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#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24781 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Damit solche Phantasien gar nicht erst aufkommen, steht in der Aufgabe der Vermerk, dass niemand gefährdet wurde.
Klausuraufgaben sind *immer* komisch. Klar, darüber kann man in bester VP-Manier noch ein paar Hundert Seiten verfassen. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 884 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Die ganze Geschichte ist doch für die Fragestellung konstruiert. Gemeint war bestimmt, dass er gerade die abgefahrenen Reifen gegen neue tauschen wollte, ihm aber der Handtaschenräuber dazwischen kam. Genau meine Meinung. müsste der Polizist nicht abwägen, ob der beobachtete Raub und die Verfolgung des Räubers höher zu werten ist als das Risiko, 2 Tonnen Stahl auf unsicheren Reifen im öffentlichen Verkehr in Betrieb zu nehmen? Diese Abwägung hat der Gesetzgeber schon vorgenommen - Straftat gegen Owi - also geringes Unrecht gegen sehr hohes Unrecht (Verbrechen) Was, wenn er wirklich mit diesen Reifen verunfallt? Dann hätte das im Klausurtext gestanden. Ich frag mich eher, wie er als Polizist überhaupt die Reifen auf 1,3mm runtergebracht hat. Der hat das Auto auf einen Anhänger geschoben und die Reifen auf dem Nürburgring abgerockt. Was, wenn der Slickfahrer auf Höhe des Mordbuben anbremst (ein Auto ist ja schneller als ein rennender Mordbube), ihm das Heck ausbricht wegen der Glatzenreifen, er den Mordbuben an der Hauswand einklemmt und so dingfest macht? Lies nochmal den Klausurtext, ob dein Unsinn da drin steht |
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2132 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
dein Unsinn Na na na, das muss nicht sein, oder? 'türlich ist das konsrtruiert, wie die ganze Klausurfrage auch. Dann stelle ich die Frage anders: Wie rechtfertigt sich der A, wenn er bei der Verfolgung des Räubers aufgrund seiner unzureichenden Bereifung (von der er ja Kenntnis hatte) einen (körperlichen/erheblichen Vermögens-)-Schaden anrichtet, und wie würde das sanktioniert? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24781 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der rechtfertigt sich damit, dass er wusste, dass der Räuber ein gesuchter Auftragsmörder war, der gerade bei der Ausführung eines Mords war.
Ich kann mir ebenfalls Dinge einfallen lassen, die nicht im Sachverhalt stehen. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2132 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Danke für die Antwort, sie ist enorm hilfreich.
Vielleicht kann ja jemand, der nicht Clowns frühstückt, meine Frage seriös (soweit das geht) beantworten? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24781 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
![]() Mahlzeit! -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 884 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Vielleicht kann ja jemand, der nicht Clowns frühstückt, meine Frage seriös (soweit das geht) beantworten? Du bist es, der clownige (unsinnige) Theorien aufstellt, die nicht im Klausurtext stehen. Da musst du dich nicht wundern, wenn du ne passende Antwort kriegst. Man kann einen gegebenen Sachverhalt immer bis ins abstruse Aufblasen. |
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#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7666 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wie rechtfertigt sich der A, wenn er bei der Verfolgung des Räubers aufgrund seiner unzureichenden Bereifung (von der er ja Kenntnis hatte) einen (körperlichen/erheblichen Vermögens-)-Schaden anrichtet, Vermutlich wird er vortragen, er war der Meinung aufgrund der trockenen Witterung würde die geringe Profiltiefe kein übermäßig erhöhtes Risiko bedeuten und deswegen hätte er bei seiner Fahrt die öffentliche gebührend berücksichtigt. Mithin habe er also nicht gegen seine Pflichten aus §70(4) StVZO verstoßen. Dann müsste ihm jemand nachweisen, dass der Unfall tatsächlich durch die zu geringe Profiltiefe entstanden ist und nicht etwa durch einen simplen Fahrfehler. Zitat und wie würde das sanktioniert? Bei Körperschäden sind wir im Strafrecht, da gibt es eh keine Sonderrechte. Sofern es beim Sachschaden bleibt: 101118 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.4 BKat Regelsatz 35 Euro. Wenn man die o.g. Argumentation nicht entkräften kann. Sollte der Unfall nachweislich doch durch die abgefahrenen Reifen verursacht worden sein, die öffentliche Sicherheit damit also nicht gebührend berücksichtigt worden sein, dann wird es interessant: