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> Gilt zeitliche Beschränkung am Sonntag auf ZZ auch feiertags?
Söne spitze Steine
Beitrag 16.06.2022, 21:54
Beitrag #1


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Angenommen wir haben ein HV (Z283) mit ZZ „Mo-Sa 6-18h, So 0-24h“. Gelten die Zeiten für Sonntag dann auch für gesetzliche Feiertage?


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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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rapit
Beitrag 16.06.2022, 22:48
Beitrag #2


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Nein.


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janr
Beitrag 17.06.2022, 01:56
Beitrag #3


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@rapit: Warum nicht? unsure.gif

Wenn ein Montag oder Sonntag ein Feiertag ist, dann sind diese Tage dennoch Montage oder Sonntage. think.gif


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ukr
Beitrag 17.06.2022, 05:55
Beitrag #4


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Die Frage war - wenn ich sie richtig verstanden habe - ob die für Sonntag definierte Zeit (0-24) auch für einen Feiertag am Mittwoch gilt.
Und da lautet die Antwort "nein".


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Skjaldar
Beitrag 17.06.2022, 08:16
Beitrag #5


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Ich schließe mich einmal kurz mit einer Frage an.

Ein Halteverbot mit dem ZZ Werktags, endet am Sonntag genau um 0 Uhr Nachts?
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rapit
Beitrag 17.06.2022, 08:48
Beitrag #6


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ja

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Zitat (janr @ 17.06.2022, 02:56) *
Wenn ein Montag oder Sonntag ein Feiertag ist, dann sind diese Tage dennoch Montage oder Sonntage. think.gif

Das stellt doch niemand in Frage, hat aber mit der Frage:
Zitat (Söne spitze Steine @ 16.06.2022, 22:54) *
Gelten die Zeiten für Sonntag dann auch für gesetzliche Feiertage?
nicht das geringste zu tun.

Da ging es sicherlich auch nicht um den Ostersonntag, sondern um gesetzliche Feiertage, die nicht auf einen Sonntag fallen.

Wie z.B. gerade "Happy-Kadaver". Und da gelten die "Zeiten für Sonntag" eben nicht.

=> erst lesen, dann stänkern. mad.gif


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janr
Beitrag 17.06.2022, 16:21
Beitrag #7


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Zitat (rapit @ 17.06.2022, 09:48) *
... => erst lesen, dann stänkern. mad.gif
Ich hab doch gar nicht gestänkert. blink.gif

Oder missverstehst du das Smilie? think.gif

Ob jetzt Werktag oder Feiertag ist eine Geschichte, aber wenn nix von "werktags" auf einem ZZ steht, dann gilt das auch am Feiertag.

Ich will mal konkreter werden.

Donnerstag war ja Fronleichnam. Lungert am Fahrbahnrand ein HV herum mit ZZ auf dem geschrieben steht "Mo - Fr, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV auch am Donnerstag/Fronleichnam.
Steht auf dem ZZ "Mo - Fr, werktags, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV Feiertags nicht.

So wie ich den Eröffnungsbeitrag verstanden hab, steht auf dem ZZ nix von wegen "werktags" oder "ohne Feiertage" ergo gilt das HV doch auch an einem Sonntag der gleichzeitig ein Feiertag ist.
Eben auch wie an Sonntagen die kein Feiertag sind.

Stünde auf dem ZZ aber Sonntags außer Feiertags, dann wäre ich bei dir.
Immerhin ist der Sonntag ja eh kein Werktag.

Daher meine Frage warum soll ein HV, welches Sonntags 0 - 24 Uhr gilt an einem sonntäglichen Feiertag (ist ja eh nix anderes) nicht gelten?

M.E. ist die Unterscheidung Werktag/Feiertag nur eine zusätzliche Eigenschaft eines Tages. Der Sonntag hört nicht auf ein Sonntag zu sein, wenn er auch ein Feiertag ist.
Oder etwa nicht? wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.06.2022, 16:34
Beitrag #8


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Also noch mal für ganz Doofe:
Wenn ein HV per Zusatzschild "Sonntags 0 - 24 h"" gilt, dann gilt diese Zeit NICHT für Feiertage,
es sei denn, der betreffende Feiertag fällt auf einen Sonntag.

Oder auch:
Die eingangs erwähnten "0 - 24 h" gelten speziell für Sonntage, egal ob der betreffende Sonntag ein Feiertag ist oder nicht.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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rapit
Beitrag 17.06.2022, 16:55
Beitrag #9


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@Doc: genau wavey.gif


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jor
Beitrag 17.06.2022, 18:55
Beitrag #10


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Zitat (janr @ 17.06.2022, 17:21) *
Lungert am Fahrbahnrand ein HV herum mit ZZ auf dem geschrieben steht "Mo - Fr, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV auch am Donnerstag/Fronleichnam.


