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> Kinder in öffentlichen Verkehrsmittel
Aloisius
Beitrag 24.06.2022, 17:44
Beitrag #1


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Kinder dürfen erst ab dem Alter von 6 Jahren alleine Bus oder Bahn fahren. Kinder unter sechs Jahren müssen entweder von einem Erwachsenen oder von einem anderen Kind, das älter als 6 Jahre ist, begleitet werden.

Wo bitte ist das geregelt?


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Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein!
Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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Stromdriver
Beitrag 24.06.2022, 18:07
Beitrag #2


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In den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmer.
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rapit
Beitrag 24.06.2022, 20:58
Beitrag #3


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Nach BGB können Kinder unter 7 Jahren auch noch keinen Beförderungsvertrag abschließen.

Ich wundere mich daher etwas über die "6 Jahre", oder soll "älter als 6 Jahre" heißen: mindestens 7 Jahre? Dann würde es ja passen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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mir
Beitrag 25.06.2022, 11:17
Beitrag #4


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Eltern könnten aber einen Beförderungsvertrag für das Kind abschließen und es dann im Bus alleine fahren lassen.


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janr
Beitrag 25.06.2022, 12:47
Beitrag #5


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Zitat (rapit @ 24.06.2022, 21:58) *
... oder soll "älter als 6 Jahre" heißen: mindestens 7 Jahre? ...
Wenn man seinen 6ten Geburtstag gefreiert hat ist man 6 Jahre und jeden Tag nach dem Geburtstag wird man älter als 6 Jahre weil man ja an seinem 6ten Geburtstag sein 6tes Lebensjahr abgeschlossen hat.

Bis zum abgeschlossenen 7ten Lebensjahr ist da noch etwas hin.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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mir
Beitrag 25.06.2022, 12:57
Beitrag #6


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Im Nürnberger Verkehrsverbund ist das flexibler geregelt:

Zitat
Nicht schul­pflich­tige Kinder vor Vollendung des 6. Le­bens­jahres (= 6. Ge­burts­tag) können von der Be­för­de­rung aus­ge­schlos­sen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von einer Auf­sichts­per­son begleitet werden.

Kinder bis zum vollendeten 4. Le­bens­jahr (= 4. Ge­burts­tag) werden nur in Be­glei­tung einer Auf­sichts­per­son befördert. Als Auf­sichts­per­son im Sinne dieses Absatzes gelten nur Per­so­nen im min­des­tens schul­pflich­tigen Alter.


Da lässt man also durchaus 5-jährige alleine fahren, behält sich aber vor, sie von der Allein-Beförderung auszuschließen. Nebenbei: Kinder bis zum vollendeten 6. Le­bens­jahr werden un­ent­gelt­lich befördert. (Sie können allerdings den Beförderungsvertrag trotzdem nicht ohne Mitwirkung der Eltern abschließen, aber das dürfte in der Praxis kaum auffallen ...)


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jor
Beitrag 29.06.2022, 11:12
Beitrag #7


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Zitat (Aloisius @ 24.06.2022, 18:44) *
Wo bitte ist das geregelt?



Allgemeingültig ist das nicht geregelt. Im Einzelfall in den Beförderungsbedingungen der Unternehmen bzw. Verbünde.

Da ich aber auch "Kindergartenbusse" kenne, die in den Linienverkehr integriert sind, kann ich belegen, dass Beförderungen tatsächlich auch für Kinder unter 6 Jahren in der Realität stattfinden.
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