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> Vorwurf Trunkenheit im Straßenverkehr, falsche Aussagen der Polizeibeamten im Protokoll
shad112
Beitrag 12.05.2022, 18:04
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

bzgl. dem folgenden Sachverhalt benötige ich Eure Einschätzung.

Sachverhalt:

Ende letzten Jahres hat es Morgens um ca. 10:40 bei meiner Mutter an der Tür geklingelt (wir wohnen im gleichen Haus). Dort standen zwei Polizeibeamte die angaben ein Zeuge hat sich gemeldet und das er gesehen hat das ein Mann auf einem Parkplatz aus einem Auto gestiegen ist, stark gewankt hat und offensichtlich betrunken war. Anschließend sei der Mann wieder eingestiegen und weitergefahren. Der Zeuge hat das Kennzeichen des Fahrzeugs meiner Mutter genannt. Meine Mutter hat angegeben nicht gefahren zu sein, dass es aber möglich wäre das ich das Fahrzeug genutzt habe. Sie hat mich dann angerufen und ich bin nach unten zur Haustür.
Am vergangenen Abend war ich mit Freunden unterwegs, habe einiges getrunken und war erst früh morgens zu Hause und war tatsächlich betrunken. Ich habe den Polizeibeamten gegenüber keinerlei Angaben gemacht und auch den Atemalkoholtest verweigert. Sie haben mich dann mitgenommen ins Krankenhaus zur Blutabnahme. Es wurde 2x Blut abgenommen, erstes Ergebnis 1,7 Pr., die zweite Probe etwas weniger.

Weder meine Mutter noch ich sind an diesem Tag mit dem Wagen gefahren.

Anschließend habe ich Schreiben erhalten das mir der Führerschein entzogen wird. Jetzt habe ich den Strafbefehl erhalten und hatte die Möglichkeit die Strafakte und somit auch das Polizeiprotokoll einzusehen. Im Protokoll steht das ich gesagt hätte: "Ich bin gefahren, mehr sage ich nicht dazu". Das stimmt definitiv nicht, ich habe keinerlei Angaben gemacht. Des weiteren steht drin meine Mutter hätte gesagt "Mein Sohn ist gefahren, der hat ein Alkoholproblem". Auch das stimmt nicht, meine Mutter hat lediglich gesagt das ich theoretisch das Fahrzeug nutzen könnte, ob ich an diesem Morgen gefahren bin wüsste sie aber nicht, sie habe nichts mitbekommen.

Meine Vermutung ist das die Polizeibeamten das Protokoll geschönt haben, um die Maßnahme (Blutabnahme) zu rechtfertigen. Was den Zeugen angeht, keine Ahnung. Evtl. einfach das falsche Kennzeichen notiert, ist natürlich schon ein merkwürdiger Zufall.

Ich plane jetzt auf jeden Fall Einspruch einzulegen, allerdings steht dann meine Aussage und die Aussage meiner Mutter der Aussage der beiden Polizisten gegenüber. Aber ich fühle mich echt "verarscht".

Wie schätzt Ihr das ein?

Danke im Voraus & VG
Sascha
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ulm
Beitrag 12.05.2022, 18:07
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Zitat (shad112 @ 12.05.2022, 19:04) *
Am vergangenen Abend war ich mit Freunden unterwegs, habe einiges getrunken und war erst früh morgens zu Hause und war tatsächlich betrunken.
Hattest Du denn dabei das Fahrzeug genutzt?

Was hattest Du denn gegen die Beschlagnahme Deines Führerscheines unternommen?
Hast Du jetzt echt ein halbes Jahr den Kopf in den Sand gesteckt?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.05.2022, 18:07
Beitrag #3





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Selbst Einspruch einlegen!. Harte Frist! Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des SB beim richtigen Gericht sein.

Und danach: Ab zum Strafverteidiger!