Im StVO-Bereich ist der Verstoß gegen die entsprechende Vorschrift §35(8) ein eigene OWi (Nr. 135000, Regelsatz 25 Euro für den Grundtatbestand). In der StVZO ist das Außer-acht-lassen aber noch nichtmals als OWi definiert ![]() Das bedeutet entweder, es kann überhaupt nicht sanktioniert werden oder (was ich eher glaube), damit ist eine Bedingung für die Ausnahme nicht erfüllt und es wird der eigentliche Verstoß geahndet (also Nummer 336620, 110 Euro und ein Punkt). Wobei ja oftmals bei der Überschreitung der Sonderrechte aufgrund nicht eigennütziger Handlung eine geringere Buße festgelegt wird. Wichtig dürfte für den Beamten vor allem sein, dass man ihm keine grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Denn dann könnte ihn der Dienstherr für die Sachschäden in Regress nehmen... |
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, hk_do,
Wichtig dürfte für den Beamten vor allem sein, dass man ihm keine grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Denn dann könnte ihn der Dienstherr für die Sachschäden in Regress nehmen... für welche Sachschäden denn? Er war doch mit seinem Privat - PKW unterwegs. ![]() Umgekehrt könnte ein Schuh daraus werden: Verursacht der Polizeibeamte bei einer berechtigten Verfolgungsfahrt mit seinem Privat - PKW einen Unfall, kann es sein, dass der Dienstherr seinen Schaden ersetzen muss. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7666 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
für welche Sachschäden denn? Er war doch mit seinem Privat - PKW unterwegs. ![]() Aber er hat dienstlich gehandelt. Da greift die Amtshaftung. Zitat Verursacht der Polizeibeamte bei einer berechtigten Verfolgungsfahrt mit seinem Privat - PKW einen Unfall, kann es sein, dass der Dienstherr seinen Schaden ersetzen muss. und auch das dürfte bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein, oder? |
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#61
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Lies Art. 34 GG!
Wobei sich das eher um Schadensersatzansprüche dreht und nicht um Ersatz von eigenen Schäden. Ich ziehe zurück ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#62
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Hallo, hk_do,
Aber er hat dienstlich gehandelt. Da greift die Amtshaftung. richtig. Verursacht er einen Fremdschaden, wird dieser durch den Dienstherrn ersetzt, genauso, wie der Schaden an seinem eigenen Fahrzeug. Handelt der Beamt grob fahrlässig, kann es sein, dass der Dienstherr ihn für den verursachten Fremdschaden in Regress nimmt. Im vorliegenden Fall gibt es aber keinen Fremdschaden; somit auch keinen Grund für eine Haftung oder einen Regress, und wenn er seinen eigenen PKW geschrottet hätte, hätte der Dienstherr ihn auch nicht in Regress nehmen können, we es keinen Fremdschaden gibt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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#63
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Vorliegend hatte ein User eine Nebenfrage gestellt, die vom ursprünglichen Sachverhalt abwich
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#64
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Du bist es, der clownige (unsinnige) Theorien aufstellt, die nicht im Klausurtext stehen. Gerade die Regulars hier sollten wissen, dass ein Thread immer wieder gern mal von der Ausgangsfrage abweicht. Dieses Rumnölen, dass das ja nicht in der Ausgangsfrage steht, ist wie Fußpilz. Überflüssig. Meine Frage, die ich ja nach herber Kritik umformulieren musste, weil das ja völlig an der Sache vorbei und so weiter, ist neu. Ja. Und? Ich könnte dutzende Threads aus diesem Forum verlinken, in denen genau diese nölenden Regulars vom Threadttitel meilenweit abweichen. Haltet also mal den Ball flach. ![]() Danke an hk_do. Die Ausgangsfrage scheint ja beantwortet zu sein, der A darf mit den Glatzenreifen den Räuber verfolgen. Okay. Aber was passiert, wenn etwas passiert, auch wenn das natürlich nicht Teil der ursprünglichen und den Thread maßgeblich bestimmenden Klausuraufgabe ist? (Verzeihung an die Regulars, wenn ich die Frage, die nicht zum Thread gehört, erneut stelle ...) -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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#65
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![]() ![]() Der Räuber kriegt nix. Der Polizist hat nicht rechtswidrig gehandelt, als er ihn mit defekten Reifen verfolgt hat. Keine Rechtswidrigkeit -> Kein Schadensersatz. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7666 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Einspruch!
