... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Parken in Parkflächenmarkierung in Zone 290.1
jor
Beitrag 12.05.2022, 23:48
Beitrag #1


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 560
Beigetreten: 16.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6737



    
 
Nehmen wir an ich hätte in folgender Zone (290.1) innerhalb einer Parkflächenmarkierung geparkt.

klick

Ich hätte ein Verwarngeldangebot bekommen, in der mir vorgeworfen worden sei, ich hätte ohne Parkschein dort gestanden.

Auf meine Einlassung dahingegend, das die Parkflächenmarkierung
als eine von 290.1 abweichende Regelung das Parken erlaube sei die Verwarnung abgeändert worden auf "Sie parkten an einem Parkscheinautomaten ohne einen Parkschein sichtbar auszulegen".

Nehmen wir an, ich hätte nicht unmittelbar, sondern in einiger Entfernung zum nächgelegenen Parkscheinautomaten geparkt.

Wie sollte es mir als Verkehrsteilnehmer ersichtlich sein, auf welchen Bereich konkret sich die Regelungswirkung eines Parkscheinautomaten auswirkt?

Wäre der Vorwurf korrekt?


Meine Meinung ist, dass die dortige Anordnung kompletter Murks ist.

Es müsste hier Z314.1 statt 290.1 stehen, wenn man die Parkscheinplicht auch auf Parkflächen ausweiten wollte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 13.05.2022, 05:53
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13411
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Zitat (jor @ 13.05.2022, 00:48) *
in einiger Entfernung zum nächgelegenen Parkscheinautomaten geparkt.

Kannst Du das in Metern beziffern? Gab es zusätzliche Sichtbehinderungen?

Zitat (jor @ 13.05.2022, 00:48) *
Wie sollte es mir als Verkehrsteilnehmer ersichtlich sein, auf welchen Bereich konkret sich die Regelungswirkung eines Parkscheinautomaten auswirkt?

Ein Hinweis findet sich in §13 Abs. 2 StVO:
Zitat
[...]Sind in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone oder einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt, gelten deren Anordnungen.[...]


Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 13.05.2022, 07:41
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Ja klar, aber doch nur dort, wo Vz 290.1 sich auswirkt, und nicht auf anderen Flächen, auf denen es gar keine Wirkung hat.

Da hätte Vz 314.1 hängen müssen, wenn man die markierten Parkflächen mit einbeziehen will.
Ist ja nicht so, dass es keine Beschilderungsmöglichkeit gäbe.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 13.05.2022, 10:20
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4171
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Aha think.gif
Dann habe ich das hier (lfd. Nr. 64) wohl nicht richtig verstanden:
Zitat
3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 13.05.2022, 10:44
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Abgesehen, dass sich das mit der "anderweitigen Regelung durch Vz, die das Parken erlauben" beißt, hängt dieses Zz ja im TE-Fall gar nicht. Da ist in der Zone ja generell das Parken mit Parkschein erlaubt.
Und als Besonderheit gibt es noch Vz, die das Parken (generell) gestatten.
Ich sehe da gar keinen Widerspruch zwischen Beschilderung und Markierung, nur eben eine anderweitige Regelung durch die Markierung.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 13.05.2022, 11:08
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4171
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Vllt stehe ich auf'm Schlauch, dann schubst mich bitte runter.
Ich sehe (Link des TE) das hier

und lese:
1. auf dem Haupt-Vz: Z. 290.1, also eingeschränktes Haltverbot für eine Zone,
2. auf dem Zz.: "Parken außer in Ladezonen erlaubt
werktags nur mit Parkschein"
und schließe daraus:
Wenn ich hier an einem Werktag parken will, darf ich das, aber (a) nur mit Parkschein UND (b) nicht in Ladezonen.
Liege ich richtig?


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 13.05.2022, 12:06
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



oder c) dort, wo Verkehrszeichen eine andere Regelung vorgeben.

Wie z.B. das Vz "Parkflächenmarkierung", welches die Regelung hat: "Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken".


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Brian Basco
Beitrag 13.05.2022, 15:12
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 678
Beigetreten: 21.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41560



Wie sind denn die Ladezonen in dem Bereich gekennzeichnet? Geht das mit ZZ unter nem extra Halteverbotszeichen?
Hier gibts "Ladezonen" als schriftliche Bodenmarkierung in Parkflächen - ich gehe bisher davon aus, das ist so nicht korrekt (funktioniert aber soweit).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 13.05.2022, 15:43
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Die Ladezonen dort sind so eine Art grauschwarz-gestreifte längs angelegte gepflasterte Fußgängerüberwege... Muss man halt wissen rolleyes.gif HV-Schilder mit Zz braucht man in HH nicht shutup.gif

Fotobeispiel - die Pöppel sind mittlerweile fast alle verschwunden.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 13.05.2022, 16:26
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4171
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Zitat (rapit @ 13.05.2022, 13:06) *
oder c) dort, wo Verkehrszeichen eine andere Regelung vorgeben.
Wie z.B. das Vz "Parkflächenmarkierung", welches die Regelung hat: "Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken".

Danke! flowers.gif
Bin runter vom Schlauch! wavey.gif


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jor
Beitrag 13.05.2022, 22:21
Beitrag #11


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 560
Beigetreten: 16.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6737



Hier ein Bild, auf dem das fiktive Beispiel zu bewerten wäre

klick

Geparkt worden wäre bei den Mülltonnen links im Bild.

Die nächstgelegenen Parkscheinautomaten sind dann links um die Ecke und rückwärtigen zur Blickrichtung auf der rechten Straßenseite. Die findet man, wenn man hin und her klickt.

Der Behindertenparkplatz ist dort nicht mehr.

Zitat (Brian Basco @ 13.05.2022, 16:12) *
Wie sind denn die Ladezonen in dem Bereich gekennzeichnet? Geht das mit ZZ unter nem extra Halteverbotszeichen?


Die sind StVO-konform so angeordnet:

klick


thread.gif

Die Pöppelvariante gibt's am Jungfernstieg. Zuzüglich Security-Schergen, die dort Polizei spielen und Parkende aus Ladezonen nötigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 13.05.2022, 23:25
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Und gegenüber gibt es Abschnitte mit, sowie welche ohne Parkflächenmarkierung. Da, wo keine ist, braucht man einen Parkschein.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 14.05.2022, 15:47
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4171
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



edit: gelöscht
lightbulb.gif


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jor
Beitrag 21.05.2023, 19:18
Beitrag #14


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 560
Beigetreten: 16.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6737



Führen wir dieses fiktive Thema mal weiter...

Angenommen man hätte mit Hilfe eines versierten Fachanwaltes für Verkehrsrecht vor dem Amtgericht einen Einstellungsbeschluss erlangt.

In exakt gleicher Sachlage sei es nun zu einem weiteren Owi-Verfahren gekommen, bei dem es nun eine Ladung zur Verhandlung vor dem selben AG gäbe. Könnte man sich im Vorfeld bei Gericht schriftlich zur Sache einlassen (z.B. Verweis auf den bereits in ähnlicher Sache ergangenen Einstellung-Beschluss) oder wären weitere Einlassungen erst in der mündlichen Verhandlung möglich?

Wie groß wäre die Wahrscheinlichkeit, dass das selbe AG bei gleichgelagertem Sachverhalt anders entscheidet?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 21.05.2023, 20:32
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Da jenes Amtsgericht verschiedene Richter besitzt, die sich mit solchen Bußgeldsachen befassen, ist die Wahrscheinlichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht gering whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 22.05.2023, 15:19
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1607
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



anderweitig oder anderslautend?

happy.gif


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 11:11