Gilt zeitliche Beschränkung am Sonntag auf ZZ auch feiertags? |
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Gilt zeitliche Beschränkung am Sonntag auf ZZ auch feiertags? |
16.06.2022, 21:54
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2206 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
-------------------- “Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet” |
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16.06.2022, 22:48
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Nein.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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17.06.2022, 01:56
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
@rapit: Warum nicht?
Wenn ein Montag oder Sonntag ein Feiertag ist, dann sind diese Tage dennoch Montage oder Sonntage. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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17.06.2022, 05:55
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Die Frage war - wenn ich sie richtig verstanden habe - ob die für Sonntag definierte Zeit (0-24) auch für einen Feiertag am Mittwoch gilt.
Und da lautet die Antwort "nein". -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
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17.06.2022, 08:16
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 867 Beigetreten: 08.04.2016 Wohnort: Recklinghausen Mitglieds-Nr.: 78558 |
Ich schließe mich einmal kurz mit einer Frage an.
Ein Halteverbot mit dem ZZ Werktags, endet am Sonntag genau um 0 Uhr Nachts? |
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17.06.2022, 08:48
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
ja
---------- Wenn ein Montag oder Sonntag ein Feiertag ist, dann sind diese Tage dennoch Montage oder Sonntage. Das stellt doch niemand in Frage, hat aber mit der Frage: Gelten die Zeiten für Sonntag dann auch für gesetzliche Feiertage? nicht das geringste zu tun.Da ging es sicherlich auch nicht um den Ostersonntag, sondern um gesetzliche Feiertage, die nicht auf einen Sonntag fallen. Wie z.B. gerade "Happy-Kadaver". Und da gelten die "Zeiten für Sonntag" eben nicht. => erst lesen, dann stänkern. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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17.06.2022, 16:21
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... => erst lesen, dann stänkern. Ich hab doch gar nicht gestänkert. Oder missverstehst du das Smilie? Ob jetzt Werktag oder Feiertag ist eine Geschichte, aber wenn nix von "werktags" auf einem ZZ steht, dann gilt das auch am Feiertag. Ich will mal konkreter werden. Donnerstag war ja Fronleichnam. Lungert am Fahrbahnrand ein HV herum mit ZZ auf dem geschrieben steht "Mo - Fr, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV auch am Donnerstag/Fronleichnam. Steht auf dem ZZ "Mo - Fr, werktags, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV Feiertags nicht. So wie ich den Eröffnungsbeitrag verstanden hab, steht auf dem ZZ nix von wegen "werktags" oder "ohne Feiertage" ergo gilt das HV doch auch an einem Sonntag der gleichzeitig ein Feiertag ist. Eben auch wie an Sonntagen die kein Feiertag sind. Stünde auf dem ZZ aber Sonntags außer Feiertags, dann wäre ich bei dir. Immerhin ist der Sonntag ja eh kein Werktag. Daher meine Frage warum soll ein HV, welches Sonntags 0 - 24 Uhr gilt an einem sonntäglichen Feiertag (ist ja eh nix anderes) nicht gelten? M.E. ist die Unterscheidung Werktag/Feiertag nur eine zusätzliche Eigenschaft eines Tages. Der Sonntag hört nicht auf ein Sonntag zu sein, wenn er auch ein Feiertag ist. Oder etwa nicht? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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17.06.2022, 16:34
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21794 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Also noch mal für ganz Doofe:
Wenn ein HV per Zusatzschild "Sonntags 0 - 24 h"" gilt, dann gilt diese Zeit NICHT für Feiertage, es sei denn, der betreffende Feiertag fällt auf einen Sonntag. Oder auch: Die eingangs erwähnten "0 - 24 h" gelten speziell für Sonntage, egal ob der betreffende Sonntag ein Feiertag ist oder nicht. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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17.06.2022, 16:55
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
@Doc: genau
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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17.06.2022, 18:55
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Lungert am Fahrbahnrand ein HV herum mit ZZ auf dem geschrieben steht "Mo - Fr, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV auch am Donnerstag/Fronleichnam. Das wiederum stimmt so auch nicht generell. Es hängt vom Schutzzweck der Anordnung ab. In der meisten Fällen gilt es nicht an Wochenfeiertagen. Mit der Ausgangsfrage hat das aber auch nichts zu tun. |
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17.06.2022, 20:26
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 10.05.2022 Mitglieds-Nr.: 89577 |
Ist das ganze nur eine theoretische Betrachtung oder gibt es diesen Fall tatsächlich, so in echt?
