... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V  < 1 2  
Reply to this topicStart new topic
> Verfolgungsfahrt mit Polizeibeamten außer Dienst
mir
Beitrag 22.09.2022, 14:13
Beitrag #51


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Damit solche Phantasien gar nicht erst aufkommen, steht in der Aufgabe der Vermerk, dass niemand gefährdet wurde.

Klausuraufgaben sind *immer* komisch. Klar, darüber kann man in bester VP-Manier noch ein paar Hundert Seiten verfassen. thread.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 22.09.2022, 15:27
Beitrag #52


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 884
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (silenz @ 20.09.2022, 08:16) *
Die ganze Geschichte ist doch für die Fragestellung konstruiert. Gemeint war bestimmt, dass er gerade die abgefahrenen Reifen gegen neue tauschen wollte, ihm aber der Handtaschenräuber dazwischen kam.

Genau meine Meinung.

Zitat (F117 @ 20.09.2022, 16:08) *
müsste der Polizist nicht abwägen, ob der beobachtete Raub und die Verfolgung des Räubers höher zu werten ist als das Risiko, 2 Tonnen Stahl auf unsicheren Reifen im öffentlichen Verkehr in Betrieb zu nehmen?

Diese Abwägung hat der Gesetzgeber schon vorgenommen - Straftat gegen Owi - also geringes Unrecht gegen sehr hohes Unrecht (Verbrechen)

Zitat (F117 @ 20.09.2022, 16:08) *
Was, wenn er wirklich mit diesen Reifen verunfallt?

Dann hätte das im Klausurtext gestanden.


Zitat (Alex79 @ 20.09.2022, 15:48) *
Ich frag mich eher, wie er als Polizist überhaupt die Reifen auf 1,3mm runtergebracht hat.

Der hat das Auto auf einen Anhänger geschoben und die Reifen auf dem Nürburgring abgerockt.



Zitat (F117 @ 22.09.2022, 11:46) *
Was, wenn der Slickfahrer auf Höhe des Mordbuben anbremst (ein Auto ist ja schneller als ein rennender Mordbube), ihm das Heck ausbricht wegen der Glatzenreifen, er den Mordbuben an der Hauswand einklemmt und so dingfest macht?

Lies nochmal den Klausurtext, ob dein Unsinn da drin steht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 22.09.2022, 22:17
Beitrag #53


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2132
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Zitat (shortie @ 22.09.2022, 16:27) *
dein Unsinn

Na na na, das muss nicht sein, oder?

'türlich ist das konsrtruiert, wie die ganze Klausurfrage auch. Dann stelle ich die Frage anders: Wie rechtfertigt sich der A, wenn er bei der Verfolgung des Räubers aufgrund seiner unzureichenden Bereifung (von der er ja Kenntnis hatte) einen (körperlichen/erheblichen Vermögens-)-Schaden anrichtet, und wie würde das sanktioniert?


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 22.09.2022, 22:30
Beitrag #54


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Der rechtfertigt sich damit, dass er wusste, dass der Räuber ein gesuchter Auftragsmörder war, der gerade bei der Ausführung eines Mords war.

Ich kann mir ebenfalls Dinge einfallen lassen, die nicht im Sachverhalt stehen. tongue.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 23.09.2022, 15:21
Beitrag #55


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2132
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Danke für die Antwort, sie ist enorm hilfreich.

Vielleicht kann ja jemand, der nicht Clowns frühstückt, meine Frage seriös (soweit das geht) beantworten?


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 23.09.2022, 17:00
Beitrag #56


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



unsure.gif Ich habe gar keinen Clown gefrühstückt. Stell ich mir auch nicht gesund vor, so ein schweres Mahl gleich am Morgen. Und die Quietschenase ist bestimmt aus Plastik.

Mahlzeit!


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 24.09.2022, 15:55
Beitrag #57


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 884
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (F117 @ 23.09.2022, 15:21) *
Vielleicht kann ja jemand, der nicht Clowns frühstückt, meine Frage seriös (soweit das geht) beantworten?

