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> Reifen zerstochen
uwe112
Beitrag 26.08.2022, 11:48
Beitrag #1


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Hallo,

mir wurden letzte Nacht 2 Reifen zerstochen,und noch 4 weitere an 2 anderen PKW`s.Der mutmaßliche Täter wurde per Schlüsseldienst aus seiner Wohnung geholt.Ist ein Mitbewohner aus dem Haus und wurde bei der Tat beobachtet.

Strafantrag meinerseits ist gestellt worden.

Meine KFZ Versicherung sagte mir,das eine Regulierung über die VK nicht abgedeckt ist ,da kein Vandalismus gegeben ist.Bei Beschädigungen am Lack wäre die Sachlage anders.

Ich habe TK mit 150 € und VK mit 300 € Selbstbeteidigung.

Es würde dann nur noch der Weg über`s Zivielrecht bleiben,bei dem mir Anwaltskosten entstehen, der mutmaßliche Täter ist H4 Empfänger.

Der Wert der 2 Monate alten Reifen beläuft sich auf ca. 320 €

Ich habe eine Verkehrs RSV .

Meine Fragen wären :Hat die Versicherung recht,obwohl der mutmaßliche Täter bekannt ist ? Macht es Sinn einen RA zu beauftragen ? Würde die RSV die Kosten übernehmen ?Oder die ganze Sache einfach hinehmem um die Kosten zu minimieren ?

Ist das eine Straftat oder nur eine OWI ?

Gruß

Uwe
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Buchholzer
Beitrag 26.08.2022, 12:44
Beitrag #2


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Les mal deine Versicherungsbedingungen....das ist das Kleingedruckte, das irgendwie nie einer liest, was aber vieles erklärt...da ist bei fast allen Versicherungen die Reifenklausel drin, das reine Reifenschäden nicht abgedeckt sind. Wenn aber der Lack oder die Felge beschädigt sind, dann ist die Sache anders.....
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GerhardNL
Beitrag 26.08.2022, 13:13
Beitrag #3


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Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 11:48) *
Es würde dann nur noch der Weg über`s Zivielrecht bleiben,bei dem mir Anwaltskosten entstehen, der mutmaßliche Täter ist H4 Empfänger.

Um dem Täter erst eine Rechnung, und falls er die nicht zahlt einen gerichtlichen Mahnbescheid ins Haus flattern zu lassen, braucht es keinen Anwalt. (Gerichtsgebühren fallen natürlich an, aber die sind überschaubar und werden dem Täter gleich mit in Rechnung gestellt.)

MfG
Gerhard


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uwe112
Beitrag 26.08.2022, 13:14
Beitrag #4


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Ok,dann war die Info der Versicherung korrekt.
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ulm
Beitrag 26.08.2022, 13:23
Beitrag #5


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Strafanzeige wegen der Sachbeschädigung ist der erste und wichtige Schritt.

Ich würde in so einem Fall tatsächlich mir das Geld für einen Anwalt sparen, denn das müsste ich vorstrecken.
Eine Rechnung schreiben, Zahlungsziel zwei Wochen, dann eine Mahnung mit weiterer Frist zwei Wochen,
beides per konventiuonellem "Prio"-Brief verschickt, dann hast Du einen Zustellnachweis.
Nach vier Wochen dann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Vorsicht, wenn Du das online machen willst, da gibt es viele Anbieter, die Geld für unnötige Dienstleistungen nehmen. Das Land NRW macht das direkt.

Die Forderung kannst Du dann in den nächsten 30 Jahren über den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Falls der Reifenstecher ein Insolvenzverfahren anstrebt: Restschuldbefreiung gibt es bei unerlaubter Handlung nicht.
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AMenge
Beitrag 26.08.2022, 13:39
Beitrag #6


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Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 11:48) *
Meine KFZ Versicherung sagte mir,das eine Regulierung über die VK nicht abgedeckt ist ,da kein Vandalismus gegeben ist.Bei Beschädigungen am Lack wäre die Sachlage anders.

Ich habe TK mit 150 € und VK mit 300 € Selbstbeteidigung.