Wurde irgendwas unterschrieben? Hier gibt es so viele Verteidigungsmittel, den SB sollte man aus der Welt bekommen können. Am Besten geht das mit anwaltlicher Hilfe.
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shad112
Beitrag 12.05.2022, 18:26
Beitrag #4


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Außerdem frage ich mich, wenn ich doch geständig war, warum haben die Beamten meine Aussage nicht aufgenommen. Dann wäre doch alles geklärt gewesen.

Zitat (ulm @ 12.05.2022, 19:07) *
Hattest Du denn dabei das Fahrzeug genutzt?

Was hattest Du denn gegen die Beschlagnahme Deines Führerscheines unternommen?
Hast Du jetzt echt ein halbes Jahr den Kopf in den Sand gesteckt?


unternommen habe ich nichts, bin auf den Führerschein auch nicht angewiesen. Ist halt auch ne Geld Frage.

das Fahrzeug habe ich bestimmt davor schon über ein Jahr nicht mehr genutzt
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Teilzeitauswanderer
Beitrag 12.05.2022, 18:55
Beitrag #5


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Ich sehe hier leider wenig Aussicht auf Erfolg.

Hierzu müssten die Polizisten nämlich eingestehen es bisher mit der Wahrheit nicht so genau genommen zu haben....... whistling.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 12.05.2022, 19:00
Beitrag #6


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Hm, irgendwie klingt die Story für mich etwas unglaubwürdig… blushing.gif

Nirgendwo steht, dass Du ggü. den Beamten verneint hast zu dem Zeitpunkt ein/das Fahrzeug geführt hast, sondern nur dass Du keine Aussagen gemacht hast…

Jetzt hilft Dir tatsächlich nur ein guter Anwalt!


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shad112
Beitrag 12.05.2022, 19:20
Beitrag #7


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ich habe direkt einen befreundeten Anwalt angerufen (allerdings FA für Familienrecht), der hatte mir geraten nichts zu sagen

Zitat (Teilzeitauswanderer @ 12.05.2022, 19:55) *
Ich sehe hier leider wenig Aussicht auf Erfolg.

Hierzu müssten die Polizisten nämlich eingestehen es bisher mit der Wahrheit nicht so genau genommen zu haben....... whistling.gif


das ist ja traurig...

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.05.2022, 21:13
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 12.05.2022, 20:35
Beitrag #8


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Zitat (shad112 @ 12.05.2022, 20:20) *
ich habe direkt einen befreundeten Anwalt angerufen (allerdings FA für Familienrecht), der hatte mir geraten nichts zu sagen
Du hast also noch nie ggü. der Polizei oder dem Gericht gegen die Beschlagnahme Deiner FE Einspruch erhoben?

Und dem Strafbefehl hast Du auch nicht widersprochen?

Dann dürften die Messen gelesen sein und noch ein Tipp am Rande…. es gibt nicht nur zum Spaß Fachanwälte…. ein Familien- oder Scheidungsanwalt kennt sich nun mal mit Verkehrsrecht ggf. nur rudimentär aus, nicht aber so dass er Dir in diesem Fall hätte helfen können…


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shad112
Beitrag 13.05.2022, 06:06
Beitrag #9


Neuling
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Zitat (Q-Treiberin @ 12.05.2022, 21:35) *
Zitat (shad112 @ 12.05.2022, 20:20) *
ich habe direkt einen befreundeten Anwalt angerufen (allerdings FA für Familienrecht), der hatte mir geraten nichts zu sagen
Du hast also noch nie ggü. der Polizei oder dem Gericht gegen die Beschlagnahme Deiner FE Einspruch erhoben?

Und dem Strafbefehl hast Du auch nicht widersprochen?

Dann dürften die Messen gelesen sein und noch ein Tipp am Rande…. es gibt nicht nur zum Spaß Fachanwälte…. ein Familien- oder Scheidungsanwalt kennt sich nun mal mit Verkehrsrecht ggf. nur rudimentär aus, nicht aber so dass er Dir in diesem Fall hätte helfen können…


noch nicht, werde ich aber. Mache mir aber keine große Hoffnungen.

