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> In Hamburch sagt man tschühüüs..., ...und schickt Radverkehr auf Kollisionskurs.
WurstCase
Beitrag 12.08.2022, 12:11
Beitrag #1


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Wie ist eigentlich in solchen Fällen die Vorrangsituation zw. Radverkehr, der bis zur Kreuzung den Radweg benutzt hat und anderen Fahrzeugen, die schon vor der Kreuzung auf der Fahrbahn waren?

§ 10 scheidet eigentlich aus, da man den Radweg bereits bei Einfahrt in die Kreuzung verlässt und sich am Ende der Furt somit bereits auf der Fahrbahn befindet (oder kann der Nachrang noch so weit "nachwirken"?). Andererseits kann von Fahrzeugführenden, die bereits vor der Kreuzung auf der Fahrbahn unterwegs waren, unmöglich verlangt werden, diese Situation rechtzeitig zu erfassen. Solche Konstrukte sind mir schon öfter aufgefallen, teils sogar mit Pfeilen, die verdeutlichen, dass Radverkehr dort auf der Fahrbahn weiterfahren kann bzw. muss. Aber selten in so extremer Ausführung, zumal es auch nur auf der Fahrbahn legal weitergeht, da es sich auf dem Hochbord um einen reinen Gehweg handelt und zudem der Bordstein zu hoch zum darüberfahren ist, was die Sache noch zusätzlich verschärft für Leute, die das nicht rechtzeitig wahrnehmen. Gefährlich und dabei so unnötig. Wer sowas plant, müsste eigentlich gezwungen werden, selbst täglich dort zu fahren.
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Mueck
Beitrag 12.08.2022, 13:34
Beitrag #2


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Zitat (WurstCase @ 12.08.2022, 13:11) *
§ 10 scheidet eigentlich aus, da man den Radweg bereits bei Einfahrt in die Kreuzung verlässt und sich am Ende der Furt somit bereits auf der Fahrbahn befindet (oder kann der Nachrang noch so weit "nachwirken"?).
Der muss nicht nachwirken, der gilt genau dort am Ende ...
Radweg wird zum Radfahrstreifen mit dicker Linie, ist also weiterhin eine exklusiven Radverkehrsanlage, kein Schmutzstreifen in Gemischtnutzung. Damit erfolgt der Wechsel vom "anderen Straßenteil" in die zum anderen Straßenteil gehörige parallele Fahrbahn genau am Ende oder schon vorher, wenn der Radfahrer schon vorher eine L ücke nutzt, auf jeden Fall nach § 10.

Dass das auf die Fahrbahn des Querverkehrs gemalt wurde, ist irrelevant für § 10, es geht hier um die Frage des Längsverkehrs und da unterscheidet man beim Verlassen des anderen Straßenteils nicht, ob über Bordstein oder dicke Linie hinweg ...

Dünne Linie = Schmutzstreifen = Teil der Fahrbahn ist was anderes ... *goldwaagejustier*

Wenn ein Radfahrstreifen oder gar Radweg zunächst in einen Schmutzstreifen übergeht, kann man streiten, was stärker wiegt: § 10 oder das Gefährdungsverbot aus den Regeln zum Schutzstreifen im Anhang 3 ...
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ufi
Beitrag 13.08.2022, 10:59
Beitrag #3


Neuling


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Hier muss ein Radfahrer also blitzschnell und mitten auf der Kreuzung erkennen, dass es für ihn nicht weitergeht, wenn links von hinten Autos kommen? Und dann vor der für ihn grünen Ampel voll in die Bremsen? Hoffentlich merken das nachfolgende Radfahrer rechtzeitig. Eben noch in einer Radfahrführungsanlage in eine Kreuzung hineingeleitet und dann lebensgefährlich alleingelassen...

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Acki
Beitrag 13.08.2022, 11:27
Beitrag #4


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Zitat (ufi @ 13.08.2022, 11:59) *
und dann lebensgefährlich alleingelassen...

Wie lange gibt es die Markierung und wie viele tödliche Unfälle gab es in dieser Zeit?

Gruß Acki
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Bleifuß
Beitrag 14.08.2022, 14:03
Beitrag #5


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Zitat (WurstCase @ 12.08.2022, 13:11) *
§ 10 scheidet eigentlich aus, da man den Radweg bereits bei Einfahrt in die Kreuzung verlässt und sich am Ende der Furt somit bereits auf der Fahrbahn befindet...

Wenn das so ist, dann verstehe ich nicht, wieso sich die Frage nach dem Vorrang stellt?

Zitat (WurstCase @ 12.08.2022, 13:11) *
Gefährlich und dabei so unnötig. Wer sowas plant, müsste eigentlich gezwungen werden, selbst täglich dort zu fahren.

