Parken in Parkflächenmarkierung in Zone 290.1 |
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Parken in Parkflächenmarkierung in Zone 290.1 |
12.05.2022, 23:48
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
klick Ich hätte ein Verwarngeldangebot bekommen, in der mir vorgeworfen worden sei, ich hätte ohne Parkschein dort gestanden. Auf meine Einlassung dahingegend, das die Parkflächenmarkierung als eine von 290.1 abweichende Regelung das Parken erlaube sei die Verwarnung abgeändert worden auf "Sie parkten an einem Parkscheinautomaten ohne einen Parkschein sichtbar auszulegen". Nehmen wir an, ich hätte nicht unmittelbar, sondern in einiger Entfernung zum nächgelegenen Parkscheinautomaten geparkt. Wie sollte es mir als Verkehrsteilnehmer ersichtlich sein, auf welchen Bereich konkret sich die Regelungswirkung eines Parkscheinautomaten auswirkt? Wäre der Vorwurf korrekt? Meine Meinung ist, dass die dortige Anordnung kompletter Murks ist. Es müsste hier Z314.1 statt 290.1 stehen, wenn man die Parkscheinplicht auch auf Parkflächen ausweiten wollte. |
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13.05.2022, 05:53
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13411 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
in einiger Entfernung zum nächgelegenen Parkscheinautomaten geparkt. Kannst Du das in Metern beziffern? Gab es zusätzliche Sichtbehinderungen? Wie sollte es mir als Verkehrsteilnehmer ersichtlich sein, auf welchen Bereich konkret sich die Regelungswirkung eines Parkscheinautomaten auswirkt? Ein Hinweis findet sich in §13 Abs. 2 StVO: Zitat [...]Sind in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone oder einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt, gelten deren Anordnungen.[...] |
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13.05.2022, 07:41
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ja klar, aber doch nur dort, wo Vz 290.1 sich auswirkt, und nicht auf anderen Flächen, auf denen es gar keine Wirkung hat.
Da hätte Vz 314.1 hängen müssen, wenn man die markierten Parkflächen mit einbeziehen will. Ist ja nicht so, dass es keine Beschilderungsmöglichkeit gäbe. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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13.05.2022, 10:20
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Aha
Dann habe ich das hier (lfd. Nr. 64) wohl nicht richtig verstanden: Zitat 3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
-------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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13.05.2022, 10:44
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Abgesehen, dass sich das mit der "anderweitigen Regelung durch Vz, die das Parken erlauben" beißt, hängt dieses Zz ja im TE-Fall gar nicht. Da ist in der Zone ja generell das Parken mit Parkschein erlaubt.
Und als Besonderheit gibt es noch Vz, die das Parken (generell) gestatten. Ich sehe da gar keinen Widerspruch zwischen Beschilderung und Markierung, nur eben eine anderweitige Regelung durch die Markierung. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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13.05.2022, 11:08
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Vllt stehe ich auf'm Schlauch, dann schubst mich bitte runter.
Ich sehe (Link des TE) das hier und lese: 1. auf dem Haupt-Vz: Z. 290.1, also eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, 2. auf dem Zz.: "Parken außer in Ladezonen erlaubt werktags nur mit Parkschein" und schließe daraus: Wenn ich hier an einem Werktag parken will, darf ich das, aber (a) nur mit Parkschein UND (b) nicht in Ladezonen. Liege ich richtig? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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13.05.2022, 12:06
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
oder c) dort, wo Verkehrszeichen eine andere Regelung vorgeben.
Wie z.B. das Vz "Parkflächenmarkierung", welches die Regelung hat: "Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken". -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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13.05.2022, 15:12
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 678 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 |
Wie sind denn die Ladezonen in dem Bereich gekennzeichnet? Geht das mit ZZ unter nem extra Halteverbotszeichen?
Hier gibts "Ladezonen" als schriftliche Bodenmarkierung in Parkflächen - ich gehe bisher davon aus, das ist so nicht korrekt (funktioniert aber soweit). |
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13.05.2022, 15:43
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Die Ladezonen dort sind so eine Art grauschwarz-gestreifte längs angelegte gepflasterte Fußgängerüberwege... Muss man halt wissen HV-Schilder mit Zz braucht man in HH nicht
Fotobeispiel - die Pöppel sind mittlerweile fast alle verschwunden. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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13.05.2022, 16:26
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
oder c) dort, wo Verkehrszeichen eine andere Regelung vorgeben. Wie z.B. das Vz "Parkflächenmarkierung", welches die Regelung hat: "Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken". Danke! Bin runter vom Schlauch! -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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13.05.2022, 22:21
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Hier ein Bild, auf dem das fiktive Beispiel zu bewerten wäre
klick Geparkt worden wäre bei den Mülltonnen links im Bild. Die nächstgelegenen Parkscheinautomaten sind dann links um die Ecke und rückwärtigen zur Blickrichtung auf der rechten Straßenseite. Die findet man, wenn man hin und her klickt. Der Behindertenparkplatz ist dort nicht mehr. Wie sind denn die Ladezonen in dem Bereich gekennzeichnet? Geht das mit ZZ unter nem extra Halteverbotszeichen? Die sind StVO-konform so angeordnet: klick Die Pöppelvariante gibt's am Jungfernstieg. Zuzüglich Security-Schergen, die dort Polizei spielen und Parkende aus Ladezonen nötigen. |
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13.05.2022, 23:25
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Und gegenüber gibt es Abschnitte mit, sowie welche ohne Parkflächenmarkierung. Da, wo keine ist, braucht man einen Parkschein.
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14.05.2022, 15:47
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
edit: gelöscht
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21.05.2023, 19:18
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Führen wir dieses fiktive Thema mal weiter...
Angenommen man hätte mit Hilfe eines versierten Fachanwaltes für Verkehrsrecht vor dem Amtgericht einen Einstellungsbeschluss erlangt. In exakt gleicher Sachlage sei es nun zu einem weiteren Owi-Verfahren gekommen, bei dem es nun eine Ladung zur Verhandlung vor dem selben AG gäbe. Könnte man sich im Vorfeld bei Gericht schriftlich zur Sache einlassen (z.B. Verweis auf den bereits in ähnlicher Sache ergangenen Einstellung-Beschluss) oder wären weitere Einlassungen erst in der mündlichen Verhandlung möglich? Wie groß wäre die Wahrscheinlichkeit, dass das selbe AG bei gleichgelagertem Sachverhalt anders entscheidet? |
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21.05.2023, 20:32
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Da jenes Amtsgericht verschiedene Richter besitzt, die sich mit solchen Bußgeldsachen befassen, ist die Wahrscheinlichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht gering
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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22.05.2023, 15:19
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1607 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
anderweitig oder anderslautend?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 11:11 |