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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Leider hatte ich am 25.07.22 einen Unfall, bei dem die Schuldfrage noch nicht schlüssig ist. Zur örtlichen Gegenbenheit: Firmenparkplatz an einer 2 spurigen Dorfstraße ohne Fahrbahnstreifen und beiseitigen Fußweg. Gegenüber des Firmenparkplatzes ist eine Bank mit Parklücken die um 90 Grad zur Straße gedreht sind. Zum Unfall: Ich kam von einem Parkplatz an die Ausfahrt herangefahren um nach links in den fließenden Verkehr einzufahren. Setzte (auf den Bildern auch sichtbar) den Blinker und konnte keinen anderen aktiven Verkehrsteilnehmer feststellen. Als ich losfuhr und nochmal einen Kontrollblick nach rechts machte da von dort leider oft Verkehrsteilnehmer zu schnell um die Kurve kommen, fuhr mit plötzlich der Unfallgegner rückwärts nach rechts aus der Parklücke kommend entgegen (ohne zu blinken) und obwohl ich noch gebremst habe war der Unfall unvermeitlich da er mich erst bemerkte als er gegen mich fuhr. Der Abstand zum Fußweg ist bei mir deutlich größer als bei ihm was auch auf den Unfallbildern zu sehen ist. Er stand eventuell sogar noch leicht auf dem Fußweg, ich hingegen deutlich auf der Straße aber noch schräg. Der Schaden bei ihm betrifft nur das Heck und da auch nur die untere Stoßstange ( SUV ) Kofferraumklappe ist auch unversehrt. Bei mir ist leider ein Schaden von über 4000€ entstanden. Die Polizei riet von einer polizeilichen Dokumentation ab da wir bereits von der Straße gefahren waren und meine Fotos die einzigen waren. Sie wiesen den Unfallgegner darauf hin das Ihn ein Punkt und 100€ Bußgeld erwarten würden. Fotos gibt es vom Unfall nur meine und keine Zeugen. Wie würdet ihr die Schuldfrage bewerten? MfG |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wer rückwärts fährt bekommt in so einem Fall die Alleinschuld oder zumindest den größten Schuldanteil.
Wer rückwärts fährt muss Gefährdungen und Behinderungen Dritter ausschließen und sich nötigenfalls eines Einweisers bedienen. Sofort ab zum Rechtsanwalt, auch wenn keine RSV vorhanden sein sollte. Den RA zahlt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Mit RA ist es wahrscheinlich, dass der Gegner die Alleinschuld bekommt und Du alle Dir zustehenden Zahlungen bekommst. Ohne RA mag die gegnerische Versicherung erfolgreich versuchen, Dir eine Teilschuld anzuhängen und zudem berechtigte Leistungen kürzen. Wenn man dann erst zum RA geht, ist es zu spät, weil der Streitwert gesunken ist und der RA deshalb weniger Vergütung erhält. Ist fraglich, ob sich dann noch ein RA findet, der den Restfall übernimmt. Daher lieber gleich zum RA. Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte er sein. -------------------- |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Okay weil meine Versicherung bisher von einer Alleinschuld seinerseits sprach und ein befreundeter Polizist auch. Allerdings bringt mir mündlich ja das alles nichts und da es mein erster Unfall ist habe ich eh keine Ahnung was man da alles beachten muss. :/
Habe halt noch Angst vor den Kosten bei einem Anwalt weil ich ab nächsten Monat nurnoch BafÖG beziehe und der Unfall dadurch denkbar ungünstig kommt besonders bei dieser unklaren Schuldfrage. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Nochmal, die Schuldfrage ist klar.
