groß ist der Unterschied der Explosionsgrezen zwischen Benzin und Flüssiggas auch nicht. ...


Der große Unterschied ist, dass Flüssiggas in einem geschlossenen System befindlich ist und eher kein unverbranntes Gas in die Raumatmosphäre entweicht. Darauf sind solche Anlagen auch regelmäßig zu überprüfen.
Benzin dagegen befindet sich in einem offenen System, und die Benzingase werden, wenn keine besonderen Ausgasungs- und Lüftungsanstrengungen unternommen werden, der Raumluft zugeführt. In Räumen, die nur selten aufgesucht werden und somit wenig Luftaustausch stattfindet, kann dann durchaus ein explosionsfähiges Gemisch entstehen. Auch ohne, dass ein Fehler in der Anlage vorliegt. Außer in der Anlagenplanung vielleicht, sowas überhaupt zu installieren.
Daher möchte ich wetten, dass bei solchen benzingetriebenen Anlagen in Innenräumen besondere Ansprüche an die Entgasung, die Lüftung und die Ex-Sicherheit der elektrischen Anlage gestellt werden. Als ehemaliger Bergmann in Ex-gefährdetem Steinkohlebergbau kenne ich mich mit den Sicherheitsmaßnahmen dort einigermaßen aus. So ist etwa Diesel zum Betrieb von Loks dort unter Auflagen zugelassen, Benzin aber nie und unter keinen Umständen.

Nochmal Beispiel aus dem Bootsbereich. Motorräume von Einbaubenzinern müssen vor dem Einschalten der Motorelektrik und dem Starten der Motoren eine jeweils vorgeschriebene Zeit zwangsbelüftet werden, um die anstehenden Gase abzuführen. Etliche beim Startvorgang explodierte Boote haben zu solchen Vorschriften geführt. Da das nicht jeder Eigner so eng sieht, passieren auf schlecht gewarteten Booten immer noch solche Explosionen. Mit der Physik lässt sich nicht verhandeln. Wo immer es geht, sind Einbaubootsmotoren Diesel, keine Benziner.

Im Haus würde ich sowas nicht haben wollen. Stromerzeuger gibt es auch als Diesel, nur so als Hinweis. Die sind dann meist auch ausreichend potent für die Versorgung eines Hauses mit dem Nötigsten über eine längere Zeit.


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Buchholzer
Beitrag 27.09.2022, 11:58
Beitrag #40


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udobur
Beitrag 27.09.2022, 17:34
Beitrag #41


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@buchholzer, @tanker
Die Freistellung für Privatpersonen (ADR 1.1.3.1 a) ist auf 240 Liter im max. 60-Liter-Behältern begrenzt. (Plus 60 Liter in tragbaren Behältern nach ADR 1.3.3.3 a - "Reservesprit" für das Fahrzeug ...) Ein derartiger Transport wäre völlig freigestellt.

Die 333 Liter kommen aus ADR 1.1.3.6. (1000-Punkte-Regel) - kannst du zwar auch als Privatperson nutzen, dann aber mit dem dazugehörigen Brimbamborium ... ADR-Verpackungen oder ADR-Großpackmittel, Bezettelung, Papiere, Feuerlöscher, ...

Zitat (Explosiv @ 27.09.2022, 09:22) *
Stromerzeuger gibt es auch als Diesel, nur so als Hinweis.
Und die dürfen, wenn das Gerät mitmacht, sogar mit Heizöl betrieben werden (Energiesteuergesetz, begünstigte Anlage).


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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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GM_
Beitrag 28.09.2022, 11:36
Beitrag #42


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Danke, @udobur

Zitat (Explosiv @ 27.09.2022, 09:22) *
Stromerzeuger gibt es auch als Diesel, nur so als Hinweis. Die sind dann meist auch ausreichend potent für die Versorgung eines Hauses mit dem Nötigsten über eine längere Zeit.

Langfristig wird das bei mir auch ein Diesel werden, zum Beispiel: Güde GSE 5501 DSG. Kostet normal unter 1500€, momentan aber auch über 2000€, also gleicher Preis wie ein Honda EU22i-Benziner.

Aber: Das Ding haut brutto 96 dB raus, und ist damit schon bei den leisesten. Eine zusätzliche Schalldämmung gibt es da nur im Eigenbau, und Eigenbau dauert bei mir. Für meinen Honda-Benziner habe ich eine super Schalldämmung fertig von der Stange bekommen: Isolierhuber. Video dazu. Somit ist der schon einsatzbereit.

Und der Diesel wiegt 135 kg. Mal eben aus dem Keller holen und tagsüber mobil auf die Terasse stellen geht da nicht. Da muss ich mir einen Einbauplatz überlegen wo er fest installiert wird. Im Heizkeller ist kein Platz, da wird es schon eng wenn eine WP dazu kommt, denn die Ölheizung bleibt natürlich drin.


