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> Teleskoplader mit Ladung in Krokodilsgebiss
Hein Mück
Beitrag 06.08.2022, 18:18
Beitrag #1


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Hallo

Ich bräuchte mal ne Auffrischung bzgl. Lader mit Ladung .

Folgendes : Soweit wie ich es hier im Forum verstanden habe ( Hoheneicherstation hatte mich hier recht gut präpariert ) , kann ich mit meinem Teleskoplader hinter mir herzotteln was ich will ---von Walze Angefangen bis zu Schüttgütern . Dieser ist als Zugmaschine zugelassen .

Heute hatte ich noch ein paar Baumstämme ( ungefährer Durchmesser 1 Meter / 1,50 Meter lang ) für meinen Nachbarn aus dem Straßengraben gegrabbelt und zu ihm gefahren . Der Kolchose der bei uns im Dorf wohnt meinte , das man das nicht darf . Sprich , Lader darf mit nichts vor Kopf fahren .

Ich sag jetzt einfach mal nein , dem ist nicht so . Es ist keine SAM , das Krokogebiss klemmt dem Stamm sehr gut ein , er ist nicht zu breit , ich kann nach alles überschauen , Achslasten werden ebenfalls nicht überschritten , die Zinken stehen nicht hervor . Ladung kann nicht verloren werden . Der Kolchose ist doch sicherlich von ner SAM ausgegangen oder irre ich .

Hat Kolchose recht oder ich think.gif

MfG Mücke
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Explosiv
Beitrag 08.08.2022, 17:14
Beitrag #2


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Was passiert, wenn der Hydraulikschlauch platzt, der den Zylinder versorgt, der das Gebiss zusammenhält?
Mach nen stabilen Spanngurt zusätzlich drum, und es sollte sicher sein. Auf Hydraulik allein ist kein Verlass.


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F117
Beitrag 08.08.2022, 18:29
Beitrag #3


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Zitat (Hein Mück @ 06.08.2022, 19:18) *
Dieser ist als Zugmaschine zugelassen

Nach meinem Kenntnisstand ist eine ZM nicht zum Transport von Ladung vorgesehen resp. zugelassen. Ausgenommen davon ist der Transport von Zubehör zu Anhänger und ZM. Insofern hat der Beamte wohl Recht.

BTW: woher stammt der Begriff "Kolchose"? Ich kenne den nur als landwirtschaftlichen Großbetrieb in der UdSSR think.gif


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Hein Mück
Beitrag 08.08.2022, 19:09
Beitrag #4


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Zitat
Nach meinem Kenntnisstand ist eine ZM nicht zum Transport von Ladung vorgesehen resp. zugelassen. Ausgenommen davon ist der Transport von Zubehör zu Anhänger und ZM. 


Das habe ich anders verstanden think.gif , bei einer SAM wäre das so , aber bei einer ZM ? oder irre ich.
Hast du mal eine Quelle dazu ?

Zitat
BTW: woher stammt der Begriff "Kolchose"? Ich kenne den nur als landwirtschaftlichen Großbetrieb in der UdSSR 


Ja , so ist es auch . Bei uns ist dennoch Bauer = Kolchose whistling.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 08.08.2022, 20:33
Beitrag #5


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Jeder Trecker ist 'ne Zugmaschine. (Ob lof oder nicht ist jetzt egal)
Aber mit dem Frontlader, egal ob Gabel oder Zange, darf ein Trecker nix auf öffentlicher Strasse transportieren.
Das könnte man analog zum Teleskoplader sehen ...

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F117
Beitrag 08.08.2022, 22:01
Beitrag #6


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Ich zitiere mal den Kirschbaum:

Zitat
Begriff Zugmaschine. BMV/StV 7 – 4030 P/62 II vom 6.6.1962, VkBl S 309: Im Sinne des Verkehrsrechts sind Zgm Kfz, deren wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung besteht u bei denen schon die äußere Gestaltung erkennen lässt, dass der etwa vorhandene Laderaum in seiner wirtschaftlichen Bedeutung hinter der Zugleistung weit zurücksteht oder nur geringe Bedeutung hat. – Wann diese Voraussetzungen zutreffen, war bisher zweifelhaft. Die Praxis betrachtete ein vorwiegend zum Ziehen geeignetes Kfz idR als Zgm, wenn die Ladefläche 3 m2 u die zul Nutzlast 1,5 t nicht überschritten. – Diese Festlegung ist techn u rechtlich unbefriedigend. Ladeflächengröße u Nutzlast müssen jeweils der Größe der Zgm angepasst sein. Ich empfehle daher, nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

Zgm sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh gebaute Kfz. Eine Hilfsladefläche ist zul. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zul Gesamtgewichts, die Länge der Hilfsladefläche
1 bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse,
2 bei Fz mit mehr als 2 Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der FzLänge
betragen. Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als zwei Achsen.

Dieser Begriffsbestimmung nicht voll entsprechende Kfz, die vor dem 1.8.1962 als Zgm zum Verkehr zugelassen worden sind, sind weiter als Zgm zu behandeln.

(Hervorhebung von mir)

In meiner Ausbildung (die *schauder* auch schon 30 Jahre zurückliegt crybaby.gif ) wurde klargestellt, dass eine ZM auf dieser Hilfsladefläche (damit scheidet der Frontlader ohnehin per definitionem aus) nur Arbeitsmittel, für die zu erledigenden Arbeiten erforderliches Material und Werkzeuge etc, aber kein Warentransport statfinden darf. Eine ZM ist kein LKW.

Edith spricht:

§2 lfd. Nr 16 FZV sagt:
Zitat
16. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;

Ich lese das so, dass lof ZM zum Ziehen/Schieben... von Arbeitsgeräten oder Anhängern gedacht sind und nix anderes. Ladungstransport steht da nicht.


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Hoheneicherstation
Beitrag 08.08.2022, 22:33
Beitrag #7


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Ein Unimog entspricht der Definition einer Zugmaschine. Er hat eine Hilfsladefläche und darf und kann jede Art von Ladung transportieren. (Es gibt aber Zugmaschinen ohne Hilfsladeflächen, dafür mit Frontlader oder anderen Anbaugeräten.)
(Bei Zulassung als lof Zugmaschine allerdings nur lof Güter)
Dieser Zweiwege-Unimog könnte Ladung transportieren, darf aber nicht, weil als SfA ( Selbst fahrende Arbeitsmaschine oder SAM) zugelassen. Wenn auf der Hilfsladefläche etwas transportiert wird, dann nur für den Einsatzzweck nötige Sachen.



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F117
Beitrag 08.08.2022, 22:43
Beitrag #8


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Beides entspricht meinen Zitaten aus Kirschbaum und FZV. Insofern sind wir uns einig.

Heißt aber auch, dass der Baumstammtransport im Frontlader über öffentliche Straßen ausgeschlossen ist.


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Hoheneicherstation
Beitrag 08.08.2022, 22:46
Beitrag #9


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Das ist richtig so.

Nur so ginge es ...

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Hein Mück
Beitrag 09.08.2022, 13:57
Beitrag #10


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Moin F117 , moin Hoheneicherstation

Vielen Dank für eure Antworten. Ups, da habe ich etwas total falsch interpretiert. Nunja, dann in Zukunft nur noch mit Anhänger.

MfG Mücke
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Buchholzer
Beitrag 11.08.2022, 10:04
Beitrag #11


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…und ladungssicherung…
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