Das wiederum stimmt so auch nicht generell. Es hängt vom Schutzzweck der Anordnung ab. In der meisten Fällen gilt es nicht an Wochenfeiertagen.

Mit der Ausgangsfrage hat das aber auch nichts zu tun.
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B.Paulmeier
Beitrag 17.06.2022, 20:26
Beitrag #11


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Ist das ganze nur eine theoretische Betrachtung oder gibt es diesen Fall tatsächlich, so in echt?
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KJK
Beitrag 17.06.2022, 20:58
Beitrag #12


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Zitat (jor @ 17.06.2022, 19:55) *
Zitat (janr @ 17.06.2022, 17:21) *
Lungert am Fahrbahnrand ein HV herum mit ZZ auf dem geschrieben steht "Mo - Fr, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV auch am Donnerstag/Fronleichnam.
Das wiederum stimmt so auch nicht generell. Es hängt vom Schutzzweck der Anordnung ab. In der meisten Fällen gilt es nicht an Wochenfeiertagen.

Ohauheha!
Das widerspricht aber doch dem gerade gefundenen Konsens "ein Sonntag ist ein Sonntag ist ein Sonntag" und überlässt die Interpretation der Gültigkeit letztendlich dem Kraftfahrer, der dann nur hoffen kann, dass er denselben Gedanken fasst wie die anordnende Behörde und die kontrollierende Person (m/w/d).

Es gibt in der Praxis sogar noch kompliziertere Fälle: Hier ist ein Haltverbot für montags und dienstags von 8-12 Uhr angeordnet. Muss ich als Ortsfremder wissen, dass das wegen der Müllabfuhrtage eingerichtet wurde? Und muss ich wissen, wie sich die Abfuhr wegen Feiertagen verschiebt, also dass z. B. manchmal auch erst mittwochs geleert wird, oder hat die Müllabfuhr dann Pech gehabt?

Ein anderes Haltverbot hat die schöne Einschränkung "außer Ferienzeit". Es empfiehlt sich also stets, einen Ferienkalender der besuchten Region mitzuführen rolleyes.gif .


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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janr
Beitrag 17.06.2022, 21:59
Beitrag #13


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.06.2022, 17:34) *
Also noch mal für ganz Doofe:
Wenn ein HV per Zusatzschild "Sonntags 0 - 24 h"" gilt, dann gilt diese Zeit NICHT für Feiertage,
es sei denn, der betreffende Feiertag fällt auf einen Sonntag. ...
Zitat (rapit @ 17.06.2022, 17:55) *
@Doc: genau wavey.gif
Ihr seid gemein. crybaby.gif

Jetzt ist bei mir das Zehnerl auch gefallen ... mit einem Aber, denn so wie der Satz geschrieben wurde kann man ihn auch verstehen, daß SsS meinte der Sonntag wäre ein Feiertag.
Zumindest kam das bei mir so an. Vor allem auch weil es derart abwegig ist eine Sonntags-HV-Regel auf einen montaglichen Feiertag anwenden zu wollen.
Das ging halt gar nicht bei mir rein so abwegig ist das, da kann ja nur Sonntag + Feiertag gemeint gewesen sein. whistling.gif


Deshalb meine Nachfrage. Da hätte man auch gleich aufklären können anstelle zu schimpfen. dry.gif


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HeLi
Beitrag 18.06.2022, 12:58
Beitrag #14


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Zitat (janr @ 17.06.2022, 17:21) *
Steht auf dem ZZ "Mo - Fr, werktags, 9 - 18 Uhr" dann gilt das HV Feiertags nicht.
Das bringt mich auf den Gedanken, dass "werktags" nicht identisch gleich ist mit "montags bis samstags": Ein z.B. auf einen Donnerstag fallender Feiertag wäre bei "montags bis samstags" mit erfasst, bei "werktags" jeoch nicht.

Interessant auch diese Frage:
Zitat (KJK @ 17.06.2022, 21:58) *
Muss ich als Ortsfremder wissen, dass das wegen der Müllabfuhrtage eingerichtet wurde? Und muss ich wissen, wie sich die Abfuhr wegen Feiertagen verschiebt, also dass z. B. manchmal auch erst mittwochs geleert wird, oder hat die Müllabfuhr dann Pech gehabt?
Die ganze Müllabfuhr-Regelung nach Feiertagen kann ja unmöglich auf dem Zz. textlich ausformuliert werden. Der VT aber sollte erkenen können, wann er was darf und wann nicht.


