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> Unfall in Frankreich
mir
Beitrag 20.06.2022, 18:23
Beitrag #1


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Eine Bekannte hatte einen Unfall in Frankreich mit Sachschaden. An und für sich undramatisch, jemand anderes fuhr im Kreisverkehr hinten auf, leider ist über den Stoßdämpfer hinaus ein Teil des Kofferraums verformt und verkratzt. Der Unfallgegner ist Franzose, die Papiere wurden ausgefülllt, Namen sind bekannt.

Wie kommt sie nun am besten zu ihrem Schadensersatz? Selber machen, oder sollte man wie in Deutschland besser einen Anwalt beauftragen, der dann eh vom Unfallgegner bezahlt wird? Vollkaskoversicherung gibt's nicht.




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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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rapit
Beitrag 20.06.2022, 19:45
Beitrag #2


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Das geht nach französischem Recht. Da wird der RA nicht ohne weiteres bezahlt.

Da sie ohne die nötigen Versicherungen nach Frankreich gefahren ist, bleibt also nur: selber machen.

Dafür hat sie 2 Möglichkeiten:

a) auf Französisch die französische Versicherung anschreiben, oder

b) sich auf Deutsch an den Schadensregulierungsbeauftragten wenden. Am besten über die Homepage des Zentralrufs "Unfall im Ausland" (Ich hoffe, es wurde der europäische Unfallbericht ausgefüllt?)


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hk_do
Beitrag 20.06.2022, 19:50
Beitrag #3


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Problem ist: es gilt französisches Recht!

Da sind mutmaßlich die Ansprüche im Haftpflichtfall ganz anders als in Deutschland.

Wenn die Geschädigte Verbraucherin ist kann sie allerdings in Deutschland gegen die Versicherung klagen. Vor einem deutschen Gericht, nach französischem Recht.

Hatte ich schon erwähnt, dass das potentiell nicht ganz einfach wird?

Möglicherweise wird die französische Versicherung einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland benennen (eine deutsche Versicherung).

Da der Schaden offensichtlich deutlich vierstellig ist sollte ggf. ein (deutscher) Anwalt mit fundierten Kenntnissen des französischen Rechts konsultiert werden. Ich würde allerdings fast wetten, dass den die Versicherung nicht unbedingt bezahlen muss.

Gibt's eine Rechtschutzversicherung, eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub, vielleicht eine eigene Versicherung die bei Unfällen im Ausland die Deckungslücke schließt?

Edit meint: ich war zu langsam sadwalk.gif
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rapit
Beitrag 20.06.2022, 20:26
Beitrag #4


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Zitat (hk_do @ 20.06.2022, 20:50) *
Wenn die Geschädigte Verbraucherin ist kann sie allerdings in Deutschland gegen die Versicherung klagen. Vor einem deutschen Gericht, nach französischem Recht.

Achtung: Fristen beachten!

Das Klagen wird nicht ganz billig, weil ein Rechtsgutachten eingeholt wird, was die Klägerin erstmal vorfinanzieren muss.

Ach wie gut, dass hier nur fiktive Fragen gestellt werden...


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mir
Beitrag 20.06.2022, 21:18
Beitrag #5


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Danke schon mal für die Hinweise. Französisch kann sie ja, der Unfall ist an und für sich simpel. Es kann sogar sein, dass sie irgendwo Mitglied ist.


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rapit
Beitrag 20.06.2022, 23:03
Beitrag #6


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Gezahlt werden generell in F die Reparaturkosten - gegen Vorlage der quittierten Reparaturrechnung.
Bei Sachschäden ab ca. 1000 Euro wird häufig ein Gutachten verlangt. Gutachterkosten werden aber nicht unbedingt ersetzt. Manchmal, aber eben nicht immer. Von einigen Versicherungen wird auch Schadenersatz auf Gutachtenbasis (ohne Reparaturrechnung) gezahlt.

Mietwagenkosten für die Reparaturdauer werden grundsätzlich nur dann erstattet, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug zur Berufsausübung unbedingt benötigt wird, damit sind nicht die Fahrten zur Arbeit gemeint, sondern dass das Auto zur Berufsausübung benötigt wird. Und man muss nicht mit 8-10%, sondern mit 25-35% Eigenersparnisabzug rechnen.