Ich denke ein wichtiger Punkt wird sein ob der Zeuge mich in der Verhandlung identifizieren kann. Ich kenne mich da nicht aus, vermute es wird so sein das wir im Sitzungssaal sitzen und der Richter fragt "Ist das der Mann den sie damals gesehen haben?". Das würde ich für wenig aussagekräftig halten. Ich kann mir kaum vorstellen das jemand der einen vll. nur für 20 Sekunden gesehen hat, diesen nach mehr als 6 Monaten wiedererkennen kann.
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Andi18
Beitrag 13.05.2022, 06:42
Beitrag #10


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Deine Informationen sind recht irritierend aufgeführt. Zusammenhang eingelegter Rechtsmittel kaum erkennbar.

Zitat (shad112 @ 12.05.2022, 19:04) *
...Im Protokoll steht das ich gesagt hätte: "Ich bin gefahren, mehr sage ich nicht dazu". Das stimmt definitiv nicht, ich habe keinerlei Angaben gemacht. Des weiteren steht drin meine Mutter hätte gesagt "Mein Sohn ist gefahren, der hat ein Alkoholproblem". Auch das stimmt nicht, meine Mutter hat lediglich gesagt das ich theoretisch das Fahrzeug nutzen könnte, ob ich an diesem Morgen gefahren bin wüsste sie aber nicht, sie habe nichts mitbekommen.
Meine Vermutung ist das die Polizeibeamten das Protokoll geschönt haben, ...

Die angebliche Aussage lässt mich laut lachen..

Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 07:06) *
Ich denke ein wichtiger Punkt wird sein ob der Zeuge mich in der Verhandlung identifizieren kann. Ich kenne mich da nicht aus, vermute es wird so sein das wir im Sitzungssaal sitzen und der Richter fragt "Ist das der Mann den sie damals gesehen haben?". Das würde ich für wenig aussagekräftig halten. Ich kann mir kaum vorstellen das jemand der einen vll. nur für 20 Sekunden gesehen hat, diesen nach mehr als 6 Monaten wiedererkennen kann.

das bedeutet Du hast also doch Widerspruch gegen den SB eingelegt? Ansonsten gäbe es keine Gerichtsverhandlung.
Der Zeuge muß Dich im übrigen gesehen haben, wie Du Auto gefahren bist und Dich dann eindeutig identifizieren. Uhrzeit und Wegstrecke wird der Zeuge dann wohl nennen müssen.
Bei der bisherigen Darstellung lässt dies eher auf Verunglimpfung schlussfolgern. Du wirst Dir ja nicht alleine einen Rausch angetrunken haben. Somit könntest Deinen Aufenthalt mit Alibi belegen und etwaigen Konflikt aufdecken.
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 08:15
Beitrag #11


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Zitat (Panzerkroete @ 12.05.2022, 19:07) *
Hier gibt es so viele Verteidigungsmittel
Als da wären?
Zitat (Panzerkroete @ 12.05.2022, 19:07) *
den SB sollte man aus der Welt bekommen können.
Diesen Optimismus teile ich nicht.




Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 07:06) *
Ich denke ein wichtiger Punkt wird sein ob der Zeuge mich in der Verhandlung identifizieren kann.

Das ist nicht zwingend kriegsentscheidend.

Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 07:06) *
Ich kenne mich da nicht aus, vermute es wird so sein das wir im Sitzungssaal sitzen und der Richter fragt "Ist das der Mann den sie damals gesehen haben?".
Ganz so einfach geht das nciht. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Zeuge "Ja" sagt ist recht groß. Es gibt ja auch nur wenig Alternativen im Gerichtsaal. Sprich, es gibt nur einen Angeklagten, und der ist (ich sag das mal mit der Exkanlerin ihren Worten) alternativlos. Eine solche Aussage ist nicht viel wert, und das weiß der Richter auch. Es kommt dann natürlich auch drauf an, wie lange Dich der Zeuge beobachten konnte, bei welchen Lichtverhältnissen und auf welche Distanz. Eine verurteilung ist nicht zwingend davon abhängig, ob Dich der Zeuge wieder erkennt. Anders, und gut für Dich, wäre es wenn der Zeuge ausschließen würde, dass Du der Fahrer gewesen bist.
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Lars
Beitrag 13.05.2022, 09:11
Beitrag #12


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Leute mal ganz ehrlich:
Wir haben hier einen erheblich alkoholisierten TE, der Zugriff auf ein Fahrzeug hatte, das am betreffenden Tag, von einer erkennbar stark betrunkenen männlichen Person fahrend, gesehen wurde. Dazu Aussagen der Polizei, dass der TE die Fahrt zugegeben hat und die Mutter ein Alkoholproblem bei ihrem Sohn sieht. Wie wahrscheinlich ist es, dass das alles nicht stimmen soll, im Vergleich dazu, das der TE gefahren ist, aufgrund eines Filmrisses sich aber an die Fahrt und die Aussagen vor der Polizei nicht mehr (richtig) erinnert? Vor allem, wenn man bedenkt, dass der TE in der Spitze wahrscheinlich eine Alkoholisierung von weit über 2 Promille gehabt haben dürfte.

Dem TE kann man von daher eigentlich nur raten, sich um sein Alkoholproblem zu kümmern, anstatt sich in wahrscheinlich sinnlose Rechtsstreitigkeiten zu verzetteln.


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janr
Beitrag 13.05.2022, 09:22
Beitrag #13


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Das ist das Problem, Lars. Das kann man so sehen wenn man viele Räuberpistolen im Fernsehen sieht.

Die Frage ist, was kann man beweisen? Ein Zeuge sieht eine Person die beim Gehen schwankt. Ich hab in meinem Umfeld drei Personen die probleme mit dem Gehen haben. Nervenschädigung durch Unfall, MS und Tremor mit Hirnschrittmachern.
Was sieht man? Menschen die aus einem Auto aussteigen und nicht richtig gehen können.

Was haben wir weiter ... eine Mutter die schlicht ausgesagt hat, daß der Sohn auch das FZ benutzt und wir haben einen Sohn nach einer Party.

Haben wir einen sicheren Beweis, daß er gefahren ist? Seh ich nicht so.
Was wäre, wenn der Zeuge ein Nachbar ist der die Leute nicht mag?

Das kommt im RL jedenfalls öfters vor als dein Gedankengang. wavey.gif


Und gleich vor dem "Antwort hinzufügen" eine Anmerkung: Hier im VP gab es schon so einige Fälle wo nachweißlich der Polizist falsches zu Protokoll gibt.
Die Frage warum ein Polizist das machen sollte kann man mit der Gegenfrage beantworten warum ein VT das machen sollte.
Es passiert und das auch nicht so selten.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 10:06
Beitrag #14


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Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Die Frage ist, was kann man beweisen?