Du bist es, der clownige (unsinnige) Theorien aufstellt, die nicht im Klausurtext stehen.
Da musst du dich nicht wundern, wenn du ne passende Antwort kriegst.

Man kann einen gegebenen Sachverhalt immer bis ins abstruse Aufblasen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 24.09.2022, 16:16
Beitrag #58


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7666
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (F117 @ 22.09.2022, 23:17) *
Wie rechtfertigt sich der A, wenn er bei der Verfolgung des Räubers aufgrund seiner unzureichenden Bereifung (von der er ja Kenntnis hatte) einen (körperlichen/erheblichen Vermögens-)-Schaden anrichtet,


Vermutlich wird er vortragen, er war der Meinung aufgrund der trockenen Witterung würde die geringe Profiltiefe kein übermäßig erhöhtes Risiko bedeuten und deswegen hätte er bei seiner Fahrt die öffentliche gebührend berücksichtigt. Mithin habe er also nicht gegen seine Pflichten aus §70(4) StVZO verstoßen.

Dann müsste ihm jemand nachweisen, dass der Unfall tatsächlich durch die zu geringe Profiltiefe entstanden ist und nicht etwa durch einen simplen Fahrfehler.

Zitat
und wie würde das sanktioniert?


Bei Körperschäden sind wir im Strafrecht, da gibt es eh keine Sonderrechte.

Sofern es beim Sachschaden bleibt:
101118 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.4 BKat
Regelsatz 35 Euro. Wenn man die o.g. Argumentation nicht entkräften kann.

Sollte der Unfall nachweislich doch durch die abgefahrenen Reifen verursacht worden sein, die öffentliche Sicherheit damit also nicht gebührend berücksichtigt worden sein, dann wird es interessant:
Im StVO-Bereich ist der Verstoß gegen die entsprechende Vorschrift §35(8) ein eigene OWi (Nr. 135000, Regelsatz 25 Euro für den Grundtatbestand). In der StVZO ist das Außer-acht-lassen aber noch nichtmals als OWi definiert book.gif
Das bedeutet entweder, es kann überhaupt nicht sanktioniert werden oder (was ich eher glaube), damit ist eine Bedingung für die Ausnahme nicht erfüllt und es wird der eigentliche Verstoß geahndet (also Nummer 336620, 110 Euro und ein Punkt). Wobei ja oftmals bei der Überschreitung der Sonderrechte aufgrund nicht eigennütziger Handlung eine geringere Buße festgelegt wird.

Wichtig dürfte für den Beamten vor allem sein, dass man ihm keine grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Denn dann könnte ihn der Dienstherr für die Sachschäden in Regress nehmen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 24.09.2022, 22:37
Beitrag #59


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24500
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, hk_do,

Zitat (hk_do @ 24.09.2022, 17:16) *
Wichtig dürfte für den Beamten vor allem sein, dass man ihm keine grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Denn dann könnte ihn der Dienstherr für die Sachschäden in Regress nehmen...

für welche Sachschäden denn? Er war doch mit seinem Privat - PKW unterwegs. think.gif

Umgekehrt könnte ein Schuh daraus werden: Verursacht der Polizeibeamte bei einer berechtigten Verfolgungsfahrt mit seinem Privat - PKW einen Unfall, kann es sein, dass der Dienstherr seinen Schaden ersetzen muss.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 25.09.2022, 13:17
Beitrag #60


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7666
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (nachteule @ 24.09.2022, 23:37) *
für welche Sachschäden denn? Er war doch mit seinem Privat - PKW unterwegs. think.gif


Aber er hat dienstlich gehandelt. Da greift die Amtshaftung.

Zitat
Verursacht der Polizeibeamte bei einer berechtigten Verfolgungsfahrt mit seinem Privat - PKW einen Unfall, kann es sein, dass der Dienstherr seinen Schaden ersetzen muss.


und auch das dürfte bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein, oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 25.09.2022, 13:24
Beitrag #61


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Lies Art. 34 GG!