Damit hätte ich kein Problem.

Zitat (Acki @ 13.08.2022, 12:27) *
Zitat (ufi @ 13.08.2022, 11:59) *
und dann lebensgefährlich alleingelassen...

Wie lange gibt es die Markierung und wie viele tödliche Unfälle gab es in dieser Zeit?

Gruß Acki

Siehst Du die Leichen rechts und links im Bildrand nicht?
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Söne spitze Steine
Beitrag 14.08.2022, 20:19
Beitrag #6


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Auch in Hämburch kommt der Radverkehr unter die Räder, wa? Das ist in W schon zum geflügelten Wort geworden.

Bei so einem Konstrukt kommt eine Amtshaftung in Betracht, weil derartige plötzliche Verschwenkungen auf die Fahrbahn ohne Vorankündigung nicht nur gegen alle Richtlinien verstoßen, sie haben auch mit Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nichts zu tun.

Wir hatten das an anderer Stelle durchgekaut:

– Langsame Absenkung des Niveaus vom Gehweg zur Fahrbahn (Neigung max. 4-6 %)
– Verschwenkungen dürfen höchstens im Verhältnis 1:10 vorgenommen werden.
– parallele Führung NEBN der Fahrbahn auf 10-20 Meter in einen Schutzstreifen übergehend, möglichst farblich markiert.

Was wir in HH haben, ist faktisch eine sofortige Verschwenkung ohne Auslaufzone auf die Fahrbahn. Der 2-3 lange Strich dort soll doch nicht ernsthaft bedeuten, daß der Radfahrer zwischen Bord und dieser Linie bleibt. Das ist ein Witz und kein Einfädelungsstreifen.


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DMHH
Beitrag 15.08.2022, 12:28
Beitrag #7


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Zitat (WurstCase @ 12.08.2022, 13:11) *
Wie ist eigentlich in solchen Fällen ...

Was für eine durchmonetarisierte Jammerlappensch***e ist das denn bitte? dry.gif
Sind die restlichen drölfzighundert Beiträge in dem Kanal genauso? hilfe!

Kann ich mir ja prima ausmalen, wie "andere" mich als Radfahrer sehen, der einfach nur am Straßenverkehr teilnimmt und die krassen Anordungsauswüchse mal bei der StVB bemäkelt. thread.gif

und überall (auch hier) wieder die Mär der unfassbar gefähähärlichen Führungen, wo in der Argumentation darüber dann die "Amtshaftung" nicht fehlen darf.
Und wenn durch die Blume gefordert wird, dass sofort - mindestens jedoch innerhalb jahresfrist - alles aufzureißen und umzubauen ist, wenn mal wieder die PlaSt durch ReStra oder ERA oder sonsteine Richtlinie ersetzt wird: laugh2.gif
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mir
Beitrag 15.08.2022, 13:05
Beitrag #8


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Mal abgesehen davon, dass die Führung des Radverkehrs daneben ist, wird sich der praktische Effekt darin erschöpfen, dass das Gros der Radfahrer auf dem Gehweg weiterfährt. Oder ist das in Hamburg anders als anderswo?

Was halten Fußgänger denn davon, wenn der Radverkehr mit mittlerweile pedelectypischen 25 km/h auf dem Gehweg fährt, in der Meinung, das sei ein Radweg?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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F117
Beitrag 15.08.2022, 13:30
Beitrag #9


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Seit wann fahren Radfahrer freiwillig auf den Gehweg? Noch dazu ohne den blauen Lolli?


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Mueck
Beitrag 15.08.2022, 14:09
Beitrag #10


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... seitdem sie das als Kind beigebracht kriegen ...
(seit wann ist das eig. so im § 2?)
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helmet lampshade
Beitrag 15.08.2022, 14:40
Beitrag #11


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Zitat (DMHH @ 15.08.2022, 12:28) *
und überall (auch hier) wieder die Mär der unfassbar gefähähärlichen Führungen, wo in der Argumentation darüber dann die "Amtshaftung" nicht fehlen darf.

Wäre ja schon besser, wenn man auf diese Suggestivspuren verzichten würde, wo kein Sicherheitsgewinn besteht.

Ansonsten sind auf diesen Kanälen auch etliche krasse Rücksichtslosigkeiten zu sehen und sie zeigen u.a. welche Verkehrsführungen Stress noch verstärken (VZ239 + Radfahrer frei)

Zitat (mir @ 15.08.2022, 13:05) *
in der Meinung, das sei ein Radweg?

