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> zulässige Gesamtmasse und Leergewicht
Ronnie Lüdtke
Beitrag 20.08.2022, 10:10
Beitrag #1


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Hallo,

in derZB 1 stehen ja oft nur noch von bis Angaben bei Gewichten und Maßen.
Nun habe ich einige Sprinter im Fuhrpark und da ist es schon nen Unterschied ob ein KFZ 2000kg wiegt oder 2300kg.
Kann man ausser dem Auswiegen die richtigen Daten noch irgendwie rausbekommen?
Beziehen sich die 5% Prozent bei Überladung auf die zulässige Gesamtmasseoder auf die Nutzlast?
Und wenn ich auswiege gehe.
Mit 75kg Fahrer :-) wird er mitgewogen wenn er z.B 150kg wiegt?

Gruß

Ronnie
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B.O.
Beitrag 20.08.2022, 13:09
Beitrag #2


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Berechnet wird auf Brutto bezogen, Fahrer wird immer mitgewogen, Ausnahme: Wenn die Leergewicht ohne Fahrer zB 31,910 Tonne ist und die zGG bei 32 Tonnen. Dann darf es durch einem übergewichtigen Fahrer "überladen" werden.
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Hoheneicherstation
Beitrag 20.08.2022, 14:31
Beitrag #3


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Ist ja 'ne tolle Konstruktion, Leergewicht 31,91 t und zGG 32 t ... rolleyes.gif

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blackdodge
Beitrag 20.08.2022, 14:46
Beitrag #4


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Überladung wird auf das zGG bezogen. da steht eigentlich auch immer nur eine Zahl. und da zählt der Fahrer mit rein.


die Angaben mit mehreren Zahlen beziehen sich beiden Gewichten regelmäßig nur auf das Leergewicht.


Leergewicht wird ja mit 75Kg Fahrer und teilweise gefülltem Tank ermittelt. Bei vielen Fahrzeugen, welche in unterschiedlichen Ausrüstungszuständen fahren können, gibt es eben Gewichtsangaben von - bis


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B.O.
Beitrag 20.08.2022, 18:11
Beitrag #5


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Zitat (Hoheneicherstation @ 20.08.2022, 15:31) *
Ist ja 'ne tolle Konstruktion, Leergewicht 31,91 t und zGG 32 t ...

Ist an meiner jetzige... ääähhh... bisherige (!) selbstfahrende Arbeitsmaschine tatsächlich so... rolleyes.gif wavey.gif
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Ronnie Lüdtke
Beitrag 20.08.2022, 19:55
Beitrag #6


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Zitat (blackdodge @ 20.08.2022, 15:46) *
Überladung wird auf das zGG bezogen. da steht eigentlich auch immer nur eine Zahl. und da zählt der Fahrer mit rein.


die Angaben mit mehreren Zahlen beziehen sich beiden Gewichten regelmäßig nur auf das Leergewicht.


Leergewicht wird ja mit 75Kg Fahrer und teilweise gefülltem Tank ermittelt. Bei vielen Fahrzeugen, welche in unterschiedlichen Ausrüstungszuständen fahren können, gibt es eben Gewichtsangaben von - bis


und da taucht das Problem auf.Wenn man nach den Papieren geht, ist man schnell 300-400kg zu schwer
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blackdodge
Beitrag 20.08.2022, 20:13
Beitrag #7


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und dann sollte man ggf mal auf ne Waage fahren und verwiegen lassen.


das empfehle ich immer bei Kleintransportern aus den Nachbarländern. Vielen verladenden Unternehmen ist nicht klar, was da manchmal passiert. also 3,5er bis zu 150 % überladen hatten wir schon. Da werden 7ter abgelastet und haben nix mehr an Zuladung weil das tatsächliche Leergewicht schon mehr als das zGG ist. wavey.gif
habe auch schon solche KleinLKW zum Verlader zurückbegleitet und mit den Verantwortlichen das Gespräch geführt whistling.gif laugh2.gif wavey.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 20.08.2022, 20:19
Beitrag #8


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Zitat (B.O. @ 20.08.2022, 19:11) *
...


Hallo Bernie, das hab ich mir schon so gedacht, deshalb auch die "rolleyes" rolleyes.gif




Zitat (blackdodge @ 20.08.2022, 21:13) *
und dann sollte man ggf mal auf ne Waage fahren und verwiegen lassen.


Das sollte man generell nach dem Beladen, denn was nützt es das tatsächliche Leergewicht zu kennen, wenn der Verlader das Gewicht der Ladung falsch angibt?

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blackdodge
Beitrag 20.08.2022, 20:36
Beitrag #9


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deswegen sollte man speziell bei denen aus PL das auch vor dem Verladen tun.

In PL werden meines Wissens nach die Fahrzeugpapiere zur Erstellung des Fahrzeugscheines bereits vor Fertigstellung des Fahrzeuges abgegeben.
Es erfolgte KEINE Verwiegung nach Fertigstellung des Fahrzeuges um das tats. Leergewicht zu ermitteln. Der Fahrzeugschein wird scheinbar nur anhand der Herstellerangaben ohne Fahrzeugaufbau erstellt.

danach werden dann noch ggf Rahmen verlängert, superlange und superbreite Pritsche angebaut, Bummshuckel auf die Kabine drauf usw......


oha


@ Bernie Willkommen zurück


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Ronnie Lüdtke
Beitrag 20.08.2022, 20:40
Beitrag #10


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Na ich nehme das schon genauer und habe einen Teil schon verwiegen lassen.
Bei Mercedes gab es mal eine Gewichtsbilanzierung um es vor dem bestellen auszurechnen.
Meine Kollegen in Spanien sagen ..Ach 300kg kosten 300€ das nehmen wir in Kauf.bei weiteren Strecken auch mal 500kg.Das kostet 2000€ wenn man erwischt wird
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blackdodge
Beitrag 20.08.2022, 21:01
Beitrag #11


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die Gewinnabschöpfung bzw der Verfall wird regelmäßig vergessen whistling.gif und das trifft alle an der Versandkette beteiligten Personen


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ulm
Beitrag 20.08.2022, 21:27
Beitrag #12


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Zitat (blackdodge @ 20.08.2022, 21:36) *
danach werden dann noch ggf Rahmen verlängert, superlange und superbreite Pritsche angebaut, Bummshuckel auf die Kabine drauf usw......

Du hast die Ladebordwand vergessen...

Meine Faustregel für jeden Frischling cop.gif in dem Thema:
Hinterachse Singlebereifung + Ladebordwand + Ladung = Waage
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blackdodge
Beitrag 21.08.2022, 16:16
Beitrag #13


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jo und wenn man eine günstige Stelle hat wo LKW-Überholverbot ist gibts noch nen Tipp.

Zwillingsbereifung vorhanden -> und überholt dann entweder ein überladener auf 3,5t abgelasteter oder ein großer beim verbotenen Überholen


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jens_16syncro
Beitrag 25.08.2022, 10:52
Beitrag #14


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Dann gibt es ja zuverlässig was zu holen ... tongue.gif whistling.gif


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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