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> Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand
Haegar007
Beitrag 20.06.2022, 13:23
Beitrag #1


Neuling
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Hallo allerseits,

ich möchte erstmal in die Runde grüßen, da ich neu hier im Forum bin.

Man hat ja schon so einige Verwarnungen mit Verwarnungsgeld bekommen. Mal hat man sich darüber geärgert, mal eingesehen.

Mit dem aktuellen Knöllchen kann ich aber so gar nichts anfangen. Vielleicht hat einer Idee, was angeblich nicht regelkonform war:

Geparkt wurde in einem Wendehammer, wo seit ewigen Zeiten geparkt wird und es auch so geduldet wird. Es wird aber wohl die Art und Weise des Parkens beanstandet.

Der Vorwurf ist: Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt, § 12 Abs. 4, §49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG.

In dem Wendehammer kann man nicht am rechten Fahrbahnrand parken. Ich vermute, dass es gewünscht gewesen wäre, gerader einzuparken. Das ist aber aufgrund des Nachbarautos zum Zeitpunkt des Einparkens nicht möglich gewesen. Das Nachbarauto hat zwar gewechselt, dadurch ist etwas mehr Abstand zum Nachbarauto entstanden.

Lohnt sich da ein Einspruch? Das ist das erste Mal, dass ich sowas bei mir vor der Tür mitbekomme. Ich vermute da eine etwas übereifrigen neuen Ordnungshüter.

Erstmal VG




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Acki
Beitrag 20.06.2022, 13:34
Beitrag #2


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Zitat (Haegar007 @ 20.06.2022, 14:23) *
wo seit ewigen Zeiten geparkt wird und es auch so geduldet wird.
...
In dem Wendehammer kann man nicht am rechten Fahrbahnrand parken.

Ich denke das sind deine beiden Irrtümer.

Es wird anscheinend jetzt nicht mehr geduldet.
Und am rechten Fahrbahnrand kann man schon parken, nur halt dann wesentlich weniger Autos.

Gruß Acki
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Haegar007
Beitrag 20.06.2022, 13:39
Beitrag #3


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Alle anderen Autos haben kein Ticket bekommen. Nicht davor und nicht danach. Ich hatte mich vor etlichen Zeiten auch mit den Ordnungshütern unterhalten. Die haben bestätigt, dass das Parken dort i. O. geht.
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Acki
Beitrag 20.06.2022, 13:55
Beitrag #4


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Zitat (Haegar007 @ 20.06.2022, 14:39) *
Ich hatte mich vor etlichen Zeiten auch mit den Ordnungshütern unterhalten. Die haben bestätigt, dass das Parken dort i. O. geht.

Vielleicht hat beim Ordnungsamt das Personal gewechselt und die jetzigen Ordnungshüter sehen das anders.
Vielleicht stand dein Auto auch so schräg das es irgendwie gestört hat (Feuerwehrzufahrt?) und einen passenderen Tatbestand gab es einfach nicht.

Gruß Acki
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janr
Beitrag 20.06.2022, 17:42
Beitrag #5


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Zitat (Haegar007 @ 20.06.2022, 14:39) *
... Ich hatte mich vor etlichen Zeiten auch mit den Ordnungshütern unterhalten. Die haben bestätigt, dass das Parken dort i. O. geht.
Die Hüter vor etlichen Zeiten haben halt nix verwarnt, weil das querparken im Wendehammer mehr FZe zum parken zulässt.
Aber nach den Schriften der StVO hat man "am rechten Fahrbahnrand" also mit der Beifahrerseite zum Fahrbahnrand zu parken.
Da ein Wendehammer rundrum geht parkt man halt mit den Beifahrerseiten rundrum im Wendehammer.


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Haegar007
Beitrag 20.06.2022, 17:51
Beitrag #6


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ok, aber in der Straße sollen alle Autos schräg parken. Warum denn nicht im Wendehammer? Und die anderen haben ja kein Ticket bekommen. Daher kann ich mir das nicht erklären.
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janr
Beitrag 20.06.2022, 18:04
Beitrag #7


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Zitat (Haegar007 @ 20.06.2022, 18:51) *
ok, aber in der Straße sollen alle Autos schräg parken. ...
Ui jetzt hätt ich aber gerne Fotos von der Situation.