Ich weiß jetzt nicht, was für eine Reifendimension du fährst, aber bei zwei neuen Reifen und 300€ Selbstbeteiligung (die ja nicht unüblich ist) wäre da von der Versicherung ohnehin wenig zu zahlen gewesen.
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uwe112
Beitrag 26.08.2022, 13:57
Beitrag #7


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Zitat (AMenge @ 26.08.2022, 14:39) *
Ich weiß jetzt nicht, was für eine Reifendimension du fährst, aber bei zwei neuen Reifen und 300€ Selbstbeteiligung (die ja nicht unüblich ist) wäre da von der Versicherung ohnehin wenig zu zahlen gewesen.


Das sind 245/45 R17 95W

Genauso hab ich mir das auch gedacht.

Laut meiner RSV würden die mich bei einer Vorderung durch einen RA ,gegen den Täter unterstützen.

Darum ging es mir eigendlich.

Danke für Eure Antworten

wavey.gif
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F117
Beitrag 26.08.2022, 14:33
Beitrag #8


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Ich würde die TK auf 0 € Eigenanteil setzen (habe ich bei meinen Fahrzeugen immer so gehalten). Nichts ist ärgerlicher, als wenn Dir ein Vollpfosten den Spiegel abtritt (oder wie hier die Reifen zersticht) und Du zwar eine Versicherung hast, aber trotzdem in die Tasche greifen musst. Da sind mit ein paar €/a Mehrprämie deutlich sympatischer.


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GerhardNL
Beitrag 26.08.2022, 14:41
Beitrag #9


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Zitat (ulm @ 26.08.2022, 13:23) *
Eine Rechnung schreiben, Zahlungsziel zwei Wochen, dann eine Mahnung mit weiterer Frist zwei Wochen,
beides per konventiuonellem "Prio"-Brief verschickt, dann hast Du einen Zustellnachweis.

Da der Typ im gleichen Haus wohnt, könnte der TE auch einfach die Rechnung, idealerweise vor einem Zeugen und/oder durch Foto dokumentiert, in den Briefschlitz stecken. Auf die außergerichtliche Mahnung kann man heutzutage auch verzichten. Und der gerichtliche Mahnbescheid wird sowieso vom Gericht förmlich zugestellt.

Ich wohne allerdings schon so lange nicht mehr in Deutschland, dass ich nichts mehr dazu sagen kann, wie man den gerichtlichen Mahnbescheid genau beantragt. Früher konnte man das Formular im Schreibwarenhandel kaufen, selbst ausfüllen und beim Amtsgericht einreichen.

Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 13:57) *
Laut meiner RSV würden die mich bei einer Vorderung durch einen RA ,gegen den Täter unterstützen.

Dann ist das doch ideal. Lehn' Dich zurück und lass den Anwalt machen.

MfG
Gerhard


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uwe112
Beitrag 26.08.2022, 14:42
Beitrag #10


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Zitat (F117 @ 26.08.2022, 15:33) *
Ich würde die TK auf 0 € Eigenanteil setzen (


Guter Tipp für die Zukunft.
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GerhardNL
Beitrag 26.08.2022, 14:45
Beitrag #11


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Zitat (F117 @ 26.08.2022, 14:33) *
Ich würde die TK auf 0 € Eigenanteil setzen (habe ich bei meinen Fahrzeugen immer so gehalten).

Kommt natürlich drauf an, ob Garagen- oder Laternenparker, und in welcher Gegend man wohnt. Ich habe lieber einen höheren Eigenanteil und eine niedrigere Prämie.

MfG
Gerhard


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uwe112
Beitrag 26.08.2022, 14:59
Beitrag #12


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Zitat (GerhardNL @ 26.08.2022, 15:41) *
Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 13:57) *
Laut meiner RSV würden die mich bei einer Vorderung durch einen RA ,gegen den Täter unterstützen.

Dann ist das doch ideal. Lehn' Dich zurück und lass den Anwalt machen.

MfG
Gerhard


Das ist mir telefonisch gesagt worden.Ich check das mal aus ,ob das überhaupt so ist.

Und das mit in den "Briefkasten einwerfen",werde ich nur bewaffnet oder mit Personenschutz machen.Ich weis nicht zu was dieser "Mensch" sonst noch in der Lage ist.Aber es ist ja alles Zivielrechtlich,solange wie keiner körperlich zu Schanden kommt.