Der Meinung werden auch viele PkW Führer sein, weshalb es auch bei Beachtung des §10 Probleme geben könnte
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Acki
Beitrag 15.08.2022, 14:42
Beitrag #12


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Zitat (F117 @ 15.08.2022, 14:30) *
Seit wann fahren Radfahrer freiwillig auf den Gehweg?

Also hier ständig. Die Fahrbahn ist ja so gefährlich dry.gif
Geschätzt etwa 1/3 der Gehwege ist allerding auch als gemein(sa)e Geh- und Radwege ausgeschildert so das Radfahrer darauf konditioniert werden. mad.gif

Gruß Acki
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Söne spitze Steine
Beitrag 15.08.2022, 21:15
Beitrag #13


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Absatz 5 zu § 2 StVO wurde mit der VO zur Änderung der StVO vom 21. Juli 1980 angefügt: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Dies gilt nicht, wenn Radwege vorhanden sind. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.“

Scheint je mehr eine Stadt Werbung mit „Fahrradstadt“ macht, desto besch…eidener sind die Verhältnisse. Da kann ich als Wtaler echtes Abhärtungstraining in HH machen, bei den all den Scheinradwegen als Altlasten, bei denen man sich die andere Hälfte dazudenken darf, damit das mit der gesetzlichen Mindestbreite hinhaut.

Ist ja eher so, daß statistisch VT eher rabiater werden. Da trägt eine besch…eidene Verkehrsinfrastruktur nur dazu bei, daß sich VT noch mehr ins Gehege kommen.

Das mit dem Gehwegradeln wird hier auch antrainiert, auch weil es im Gegensatz zu anderen Kaffs keinerlei Radpolente gibt.


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Explosiv
Beitrag 15.08.2022, 21:46
Beitrag #14


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Wer Hochbordradwege säht, wird Gehwegradler ernten.


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silenz
Beitrag 15.08.2022, 23:34
Beitrag #15


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Zitat (F117 @ 15.08.2022, 14:30) *
Seit wann fahren Radfahrer freiwillig auf den Gehweg? Noch dazu ohne den blauen Lolli?

Ich beobachte da auch, abgesehen von Kindern, die es regelkonform tun, zwei Gruppen von Radfahrern, die vor allem in Städten mit entsprechendem Verkehrsaufkommen Gehwege benutzen.
Zum einen die, die sich schlicht nicht trauen, auf Hauptstraßen auf der Fahrbahn zu fahren und in Abwesenheit von baulichen Radwegen einfach den Gehweg verwenden.
Und zum anderen die vielgescholtenen "Rüpelradler", die die sich nach dem Opportunitätsprinzip über alle physisch möglichen Wege durchwuseln, um möglichst unterbrechungsfrei durchzukommen. Da wird dann halt über den Gehweg hinweg bei rot nach rechts abgebogen oder Rückstau umfahren und so Scherze.
In kleineren Ortschaften scheint beides weniger das Thema zu sein.
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F117
Beitrag 16.08.2022, 11:43
Beitrag #16


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Da fehlt die 3. Gruppe: Radler, die sich unterhalten wollen, aber nicht auf der Fahrbahn nebeneinander fahren können. Also fährt einer (meist der ohne Beleuchtung...) auf der Fahrbahn, der andere auf dem Gehweg.


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Explosiv
Beitrag 16.08.2022, 14:12
Beitrag #17


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Und es fehlt die große Gruppe der Autofahrer, die auch mal Rad fahren. Da sie im Auto den Radverkehr nicht als gleichberechtigt warnehmen, benehmen sie sich auf dem Rad genau so. Also, ohne einen Gedanken an Regeln zu verschwenden.

Haben wir jetzt alle durch? Danke.


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AnS
Beitrag 16.08.2022, 14:20
Beitrag #18


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In Gronau (Westfalen) beobachte ich komischerweise ein Vielzahl an Radfahren, die bei (nicht immer beschilderten) getrennten Geh- und Radwegen grundsätzliche die Gehweghälfte nutzen. Eigentlich fast alle. Dank geringen Fußgängeraufkommen und langsamen Radfahrern gibt es keine Konflikte. Aber ist die Regel hier so unbekannt oder allen Egel? Gibt das auch woanders? Und dann frage ich mich, warum die dies tun? Wollen die Abstand zu Parkbuchten lassen? Soll der Radweg für schnellere Radfahrer frei bleiben? Wollen die allgemein mehr Abstand zur Fahrbahn haben? Oder gewöhnen die sich das an, weil einmal die Woche Mülltonnen auf den Radfahrwegen stehen?

Und um zum Thema zurückzukommen:
Zitat (Mueck @ 12.08.2022, 14:34) *
Radweg wird zum Radfahrstreifen mit dicker Linie,

Ich dachte ein Radfahrstreifen ist das mit durchgezogener Linie und Verkehrszeichen 237. Gibt es eine Regelung, dass eine Radwegefurten ein Radfahrstreifen ist? Ich finde höchstens, in der VwV-StVO zu §9 diese als Radverkehrsführung bezeichnet wird.

