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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 03.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89940 ![]() |
Ich bin seit kurzem als Angestellter mit dem Sprinter im Nachtsprung unterwegs. Sprich: Ich fahre Abends zu einem HUB, bekomme dort Overnight Express-Pakete geladen und fahre die quer durch D in ein anderes HUB wo sie mir die dann von der Fläche zerren. Leider werde ich etwas alleingelassen was meine Fragen zum Ausfüllen des Tageskontrollblattes (TKB) angeht. Fahrerkollegen haben verschiedene Antworten auf meine Fragen und jeder hält seine für richtig. Daher würde ich gern man eurer Schwarmwissen dazu befragen: 1. Frage: Ich fahre leer von zu Hause aus (Sprinter darf ich mit nach Hause nehmen, Privatfahrten sind aber nicht erlaubt) zum 1. HUB, hab dann meine Tour und vom letzten HUB fahre ich leer wieder nach Hause. Sind die beiden Leerfahrten zum 1. HUB und vom letzten HUB nach Hause gewerblicher Güterkraftverkehr und müssen als Lenkzeit im TKB nachgehalten werden? Falls Ja, dann Frage 2 ignorieren. 2. Frage: Da ich die Hin- und Rückfahrt nicht nachhalten muss, der Wagen aber immer bei mir ist, entsteht zwischen Kilometerstand am Ende der Fahrt und dem Beginn der Fahrt am nächsten Tag eine Lücke von xy Kilometern. Inwiefern muss ein Nachweis vorhanden sein und welcher Art sollte der Nachweis sein, der diese Lücke erklärt? 3. Frage: Die TKB gehen von 0 bis 24 Uhr. Mein Tag beginnt aber sozusagen um 16 Uhr. Da starte ich meine Tour, bin frühs um 4 wieder zu Hause und habe dann Ruhezeit bis 16 Uhr. - Muss meine Lenk und Ruhezeit von 0 bis 24h passen und eingetragen werden oder notiere ich bei Notizen "Arbeits/Schichtbeginn 16 Uhr" und trage die Lenk und Ruhezeiten von 16 bis 16 Uhr ein? 4. Frage: Muss ich um 24 Uhr den Kilometerstand ins TKB als Fahrtende eintragen und auf dem nächsten Blatt damit als Fahrtbeginn wieder loslegen? Danke euch schon jetzt ![]() |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6463 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
1. Lenkzeit und Arbeitszeit bis und inkl Laden gehören damit auf das Tageskontrollblatt wie auch jede Teilentladung und die Heimfahrt. Nur Privatfahrten unterliegen nicht der Nachweispflicht. Privat darfst Du ja lt Arbeitgeber nicht.
2. sollte damit auch geklärt sein 3. entweder ihr schaut im Netz ob ihr ne passende, änderbare Vorlage gibt oder Du musste eben 2 Zettel malen/schreiben. Und ja, die LuRz müssen passen. Dein Chef kann ja auch nen Fahrtenschreiber einbauen lassen. Da ist es einfacher 4. wenn Ihr keine passende, änderbare Vorlage findet musst Du es wohl -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 45 Beigetreten: 16.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59880 ![]() |
Hallo und willkommen im Forum!
Zu Deiner Frage 1: Die Leerfahrten sind auch gewerblicher Güterverkehr und damit nachweispflichtig! Damit ist Deine Frage 2 auch erledigt. Zu Frage 3: Die maßgebliche VO 561/2006 zählt nicht in (Kalender-)Tagen sondern in 24-Stunden-Zeiträumen, die beliebig beginnen können und entsprechend 24 h später enden. Deine 24-Stunden-Zeiträume beginnen also um 16 Uhr und enden am nächsten Tag um 16 Uhr. Darin muss Deine komplette Ruhezeit liegen. Wenn Du um 16 Uhr Deine Schicht beginnst, musst Du einen Nachweis über die zurückliegende Ruhezeit (dreimal pro Woche mindestens 9 h, die restlichen Tage mindestens 11 h) erbringen, sonst darfst Du nicht losfahren. Also erstes Blatt nehmen und Ruhezeit in Deinem Beispiel von 4 - 16 Uhr eintragen. Um 16 Uhr beginnst Du dann Deine Arbeitsschicht (Schichtzeit ist 24 h minus Ruhezeit, also maximal 13 bzw. 15 Stunden), die dann um 4 Uhr (auf Blatt 2) endet. Innerhalb dieser Zeit müssen alle Regelungen zu Lenk, Arbeits-, Bereitschafts- und Pausenzeiten eingehalten und zeitnah dokumentiert werden. Jetzt nimmst Du Deine Ruhezeit und trägst diese um 16 Uhr bei Schichtbeginn nach. So geht es immer weiter. Wochenruhezeiten nicht vergessen! Den Tachostand um Mitternacht brauchst Du nicht einzutragen! Ab dem 01. Juli 2026 hat dann das Tageskontrollblatt ausgedient und es muss in Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs ab 2,5 t ein digitaler Tacho eingebaut sein und benutzt werden! Dann ist spätestens der Spuk vorbei! Hoffentlich hilft Dir das jetzt weiter! |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 03.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89940 ![]() |
Das klingt so für mich auch am sinnigsten. Vielen Dank euch!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 08:27 |