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Tanker
Beitrag 29.09.2022, 00:24
Beitrag #43


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Zitat
Der große Unterschied ist, dass Flüssiggas in einem geschlossenen System befindlich ist und eher kein unverbranntes Gas in die Raumatmosphäre entweicht. Darauf sind solche Anlagen auch regelmäßig zu überprüfen.
Benzin dagegen befindet sich in einem offenen System, und die Benzingase werden, wenn keine besonderen Ausgasungs- und Lüftungsanstrengungen unternommen werden, der Raumluft zugeführt. In Räumen, die nur selten aufgesucht werden und somit wenig Luftaustausch stattfindet, kann dann durchaus ein explosionsfähiges Gemisch entstehen. Auch ohne, dass ein Fehler in der Anlage vorliegt.


Warum wohl wird auch bei Flüssiggas spezielle Maßnahmen gefordert? Warum dürfe da nur 6500Kg pro Brandabschnitt oder Gebäude gelagert werden? Und auch da kann eine undichte Dichtung und anderes auftreten. Was verstehts du unter einem geschlossenen System? Der Tank muß auch bei Benzin dicht sein. Und Gaspendeln muß man auch. Schon aus Umweltschutzgründen.
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Explosiv
Beitrag 29.09.2022, 07:22
Beitrag #44


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So manche Hose wird halt unbequem, wenn man Gürtel und Hosenträger anzieht und dann immer noch Angst hat, dass sie rutschen könnte.

WP anschaffen, aber Öl bleibt, weil man der WP nicht traut. Stromerzeuger mannigfaltige Art, weil man einem der stabilsten Stromnetze weltweit nicht traut. Und dann Angst hat, man hätte nicht genug Sprit für Selbige.

German Angst?


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GM_
Beitrag 29.09.2022, 12:48
Beitrag #45


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Zitat (Explosiv @ 29.09.2022, 08:22) *
WP anschaffen, aber Öl bleibt, weil man der WP nicht traut.
Wenn es richtig kalt wird reicht bei mir die Vorlauftemperatur der WP nicht aus, dann geht nur noch Ölheizung, und die ist erst 15 Jahre alt, also neuster Stand, sowas entsorgt man nicht.

Und so ganz nebenbei erhöht die WP natürlich die Abhängigkeit von bedeutenden Strommengen erheblich, eine Ölheizung hingegen braucht nur wenig Strom, die kann man schon mit zwei 12V-Batterien und einem kleinen Inverter am Laufen halten (leere Batterie am Auto im Leerlauf wieder aufladen).

Und was viele Leute sicher nicht wissen: Bei großer Kälte schalten all die schönen neuen WPs im Lande gleichzeitig alle ihre schönen neuen Heizstäbe zu und erzeugen Wärme 1:1 aus reinstem Strom, dies natürlich besonders nachts (das ist die Zeit wenn es am kältesten ist und wenn all die schönen neuen PV-Anlagen im Lande keinen Strom einspeisen). Aber zum Glück "haben wir ja kein Strommengenproblem" (Habeck).

Das könnte noch lustig werden, Fernabschaltung von WPs gibt es ja zum Glück. Viel Spaß dann an alle, die frei von technischem Verständnis ihre Ölheizung entsorgt haben.


Zitat (Explosiv @ 29.09.2022, 08:22) *
... weil man einem der stabilsten Stromnetze weltweit nicht traut.
Das mit dem stabilsten Stromnetz gründete sich einst auf stabile Kraftwerke, die aber alle abgeschatet werden. FrüherTM war unser Stromnetz weitgehend redundant, in Zukunft soll es zunehmend auf der letzten Rille gefahren werden. Redundanz beim Strom kann man sich nur noch selber schaffen.

Nun ist PV auf dem Dach ja schon eine gute Ergänznug, aber wie schon gesagt geht es um die kältesten Zeiten im Winter, der uns trotz Klimawandel scheinbar nach wie vor heimsucht: Zu der Jahrezeit ist PV bekanntlich weder ergiebig noch verlässlich. Ein finales Backup für Strom ist also durchaus sinnvoll.

Zitat (Explosiv @ 29.09.2022, 08:22) *
Stromerzeuger mannigfaltige Art,
Es ist ja durchaus nicht nur die Prepper-Szene, die sich derzeit mit Stromerzeugern eindeckt. Und wieso mannigfaltiger Art? Bei mir ist es für dieses Jahr ein Benziner geworden, weil das eine schnelle und einfache Lösung war. Falls es nächstes oder übernächstes Jahr ein Diesel wird kann der Benziner wieder verkauft werden.


Zitat (Explosiv @ 29.09.2022, 08:22) *
Und dann Angst hat, man hätte nicht genug Sprit für Selbige.
Wer hatte oben nochmal die Ängste geäußert, wie leicht Benzin doch hochgehen könnte?

Keine Sorge: Ich kriege das Benzin schon gelagert. Ich bin über Vorschriften gerne informiert, aber deshalb habe keine Angst davor, sie wenn nötig durch GMV zu ersetzen.