Wobei sich das eher um Schadensersatzansprüche dreht und nicht um Ersatz von eigenen Schäden.

Ich ziehe zurück giveup.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 25.09.2022, 16:37
Beitrag #62


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24500
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, hk_do,

Zitat (hk_do @ 25.09.2022, 14:17) *
Aber er hat dienstlich gehandelt. Da greift die Amtshaftung.

richtig. Verursacht er einen Fremdschaden, wird dieser durch den Dienstherrn ersetzt, genauso, wie der Schaden an seinem eigenen Fahrzeug.

Handelt der Beamt grob fahrlässig, kann es sein, dass der Dienstherr ihn für den verursachten Fremdschaden in Regress nimmt.

Im vorliegenden Fall gibt es aber keinen Fremdschaden; somit auch keinen Grund für eine Haftung oder einen Regress, und wenn er seinen eigenen PKW geschrottet hätte, hätte der Dienstherr ihn auch nicht in Regress nehmen können, we es keinen Fremdschaden gibt.

Viele Grüße,

Nachteule



--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 25.09.2022, 19:27
Beitrag #63


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7666
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Vorliegend hatte ein User eine Nebenfrage gestellt, die vom ursprünglichen Sachverhalt abwich wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 25.09.2022, 21:10
Beitrag #64


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2132
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Zitat (shortie @ 24.09.2022, 15:55) *
Du bist es, der clownige (unsinnige) Theorien aufstellt, die nicht im Klausurtext stehen.

Gerade die Regulars hier sollten wissen, dass ein Thread immer wieder gern mal von der Ausgangsfrage abweicht. Dieses Rumnölen, dass das ja nicht in der Ausgangsfrage steht, ist wie Fußpilz. Überflüssig. Meine Frage, die ich ja nach herber Kritik umformulieren musste, weil das ja völlig an der Sache vorbei und so weiter, ist neu. Ja. Und? Ich könnte dutzende Threads aus diesem Forum verlinken, in denen genau diese nölenden Regulars vom Threadttitel meilenweit abweichen. Haltet also mal den Ball flach.

ranting.gif

Danke an hk_do. Die Ausgangsfrage scheint ja beantwortet zu sein, der A darf mit den Glatzenreifen den Räuber verfolgen. Okay.

Aber was passiert, wenn etwas passiert, auch wenn das natürlich nicht Teil der ursprünglichen und den Thread maßgeblich bestimmenden Klausuraufgabe ist? (Verzeihung an die Regulars, wenn ich die Frage, die nicht zum Thread gehört, erneut stelle ...)


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 25.09.2022, 21:28
Beitrag #65


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



laugh2.gif Du bist ganz schön getriggert. laugh2.gif

Der Räuber kriegt nix. Der Polizist hat nicht rechtswidrig gehandelt, als er ihn mit defekten Reifen verfolgt hat. Keine Rechtswidrigkeit -> Kein Schadensersatz.



--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 25.09.2022, 21:50
Beitrag #66


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7666
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Einspruch! laugh2.gif

Nehmen wir doch mal den (von der Fragestellung des TE abweichenden und ebenfalls rein fiktiven!) Fall an, der Polizist habe bei seiner rechtmäßigen Verfolgung ohne schuldhaftes Handeln mit seinem Kfz. einen Schaden verursacht.

Um es etwas anschaulicher zu machen: Er habe einen Briefkasten und vier Gartenzwerge mit seinem PKW zerstört, als er dem Räuber den Weg abschnitt.