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da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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rapit
Beitrag 18.06.2022, 14:37
Beitrag #15


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Wieso braucht es für die Müllabfuhr ein Haltverbot? think.gif

Jeder Müllwagen kommt da durch, wo die Feuerwehr auch jederzeit durchkommen würde. rolleyes.gif

(Oder ist sichergestellt, dass es gegebenenfalls nur zu Zeiten brennt, wenn eh alles für die Müllabfuhr freigehalten wird?

Mit schwant da eine böse Parkunsitte, die mit Beschilderung noch unterstützt wird) dry.gif


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HeLi
Beitrag 18.06.2022, 14:48
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 18.06.2022, 15:37) *
Wieso braucht es für die Müllabfuhr ein Haltverbot? think.gif
Jeder Müllwagen kommt da durch, wo die Feuerwehr auch jederzeit durchkommen würde. rolleyes.gif
[Vermutungs-Modus EIN]:
Die Mülltonnen stehen am Abfuhrtag an der Hauswandseite des Gehwegs. Parken Kfz auf der Fahrbahn, kommen die Müllwagen vllt noch durch, kann ja sein, aber die Mitarbeiter bekommen die Mülltonnen - wenn überhaupt, dann nur schwer - zwischen den parkenden Fahrzeugen zum Müllwagen und wieder zurück.
[Vermutungs-Modus AUS]


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KJK
Beitrag 18.06.2022, 16:46
Beitrag #17


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Das ist in einem Wendehammer - hier ist die Welt zu Ende. Für die Müllabfuhr, die dort regelmäßig beschäftigt ist, ist es ziemlich lästig, wenn der durch parkende Fahrzeuge verkleinert wird. Die Feuerwehr ist dort eher selten zugange und könnte nach dem Einsatz ggfs. auf dem benachbarten Hof wenden, was man dem Eigentümer im Fall der Müllabfuhr vmtl. nicht zumuten möchte [/Vermutungs-Modus].


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rapit
Beitrag 18.06.2022, 21:03
Beitrag #18


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Edit hat's gelöscht


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Tanker
Beitrag 18.06.2022, 22:27
Beitrag #19


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Zitat (rapit @ 18.06.2022, 15:37) *
Wieso braucht es für die Müllabfuhr ein Haltverbot? think.gif

Jeder Müllwagen kommt da durch, wo die Feuerwehr auch jederzeit durchkommen würde. rolleyes.gif

(Oder ist sichergestellt, dass es gegebenenfalls nur zu Zeiten brennt, wenn eh alles für die Müllabfuhr freigehalten wird?

Mit schwant da eine böse Parkunsitte, die mit Beschilderung noch unterstützt wird) dry.gif


Wirklich? Warum sind dann heute die Feuerwehrautos meist kleiner und damit schmaler?
Ich bin früher Tankwagen mit 16-18t und einen Kipper mit 9t gefahren. Glaub mir auch wenn es schwerfällt, mit den Tankwagen musste ich imn bestimmten Straßen die Leute rausklingeln damit ich durchkam während ich mit dem Kipper einfach durchgefahren bin. Die 20cm machten unheimlich viel aus.
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Söne spitze Steine
Beitrag 19.06.2022, 01:11
Beitrag #20


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Schutzzweck, das isses.

Wenn nämlich „Mo-Fr“ auch für Feiertage gilt, wie Burhoff im Blog mit zwei Urteilen des VG Düsseldorf und OLG Brandenburg erklärt, dann ist die Einrichtung eines (eingeschränkten) HV zwecks Be- und Entladen „Mo-Fr“ rechtsfehlerhaft, wenn diese auf einen gesetzlichen Feiertagen fallen.

Hier im Ort finde ich praktisch ausschließlich diese Konstellation nach Wochen- und nicht nach Werk- und freien Sonn-/Feiertagen. Und genauso frei wird das von Autofahrern interpretiert, die an Feiertagen Ladezonen und Taxenstände zuparken, die offensichtlich als solche nur an Nichtfeier- und Sonntagen benutzt werden.

Es gab und gibt mit derlei ZZ gerade im Hinblick auf Tempolimits unterschiedliche Rechtsprechung. Das AG Wuppertal wird in diesem Beitrag bei Tempo 30 vor der Schule zitiert: „Für gesetzliche Feiertage muss dasselbe gelten, wie für Sonntage!“ – Dasselbe dachte ich im ursprünglichen Post auch für HV mit zeitlcher Beschränkung, die offenkundig zur Erleichterung des gewerblichen Lieferverkehrs eingerichtet wurden.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 19:07