Zitat (Explosiv @ 29.09.2022, 08:22) *
German Angst?
Quatsch mit Soße, Angst spielt bei mir überhaupt keine Rolle. Wie du siehst reicht ein bißchen technisches Verständnis aus für vernünftige Entscheidungen.


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Beitrag 30.09.2022, 07:26
Beitrag #46


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Das mit dem Ex bei Benzin ist keine Angst, sondern Tatsache.
Entweder man berücksichtigt das, worauf ich hinweisen wollte, oder man hat eben ein erhöhtes Risiko. Wie Du willst, ist ja nicht mein Haus.


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Beitrag 30.09.2022, 11:18
Beitrag #47


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Siehst du, du bewertest Risiken auf Grund von Tatsachen, nichts anderes mache ich auch, aber mir wirfst du Angst vor.

Bisher mußten wir davon ausgehen, dass zum Jahresende alle KKW abgeschaltet werden. Auf dieser Basis habe ich meine Entscheidungen getroffen. Jetzt hat selbst Mr. Habeck eingeräumt (Statement vom 27.09. 18:15 Uhr), dass wir ein Netzstabilitätsproblem bekommen, und dass diese beiden KKW (wörtlich) dabei "helfen können".

Nun, wenn selbst ein Grüner das sagt, dann wird es sich da wohl um Tatsachen handeln. Das Ding ist jetzt nur, dass ich das auf Grund eines gewissen technischen Verständnisses schon lange vor Mr. Habeck wußte und das Risiko offensichtlich schon früher richtig bewertet habe.

Nun ist durch den Weiterbetrieb der beiden Kraftwerke das Risiko von Stromausfällen ein gutes Stück weit gesunken, aber da sie nur dabei "helfen können" bleibt es dünnes Eis.

Und falls die KKW im April abgeschaltet werden haben wir nächsten Winter die selbe Situation, denn nach allem was ich weiß wird auch da die Sonne nachts nicht scheinen, egal wieviel Ausbau wir betreiben.

Es wäre also töricht, einen einmal angeschafften Stromerzeuger jetzt gleich wieder zu verkaufen, oder auf die Lagerung von Treibstoff zu verzichten, nur weil bei einem Herrn Habeck so ganz langsam eine Erkenntnis einsetzt. Die Verfügbarkeit des Stromnetzes ist zu einer Variablen geworden, das hat nichts mit Angst zu tun. Und schuld ist nicht Putin sondern 40 Jahre verfehlte deutsche Energiepolitik.


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Beitrag 02.10.2022, 06:56
Beitrag #48


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Nein, die Befürchtung einer Stromkrise im Winter fußt nicht auf Tatsachen, sondern auf Projektionen.
Etwa, wie sich die Mangellage in F in Kombination mit extremem Niedrigwasser und Dunkelflaute auf das deutsche Stromnetz auswirken könnte. Betonung auf "könnte".

Und um eine mögliche, aber wenig wahrscheinliche Gefährdung der Netzstabilität abzuwenden, werden die 2 AKW länger betrieben werden dürfen.

Ein extremes Niedrigwasser relevanter Wasserwege, über die Kohlekraftwerke versorgt werden, ist im Winter extrem unwahrscheinlich. Aber eben nicht unmöglich. Keinesfalls ist ein solches Niedrigwasser ein Fakt.


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Beitrag 02.10.2022, 11:42
Beitrag #49


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Lass doch doch die billige Wortklauberei: Die zunehmende Möglichkeit von Stromausfällen ist eine Tatsache, der sich selbst die Grünen nicht mehr entziehen können.

Du magst einverstanden sein, dass die Netzstabilität zum Gegenstand eines Roulettespiels wird, ich sehe das anders.


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Explosiv
Beitrag 02.10.2022, 14:20
Beitrag #50


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Das bedeutet noch lange nicht, dass mit derart langen und flächendeckenden Stromausfällen zu rechnen wäre, die einen solchen Aufwand rechtfertigen, den Du betreiben willst. Meine Meinung, Deine ist halt ne andere.

Das Maximale, was zu befürchten wäre, sind kurzzeitige Stromabschaltungen in begrenzten Regionen, um eine generelle Überlastung zu vermeiden. Dabei würde es sich um wenige Stunden handeln, die zwar dann unbequem, aber nicht bedrohlich wären. Weder für die Temperaturen in Gebäuden noch in Kühlschränken oder Tiefkühlern.

Da habe ich mehr Bedenken wegen nochmaliger Starkregenfälle, die Tafostationen fluten und somit räumlich begrenzte Blackouts verursachen als vor einer rotierenden Abschaltung diesen Winter. Und nächsten Winter sind wir eh durch, mit mehr EE und mehr LPG-Terminals.

Das Geld für Deinen Aufwand ist dagegen einfach weg.

Aber jeder, wie er will.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.09.2023 - 00:46