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> Reifen zerstochen
mir
Beitrag 10.01.2023, 15:31
Beitrag #51


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Zitat (uwe112 @ 10.01.2023, 15:27) *
Wenn ich nichts zu verbergen habe öffne ich die Tür,und warte nicht bis der herbeigerufene Schlüsseldienst gemeisam mit der Polizei die Tür öffnet.


Das ist aber vor Gericht verständlicherweise kein Schuldeingeständnis.


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uwe112
Beitrag 10.01.2023, 15:52
Beitrag #52


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Zitat (mir @ 10.01.2023, 15:31) *
Das ist aber vor Gericht verständlicherweise kein Schuldeingeständnis.


Das stimmt allerdings.

Aber das als Begründung noch sein angeblicher Filmriss mit aufgeführt wurde ,wäre dann mMn nicht mehr nötig gewesen.

Aber wie schon geschrieben der Vogel ist ausgeflogen.

Gruss

Uwe




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Gast_ewaldfnk_*
Beitrag 07.07.2023, 01:25
Beitrag #53





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Zitat (Buchholzer @ 26.08.2022, 13:44) *
Les mal deine Versicherungsbedingungen....das ist das Kleingedruckte, das irgendwie nie einer liest, was aber vieles erklärt...da ist bei fast allen Versicherungen die Reifenklausel drin, das reine Reifenschäden nicht abgedeckt sind. Wenn aber der Lack oder die Felge beschädigt sind, dann ist die Sache anders.....

Guten Tag. Tatsächlich müssen Sie die Versicherungsbedingungen lesen, da ein Radbruch möglicherweise überhaupt nicht im Versicherungsfall enthalten ist.
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ulm
Beitrag 07.07.2023, 09:43
Beitrag #54


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jens_16syncro
Beitrag 07.07.2023, 11:04
Beitrag #55


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Zitat (mir @ 12.10.2022, 19:42) *
Wenn eine gute Erbschaft in Sicht ist, vielleicht doch.

Also ich habe hier auch noch zwei Titel rumliegen, die noch nicht vollstreckt sind, weil die Schuldner mittellos sind (waren).
Dummerweise muss man aktiv die Vollstreckung betreiben, wenn man sein Geld haben möchte. Das setzt voraus, dass man eine ladungsfähige Adresse des Schuldners hat und einen Hinweis auf plötzlichen "Reichtum".
Beides ist nahezu nicht leistbar, wenn die Schuldner weit wegziehen. Das Geld werde ich nie bekommen, selbst wenn der Schuldner nach 29 Jahren erbt.

Bei einem Titel läuft m.W. ein Privatinsolvenzverfahren, da geht die Forderung sowieso unter.
Ich habe beide Titel über das gerichtliche Online-Mahnverfahren bekommen. Das war relativ günstig aber am Ende eben doch sinnfrei.


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(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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mir
Beitrag 07.07.2023, 11:09
Beitrag #56


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Wenn ein Titel auf einer Unerlaubten Handlung beruht (und das im Titel steht), geht die Forderung auch bei Privatinsolvenz nicht unter.,


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