Zone eingeschrHV + Pflasterung Seitenstreifen |
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Zone eingeschrHV + Pflasterung Seitenstreifen |
21.06.2022, 15:39
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 501 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
- bauliche Ausführung - verkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) - Wunsch - Wirklichkeit in einer mittelgroßen Stadt nicht so ganz in Deckung bringen kann konkret handelt es sich um eine Straße, an deren Zufahrt eine Zone mit eingeschr. Haltverbot beginnt: Mapillary_01 eingeschr.HV gilt erstmal nur auf Fahrbahn, bei Zone nun aber auch auf Seitenstreifen. okok. Hier der erste Seitenstreifen: Mapillary_02 Hm. Pflasterung: Rasengittersteine vs. Betonsteinpflaster. Den Anordnungswiderspruch zwischen VZ.315 vorn und 314 am Ende hat wohl schon jemand weggequengelt. Heute steht da jedenfalls VZ.315-Beginn + 2h und VZ.315-Ende + 2h Ich darf also auf den Rasengittersteinen und der Fahrbahn zeitl. begrenzt parken. Aber keinesfalls auf dem Betonsteinpflaster. check. Fährt man allerdings um die Ecke, sieht das dort so aus: Mapillary_03 kein VZ.314 kein VZ.315 Da tun sich Fragen auf: Darf ich dort jetzt 1) mit dem Auto auf den Rasengittersteinen parken? 2) mit dem Auto auf den Rasengittersteinen halten? und ist dieser Bereich aus Rasengitterstein und Betonpflaster komplett Gehweg (die paar Meter dvor wurde schließlich VZ.315 hingestellt) oder wirklich unterscheidbar Seitenstreifen (Rasengitterstein) und Gehweg (Betonpflaster)? |
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21.06.2022, 19:04
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Ich darf also auf den Rasengittersteinen und der Fahrbahn zeitl. begrenzt parken. Aber keinesfalls auf dem Betonsteinpflaster. check. Nein, du musst komplett auf dem Gehweg parken. Der Pfasterwechsel spielt dabei keine Rolle. Zitat Darf ich dort jetzt 1) mit dem Auto auf den Rasengittersteinen parken? 2) mit dem Auto auf den Rasengittersteinen halten? und ist dieser Bereich aus Rasengitterstein und Betonpflaster komplett Gehweg (die paar Meter dvor wurde schließlich VZ.315 hingestellt) oder wirklich unterscheidbar Seitenstreifen (Rasengitterstein) und Gehweg (Betonpflaster)? 1) Nein, weil Gehweg 2) Nein, weil Gehweg Es gibt keinen Seitenstreifen, alles ist Gehweg, das unterschiedliche Pflaster macht aus dem Gehweg keinen Seitenstreifen (Sonst dürfte da auch kein vz 315 stehen) |
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21.06.2022, 19:21
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Seitenstreifen bzw. Parkstreifen ist das m.E. schon, nur funktioniert das mit Zeichen 290.1 nicht. Stellt sich auch die Frage, ob das dort überhaupt zweckmäßig / zulässig ist.
Die beschilderte Stelle ist natürlich ein Paradebeispiel. -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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22.06.2022, 07:50
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 501 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
Ich darf also auf den Rasengittersteinen und der Fahrbahn zeitl. begrenzt parken. Aber keinesfalls auf dem Betonsteinpflaster. check. Nein, du musst komplett auf dem Gehweg parken. Der Pfasterwechsel spielt dabei keine Rolle. ich habe leider verpennt, darauf hinzuweisen, dass die in Mapillary vorhandenen 315er mit vollachsigem Gehwegparken getauscht wurden gegen halbachsiges Gehwegparken Seitenstreifen bzw. Parkstreifen ist das m.E. schon, nur funktioniert das mit Zeichen 290.1 nicht. Stellt sich auch die Frage, ob das dort überhaupt zweckmäßig / zulässig ist. Die beschilderte Stelle ist natürlich ein Paradebeispiel. da steh ich aufm Schlauch Wieso? |
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22.06.2022, 07:57
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Das ganze ist doch in einer T30-Zone. Obwohl der Gesetzgeber nur von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, also T20-Zonen, redet, in welchen Parkmarkierungen durch Pflasterwechsel möglich sind, ist es in der Praxis durchaus üblich, das generell so zu handhaben.