Auch mit der Beschilderung am Anfang der Straße, denn vllt gilt das schräg/quer-Parken um den Wendehammer rum.


FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern


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Haegar007
Beitrag 20.06.2022, 20:42
Beitrag #8


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ups, Bilder weg. Habe die wohl beim Hoster gelöscht. Hier nochmal:




https://imagizer.imageshack.com/img923/9337/eypgSA.jpg



und hier Nr. 2

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janr
Beitrag 20.06.2022, 20:52
Beitrag #9


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Also diese Bilder zeigen, daß man falsch parkt.
Mit der Vorderachse in Richtung Bordstein ist nicht am rechten Fahrbahnrand.

Schilder die es erlauben würden, oder Markierungen, seh ich keine.
Ergo halte ich das Knöllchen für gerechtfertigt, auch wenn andere es nicht bekamen.


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Haegar007
Beitrag 20.06.2022, 22:04
Beitrag #10


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ja, richtig, aber es gibt Schilder für das Parken auf der einen Seite der Straße zum Wendehammer, sowie Parkverbotsschilder auf der anderen Seite der Zufahrtsstraße und im Wendehammer keine Schilder. Die Farge ist ja, warum die anderen keine Tickets bekommen haben. Hier wird seit Ewigkeiten so geparkt und es wird wieder so geparkt, ohne dass jemand ein Ticket unter der Scheibe hat.

Die Frage wird man wohl nur beantwortet bekommen, wenn man Einspruch erhebt. Ticketvergeben kann doch nicht so willkürlich von der Laune oder Ahnungslosigkeit der Wächter abhängen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.06.2022, 22:08
Beitrag #11


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Egal ob quer, längs, diagonal oder auf dem Dach liegend:
Es ist schlichtweg nicht erlaubt, dabei teilweise auf dem Gehsteig zu parken.

Doc wavey.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Haegar007
Beitrag 20.06.2022, 22:16
Beitrag #12


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Das mag auch sein, aber was sicherlich nicht geht, ist, dass alle anderen davon nicht betroffen sind. Da stimmt doch etwas nicht. Oder sind die Batterien von dem elektronischen Schreibblock zu schnell am Ende gewesen?
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KJK
Beitrag 20.06.2022, 22:32
Beitrag #13


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Erst einmal: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Heißt (in etwa): Wenn ein Anderer für sein Fehlverhalten nicht bestraft wird, hast Du keinen Anspruch darauf, ebenfalls straffrei auszugehen.
Der Einwand von Doc ist prinzipiell berechtigt, allerdings ist "Gehwegparken" ja nicht der Vorwurf. Mir fiele allerdings noch ein anderer ein (den die Überwachungskraft ebensowenig moniert hat): Mir sieht es so aus, als würde die Zufahrt in den Hinterhof durch den Saab etwas erschwert - und das wäre ein Alleinstellungsmerkmal.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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janr
Beitrag 20.06.2022, 23:37
Beitrag #14


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@KJK: Einfahrtsbesitzer dürfen ihre Einfahrt zuparken oder es anderen erlauben.

Zitat (Haegar007 @ 20.06.2022, 23:04) *
ja, richtig, aber es gibt Schilder für das Parken auf der einen Seite der Straße zum Wendehammer, ...
Und die hätten mich interessiert.


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Acki
Beitrag 21.06.2022, 04:03
Beitrag #15


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Zitat (janr @ 21.06.2022, 00:37) *
@KJK: Einfahrtsbesitzer dürfen ihre Einfahrt zuparken oder es anderen erlauben.

Ich meine da aber ein Feuerwehr-Zufahrts Schild zu sehen.

Gruß Acki
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rapit
Beitrag 21.06.2022, 07:39
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 21.06.2022, 00:37) *
Zitat (Haegar007 @ 20.06.2022, 23:04) *
ja, richtig, aber es gibt Schilder für das Parken auf der einen Seite der Straße zum Wendehammer, ...
Und die hätten mich interessiert.