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GerhardNL
Beitrag 26.08.2022, 15:09
Beitrag #13


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Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 14:59) *
Und das mit in den "Briefkasten einwerfen",werde ich nur bewaffnet oder mit Personenschutz machen. Ich weis nicht zu was dieser "Mensch" sonst noch in der Lage ist.

Dann kommt vielleicht der Postversand doch günstiger ... wink.gif

Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 14:59) *
Aber es ist ja alles Zivielrechtlich,solange wie keiner körperlich zu Schanden kommt.

Nicht ganz. Sachbeschädigung (hier: Reifenzerstechen) ist auch schon eine Straftat.

MfG
Gerhard


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uwe112
Beitrag 26.08.2022, 15:16
Beitrag #14


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Zitat (GerhardNL @ 26.08.2022, 16:09) *
Nicht ganz. Sachbeschädigung (hier: Reifenzerstechen) ist auch schon eine Straftat.

MfG
Gerhard


Aber dafür müsste ich wissen,ob er zu einer Straftat verurteilt wurde,diese Info bekomme ich woher ?

Gruß

Uwe
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mir
Beitrag 26.08.2022, 16:46
Beitrag #15


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Stelle Strafantrag und bitte dabei darum, über den Fortgang informiert zu werden. Wahrscheinlich wirst Du eh als Zeuge über die Schadenshöhe geladen.


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uwe112
Beitrag 26.08.2022, 17:41
Beitrag #16


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Zitat (mir @ 26.08.2022, 17:46) *
Stelle Strafantrag


Habe ich ja gemacht.

wavey.gif
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hk_do
Beitrag 26.08.2022, 22:00
Beitrag #17


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Zitat (F117 @ 26.08.2022, 15:33) *
Ich würde die TK auf 0 € Eigenanteil setzen (habe ich bei meinen Fahrzeugen immer so gehalten). Nichts ist ärgerlicher, als wenn Dir ein Vollpfosten den Spiegel abtritt (oder wie hier die Reifen zersticht) und Du zwar eine Versicherung hast, aber trotzdem in die Tasche greifen musst. Da sind mit ein paar €/a Mehrprämie deutlich sympatischer.



Naja:

Noch ärgerlicher wäre doch, in x Jahren festzustellen dass man zwar jahrelang eine höhere Prämie gezahlt hat, seinen Schaden nun aber doch nicht bezahlt bekommt (weil es entweder überhaupt kein TK-Schaden ist oder er halt unter eine Ausschlussklausel fällt oder sogar beides). wavey.gif

Zu toppen wäre der Ärger dann nur noch dadurch, dass einem das vor x Jahren schon in einem Forum in diesem Internet gesagt worden war scared.gif

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F117
Beitrag 26.08.2022, 22:43
Beitrag #18


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Das ist halt so mit Versicherungen - wenn Du sie nicht brauchst, hast Du die Prämien aus dem Fenster geworfen. Klar kostet eine TK ohne SB mehr als mit 150 € SB, aber ich könnte im Strahl ... wenn ich einen TK-Schaden habe und auch noch was dazu tun müsste. Aber jeder so, wie er es für richtig hält cheers.gif


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shortie
Beitrag 27.08.2022, 06:23
Beitrag #19


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Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 11:48) *
Hat die Versicherung recht,obwohl der mutmaßliche Täter bekannt ist ?

Gerade weil der Täter und damit der Schadenverursacher bekannt ist, dürfte deine Versicherung sowieso raus sein.
Dein Ansprechpartner ist damit der Täter und nicht deine Versicherung.
Wenn du Glück hast, ist der Täter haftpflichtversichert - ob die Haftpflicht bei so einer Vorsatztat/Straftat aber zahlt ....?


Zitat (GerhardNL @ 26.08.2022, 15:09) *
Nicht ganz. Sachbeschädigung (hier: Reifenzerstechen) ist auch schon eine Straftat.

Im Strafprozess wird aber "nur" eine Strafe festgesetzt und nicht über Schadenersatz entschieden.
Um seinen Schaden ersetzt zu bekommen, muss ggf. ein Zivilprozess angestrengt werden.
Da hättest du natürlich mit einer Verurteilung des Täters schonmal Pluspunkte.