Daher erkenne ich da aus Autofahrersicht ziemlich eindeutig erlaubtes Gehwegparken durch gepflasterte Markierungen. Vz 315 braucht es dort nicht. Das braucht man nur an der zuerst gezeigten Stelle wegen der Parkscheibenpflicht (warum gilt die eigentlich auch nachts?). Allerdings sind die Parkstreifen auf dem Gehweg ziemlich schmal. Mit meinem Auto könnte ich da nicht stehen. Und auf die Fahrbahn ragen darf ich ja wegen Vz 290.1 nicht. Irgendwie blöd. Wer ganz draufpasst, kann da aber parken. Denn auf Gehwegen gilt Vz 290.1 nicht. Auch nicht auf jenen, auf denen das Parken gestattet ist. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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22.06.2022, 08:33
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Ich sehe dort EINDEUTIG ohne Zweifel einen Seitenstreifen.
Es gibt eine Fläche, die von der Fahrbahn mit einem Bordstein abgetrennt ist, und zusätzlich auch durch einen weiteren Bordstein vom Gehweg. Die Fläche liegt höher als die Fahrbahn, aber tiefer als der Gehweg. Eindeutig ein Seitenstreifen. Die Beschilderung ist daher falsch, aber vermutlich deshalb nicht nichtig. Bei Mapillary 3 ist der Seitenstreifen nicht beschildert, daher darf hier nur gehalten werden. |
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22.06.2022, 09:30
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Die Fläche liegt höher als die Fahrbahn, aber tiefer als der Gehweg. Hast Du andere Mapillary-Bilder als ich? Die Parkplätze sind niveaugleich mit dem Rest des Gehweges! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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22.06.2022, 09:34
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 501 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
Das ganze ist doch in einer T30-Zone. Stimmt. die beginnt schon viel weiter hinten/vorn Die Parkplätze sind niveaugleich mit dem Rest des Gehweges! das stimmt auch. Auf dem von mir eingestellten Bild weiter oben hab ich ja clevererweise den Kantstein zw. Rasengitterstein und Betonpflaster weiß übermalt |
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22.06.2022, 09:37
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ja, aber den dunkler grau gepflasterten Trennmarkierungsstrich der Parkboxen kann man noch gut erkennen.
Sowas gibt es um die Ecke herum zwar scheinbar nicht, das tut aber nichts zur Sache. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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22.06.2022, 09:42
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 501 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
Allerdings sind die Parkstreifen auf dem Gehweg ziemlich schmal. Mit meinem Auto könnte ich da nicht stehen. Und auf die Fahrbahn ragen darf ich ja wegen Vz 290.1 nicht. Irgendwie blöd. versteh ich nicht Mit 315 wird mir doch gesagt: Stell dein Fahrzeug halbachsig auf Fahrbahn/Parkstreifen (siehe Foto, Mapillary war noch vollachsiges Parken) Steht das VZ.290.1 "über" dem VZ.315? |
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22.06.2022, 10:04
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Die Parkplätze sind niveaugleich mit dem Rest des Gehweges! https://www.mapillary.com/app/?lat=50.92142...605122732123799 Also ob da jetzt tatsächlich ein Höhensprung ist kann man drüber streiten. Für mich sieht das zumindest aus wie 1-2cm Höhenunterschied. Nichtsdestotrotz ist dort ein Bordstein eingearbeitet, also eine klare Abtrennung. Kein simpler Pflasterwechsel, sondern ein Bordstein. |
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22.06.2022, 10:53
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
versteh ich nicht Ich meinte die Plätze um die Ecke, die ohne Vz 315. Die mit Vz 315 sind ja eh klar, das ist eindeutig eine "andere Regelung", da darf man also trotz Vz 290.1 parken. Nichtsdestotrotz ist dort ein Bordstein eingearbeitet, also eine klare Abtrennung. Kein simpler Pflasterwechsel, sondern ein Bordstein. Ein Stein. Ein Bord hat es da gerade nicht. Ist nur ein Stein, also nichts anderes als Pflasterwechsel. Auch links des Trennsteins bleibt es Gehweg. Aber eben beparkbarer Gehweg, genau so, als wäre da statt des -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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22.06.2022, 12:35
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 501 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
versteh ich nicht Ich meinte die Plätze um die Ecke, die ohne Vz 315. puh, also "vorn" darf ich zeitlich begrenzt halb auf der Fahrbahn, halb auf den Rasengittersteinen Bereich parken. "um die Ecke" darf ich ... - auf den Rasengittersteinen zum Be- und Entladen / Aussteigen lassen halten - nur auf den deutlich erkennbar nicht-öffentlichen(?) Senkrecht-Parkplätzen parken, sofern berechtigt. bah, das versteht doch keiner und genau so sieht's dann vor Ort mit dem Parkblech aus. |
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22.06.2022, 14:02
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Auf den Rasengittersteinen darfst du parken (wenn du draufpasst).