Wie würde es denn dann aussehen mit Schadenersatz
1. nach StVG, da der Schaden beim Betrieb eines Kfz. entstanden ist?
2. nach Polizeirecht, da der Schaden bei einer behördlichen Maßnahme entstanden ist?

gerne noch weiter differenziert für die Annahme,

a) dass ein unbeteiligter Dritter geschädigt wurde
b) dass Briefkasten und Gartenzwerge dem Raubopfer gehörten
und als Bonus
c) dass Briefkasten und Zwerge dem Räuber gehörten

Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 25.09.2022, 22:01
Beitrag #67


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2132
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Der Briefkasten gehört doch der Post ... thread.gif


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 25.09.2022, 22:38
Beitrag #68


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Also mich würde viel mehr interessieren, wenn man das schon abwandelt, wie das im folgenden Fall aussieht: Der Räuber bemerkt, dass sein Verfolger miserable Reifen hat und befürchtet zutreffend, dass der Verfolger deswegen in der nächsten Kurve von der Straße abkommen wird und ihn dabei töten wird. Um sein Leben zu retten, zieht er eine mitgeführte Pistole und erschießt den Verfolger. Er geht ebenso zutreffend davon aus, dass dies die einzige Möglichkeit ist, sein Leben zu retten.

Wie sieht's denn da mit der Strafbarkeit des Räubers aus, und welche Ansprüche haben die Hinterbliebenen, die von den Unterhaltszahlungen des Polizisten gelebt haben, gegen den Räuber und gegen den Dienstherren sowie gegen die Frau, der die Handtasche geraubt wurde?

Ergänzungsfrage: Wie sieht das nach US-amerikanischem Recht aus?


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 25.09.2022, 22:39
Beitrag #69


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2132
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



*seufz*


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 25.09.2022, 22:40
Beitrag #70


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Äh, Deine Frage wurde doch schon beantwortet.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 25.09.2022, 22:44
Beitrag #71


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2132
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Meine so'n bisschen. Die von hk_do bisher nicht.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 25.09.2022, 22:56
Beitrag #72


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ah, das nimmt er mir bestimmt nicht übel. wavey.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 25.09.2022, 23:03
Beitrag #73


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24500
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, hk_do,

um Dein Beispiel zu nehmen:

Hier müsste der Straßenräuber, der die Handtasche gestohlen und damit die Verfolgungsfahrt ausgelöst hat, beweisen, dass der anschließende Unfall und die Beschädigungen nur deshalb verursacht wurden, weil die Reifen unter der Mindestabfahrtsgrenze waren und nicht, weil der Polizeibeamte falsch gebremst oder gar absichtlich den Wagen quer gestellt hat, um mit dem umfallenden Briefkasten den Räuber an einer weiteren Flucht zu hindern. rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 25.09.2022, 23:10
Beitrag #74


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24781
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Selbst dann fehlt es noch immer an der Widerrechtlichkeit. Der Polizist darf bei der Verfolgung den Täter gefährden, das ergibt sich schon aus dem Festnahmerecht.

Aber nehmen wir einen anderen Fall: Der Polizist stellt den Täter an einem Bahnübergang, parkt den Wagen dort, setzt den Täter in seinem Wagen fest und telefoniert nach einem Streifenwagen zwecks Abtransport. Während er telefoniert, nähert sich ein Zug. Der Polizist kann nur noch aus dem Auto flüchten, der Täter wird vom Zug überrollt.

Unrealistisch? Pah ...

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058204575


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanker
Beitrag 26.09.2022, 22:57
Beitrag #75


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3337
Beigetreten: 28.05.2013
Mitglieds-Nr.: 68698



Was ist eigentlich wenn der Polizist unterwegs einen Reifen verliert weil er in der Hektik die Radschrauben nur leicht reingedreht hat um die Verfolgung auf zu nehmen und einen Gartenzaun umfährt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 28.09.2022, 13:41
Beitrag #76


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15896
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Zitat (rapit @ 19.09.2022, 08:41) *
wieso rennt er denn eigentlich dem Täter nicht hinterher? think.gif

Und wieso zieht er zuvor auf seinen PKW Reifen mit so geringem Profil auf?

Komische Klausur.

Vor allem komisch formuliert, Polizeideutsch? laugh2.gif
Unter "Reifen aufziehen" stelle ich mir wenn es nicht gerade um Fahrräder geht immer noch einen Monteur an einer Maschine in einer Werkstatt vor und bestimmt keinen Polizisten am Straßenrand, der wechselt höchstens Räder. rolleyes.gif


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V  < 1 2
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 20:00