Es muss nicht den einen unschlagbaren Megamonsterbeweis geben. Es reicht, wenn der Richter aufgrund einer Indizienkette von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Ein Zeuge sieht eine Person die beim Gehen schwankt.
Der Zeuge sieht auch, dass diese Person mit einem Auto fährt und kann das Kennzeichen benennen.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Ich hab in meinem Umfeld drei Personen die probleme mit dem Gehen haben. Nervenschädigung durch Unfall, MS und Tremor mit Hirnschrittmachern.
Was sieht man? Menschen die aus einem Auto aussteigen und nicht richtig gehen können.
Und sind die dann auch besoffen, wenn Jemandem der schwankende Gang aufgefallen ist? Der TE war betrunken, was zu der vom Zeugen angegebenen Beobachtung und Vermutung passt.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Was haben wir weiter ... eine Mutter die schlicht ausgesagt hat, daß der Sohn auch das FZ benutzt
Laut Polizeibericht hat sie auch gesagt, dass der Sohn ein Alkoholproblem habe. Der TE bestreitet allerdings, dass diese Aussage getätigt wurde.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
und wir haben einen Sohn nach einer Party.
Definiere den Begriff Party. Für mich ist eine Party ein eher nicht alltägliches Ereignis. Der TE hat angegeben, dass er mit Freunden unterwegs war, und viel Alkohol getrunken worden sei. Das ist für mich keine Party, sondern ein Saufgelage, was sich mit der angebllichen Aussage der Mutter decken würde. Letzteres gilt auch für die recht hohe BAK.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Haben wir einen sicheren Beweis daß er gefahren ist?
Wann ist ein Beweis sicher? Laut Polizeibericht hat er eingeräumt gefahren zu sein. Die Polizisten sind Zeugen und liefern einen Personenbeweis. Theoretisch kann das natürlich erstunken und erlogen sein. Aber dann müsste man generell Zeugenaussagen misstrauen, was zur Folge hätte, dass massenhaft Prozesse platzen müssten.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Was wäre, wenn der Zeuge ein Nachbar ist der die Leute nicht mag?
Derartige Spekulationen helfen uns doch hier nicht weiter. Es gibt hier keinen Hinweis darauf, dass sich der Zeuge und der TE kennen würden, und der Zeuge ein Interesse daran haben könnte den TE zu verleumden. Also lassen wird das mal mit den
Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Räuberpistolen



Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Hier im VP gab es schon so einige Fälle wo nachweißlich der Polizist falsches zu Protokoll gibt.

Hast Du mal einen, oder mehrere Links auf Threads im VP, wo Polizisten nachweislich und mit voller Absicht falsche Angaben gemacht haben, nur um einen Unschuldigen zu verknacken?


Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Die Frage warum ein Polizist das machen sollte kann man mit der Gegenfrage beantworten warum ein VT das machen sollte.

Die Gegenfrage kann man leicht beantworten. Der VT will seine Haut retten. Damit ist aber die Frage, warum ein Polizist das machen sollte nicht beantwortet.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 10:22) *
Es passiert und das auch nicht so selten.
Leider kann man nicht ausschließen, dass so etwas passiert. Da stimme ich Dir zu. Es gibt ja leider auch immer mal wieder bewiesene Fälle von Polizeigewalt, was vielfach ausgeschlossen wird. Aber für einen erfolgreichen Einspruch wird der TE dem Richter mehr liefern müssen als ein, "die Polizisten lügen".

Es gibt einen Zeugen, der eine mutmaßlich betrunkene Person mit einem bestimmten Fahrzeug gesehen haben will. Dem TE ist der Zugriff auf dieses Fahrzeug möglich. Der TE ist männlich, und der TE war betrunken. Das sind schon recht starke Indizien. Wenn im Polizeibericht nun stehen würde, dass der TE die Aussage verweigert hat, dann würden ihn die Indizien immernoch belasten.
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janr
Beitrag 13.05.2022, 10:22
Beitrag #15


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Kennzeichen falsch gemerkt, Nachbarschaftsstreit, ist das FZ überhaupt bewegt worden?

Es gibt lediglich den Beweis, daß der TE auf einer Party war, daß dies FZ der Mutter gehört und daß er das FZ öfters nutzen darf.

Was hingegen überhaupt nicht passt sind die protokollierten Aussagen von ihm und der Mutter.
Wie gesagt tauchen hin und wieder Fälle mit Polizisten auf die was behaupten was gar nicht gewesen sein kann.

Es heißt ja schließlich "in dubio pro reo". Je nach Vorwurf braucht man schon was Handfestes und hier ist der Vorwurf ganz schön heftig.
Da auf "hörensagen" gehen und mit falschem Protokoll. ... Na ich weiß nicht.