Ein Vz 290.1 hat keinerlei Wirkung auf Gehwegen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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22.06.2022, 14:30
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Ein Vz 290.1 hat keinerlei Wirkung auf Gehwegen. Hat sich da was geändert und ich nicht mitbekommen? Ich dachte ein 290er gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Oder nicht mehr?Eh nicht ganz so wichtig, denn ich seh da auch Seitenstreifen, welche ja nicht unbedingt niedriger als der Gehweg sein müssen. Wäre aber schön um es deutlciher zu gestalten. Zum bedenkenlosen laufen ist so ein grobes Pflaster eh nicht so angenehm, da ist das feine Pflaster besserr. Jetzt kommt aber die Verwirrung: Gehwegparken rechts vom Seitenstreifen vorgeschrieben? Oder meint die Behörde hier einen Gehweg erschaffen zu haben. Selber hab ich schon Seitenstreifen mit Kopfsteinpflaster neben Hochbord (gute 20 cm) Gehweg gesehen und auch da hat die Behörde ein 315er aufgehängt während sie in anderen Stadtteilen da schon einen Seitenstreifen sieht und Regelungen mittels 314er verwirklicht. Aber zurück zum Thema: Die Betrachtungen haben Spielraum. Man kann auf Gehweg tippen, wegen dem Schild, man kann auf Seitenstreifen tippen wegen der Gestaltung. Bei so viel Verwirrung darf im Grunde kein Knöllchen ausgestellt werden, denn für den gewöhnlichen VT muß so eine Sache schon eindeutig erkennbar sein. So mal meine Meinung. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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22.06.2022, 14:37
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 501 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
ich gebs auf, weil ich es nicht verstehe ok, letzter Versuch: zu 290.1 Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. VZ.315-halbachsig (eingangs) = verkehrszeichen = parken erlaubt halbachsig auf Rasengittersteinen, zeitl. eingeschränkt (hier) kein VZ hinter der Kurve = Rasengitterseine als Verkehrseinrichtung = da darf ich drauf parken, 24h/Tag, wenn Fz schmal genug (hier) ? |
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22.06.2022, 14:42
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Sag ich doch: Es ist zu verwirrend.
Sind die Flächen Seitenstrefien oder Gehweg. Sind sie Gehweg ist das Parken eh verboten und zusätzlich durch 290 Sind sie Seitenstreifen darf man bei den Schildern parken aber nicht halb oder ganz auf dem "evtl-Seitenstreifen" sondern dann halbhüftig auf dem Gehweg. Die weitere Frage ist philosophisch: Kann man einen Seitenstreifen grundsätzlich mal als Parkerlaubnis in einer 290er-Zone sehen oder nicht. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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22.06.2022, 16:06
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Hat sich da was geändert und ich nicht mitbekommen? Ich dachte ein 290er gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Nein, das hat vor vielen Jahren mal das BVerwG festgelegt, auf Gehwegen gilt es nicht. Servicelink zum Urteil vom 29.1.2004 Kann man einen Seitenstreifen grundsätzlich mal als Parkerlaubnis in einer 290er-Zone sehen oder nicht. Nein, auf Seitenstreifen gilt das Vz 290.1. Nur auf Gehwegen entfaltet es keine Wirkung. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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22.06.2022, 18:11
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7211 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Das mit den Gehwegen ist doch auch logisch:
Da darf man regulär schon nicht parken. Da ändert das 290.1 also nichts dran. Außer, es wird ausdrücklich erlaubt. Dann steht die Erlaubnis über dem Verbot des 290.1 Also entfaltet das 290.1 keine Wirkung auf Gehwegen. Auch wenn es dort von seinem Wortlaut her gültig ist. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 08:25 |