Den RA zahlt die gegnerische Versicherung komplett, wenn die Alleinschuld des Gegners festgestellt wird. Und davon ist auszugehen. Vielleicht schreibt Rapit noch was dazu, der ist Anwalt. Ohne eigenen RA hast Du die Rechtsabteilung der gegnerischen Versicherung gegen Dich, die nur dafür bezahlt wird, berechtigte Forderungen zurückzuweisen oder soweit möglich zu mindern. Das sollte man sich nicht antun. Gerade wenn Deine finanzielle Situation bescheiden ist, hast Du kein Geld zu verschenken. -------------------- |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
An sich wiegt rückwärtsfahren jedoch schwerer weil man sich in so einer Situation normalerweise verständigen muss wer zuerst fährt, da ein Rechts vor Links auf Parkplätzen nicht gilt. Da er seine Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzt hat, ich hingegen schon habe ich meine Fahrtrichtung und Fahrtwillen ja rechtzeitig gezeit. Und war auch schon weiter auf der Straße, die Frage ist zählt das schon als fließender Verkehr oder ist man das erst wenn man komplett in Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs steht?
Zudem hat er den Anscheinsbeweis theoretisch gegen sich. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1371 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Nochmal, die Schuldfrage ist klar. Nee, die ist überhaupt nicht klar.Erstens ist die Schilderung etwas schwammig, wir kennen weder die genaue zeitliche Abfolge noch die Abstände/Entfernungen. Wir bräuchten zumindest eine Zeichnung. Zweitens kennen wir nur die Schilderung der einen Seite, der Unfallgegner kann es ganz anders darstellen. Drittens hatte keiner der beiden Vorfahrt, man hätte sich einigen müssen (sowas spricht üblicherweise für 50:50). Für den Fragesteller spricht allerdings, dass er von der Seite getroffen wurde (so hatte ich es jedenfalls verstanden). Ich wage aktuell trotzdem keine Prognose, oder sagen wir mal so: mehr als 50% halte ich für unwahrscheinlich. Entscheidend wäre für mich, ob es eine Vollkaskoversicherung gibt. Nur falls nicht würde ich einen Anwalt einschalten, ansonsten die Versicherungen machen lassen. Zitat die Frage ist zählt das schon als fließender Verkehr oder ist man das erst wenn man komplett in Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs steht? Beides nicht, man muss neben der Richtung auch die typische Geschwindigkeit erreicht haben.Stefan |
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#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Naja 50-50 ist auszuschließen da seine Versicherung Anfangs davon ausging wo sie dachten das wir beide rückwärts aneinander fuhren. Danach kam nurnoch ein OOHHH.
Zudem sagten ja meine Versicherung und die Polizei das ich eigentlich unschuldig bin und die Polizei die damals vor Ort waren das nur er einen Punkt und 100€ Bußgeld bekommen würde was ja eher 70-30 oder 80-20 oder eben 100-0 Schuld wäre. Vollkasko hat nur er. Und als Zeugin des Polizeigesprächs war meine Freundin dabei. Entfernungen sind nur auf den Fotos zu entnehmen. Bei mir sind es ca. 50cm vom Bordstein/Fußweg, bei ihm sind es zwischen -5 bis 15cm vom Fußweg/Bordstein. |
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#9
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Zudem war die Verständigung ja insofern fehlgeschlagen das ich meine Abbiegebewegung vorher deutlich durch blinken gezeigt habe was auch die Fotos belegen und er fuhr rückwärts ohne zu blinken was vom Gesetzgeber aber deutlich vorgeschrieben ist.
Somit hat er mein Vorhaben sehen können nach links in die Straße einzufahren, ich seins aber nicht. Zudem habe ich durch bremsen den Unfall versucht zu verhindern und vom Empfinden her ist er mir draufgefahren. Leider kenn ich mich nicht aus wie man das Anhand des Schadens feststellen kann. Und der Gutachter seiner Versicherung meinte nur das meine Bilder für mich Gold wert sind und er nicht für die Schuldfrage da wäre und es nicht zwingend vom Tempo abhängt sondern in dem Fall vom Winkel wo er mich genau links vorn getroffen hat. |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5954 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
... das ich meine Abbiegebewegung vorher deutlich durch blinken gezeigt habe was auch die Fotos belegen Wie sind denn überhaupt die Fotos entstanden, dass sie sogar das Blinkersetzen noch vor dem Unfall belegen können? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#11
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Ja gut man kann das böse mutmaßen ohne Zeugen... ist aber so gewesen weil wir nach dem Unfall beide ausgestiegen sind und erst nachdem wir die Polizei angerufen und die Fotos gemacht haben, wieder einstiegen. Und selbst dann gäbe es ja noch den Anscheinsbeweis des Rückwärts Fahrers.