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MsTaxi
Beitrag 13.05.2022, 10:59
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Na ich weiß nicht.

Stimmt, tust du nicht. Wollen wir also mal wieder eine Dosis gMV in die Diskussion injizieren.

Was haben wir?

Zitat
Ende letzten Jahres (...) Morgens um ca. 10:40

Mitte Dezember beobachtet ein Zeuge bei heller Beleuchtung (Sonne geht um diese Jahreszeit in Deutschland etwa um 08.15 auf), wie jemand schwankend zu einem Fahrzeug geht und damit wegfährt. Bei der Halterabfrage des Kennzeichens stimmen Marke, Farbe und Kennzeichen aufeinander. Unter der angegebenen Adresse findet sich ein Mann, auf den die angegebene Personenbeschreibung mindestens oberflächlich passt.

Ja, ich gehe davon aus, dass der Zeuge gutes Tageslicht hatte, weil in so einem Fall die Polizei keine zwei Stunden braucht, um zwecks Überprüfung der Angaben bei einer Privatadresse aufzutauchen. Den Begriff "Gefahr im Verzug" haben die nämlich viel mehr im Hinterkopf als ich.

Der junge(?) Mann ist (hoffentlich für seine FE) erkennbar betrunken, verweigert den Alkotest, streitet auch, als es zur BE geht, nicht lauthalt entrüstet und entschieden ab, gefahren zu sein.

Was bitte braucht es unter diesen Umständen noch an Rechtfertigung für eine BE? Richtig. Absolut nichts. Im Gegenteil, wäre es nicht dazu gekommen, würde ich mir um den Diensteifer der Streife viel mehr Sorgen machen als so.

Nun will ich unseren Forenjuristen glauben, wenn sie da für ein Gerichtsverfahren Widerlegungsmöglichkeiten en masse sehen. Wenn ich mir allerdings mit vor Augen führe, dass
Zitat
das Fahrzeug habe ich bestimmt davor schon über ein Jahr nicht mehr genutzt

die Mutter vor Ort so etwas nicht angegeben hat, taucht comicmäßig ein großes Fragezeichen über meinem Kopf auf. Aber ich musste mein Denken zum Glück nie dazu erziehen, als Strafverteidigerin zu arbeiten. Ich hoffe jedoch, dass einem solchen dann besseres einfällt als die bewegungseingeschränkte Bekanntschaft, auf die unser forumsbekannter Rechthaber verfällt.

Falls der Richter von der Tatsache ausgeht, dass das, was watschelt, quakt und Federn hat wie eine Ente sich nicht als Albatros erweist, sieht es schlecht für den @TE aus.

Edit: Vielleicht sollte die Mutter im Prozess besser von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 11:00
Beitrag #17


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Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Kennzeichen falsch gemerkt
Kann passieren. Wenn der Zeuge einen dunkelblauen Golf meldet, die Kennzeichen aber zu einem roten Ferrari gehören, dann wäre das sogar wahrscheinlich. Wenn die Kennzeichen aber zu dem beschriebenen Auto passen, dann ist die Wahrscheinllichkeit eines Irrtums geringer.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Nachbarschaftsstreit,
Es gibt weder einen Hinweis auf einen Nachbarschaftsstreit, noch darauf das der TE und der Zeuge sich kannten. Aber klar, der Zeuge kann natürlich auch von der Nachbarschaftsmafia gekauft worden sein. Ist halt die Frage, welche Variante der Richter für wahrscheinlich hält.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
ist das FZ überhaupt bewegt worden?
Laut Zeugenaussage ist das Fahrzeug bewegt worden. Es gibt (hier im Forum) keinen Hinweis darauf, dass der Zeuge nicht vertrauenswürdig sei. Ob der Richter dem Zeugen Glauben schenken wird, muss der Richter selbst entscheiden. Natürlich steht es dem TE und dessen Anwalt, sofern er sich von einem Anwalt vertreten lassen wird, frei die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage zu stellen. Aber da muss die Verteidigung mehr liefern als, "der Zeuge hat gelogen, und die Polizisten haben ihren Bericht gefälscht. Warum sie das gemacht haben weiß ich auch nicht, aber ist halt so".