Aber ob per Mahnbescheid oder Zivilprozess - du kriegst nur einen "vollstreckbaren Titel" - dein Geld hast du aber noch lange nicht.
Mit dem Titel kannst du halt 30 Jahre lang mit einem Stück Papier wedeln - oder aufm Klo einmal hinter dich greifen.
Im Zivilprozess musst du sogar mit einem bestimmten Betrag in Vorkasse treten, bevor das Gericht überhaupt tätig wird.



Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 11:48) *
der mutmaßliche Täter ist H4 Empfänger.

Da läge es auch nahe, das er eine eidesstattliche Versicherung leistet und/oder in die Privatinsolvenz geht. Da siehst du dein Geld auch über Jahre hinweg nicht. Diese eidesstattliche Versicherung kann der Täter übrigens in Abständen neu ablegen.
Eine Restschuldbefreiung des Schuldners bei Privatinsolvenz greift bei solchen unerlaubten Handlungen übrigens nicht.
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ilam
Beitrag 27.08.2022, 07:26
Beitrag #20


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Zitat (shortie @ 27.08.2022, 06:23) *
Wenn du Glück hast, ist der Täter haftpflichtversichert - ob die Haftpflicht bei so einer Vorsatztat/Straftat aber zahlt ....?


Bei Vorsatz zahlt sie nicht. Fertig.

Und mehrere zerstochene Reifen bekommt man auch beim besten Willen nicht im Bereich Fahrlässigkeit einsortiert.
Straftat ist hingegen egal. Fahrlässige Körperverletzung ist auch eine Straftat, bei der die Haftpflicht einspringen kann (z.B. wenn man als Radfahrer einen Personenschaden verursacht).


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uwe112
Beitrag 27.08.2022, 11:34
Beitrag #21


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Noch eine Frage zu dem Fall die etwas anders gelagert ist.

Der Täter ist Alkoholiker und eine Mitbewohnerin bei der auch die Reifen zerstochen wurden hat nun den sozialpsychiatrischen Dienst eingeschaltet.

Hat da jemand Erfahrung mit,ob das überhaupt Sinn macht und welcher Zweck damit erfüllt werden könnte ?

Sein Vermieter will mit der Sache nichts mehr zu tun haben,da er schon 2 Versuche einer fristlosen Kündigung vor Gericht "versemmelt" hat ( Verfahrensfehler ).

Gruß

Uwe



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shortie
Beitrag 29.08.2022, 16:26
Beitrag #22


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Zitat (ilam @ 27.08.2022, 07:26) *
Bei Vorsatz zahlt sie nicht. Fertig.

Was brüskierst du dich so?
Hab ich was anderes behauptet?
Es gibt keinen Straftatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung.
Da wäre ja jeder Verursacher eines Verkehrsunfalles ein Straftäter.
Ich hab das in Frage gestellt, weil ich kein Versicherungskaufmann bin, mir aber vorstellen könnte, das eine Haftpflicht zunächst in "Vorkasse" tritt und den Versicherungsnehmer anschließend in Regress nimmt.


Zitat (uwe112 @ 27.08.2022, 11:34) *
Der Täter ist Alkoholiker

Alkohol würde Strafrechtlich (StGB) von Bedeutung sein hinsichtl. der Schuldfrage (die hat mit der Verursacherfrage nichts zu tun)
Deshalb würde bei antreffen des Täters auch eine Blutprobe angeordnet werden müssen durch die Polizei.

Du möchtest aber nur deinen Schaden ersetzt haben. Das wird im BGB geregelt.
Lies dort mal ab § 823 folgende und insbesondere § 827 BGB


Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 11:48) *
Der mutmaßliche Täter wurde per Schlüsseldienst aus seiner Wohnung geholt.

Wer hat den denn da raus geholt? Die Polizei? Dann sollte es eine Blutprobe geben.



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uwe112
Beitrag 29.08.2022, 17:19
Beitrag #23


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Zitat (shortie @ 29.08.2022, 17:26) *
Zitat (uwe112 @ 26.08.2022, 11:48) *
Der mutmaßliche Täter wurde per Schlüsseldienst aus seiner Wohnung geholt.

Wer hat den denn da raus geholt? Die Polizei? Dann sollte es eine Blutprobe geben.