![]() Nehmen wir doch mal den (von der Fragestellung des TE abweichenden und ebenfalls rein fiktiven!) Fall an, der Polizist habe bei seiner rechtmäßigen Verfolgung ohne schuldhaftes Handeln mit seinem Kfz. einen Schaden verursacht. Um es etwas anschaulicher zu machen: Er habe einen Briefkasten und vier Gartenzwerge mit seinem PKW zerstört, als er dem Räuber den Weg abschnitt. Wie würde es denn dann aussehen mit Schadenersatz 1. nach StVG, da der Schaden beim Betrieb eines Kfz. entstanden ist? 2. nach Polizeirecht, da der Schaden bei einer behördlichen Maßnahme entstanden ist? gerne noch weiter differenziert für die Annahme, a) dass ein unbeteiligter Dritter geschädigt wurde b) dass Briefkasten und Gartenzwerge dem Raubopfer gehörten und als Bonus c) dass Briefkasten und Zwerge dem Räuber gehörten |
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#67
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Der Briefkasten gehört doch der Post ...
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Also mich würde viel mehr interessieren, wenn man das schon abwandelt, wie das im folgenden Fall aussieht: Der Räuber bemerkt, dass sein Verfolger miserable Reifen hat und befürchtet zutreffend, dass der Verfolger deswegen in der nächsten Kurve von der Straße abkommen wird und ihn dabei töten wird. Um sein Leben zu retten, zieht er eine mitgeführte Pistole und erschießt den Verfolger. Er geht ebenso zutreffend davon aus, dass dies die einzige Möglichkeit ist, sein Leben zu retten.
Wie sieht's denn da mit der Strafbarkeit des Räubers aus, und welche Ansprüche haben die Hinterbliebenen, die von den Unterhaltszahlungen des Polizisten gelebt haben, gegen den Räuber und gegen den Dienstherren sowie gegen die Frau, der die Handtasche geraubt wurde? Ergänzungsfrage: Wie sieht das nach US-amerikanischem Recht aus? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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*seufz*
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#70
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Äh, Deine Frage wurde doch schon beantwortet.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2132 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Meine so'n bisschen. Die von hk_do bisher nicht.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24781 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ah, das nimmt er mir bestimmt nicht übel.
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, hk_do,
um Dein Beispiel zu nehmen: Hier müsste der Straßenräuber, der die Handtasche gestohlen und damit die Verfolgungsfahrt ausgelöst hat, beweisen, dass der anschließende Unfall und die Beschädigungen nur deshalb verursacht wurden, weil die Reifen unter der Mindestabfahrtsgrenze waren und nicht, weil der Polizeibeamte falsch gebremst oder gar absichtlich den Wagen quer gestellt hat, um mit dem umfallenden Briefkasten den Räuber an einer weiteren Flucht zu hindern. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24781 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Selbst dann fehlt es noch immer an der Widerrechtlichkeit. Der Polizist darf bei der Verfolgung den Täter gefährden, das ergibt sich schon aus dem Festnahmerecht.
Aber nehmen wir einen anderen Fall: Der Polizist stellt den Täter an einem Bahnübergang, parkt den Wagen dort, setzt den Täter in seinem Wagen fest und telefoniert nach einem Streifenwagen zwecks Abtransport. Während er telefoniert, nähert sich ein Zug. Der Polizist kann nur noch aus dem Auto flüchten, der Täter wird vom Zug überrollt. Unrealistisch? Pah ... http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058204575 -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#75
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3337 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 ![]() |
Was ist eigentlich wenn der Polizist unterwegs einen Reifen verliert weil er in der Hektik die Radschrauben nur leicht reingedreht hat um die Verfolgung auf zu nehmen und einen Gartenzaun umfährt?
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Beitrag
#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15896 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
wieso rennt er denn eigentlich dem Täter nicht hinterher? ![]() Und wieso zieht er zuvor auf seinen PKW Reifen mit so geringem Profil auf? Komische Klausur. Vor allem komisch formuliert, Polizeideutsch? ![]() Unter "Reifen aufziehen" stelle ich mir wenn es nicht gerade um Fahrräder geht immer noch einen Monteur an einer Maschine in einer Werkstatt vor und bestimmt keinen Polizisten am Straßenrand, der wechselt höchstens Räder. ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 20:00 |