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17.06.2022, 20:58
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3145 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Lungert am Fahrbahnrand ein HV herum mit ZZ auf dem geschrieben steht "Mo - Fr, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV auch am Donnerstag/Fronleichnam. Das wiederum stimmt so auch nicht generell. Es hängt vom Schutzzweck der Anordnung ab. In der meisten Fällen gilt es nicht an Wochenfeiertagen.Ohauheha! Das widerspricht aber doch dem gerade gefundenen Konsens "ein Sonntag ist ein Sonntag ist ein Sonntag" und überlässt die Interpretation der Gültigkeit letztendlich dem Kraftfahrer, der dann nur hoffen kann, dass er denselben Gedanken fasst wie die anordnende Behörde und die kontrollierende Person (m/w/d). Es gibt in der Praxis sogar noch kompliziertere Fälle: Hier ist ein Haltverbot für montags und dienstags von 8-12 Uhr angeordnet. Muss ich als Ortsfremder wissen, dass das wegen der Müllabfuhrtage eingerichtet wurde? Und muss ich wissen, wie sich die Abfuhr wegen Feiertagen verschiebt, also dass z. B. manchmal auch erst mittwochs geleert wird, oder hat die Müllabfuhr dann Pech gehabt? Ein anderes Haltverbot hat die schöne Einschränkung "außer Ferienzeit". Es empfiehlt sich also stets, einen Ferienkalender der besuchten Region mitzuführen . -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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17.06.2022, 21:59
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Also noch mal für ganz Doofe: Wenn ein HV per Zusatzschild "Sonntags 0 - 24 h"" gilt, dann gilt diese Zeit NICHT für Feiertage, es sei denn, der betreffende Feiertag fällt auf einen Sonntag. ... @Doc: genau Ihr seid gemein. Jetzt ist bei mir das Zehnerl auch gefallen ... mit einem Aber, denn so wie der Satz geschrieben wurde kann man ihn auch verstehen, daß SsS meinte der Sonntag wäre ein Feiertag. Zumindest kam das bei mir so an. Vor allem auch weil es derart abwegig ist eine Sonntags-HV-Regel auf einen montaglichen Feiertag anwenden zu wollen. Das ging halt gar nicht bei mir rein so abwegig ist das, da kann ja nur Sonntag + Feiertag gemeint gewesen sein. Deshalb meine Nachfrage. Da hätte man auch gleich aufklären können anstelle zu schimpfen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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18.06.2022, 12:58
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Steht auf dem ZZ "Mo - Fr, werktags, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV Feiertags nicht. Das bringt mich auf den Gedanken, dass "werktags" nicht identisch gleich ist mit "montags bis samstags": Ein z.B. auf einen Donnerstag fallender Feiertag wäre bei "montags bis samstags" mit erfasst, bei "werktags" jeoch nicht.Interessant auch diese Frage: Muss ich als Ortsfremder wissen, dass das wegen der Müllabfuhrtage eingerichtet wurde? Und muss ich wissen, wie sich die Abfuhr wegen Feiertagen verschiebt, also dass z. B. manchmal auch erst mittwochs geleert wird, oder hat die Müllabfuhr dann Pech gehabt? Die ganze Müllabfuhr-Regelung nach Feiertagen kann ja unmöglich auf dem Zz. textlich ausformuliert werden. Der VT aber sollte erkenen können, wann er was darf und wann nicht.
-------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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18.06.2022, 14:37
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Wieso braucht es für die Müllabfuhr ein Haltverbot?