Mich auch.

Zitat (KJK @ 20.06.2022, 23:32) *
Mir sieht es so aus, als würde die Zufahrt in den Hinterhof durch den Saab etwas erschwert - und das wäre ein Alleinstellungsmerkmal.

Ja, das dachte ich mir auch. Und das wäre eine Erklärung, dass nur der TE beknollt wurde.


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Acki
Beitrag 21.06.2022, 08:18
Beitrag #17


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Zitat (Haegar007 @ 20.06.2022, 21:42) *
ups, Bilder weg. Habe die wohl beim Hoster gelöscht. Hier nochmal:

Was steht auf dem Schild zwischen den beiden Hofzugängen?
Ist das eine Feuerwehr-Zufahrt?

Gruß Acki
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janr
Beitrag 21.06.2022, 08:55
Beitrag #18


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Hab ich jetzt aufgrund der Normen mal ausgeschlossen.
Kann ich auch nicht erkennen.

Ist aber auch nicht Thema. Wir wissen immer noch nicht wie am Anfang der Straße das Querparken erlaubt wurde.


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hk_do
Beitrag 21.06.2022, 16:04
Beitrag #19


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Zitat (KJK @ 20.06.2022, 23:32) *
Der Einwand von Doc ist prinzipiell berechtigt, allerdings ist "Gehwegparken" ja nicht der Vorwurf.


Ist das so?

Wir kennen doch nur die recht allgemeine Formulierung aus dem Eröffnungsposting. Und genau gegen diese Vorschrift verstößt man doch auch beim Gehwegparken, bzw. genau diese Paragraphenkette steht auch bei den TBNR 112050 ff book.gif

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Haegar007
Beitrag 22.06.2022, 20:30
Beitrag #20


Neuling
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Hier noch ein paar Fotos zur Umgebung und dem Schild, des erlaubten Querparkens. Das Querparken ist nicht explizit im Wendehammer erlaubt, aber es gibt kein Halteverbot o. ä.. Wie auf den Fotos zu sehen, parkt man schon seit Ewigkeiten im Wendehammer quer. Das wurde nie bemängelt.

Es gibt 2 Zufahrten. Eine kann man ungestraft zuparken, da dort im Durchgang direkt Fahrradständer stehen und eine Durchfahrt somit eh nicht möglich ist. Die andere Zufahrt wird vom Hausmeister ab und an genutzt und auch die Mülltonnen werden abgeholt. Diese wurden am besagten Tag auch ohne Probleme abgeholt. Und wenn es eng war, dann lag es am vermutlichen an dem Nachbarparker. Ich achte stets darauf, dass ich nicht zu weit auf dem Bürgersteig parke, da dann die Fußgänger eingeengt sind und den Hydranten habe ich auch drauf.

Es ist keine Feuerwehrzufahrt. Es gab mal vor Zeiten ein Schild "Feuerwehrzufahrt". Ich hatte mich aber mal mit einem Kontrolletti darüber unterhalten. Die Durchfahrt ist viel zu klein dafür. Merkwürdigerweise hat die Hausverwaltung stillschweigend das Schild ausgetauscht. Nun ist es nur noch: Durchfahrt freihalten. Das ist vermutlich auch nicht das Problem, weil jemand von der Hausverwaltung dort wohnt und selbst direkt und versperrend vor der Durchfahrt parkt. Wenn es zu Behinderungen kommen sollte, dann ruft man sich an.

Aber von Behinderung ist in der Verwarnung auch nicht die Rede.

Da die Zeit bald abläuft, überlege ich wie beim Pokern, ein paar € fürs sehen zu investieren. Einmal verstehe ich den Vorwurf nicht und andererseits wird man nur über einen Anwalt Akteneinsicht bekommen. Vielleicht gibt es ja doch jemanden, der denunziert hat.

Die Fotos:







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janr
Beitrag 22.06.2022, 20:44
Beitrag #21


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Die Bilder sind zu klein und es ist kein größeres klickbar.