Die Polizei,nach vergeblichem ernergischem Anklopfen und Hinweise zum öffnen der Tür.Wir ,die Geschädigten ,wussten das er in der Wohnung ist.

Das Geld habe ich schon abgeschrieben,bei dem ist nichts zu holen,und den § 827 kann ich nicht so richtig deuten ,macht aber nichts,da sein Selbstbehalt bei H4 kaum/keinen Spielraum für eine Forderung gegen ihn zulässt.

Gruß
Uwe


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Reloader
Beitrag 29.08.2022, 18:33
Beitrag #24


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Aber ich finde, selbst wenn nichts zu holen ist, ist ein vollstreckbarer Titel 30 Jahre eine bleibende "Erinnerung" für den Delinquenten. thread.gif
Vielleicht stolpert er dann ja im Laufe seines weiteren Lebens noch ein paar Mal darüber. Aber dann sind ja immer "andere" daran schuld. whistling.gif
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uwe112
Beitrag 29.08.2022, 18:57
Beitrag #25


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Zitat (Reloader @ 29.08.2022, 19:33) *
Aber ich finde, selbst wenn nichts zu holen ist, ist ein vollstreckbarer Titel 30 Jahre eine bleibende "Erinnerung"


Da spar ich mir lieber die 39€ ,und aus sicherer Quelle,weis ich, das er schon einige in seinem Besitz hat.

Nicht das er noch die Übersicht verliert.

So eine Regelung kann ich einfach nicht nachvollziehen,aber nützt ja nichts,is so wie es ist.

Der arme Kerl muss ja weiter seine Rauschmittel kaufen können,anstatt mir meinen Schaden zu erzetzen.

Entschuldigt bitte meine Polemik,aber in solchen Fällen kann ich nicht sachlich bleiben.

Gruß

Uwe


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Blue_Car
Beitrag 30.08.2022, 00:05
Beitrag #26


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Ich würde nochmal eine andere Idee in den Raum werfen. Diverse Hersteller bieten inzwischen kostenlos (automatisch) eine Reifengarantie an, namentlich wäre das zB BMW und VW, Audi, Skoda, Seat. Diese greift zumindest bei VAG auch bei Vandalismus. Vielleicht hast du da ja noch Glück?
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shortie
Beitrag 31.08.2022, 06:01
Beitrag #27


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Zitat (Blue_Car @ 30.08.2022, 00:05) *
Diese greift zumindest bei VAG auch bei Vandalismus.

Dann geh mal bei VAG fragen, ob die auch dann zahlen, wenn ein Verursacher vorhanden ist.
Geh mal von einem "Nein" aus.

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mir
Beitrag 31.08.2022, 08:38
Beitrag #28


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Warum sollten die nicht zahlen?

Laut Beschreibung zahen sie für "Vandalismus – die mutwillige Beschädigung Ihrer Reifen durch Dritte." Auch eine mutwillige Beschädigung durch bekannte Dritte ist Vandalismus. Für die Versicherung ist das auch eher günstiger als bei unbekannten Dritten - der Nachweis ist einfacher, und es gibt eine potentielle Person, bei der man sich den Schaden dann doch zurückholen kann. Manchmal gibt's Erbschaften in 29 Jahren.


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shortie
Beitrag 31.08.2022, 12:59
Beitrag #29


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Zitat (mir @ 31.08.2022, 08:38) *
Warum sollten die nicht zahlen?

Weil sie es möglicherweise nicht müssen und freiwillige Zahlungen eher selten sind.
Und das BGB entgegen steht.

Zitat (mir @ 31.08.2022, 08:38) *
Auch eine mutwillige Beschädigung durch bekannte Dritte ist Vandalismus.

