Verkehrsunfall unter Alkohol - wie / wo / wann kann Blutprobe entnommen werden, nur ein fiktiver Fall |
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Verkehrsunfall unter Alkohol - wie / wo / wann kann Blutprobe entnommen werden, nur ein fiktiver Fall |
17.06.2022, 11:55
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3839 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
hoffe, jeder ist gut über Fronleichnam gekommen... Eine Frage, weil das gerade in einem Thread thematisiert wird, aber auch in meiner aktiven Rettungsdienst-Zeit in zehn Jahren nie angesprochen wurde. Person A verursacht (wie auch immer) mit erkennbarem Alkoholeinfluss (Geruch im Auto o.ä.) einen Verkehrsunfall, sagen wir mal mit einer, zwei Frakturen oder einer kurzen Bewusstlosigkeit oder einer Gehirnerschütterung. Also einer Verletzung, mit der man ins Krankenhaus muss. Wann ist der früheste Zeitpunkt, wo die Polizei eine BE "bekommt"? Es gibt ja diese Alkohol-BE-Sets, wie ich mittlerweile gelernt habe. Wo werden die vorgehalten? Auf einem Polizeirevier? Im Streifenwagen? Im Krankenhaus? Auch wie ich aus einer bayerischen VwV zum Thema Blutentnahme gelernt habe, darf sowieso nur ein Arzt die BE machen, keine Krankenschwester, kein Notfallsani oder sonst wer, der das mehr oder weniger gut könnte. Das heißt, der Arzt kommt aufs Revier (bei einem unverletzten Delinquenten) oder ins KH (in unserem Beispiel). In der VwV steht ausdrücklich, dass kein Arzt gezwungen werden darf, sowas zu machen. Wird ein Arzt im Krankenhaus einfach so eine BE für die Polizei machen? Ein Arzt, der die BE nicht unterstützen möchte, könnte ja mit einem Alkoholtupfer die BE ungültig machen, oder einfach sagen "nö, euer Röhrchen füll ich nicht". Theoretisch könnte man ja das Röhrchen über einen venösen Zugang füllen, aber das bringt ja nichts, wenn parallel oder kurz vorher noch die Ringer-Lactat oder eine NaCl durchgelaufen ist... Fragen über Fragen... Kann mal jemand was schildern wie so eine BE im KH abläuft? Grüße -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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17.06.2022, 12:21
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6345 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
der früheste Zeitpunkt ist der, an welchem ein Arzt verfügbar ist. ggf sogar an der Unfallstelle im Pol-Fahrzeug oder im RTW.
BE-Box sollte normalerweise bei jeder Streifenwagenbesatzung vorhanden sein, das hinzubringen sollte auch kein Problem sein. Da alles luftdicht verpackt ist (Einzelteile) gibt es kein Kontaminationsproblem. (Nur nach der Blutentnahme sollte das verschlossene Röhrchen dann schnellstens in den Kühlschrank) Ja, ein Arzt kann die Entnahme verweigern, dann macht es aber eben ein anderer. Ist ja sein Geld da die Entnahme privatrechtlich abgerechnet wird. Wenn der Arzt aber wissentlich bzw. absichtlich die BE versaut oder das BE-Protokoll falsch ausfüllt, ist er ganz schnell in dem Bereich, wo er sich strafbar macht z.B. - Strafvereitelung - Urkundenunterdückung -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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17.06.2022, 19:50
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Der_Veranstalter,
das meiste dazu hat Blackdodge schon geschrieben. Ergänzend nur noch: In aller Regel wird von verletzten Patienten im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen, bevor sie operiert werden. Ist es aufgrund der dringenden Behandlung im Krankenhaus nicht möglich, eine polizeiliche Blutprobe (um es mal so auszudrücken) zu bekommen, kann nach Rücksprache mit der Staatanwaltschaft die Blutprobe des Krankenhauses sichergestellt bzw. beschlagnahmt und dann für weitere Untersuchungen verwendet werden. In seltenen Fällen kann, mit erheblichen Abstrichen, sogar das "Schnellergebnis" des Krankenhauses verwertet werden, denn wenn die z. B. einen Wert von 2 Promille ermittelt haben, kann man selbst mit großen Toleranzabzügen von einer Straftat nach §§ 315c, 316 StGB mit mehr als 0,3 Promille ausgehen, wenn gleichzeitig noch Ausfallerscheinungen vorliegen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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18.06.2022, 14:47
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5095 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
In wessen Obhut bleibt das Probenröhrchen eigentlich nach der Entnahme? Bleibt das im KH oder der Arztpraxis, falls dort entnommen wurde? Landet das auf der Dienststelle im Kühlschrank neben der Tupperdose mit dem Abendessen?