Aber das erste Bild zeigt, daß man quer halb auf dem Gehweg zu parken hat.
Der Fahrbahnrand geht in eine Wendehammer ringsrum. Daher gilt das Schild bis zum Ende-Schild oder bis ein anderes Schild was anderes vorschreibt.

Du parkst also nicht wie auf dem Schild vorgeschrieben halb auf dem Gehweg.


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KJK
Beitrag 22.06.2022, 21:10
Beitrag #22


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Da, wo der Saab steht, ist der Gehweg auch viel zu schmal, um noch halb mit dem Auto drauf zu parken - egal, ob angeordnet oder nicht (ja, hier im Kaff gibt´s auch so ein Nebensträßchen mit solch einer bescheuerten Beschilderung crybaby.gif ). Der nächste Elternteil (m/w/d) mit Kinderwagen könnte sich über eine Behinderung beschweren. Nach rechts sieht es hingegen so aus, als würde der Gehweg breiter. Das spricht dafür, dass im Wendehammer evtl. das Gehwegparken nicht gewünscht ist, was dann aber natürlich auch entsprechend durch die Beschilderung zum Ausdruck gebracht werden sollte.


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Haegar007
Beitrag 23.06.2022, 08:49
Beitrag #23


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Ich weiß nicht, warum die letzten 3 Bilder kleiner sind als die beiden davor, zumal es wesentlich mehr Pixel und MB sind. Sollten eigentlich größer sein.

Vielleicht so:





Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.06.2022, 10:28
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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Acki
Beitrag 23.06.2022, 08:59
Beitrag #24


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Da das Parken mit der Vorderachse auf dem Gehweg vorgeschrieben ist, parken die alle falsch.
Möglicherweise wird das aber aus Kulanz nicht belangt weil die nicht stören so wie sie stehen.
Deiner hat wohl irgendwen gestört, deshalb hast du ein Ticket bekommen.
Deshalb kannst du aber nicht verlangen das alle anderen auch ein Ticket bekommen.

Gruß Acki
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janr
Beitrag 23.06.2022, 11:50
Beitrag #25


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Zitat (Acki @ 23.06.2022, 09:59) *
Da das Parken mit der Vorderachse auf dem Gehweg vorgeschrieben ist, parken die alle falsch. ...
Da fällt mir die Frage ein: Wie parkt man richtig?
Es ist ja neben der Fahrbahn ein Grünstreifen. think.gif


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Haegar007
Beitrag 23.06.2022, 11:56
Beitrag #26


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Ich verlange ja nicht, dass die anderen auch ein Ticket bekommen. Ich möchte lieber, dass ich keines bekomme. Soweit ich mich erkundigt habe, scheint es berechtigte Aussicht für einen Einspruch zu geben. Tenor sollte sein: es wurde schon immer so geparkt und noch nie beanstandet und alle tun es.
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janr
Beitrag 23.06.2022, 12:06
Beitrag #27


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Das wird nicht klappen, denn wenn schon immer falsch geparkt wurde ändert es nix daran, daß immer noch falsch geparkt wurde.

M.E. gehört zum 315er mit Quer/halb auf dem Gehweg ein entsprechendes Ende-Schild hin und dann hat man "am rechten Fahrbahnrand" zu parken, denn halb auf dem Grünstreifen geht nicht.
Ist auch nicht per Schild erlaubt, genau so wenig wie quer ganz auf der Fahrbahn. Beides verboten.

Du erreichst nur, daß du einen BGB bekommst der teurer ist und alle anderen im Zukunft erst recht ein Knöllchen bekommen.


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rapit
Beitrag 23.06.2022, 12:34
Beitrag #28


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Man kann argumentieren, dass Sinn und Zweck der Verwarnung leerlaufen, wenn nur eins von mehr als 20 Fahrzeugen verwarnt wird, und man das Parken der anderen toleriert.

Weil es der Verkehrssicherheit in absolut keinster Weise dient, wenn von den vielen Autos ein einziges richtig stünde. Da wäre absolut nichts gewonnen.


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Haegar007
Beitrag 24.06.2022, 18:30
Beitrag #29


Neuling
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ok, vielen Dank.
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