Ja, das ist zwar richtig, aber von den Versicherungen nicht gemeint und möglicherweise per Kleingedrucktem ausgeschlossen.
Klarheit bekäme man durch einen Anruf oder Durchsicht des Vertrages.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht und einen Versicherungsvertrag einer Reifenversicherung gesucht und gefunden:
Versicherungsbedingungen

da heisst es unter 2.7
"Wann leistest meine Reifenversicherung nicht:
-
-
- Schäden, für die ein Dritter aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten haftet"

Die gesetzliche Haftungspflicht des Dritten ist der § 823 BGB
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Blue_Car
Beitrag 31.08.2022, 22:03
Beitrag #30


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bei Audi finde ich auf die schnelle:
"Ausgeschlossen sind Reifenschäden:
› durch normale Abnutzung
› bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fahrzeuglenkers oder -halters
› die durch motorsportlichen Einsatz entstehen
› durch Verkehrsunfall sowie Reifenschäden in Folge von Verkehrsunfällen
› Sägezahnbildung, Bremsplatten, Auswaschungen z.B. durch defekte Stoßdämpfer
› Felgenbeschädigungen sind grundsätzlich durch die Audi Reifengarantie nicht abgedeckt"
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Riggs
Beitrag 11.09.2022, 09:31
Beitrag #31


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Zitat (F117 @ 26.08.2022, 15:33) *
Ich würde die TK auf 0 € Eigenanteil setzen (habe ich bei meinen Fahrzeugen immer so gehalten). Nichts ist ärgerlicher, als wenn Dir ein Vollpfosten den Spiegel abtritt (oder wie hier die Reifen zersticht) und Du zwar eine Versicherung hast, aber trotzdem in die Tasche greifen musst.

Das, was du hier beschreibst, ist doch aber gar kein TK-Schaden. think.gif
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Beitrag 11.09.2022, 14:42
Beitrag #32


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Ein zerbrochener Spiegel ist Glasbruch, ergo ist die TK in der Pflicht.


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Riggs
Beitrag 11.09.2022, 20:30
Beitrag #33


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Aber doch nicht, wenn der Spiegel mutwillig abgetreten wurde, also durch Vandalismus/Sachbeschädigung. Und bei aus derselben Motivation zerstochener Reifen doch auch nicht.
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F117
Beitrag 11.09.2022, 20:39
Beitrag #34


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Wenn das Spiegelglas zerbricht, liegt Glasbruch vor. Warum das Glas gebrochen ist, ist unerheblich.


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Riggs
Beitrag 12.09.2022, 21:41
Beitrag #35


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Stimmt tatsächlich, habe gerade noch mal nachgeschaut. Allerdings nur das Spiegelglas selbst und nicht das demolierte Gehäuse (es sei denn, das Glas kann nicht separat getauscht werden) Und die zerstochenen Reifen auch nicht.
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F117
Beitrag 12.09.2022, 21:44
Beitrag #36


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Mit den Reifen hast Du Recht.


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uwe112
Beitrag 07.10.2022, 21:22
Beitrag #37


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Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter ist eingestellt worden.

Er habe sich dahingehend geäussert,das er an den Tattag keine Erinnerung mehr habe ,aufgrund von Alkohol und Tablettenkonsum.








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GerhardNL
Beitrag 09.10.2022, 10:49
Beitrag #38


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Zitat (uwe112 @ 07.10.2022, 21:22) *
Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter ist eingestellt worden.

Das ist das Strafverfahren. Zivilrechtlich kann man trotzdem noch gegen ihn vorgehen.

MfG
Gerhard


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uwe112
Beitrag 09.10.2022, 19:57
Beitrag #39


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Zitat (GerhardNL @ 09.10.2022, 11:49) *
Das ist das Strafverfahren. Zivilrechtlich kann man trotzdem noch gegen ihn vorgehen.


Wie schon geschrieben,bei dem ist eh nichts zu holen.

Gruß

Uwe
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aussie
Beitrag 09.10.2022, 20:19
Beitrag #40


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Einzig ein Mahnbescheid könnte helfen, wenn er nicht in Widerspruch geht. Das wären dann irgendwo um die 100 EUR und Du hättest für Jahre einen Titel, falls er mal zu Geld kommt und Du das mitbekommt.

Aber wahrscheinlich kann er jetzt schon damit seine Wände tapezieren.
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uwe112
Beitrag 09.10.2022, 20:34
Beitrag #41


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Zitat (aussie @ 09.10.2022, 21:19) *
Aber wahrscheinlich kann er jetzt schon damit seine Wände tapezieren.


So sieht es aus.

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GerhardNL
Beitrag 12.10.2022, 08:42
Beitrag #42


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Zitat (uwe112 @ 09.10.2022, 19:57) *
... bei dem ist eh nichts zu holen.