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17573 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
das ich meine Abbiegebewegung vorher deutlich durch blinken gezeigt habe was auch die Fotos belegen und er fuhr rückwärts ohne zu blinken was vom Gesetzgeber aber deutlich vorgeschrieben ist. Auch wenn er nicht geblinkt haben sollte, hast Du denn seine Rückfahrscheinwerfer nicht gesehen? ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#13
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Ja gut man kann das böse mutmaßen ohne Zeugen... Man muss ja gar nichts unterstellen, aber letztlich hängt bei möglichen späteren Abweichungen der Aussagen voneinander viel an der Beweiskraft der Fotos, die man deshalb realistisch einschätzen sollte. Weitere Aussagen (möglichst unabhängiger) Zeugen scheint es ja nicht zu geben. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#14
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Also zu der Frage mit den Rückleuchten, kann ich schlecht gerade mit nein oder ja sicher beantworten. Es war Nachmittags zum Feierabend. Und selbst dann sieht man Tag täglich wie zwar schon der Gang eingelegt wird und man wartet was der andere macht. Ich mach auch nicht nochmal den Gang raus wenn ich zurücksetzen möchte und noch jemanden entdecke. Da bleibt der Gang die Minute drin und ich warte.
Naja realistisch ist in dem Fall für mich schwer einzuschätzen. Wie gesagt es ist mein erster Unfall und seiner angeblich auch. Er hatte kein Handy um Fotos zu machen. Zeugen gibt es nur 2 vom Polizeigespräch und einer will sich dazu nicht äußern da er angeblich nur eine rauchte und nicht richtig zugehört hat, was die Polizei sagte. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1371 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo nochmal,
bitte versteh' mich nicht falsch, ich denke nicht, dass es 50:50 ausgeht, das war nur als worst case gedacht; best case natürlich Alleinschuld. Dazwischen ist aber auch möglich, und darauf wollte ich hinweisen. Beispielsweise könnte ein Richter die Betriebsgefahr berücksichtigen, und schon hast du 20-30%. Zitat Vollkasko hat nur er. OK. Dann würde ich wohl auch zum Anwalt gehen. Der holt wahrscheinlich mehr raus als er dich kostet.Da du aber offenbar schon mit der gegnerischen Versicherung kommuniziert hast könntest du jetzt auch erstmal das Ergebnis abwarten, imho ändert das nichts. Zitat Entfernungen sind nur auf den Fotos zu entnehmen. Bei mir sind es ca. 50cm vom Bordstein/Fußweg, bei ihm sind es zwischen -5 bis 15cm vom Fußweg/Bordstein. Mit Entfernungen und Abstand war die Situation vor dem Unfall gemeint. Also wann und von welchem Punkt wurde jeweils losgefahren u.s.w.Auch die Geschwindigkeiten spielen eine Rolle (langsam reintasten ist etwas anderes wie Vollgas geben weil frei ist - ich hoffe du verstehst wie ich das meine). Zitat Zudem war die Verständigung ja insofern fehlgeschlagen das ich meine Abbiegebewegung vorher deutlich durch blinken gezeigt habe was auch die Fotos belegen und er fuhr rückwärts ohne zu blinken was vom Gesetzgeber aber deutlich vorgeschrieben ist. Auf den Blinker darf man sich aber nicht verlassen, sprich: Eine ausreichende Verständigung ist das nicht.Außerdem, warum hast du denn seine Rückfahrleuchten nicht gesehen? EDIT: Ich kannte die letzten Beiträge noch nicht. Stefan |
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#16
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Ja gut das kann passieren Stefan. Also das mit der Teilschuld. Wurde halt von einem befreundeten Polizisten den ich fragte schon als sehr unwahrscheinlich abgetan da die Fotos für ihn wie Alleinschuld aussehen.
