Verkehrszeichen-Sammlung (VZ+ZZ) als SVG-Vektordateien, gesammelt aus Wikipedia |
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Verkehrszeichen-Sammlung (VZ+ZZ) als SVG-Vektordateien, gesammelt aus Wikipedia |
31.07.2022, 18:25
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2174 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Basis ist diese Seite gewesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der...hland_seit_2017 Hoffe ein paar von euch können das ebenso gebrauchen. Als amtliches Werk sind die VZ gemeinfrei und unterliegen keinem Urheberrecht. For the record, Befehl dafür war: QUELLTEXT wget -e robots=off -A svg,svgz --mirror --convert-links --adjust-extension --page-requisites --no-parent --span-hosts --domains=de.wikipedia.org,upload.wikimedia.org "https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017 -------------------- “Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet” |
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31.07.2022, 19:04
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 177 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 |
In der verlinkten Wikiseite finde ich das Verkehrszeichen 277.1 nicht, gemeint ist das folgende ..
Zitat Z 277.1 "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen" oder habe ich das übersehen bzw. oder ist das noch nicht gültig? Quelle: https://www.bast.de/SharedDocs/Bilder/DE/FB...-277.1-zip.html |
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31.07.2022, 19:11
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
2017 gab es den Quatsch auch noch nicht.
Ist aber drin: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der...seit_2017#April Gültig ist es, allerdings weicht die amtliche Bezeichnung vom definierten Ge- oder Verbot ab. -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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31.07.2022, 19:20
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 177 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 |
war wohl Blind, fand es jetzt nach dem Hinweis
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31.07.2022, 19:21
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
allerdings weicht die amtliche Bezeichnung vom definierten Ge- oder Verbot ab. Naja, bei der Aufhebung gibt es diese Diskrepanz ja nicht -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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01.08.2022, 18:57
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Beim Studium der wikipedia-Seite bin ich jetzt über das ZZ 1010-72 gestolpert:
"Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge" Irgendwie sieht doch die Kombination der Sinnbilder genau so aus wie beim Zeichen 260: "Verbot für Kraftfahrzeuge" Bedeutet also das von vorne betrachtete Auto wenn es in einem roten Kreis angebracht ist "Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge", wie es auch als Sinnbild in §39 (7) definiert ist, auf dem (nicht in der StVO definierten!) Zusatzzeichen aber "Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge" (vgl. auch ZZ 1010-50) und umfasst dann z.B. auch die Pferdekutsche oder gar den von Ochsen gezogenen Lastenschlitten? Nicht euer Ernst, liebes Verkehrsministerium?! |
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01.08.2022, 19:07
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
...und wenn drei Personen drin abgebildet sind, steht es für "PKW"
BTW: Vergleiche doch mal die Bedeutung des rote Autos in Zeichen 276 und Zeichen 277.1. -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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01.08.2022, 20:42
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
...und wenn drei Personen drin abgebildet sind, steht es für "PKW" "PKW oder Krafträder mit Beiwagen" bitte, so viel Zeit muss sein (warum gibt es eigentlich kein Sinnbild für "Krafträder mit Beiwagen"?) Zitat BTW: Vergleiche doch mal die Bedeutung des rote Autos in Zeichen 276 und Zeichen 277.1. das ist ja von hinten, das zählt nicht weil es in §39 nicht vorkommt... |
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