Das wäre aber auch nicht anders, wenn er strafrechtlich verurteilt worden wäre.

Aber so oder so, ich würde in so einem Fall das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid trotzdem durchziehen. 30 Jahre sind eine lange Zeit, vielleicht kommt er ja doch irgendwann mal zu Geld.

MfG
Gerhard


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uwe112
Beitrag 12.10.2022, 14:22
Beitrag #43


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Zitat (GerhardNL @ 12.10.2022, 09:42) *
Zitat (uwe112 @ 09.10.2022, 19:57) *
... bei dem ist eh nichts zu holen.

Das wäre aber auch nicht anders, wenn er strafrechtlich verurteilt worden wäre.


Das war mir schon klar,nur bei einer Verurteilung hätte er einen vor den Bug bekommen,was langsam mal Zeit wird ,bei dem was der schon alles Veranstaltet hat.

Aber ne ,der macht einen auf verwirrt,und immer wird das eingestellt. wallbash.gif

So gibt man ihm das Gefühl ,ich kann so weiter machen und mir passiert sowieso nichts.

Gruß

Uwe
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GerhardNL
Beitrag 12.10.2022, 15:02
Beitrag #44


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Zitat (uwe112 @ 12.10.2022, 14:22) *
Das war mir schon klar,nur bei einer Verurteilung hätte er einen vor den Bug bekommen,was langsam mal Zeit wird ,bei dem was der schon alles Veranstaltet hat.

Dann muss er den Schuss vor den Bug halt aus der zivilrechtlichen Ecke bekommen. Der zivilrechtlichen Haftungspflicht kann man mit "Verwirrtheit" nicht entkommen.

MfG
Gerhard

P.S: Ob der Schuss etwas nützt, ist natürlich eine andere Frage ...


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uwe112
Beitrag 12.10.2022, 15:24
Beitrag #45


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Zitat (GerhardNL @ 12.10.2022, 16:02) *
Der zivilrechtlichen Haftungspflicht kann man mit "Verwirrtheit" nicht entkommen.

MfG
Gerhard


Der ist ü 60,Alkoholkrank ,BTM Konsument,bezahlt im Moment seine Miete nicht,hatte schon eine Räumungsklage usw.

Da ist jeder € reine Verschwendung,für einen Titel.

Gruß

Uwe
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mir
Beitrag 12.10.2022, 19:42
Beitrag #46


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Wenn eine gute Erbschaft in Sicht ist, vielleicht doch.


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uwe112
Beitrag 09.01.2023, 17:30
Beitrag #47


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Der nette Herr ist nun ausgezogen,und wir haben wieder unsere Ruhe.

Anbei mal das Ergebnis der Anzeige,ist mir gerade wieder in die Hände gefallen.

https://up.picr.de/45008020wy.jpg
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mir
Beitrag 10.01.2023, 07:29
Beitrag #48


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Der Staatsanwalt schreibt, der Beschuldigte könne nicht als Täter identifiziert werden, Du schriebst, er sei bei der Tat beobachtet worden.

Was ist denn da passiert? blink.gif


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HaWeThie
Beitrag 10.01.2023, 08:37
Beitrag #49


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viell. war das "wurde beobachtet" ein: - hab Knall gehört und kurz darauf den Mann gesehen....
sog. "Knallzeuge", der die Tat selber nicht beobachtet hat sondern aufgrund der Nähe lediglich Rückschlüsse gezogen hat.


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uwe112
Beitrag 10.01.2023, 15:27
Beitrag #50


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Zitat (mir @ 10.01.2023, 07:29) *
Du schriebst, er sei bei der Tat beobachtet worden.


Davon bin ich ausgegangen.Die Polizei war da um die Schäden aufzunehmen.Danach sagte ein Geschädigter ,meine Frau hat ihn gesehen.Ich weis aber nicht welche Aussage sie getätigt hat.

Dann wurde das der Polizei mitgeteilt,und sie kamen zurück,um Ihn aus seiner Wohnung zu holen.Wenn ich nichts zu verbergen habe öffne ich die Tür,und warte nicht bis der herbeigerufene Schlüsseldienst gemeisam mit der Polizei die Tür öffnet.

Gruss

Uwe

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