Der Fußweg ist auf beiden Straßenseiten etwa gleich breit. Jedoch stand ich schon auf dem Fußweg, da ich sonst die Straße nach rechts schlecht einsehen kann. Somit war ich der Straße näher und noch deutlich sichtbarer. Leider hab ich diese Info nicht im Schreiben an seine Versicherung drin. Warte derzeit auf das Gutachten was aber angeblich nur die Schadenshöhe betreffen soll. |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Betriebsgefahr zwischen Autos sollte sich aufheben. Kommt eher bei schwächeren Unfallpartnern zum Tragen. Aber ja, Richter sind frei in der Entscheidung. Relativ.
Mein Rat bleibt. Ab zum RA. -------------------- |
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#18
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Hatte eben auch noch ein Gespräch mit seiner VS ...der Herr war zwar für nichts zuständig aber meinte halt das man ja auch nicht richtig geschaut hätte. Wenn man aber noch bremst hat man ja rechtzeitig geschaut und wenn beide raus fahren wollen muss ja irgendeiner fahren
Wie ist das dann...der Rückwärts Fahrer muss doch da trotzdem sicher gehen das ich nicht fahren will (auf meine Lichthupe warten z.B.) und darf nicht einfach ohne zu blinken Ausparken und davon ausgehen das ich nicht auch los fahren möchte. Und selbst dann müsste er mir doch richtig nachweisen das nicht richtig geschaut hätte, aufgrund des Anscheinsbeweises. Weil die Versicherung darf doch in dem Fall nicht einfach davon pauschal ausgehen oder? |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1135 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 ![]() |
Siehst du, geht schon los mit der Versicherung und dem rumhandeln und rausreden, also ab zum Anwalt
![]() -------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Ich sag dazu nix mehr.
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#21
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Alles gut. Termin ist gemacht.
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1371 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
ich denke du versteifst dich zu sehr auf das Rückwärtsfahren. Nimm mal einen Supermarktparkplatz. Einer fährt vorwärts und einer rückwärts aus seiner Parklücke, Crash. Das ist dann der 50:50-Klassiker, unabhängig von den Fahrtrichtungen. Man könnte sogar argumentieren, dass Vorwärts mehr Schuld hat, weil man aus der Position die Situation viel einfacher überblicken kann (ähnlich wie wenn ein LKW ganz langsam zurücksetzt und ein PKW-Fahrer trotzdem nichts tut um einen Unfall zu vermeiden, also weder wegfährt noch hupt - irgendwann ist es dann keine Alleinschuld mehr, Grundlage ist der §1 StVO). Stefan |
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Beitrag
#23
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89855 ![]() |
Hallo,
An sich hast du auf den Parkplatz bezogen recht. Jedoch gibt es schon Urteile in ähnlichen Situationen wo ein Mopedfahrer der genauso wie ich nach links abbiegen wollte mit einem Autofahrer zusammen stieß der vorwärts nach rechts auf die Straße abbiegen wollte. Der Mopedfahrer bekam nur 30% Schuld weil er nachweisen konnte das er knapp eine Sekunde länger auf der Straße war. Bei mir ist der andere ja sogar rückwärts gefahren. Und wenn es 50-50 wäre hätte die Polizei ja uns beiden einen Punkt + Geldstrafe gegeben und nicht nur ihm. Begründet haben die das wie gesagt mit der erhöhten Sorgfaltspflicht die bei ihm noch höher ist als bei mir. MfG |
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Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3165 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 ![]() |
Die Einschätzung der Polizei muss nicht unbedingt einen Einfluss auf die Schadensregulierung durch die Versicherungen haben (zumal die gerne quoteln, weil dann bei beiden Beteiligten der SFR sinkt
![]() Ich bin mir nicht sicher, ob das hier schon einmal geschrieben wurde ![]() Lass das Deinen Anwalt machen! -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 10:22 |