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Es gibt lediglich den Beweis, daß der TE auf einer Party war
Nein, einen solchen Beweis gibt es nicht. Der TE hat hier im Forum angegeben, dass er mit Freunden unterwegs gewesen ist, und dabei viel getrunken hat. Einen Beweis dafür, dass er auf einer Party gewesen ist gibt es nicht. Aber das ist ja eigentlich auch egal. Nur wenn Du absolute Beweise einforderst, und dann selbst heiße Luft als Beweis lieferst, dann kommen mir Zweifel an Deiner Argumentation.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Was hingegen überhaupt nicht passt sind die protokollierten Aussagen von ihm und der Mutter.
Was passt denn da nicht? Der TE behauptet, dass diese Aussagen nicht getroffen wurden. Kann sein, dass diese Behauptung des TE zutreffend ist. Es kann sich aber genausogut auch um eine Schutzbehauptung handeln.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Wie gesagt tauchen hin und wieder Fälle mit Polizisten auf die was behaupten was gar nicht gewesen sein kann.
Ja, hast Du gesagt, und ich habe Dich um entsprechende Links gebeten, die Du bislang aber leider nicht geliefert hast. Mir fällt momentan nur ein Thread ein, bei dem Polizisten nachweislich falsche Angaben gemacht haben. Allerdings war der Sachverhalt ein ganz anderer. Und daran erinnern kann ich mich auch nur, weil es mein eigener Thread gewesen ist. Ansonsten gab es hier sicherlich Threads, bei denen behauptet wurde, dass die Polizei mit Absicht falsche Tatsachen behauptet hat. Mir fällt aber, ausser dem bereits erwähnten eigener Thread, kein Fall ein, bei dem das nachweislich geschehen ist.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Es heißt ja schließlich "in dubio pro reo".
Ja, und das heißt eben, dass der Richter den Angeklagten nur dann verurteilen darf, wenn er keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschft hat. Dafür können aber auch Indizien ausreichen. Den einen ultimativen Totschlagbeweis muss es nicht geben.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Je nach Vorwurf braucht man schon was Handfestes
Hier gibt es Indizien, die bislang nicht ansatzweise widerlegt werden konnten.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
und hier ist der Vorwurf ganz schön heftig.
Für den Beschuldigten ist das ganz sicher ein heftiger Tatvorwurf. Für die Justiz ist es ein Massendelikt im Alltagsgeschäft.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Da auf "hörensagen" gehen
Sollen Zeugenaussagen Deiner Meinung nach vor Gericht nicht mehr verwertbar sein?


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
und mit falschem Protokoll.
Du weißt doch gar nicht, ob das Protokoll falsch ist. Der TE behauptet das. Also ist irgendwas falsch. Aber ob es das Protokoll, oder die Behauptung des TE ist, wissen wir nicht. Oder hast Du Insiderwissen?


Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Na ich weiß nicht.
Eben, wir waren (vermutlich) beide nicht dabei. Und der Richter war sicherich auch nicht dabei, und muss dann eben abwägen, welche Version er als Glaubhaft ansieht, und ob es Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen, sowie an der Schuld des Angeklagten gibt.

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janr
Beitrag 13.05.2022, 11:10
Beitrag #18


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Zitat (auchdasnoch @ 13.05.2022, 12:00) *
... Du weißt doch gar nicht, ob das Protokoll falsch ist. Der TE behauptet das. ...
Warum sollte er anonym hier was andedres erzählen. Du weißt nicht ob das Protokoll richtig ist. Du weißt nicht ob bei der Abfrage FZ-Typ und Farbe stimmten (wird erfahrungsgemäß so gut wie nie abgefragt)

Wie gesagt: Einzig was wohl stimmt ist ein Zeuge der sich im Kennzeichen irren kann und das der TE am Vorabend auf einer Party war.
Der Zeuge hat ja gesehen, daß ein evtl betrunkener Mann weggefahren ist. Aber der TE war doch da?


