Österreich Alkoholtest verweigert - Führerscheinentzug Deutschland? |
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Österreich Alkoholtest verweigert - Führerscheinentzug Deutschland? |
08.08.2022, 15:58
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89871 |
ich bräuchte mal eure Meinung, ich bin Deutscher Staatsbürger, wohnhaft in DE, deutscher Führerschein. Mir ist letzte Woche in Osterreich folgendes passiert. Ich hatte mich mit einem bekannten in die Wolle bekommen, jemand hat die Polizei informiert das ich angeblich mit dem Auto gefahren wäre und es einen Streit gäbe. Beim Eintreffen der Polizei, sahs ich nicht in meinem Fahrzeug oder habe dieses gelenkt, war ca. 100 Meter davon entfernt. Die Polizei unterstellte mir das ich das Fahrzeug lt. dem Anruf gelenkt hätte und fragte mich nach einem Alkoholtest, auf die Nachfrage ob ich diesen verweigern könnte bejahte diese die Polizei, mit der Aussage ich bekäme dadurch eine hohe Strafe. Auf der Wache musste ich meine Schlüssel für diese Nacht abgeben und konnte diese am nächsten Tag abholen, mein Führerschein würde durch die Österreicher nicht eingezogen und ich besitze diesen noch. Ja, ich hatte gegen Mittag 2 - 0,5 Bier getrunken und nochmals ein halbes gegen 18.00 Uhr, die Kontrolle bzw. der Vorfall war gegen 21.00 Uhr. Mir war zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, das Österreich dann annimmt ich hätte 1,6% und ich bekomme den Führerschein für Österreich eingezogen. Nun meine Frage, wie geht die deutsche Behörde damit um? Ich habe wie gesagt keine festgestellten Alkohol per Atem oder Blut, es bestand nur der Verdacht, ich wäre gefahren und ich hätte Alkohol getrunken, ich habe den Test verweigert. Mein Verkehrsregister ist bisher kein Eintrag wegen Alkohol, jedoch vor 13,5 Jahre hatte ich den Führerschein wegen einer geringen Menge Cannabis verloren - Jugendsünde. Wie wird die Deutsche Behörde ohne festgestellten Alkoholwert umgehen? Besten Dank und Grüße |
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08.08.2022, 16:40
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo und willkommen im VP,
die deutsche Führerscheinstelle wird hier genau gar nichts unternehmen. Solch Wischiwaschiinformation ist nicht verwertbar. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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08.08.2022, 16:51
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89871 |
Die Polizei in Österreich hat jedoch eine Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss gestellt.
Wie würde die deutsche Behörde damit umgehen wenn die Zeugen aussagen ich wäre gefahren und mir das nachgewiesen werden kann. |
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08.08.2022, 16:57
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17067 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
So wie @Kai R. geschrieben hat….
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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09.08.2022, 08:41
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ich sehe hier auch keinen Handlungsspielraum für die deutsche Führerscheinstelle.
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09.08.2022, 09:45
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Die Polizei in Österreich hat jedoch eine Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss gestellt. Das ist Routine, denn die Verweigerung des Tests zählt in Österreich als Straftat und wird genauso bestraft wie eine Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1,6‰. Das Strafverfahren in Österreich wird also weiterlaufen und vermutlich auf eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich hinauslaufen. MfG Gerhard -------------------- |
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09.08.2022, 10:40
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89871 |
Ok, das mit Österreich ist mir nun eindeutig, da hätte ich mir etwas mehr Aufklärung der dortigen Polizei gewünscht.
Die Deutsche Behörde bzw. Führerscheinstelle wird mir den Führerscheun aber nicht entziehen, da kein Beweislastiger Atemalkoholtest bzw. Bluttest vorliegt? Das wäre mir wichtig, ich Pendel jeden Tag 120km zur Arbeit und werde im Oktober Vater und bin somit alleiniger Versorger der Familie. |
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09.08.2022, 10:51
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
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09.08.2022, 11:04
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Ok, das mit Österreich ist mir nun eindeutig, da hätte ich mir etwas mehr Aufklärung der dortigen Polizei gewünscht. Das hier sollte eigentlich Aufklärung genug sein (Hervorhebung durch mich): ... auf die Nachfrage ob ich diesen verweigern könnte bejahte diese die Polizei, mit der Aussage ich bekäme dadurch eine hohe Strafe. MfG Gerhard -------------------- |
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09.08.2022, 20:37
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9924 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Was auch nur die halbe Wahrheit ist. Man muss den Alkomattest im Revier verweigern und man muss gefahren sein.
Beides trifft auf den TE nicht zu. Ich denke er kann das locker shen. -------------------- Wer bremst hat Angst
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10.08.2022, 08:36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Man muss den Alkomattest im Revier verweigern und man muss gefahren sein. Beides trifft auf den TE nicht zu. Ersteres trifft zu. Und zweiteres ist falsch, denn die "Verwaltungsübertretung" (entspricht in etwa einer Ordnungswidrigkeit nach deutschem Recht) nach § 99 (1) b) StVO Österreich wird alleine schon durch die Verweigerung des Tests verwirklicht. MfG Gerhard -------------------- |
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10.08.2022, 09:18
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89871 |
Hallo zusammen,
nochmal Dmke für die zahlreichen Antworten. D.h. im schlimmsten Fall selbst wenn mir nachweisbar wäre das ich gefahren bin passiert folgendes. Fahrverbot in Östereich + Geldstrafe + info an die Führerscheinbehörde meines Kreises. Diese kann mir jedoch den Führerschein nicht entziehen da kein Wert festgehslten wurde? Grüße |
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10.08.2022, 10:35
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Wozu sollte eine Info an die deutsche Führerscheinstelle gut sein? Es gibt schließlich keinen Nachweis für eine Trunkeheitsfahrt und keinen Promillewert. Geahndet wird in Österreich ebenfalls keine Trunkenheitsfahrt, sondern das Verweigern des Alkoholtests. Ein Tatbestand, den es in Deutschland nicht gibt, weil er gegen die Prinzipien des deutschen Rechtsstaats verstößt.
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27.09.2022, 14:05
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89871 |
Hallo zusammen,
das ganze ist jetzt genau 2 Monate her bisher habe ich noch keine Post erhalten. Gibt es Erfahrungswerte wie lange so etwas dauert? |
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27.09.2022, 17:33
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#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21794 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Die Österreicher sind nicht unbedingt die Schnellsten...
Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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14.11.2022, 17:41
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89871 |
Hallo zusammen,
habe nun aus Österreich einen Bescheid von der Bezirkshauptmannschaft bekommen das ich ab dessen Zugang ein Fahrverbot von 6 Monaten dort habe. Nachrichtlich geht das ganze auch ans KBA. In dem Bescheid steht nichts von einer Geldstrafe. Nun meine Frage, kommt diese noch ? Wird die Fss vom KBA informiert? |
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16.11.2022, 20:16
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 08.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89871 |
Kann mir keiner hier eine Auskunft geben?
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16.11.2022, 21:02
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 424 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
Du darfst in A 6 Monate nicht fahren ,es hat keine Auswirkungen auf Deine FE in D
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.11.2022, 22:56
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 04:05 |