Jeder Müllwagen kommt da durch, wo die Feuerwehr auch jederzeit durchkommen würde. (Oder ist sichergestellt, dass es gegebenenfalls nur zu Zeiten brennt, wenn eh alles für die Müllabfuhr freigehalten wird? Mit schwant da eine böse Parkunsitte, die mit Beschilderung noch unterstützt wird) -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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18.06.2022, 14:48
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Wieso braucht es für die Müllabfuhr ein Haltverbot? [Vermutungs-Modus EIN]:Jeder Müllwagen kommt da durch, wo die Feuerwehr auch jederzeit durchkommen würde. Die Mülltonnen stehen am Abfuhrtag an der Hauswandseite des Gehwegs. Parken Kfz auf der Fahrbahn, kommen die Müllwagen vllt noch durch, kann ja sein, aber die Mitarbeiter bekommen die Mülltonnen - wenn überhaupt, dann nur schwer - zwischen den parkenden Fahrzeugen zum Müllwagen und wieder zurück. [Vermutungs-Modus AUS] -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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18.06.2022, 16:46
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3145 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Das ist in einem Wendehammer - hier ist die Welt zu Ende. Für die Müllabfuhr, die dort regelmäßig beschäftigt ist, ist es ziemlich lästig, wenn der durch parkende Fahrzeuge verkleinert wird. Die Feuerwehr ist dort eher selten zugange und könnte nach dem Einsatz ggfs. auf dem benachbarten Hof wenden, was man dem Eigentümer im Fall der Müllabfuhr vmtl. nicht zumuten möchte [/Vermutungs-Modus].
-------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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18.06.2022, 21:03
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Edit hat's gelöscht
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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18.06.2022, 22:27
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3192 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Wieso braucht es für die Müllabfuhr ein Haltverbot? Jeder Müllwagen kommt da durch, wo die Feuerwehr auch jederzeit durchkommen würde. (Oder ist sichergestellt, dass es gegebenenfalls nur zu Zeiten brennt, wenn eh alles für die Müllabfuhr freigehalten wird? Mit schwant da eine böse Parkunsitte, die mit Beschilderung noch unterstützt wird) Wirklich? Warum sind dann heute die Feuerwehrautos meist kleiner und damit schmaler? Ich bin früher Tankwagen mit 16-18t und einen Kipper mit 9t gefahren. Glaub mir auch wenn es schwerfällt, mit den Tankwagen musste ich imn bestimmten Straßen die Leute rausklingeln damit ich durchkam während ich mit dem Kipper einfach durchgefahren bin. Die 20cm machten unheimlich viel aus. |
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19.06.2022, 01:11
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2206 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Schutzzweck, das isses.
Wenn nämlich „Mo-Fr“ auch für Feiertage gilt, wie Burhoff im Blog mit zwei Urteilen des VG Düsseldorf und OLG Brandenburg erklärt, dann ist die Einrichtung eines (eingeschränkten) HV zwecks Be- und Entladen „Mo-Fr“ rechtsfehlerhaft, wenn diese auf einen gesetzlichen Feiertagen fallen. Hier im Ort finde ich praktisch ausschließlich diese Konstellation nach Wochen- und nicht nach Werk- und freien Sonn-/Feiertagen. Und genauso frei wird das von Autofahrern interpretiert, die an Feiertagen Ladezonen und Taxenstände zuparken, die offensichtlich als solche nur an Nichtfeier- und Sonntagen benutzt werden. Es gab und gibt mit derlei ZZ gerade im Hinblick auf Tempolimits unterschiedliche Rechtsprechung. Das AG Wuppertal wird in diesem Beitrag bei Tempo 30 vor der Schule zitiert: „Für gesetzliche Feiertage muss dasselbe gelten, wie für Sonntage!“ – Dasselbe dachte ich im ursprünglichen Post auch für HV mit zeitlcher Beschränkung, die offenkundig zur Erleichterung des gewerblichen Lieferverkehrs eingerichtet wurden. -------------------- “Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet” |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 19:07 |