Sorry, aber eine Antwort gebiert manchmal neue Fragen. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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18.06.2022, 15:46
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 13.06.2022 Wohnort: BY Mitglieds-Nr.: 89691 |
Die Frage kann ich in meinem Fall beantworten. Die Beamten haben die Probe mit auf die Wache genommen. Was dann passiert ist weiß ich nicht, ich vermute die Probe wurde ins Labor geschickt
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18.06.2022, 16:34
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6345 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Es sollte in jeder Pol-Dienststelle einen Kühlschrank für Blutproben geben.
die Polizei übernimmt nach der BE die Blutprobe, versiegelt diese, lagert diese und übergibt Sie zu den nächsten Geschäftszeiten dem zuständigen Labor nix mit Tupperdose daneben -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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19.06.2022, 01:37
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1534 Beigetreten: 25.03.2016 Wohnort: Nasses Dreieck Mitglieds-Nr.: 78460 |
Hallo, Der_Veranstalter, Ein derartiges Vorgehen halte ich für höchst rsikant. Vor Gefäßpunktionen muß die Stelle desinfiziert werden, und das geschieht üblicherweise im medizinischen Bereich mit einem Spray, der (u.a.) Alkohol enthält. So lange der nicht vollständig verdunstet ist (und wer hat die Zeit, darauf zu warten?), kann bei der anschließenden Punktion etwas vom Desinfektionsmittel verschleppt werden und die Blutprobe für eine BAK nicht verwertbar machen.…. Ist es aufgrund der dringenden Behandlung im Krankenhaus nicht möglich, eine polizeiliche Blutprobe (um es mal so auszudrücken) zu bekommen, kann nach Rücksprache mit der Staatanwaltschaft die Blutprobe des Krankenhauses sichergestellt bzw. beschlagnahmt und dann für weitere Untersuchungen verwendet werden. …. Viele Grüße, Nachteule Soweit ich weiß, enthalten die BE-Sets für diesen Zweck extra ein anderes Desinfektionsmittel (Octenisept?). -------------------- Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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19.06.2022, 11:16
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Reinheit,
Vor Gefäßpunktionen muß die Stelle desinfiziert werden, ....... Soweit ich weiß, enthalten die BE-Sets für diesen Zweck extra ein anderes Desinfektionsmittel (Octenisept?). Du hast in beiden Punkten recht. Unter anderem aus diesen Gründen wird, meist mit Hilfe eines Gutachters, von Seiten der Gerichte eine Toleranz abgezogen (wie hoch diese im Allgemeinen ist, kann ich nicht sagen). Oft ist so eine Blutprobe aber die einzige Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Unfallfahrer unter Alkoholeinfluss stand, denn wenn er schwer verletzt ist und gleich operiert werden muss, ist eine Blutentnahme mit dem polizeilichen BE - Set gar nicht möglich. Hallo, MsTaxi, Landet das auf der Dienststelle im Kühlschrank neben der Tupperdose mit dem Abendessen? soweit mir bekannt ist, gibt es auf jeder Polizeidienststelle extra (handelsübliche) Kühlschränke, die nur für Blutproben o. ä. genutzt werden dürfen. Abgesehen davon: Grundsätzlich wäre es kein Problem, die Blutproben zusammen mit Lebensmitteln zu lagern, denn die Röhrchen sind zunächst einmal in einem separaten Plastikbehälter verpackt und dieser dann zusätzlich noch in einem kleinen Pappkarton (zumindest in BW). Wenn man bedenkt, dass in etlichen Haushalten rohes Fleisch offen in Plastiktüten, auf einem Teller oder in Plastikschüsseln im Kühlschrank gelagert werden, ist so ein versiegelter Pappkarton vermutlich nicht ganz so schlimm. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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19.06.2022, 12:23
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5095 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Ich hatte jetzt keine hygienischen Bedenken, mir war nur der Gedanke gekommen, dass ein findiger Strafverteidiger bei einer etwas lässigen Aufbewahrungsmethode vielleicht Einspruch gegen die Verwertbarkeit einlegen könnte.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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19.06.2022, 14:12
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, MsTaxi,
die Wahl des Kühlschranks dürfte für einen Anwalt egal sein. Interessant könnte es aber werden, wenn man die aktuellen Temperaturen zu Grunde legt und dann mal annimmt, dass ein Polizeibeamter gleich zu Dienstbeginn eine Blutentnahme durchführt, die Blutprobe im Fahrzeug hat und dann bis zum Dienstende am Abend von einem zum anderen Einsatz geschickt wird und keine Möglichkeit hat, die Blutprobe in den Kühlschrank zu bringen. Ich kann beim besten Willen nicht sagen, ob in so einem Fall durch die hohen Temperaturen, die zwischenzeitlich im Fahrzeug entstehen können, die Blutprobe nicht mehr, bzw. nur mit Abstrichen verwertbar ist. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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19.06.2022, 15:36
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Blut wird im Körper meist mit knapp 37 Grad aufbewahrt...
...selbst bei den heutigen Temperaturen ist da noch ein bisschen Luft nach oben. Aber nun mal ernsthaft: Vollblut ist bei Raumtemperatur gelagert rund 24 Stunden verwertbar, dunkele Lagerung schadet da nicht. Wenn das Blut nicht innerhalb der 24 Stunden im Labor untersucht werden kann, sollte es bei +4°C gelagert werden, das geht so etwa fünf Tage. Das wäre aber auch kälter als die Tupperdosen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 09:08 |