Nutzungsausfall gibt es manchmal, aber allenfalls etwa 10 bis 20 € pro Reparaturtag. Ist eher so eine Art freiwillige Zahlung.

Wertminderung wird nicht ersetzt. Anwaltskosten außergerichtlich auch nicht.


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mir
Beitrag 21.06.2022, 15:50
Beitrag #7


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Heißt das, wenn die Reparaturrechnung über 1000 € liegt, dass man diese ohne Gutachten nicht ersetzt bekommt? Oder gilt das nur für eine fiktive Abrechnung?


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rapit
Beitrag 21.06.2022, 20:21
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 21.06.2022, 16:50) *
Heißt das, wenn die Reparaturrechnung über 1000 € liegt, dass man diese ohne Gutachten nicht ersetzt bekommt?

Möglicherweise nicht komplett, ja.

In dem Moment muss effektiv die Versicherung gefragt werden, und wegen der Problematik der Gutachterkosten sollte man der Versicherung die Möglichkeit geben, ein Gutachten einzuholen.
Und nur das, was dann als Reparaturweg im Gutachten steht, wird ersetzt.
Nix von wegen: machen wir mal flugs überall Neuteile dran. Ist ja nur ein Auto. In F ein Gebrauchsgegenstand. Kein Statussymbol, wie in D. Da läuft das etwas anders.


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hk_do
Beitrag 21.06.2022, 20:42
Beitrag #9


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Deswegen ja die Frage, ob die (eigene!) Versicherung auch einen sogenannten Auslandsschadenschutz beinhaltet. Den gibt es auch ohne Vollkasko, ggf. sogar bei der Haftpflicht.

Die machen jedenfalls Reklame damit, dass dann die Abwicklung wie nach deutschem Recht erfolgen würde. Was in der Praxis vermutlich auch nicht so einfach ist, aber besser als nichts wavey.gif
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mir
Beitrag 22.06.2022, 07:04
Beitrag #10


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Weiterhin danke.

Das Auto ist eh älter, für die Eigentümerin des Autos ist es auch ein reiner Nutzgegenstand. und der Restwert übersteigt wahrscheinlich kaum die Kosten einer Billigreparatur. Also alles kein Drama.



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rapit
Beitrag 22.06.2022, 07:49
Beitrag #11


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Zitat (mir @ 22.06.2022, 08:04) *
der Restwert übersteigt wahrscheinlich kaum die Kosten einer Billigreparatur. Also alles kein Drama.

Ähm, doch, weil dann die Kosten einer ordentlichen Reparatur wahrscheinlich den Restwert übersteigen. Und das nennt man wirtschaftlichen Totalschaden.

Da wird es ganz haarig, weil es die deutsche 130%-Ausnahme in Frankreich nicht gibt!


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Wastl82
Beitrag 23.06.2022, 17:52
Beitrag #12


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Kann man denn in Frankreich nicht das Geld aus einer fiktiv abgerechneten Wiederbeschaffung in die Reparatur stecken?


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rapit
Beitrag 23.06.2022, 19:40
Beitrag #13


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Doch, aber das wird nicht reichen.

Beim derzeitigen Gebrauchtwagenmarkt kriegt man sogar für beschädigte, aber reparable Gebrauchte als Restwertangebot quasi das, was Eurotax-Schwacke als Wiederbeschaffungswert ausspuckt, und dann tendiert die Zahlung relativ stark gegen null...


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Wastl82
Beitrag 24.06.2022, 05:56
Beitrag #14


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Ok, dass der Markt für die Restwerte sich da so krass entwickelt hat, war mir nicht klar. Ich habe länger keinen älteren Gebrauchten mehr ge- oder verkauft, und mein letzter Verkauf eines mittelalten Gebrauchten (10.000 € Zeitwert) und meine letzte Neuwagenbestellung waren vor Corona und vor dem Krieg...

Die Frage ist natürlich, warum die gelisteten Wiederbeschaffungswerte nicht angepasst werden... Objektiv dürften die reparierten (bzw. gar nicht verunfallten) älteren Fahrzeuge ja auch teurer gehandelt werden als zuvor.


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rapit
Beitrag 24.06.2022, 09:32
Beitrag #15


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Das ist richtig.

Aber mühsam, wenn man alles selbst macht. wavey.gif


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