In jedem Fall ein blöde Situation. Ich könnte da wirklich vieles Reininterpretieren und je nachdem komme ich auf unterschiedliche rechtliche Einschätzungen.
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ks-film
Beitrag 16.08.2022, 20:12
Beitrag #19


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Zitat (AnS @ 16.08.2022, 15:20) *
In Gronau (Westfalen) beobachte ich komischerweise ein Vielzahl an Radfahren, die bei (nicht immer beschilderten) getrennten Geh- und Radwegen grundsätzliche die Gehweghälfte nutzen. Eigentlich fast alle. Dank geringen Fußgängeraufkommen und langsamen Radfahrern gibt es keine Konflikte. Aber ist die Regel hier so unbekannt oder allen Egel? Gibt das auch woanders? Und dann frage ich mich, warum die dies tun? Wollen die Abstand zu Parkbuchten lassen? Soll der Radweg für schnellere Radfahrer frei bleiben? Wollen die allgemein mehr Abstand zur Fahrbahn haben? Oder gewöhnen die sich das an, weil einmal die Woche Mülltonnen auf den Radfahrwegen stehen?
Gibt ein paar Gründe die mir einfallen:
Zumindest in Hamburg sind einige Radwege in einem solchen schlechten Zustand (kleine, hubellige Pflastersteine; kaputter Asphalt), dass es da oft deutlich angenehmer ist, auf den großen Gehwegplatten daneben zu fahren.
Zumindest an viel befahrenden Radwegen habe ich z.B. auch einmal den Gehweg benutzt, da ich aufgrund einer schon längeren gefahrenen Strecke ziemlich langsam unterwegs war, und den schneller von hinten kommenden Radfahrenden den Radweg freihalten wollte (und es halt kaum Fußverkehr gab...)
etc.
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mir
Beitrag 16.08.2022, 20:33
Beitrag #20


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Mir passiert immer mal wieder das folgende:

Ich fahre auf einem Hochbordradweg. Neben mir fährt ein Auto. Plötzlich macht das Auto einen Ruck nach rechts auf den Radweg, um dann dort zu parken oder zu wenden.

Bislang konnte ich noch immer rechtzeitig ausweichen. Aber man lernt daraus dann doch, dass man mehr Abstand zur Fahrbahn braucht, als der Bordstein breit ist.



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F117
Beitrag 16.08.2022, 23:46
Beitrag #21


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Zitat (ks-film @ 16.08.2022, 21:12) *
Zumindest in Hamburg sind einige Radwege in einem solchen schlechten Zustand

Dann sind sie ja nicht benutzungspflichtig. Warum fährst Du dann auf dem Gehweg (verboten) statt auf der Fahrbahn (zulässig)?


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WurstCase
Beitrag 19.08.2022, 18:35
Beitrag #22


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Zitat (AnS @ 16.08.2022, 15:20) *
Ich dachte ein Radfahrstreifen ist das mit durchgezogener Linie und Verkehrszeichen 237.

Korrekt. So explizit steht es in der StVO. Wo kein Z. 237 ist, kann es auch kein Radfahrstreifen im Sinne der StVO sein. Allenfalls ein "anderer Radweg" käme in Betracht, allerdings m. E. auch nur bei durchgezogener Linie und irgendeiner Form von anderer Kennzeichnung als Radweg wie etwa Piktogramme. Hier haben wir jedoch im Anschluss an den baulichen Radweg eine mit Z. 340 begrenzte Furt. Dies könnte allenfalls ein Schutzstreifen sein, welcher aber auch Teil der Fahrbahn wäre. § 10 käme allenfalls an der Stelle in Betracht, wo der Radweg endet und die Furt beginnt. Wegen der spezielleren Regeln, die mit Z. 340 einhergehen sowie der Abbiegeregeln aus § 9, können Radfahrende jedoch (zumindest theoretisch) gefahrlos weiterfahren. Sobald sie sich auf der Furt befinden, fahren sie jedoch m. E. auf der Fahrbahn.

Die Frage, ob § 10 bis dorthin "nachwirken" kann, kam eher aus der Überlegung heraus, dass ähnliches manchmal auch bei der Ausfahrt aus VBB oder Fußgängerzonen angenommen wird, wenn das entsprechende aufhebende Schild nicht direkt, sondern schon einige Meter vor der fraglichen Kreuzung steht, an der in Abwesenheit des VBB oder der FuZo eine andere Vorfahrtregelung gelten würde.
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