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Lars
Beitrag 13.05.2022, 11:19
Beitrag #19


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@janr
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MsTaxi
Beitrag 13.05.2022, 11:23
Beitrag #20


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Zitat (janr @ 13.05.2022, 12:10) *
Warum sollte er anonym hier was andedres erzählen. Du weißt nicht ob das Protokoll richtig ist. Du weißt nicht ob bei der Abfrage FZ-Typ und Farbe stimmten (wird erfahrungsgemäß so gut wie nie abgefragt)

Zum ersten Teil des Zitats: Wir haben es hier im MPU-Forum schon mehr als einmal erlebt, dass wir als Testpublikum verwendet werden sollten, um die Glaubwürdigkeit von ausgedachten Alternativerklärungen abzuchecken. Motto: Wenn die es glauben, dann funktioniert das. Zugegeben, das findet dann meistens bei Konsumerklärungen statt, ist aber auch kein unbekannter Fall.

Zum zweiten Teil: Dass das so gut wie nie abgefragt wird, stimmt nicht. Ich habe bisher dreimal bei der Polizei jemanden telefonisch gemeldet, der schwankend in ein Auto stieg und wegfuhr. Jedes Mal fand noch während des Telefonats ein Check hinsichtlich Marke, Farbe und Kennzeichen statt und jedes Mal musste ich eine Kurzbeschreibung (Geschlecht, Alter, Haarfarbe, Kleidung) angeben.

Edit: Um der Frage, warum so ein Check stattfindet, zuvorzukommen: Um keine knappen Ressourcen auf sinnlose Fahrten zu verschwenden.


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shad112
Beitrag 13.05.2022, 12:01
Beitrag #21


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Hallo janr,

danke für die Unterstützung.

@alle
Wieso glaubt ihr ich würde mir so eine Story ausdenken? Was hätte ich davon, hier anonym im Forum? Und ich finde es schon ziemlich dreist aufgrund der wenigen Zeilen hier mir ein Alkoholproblem zu unterstellen (bitte erspart euch eure Kommentare).

Abschließend eine ganz einfache Frage: lt. Protokoll habe sowohl ich als auch mein Mutter bestätigt das ich gefahren bin. Warum haben die Beamten weder meine Aussage, noch die Aussage meiner Mutter aufgenommen? Dann wäre das ganze Thema doch erledigt gewesen.

Mir geht es nur um Gerechtigkeit, der Führerschein ist mir letztendlich relativ egal, da ich nicht auf ein Auto angewiesen bin und auch seit über 10 Jahren keins mehr besessen habe. Und btw. ich hatte auch keinen Filmriss.
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 12:06
Beitrag #22


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Zitat (janr @ 13.05.2022, 12:10) *
Warum sollte er anonym hier was andedres erzählen.
Um abzuckecken, ob er mit seiner Story durchkommen kann.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 12:10) *
Du weißt nicht ob das Protokoll richtig ist.
Richtig. Abe das habe ich auch nicht behauptet.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 12:10) *
Du weißt nicht ob bei der Abfrage FZ-Typ und Farbe stimmten
Was macht Dich da so sicher? Der Informationsgehalt des WWW ist enorm.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 12:10) *
Wie gesagt: Einzig was wohl stimmt ist ein Zeuge der sich im Kennzeichen irren kann
Wie gesagt (ich kann mich auch wiederholen): Es gibt keinen Hinweis auf einen Irrtum.


Zitat (janr @ 13.05.2022, 12:10) *
und das der TE am Vorabend auf einer Party war.
Tja, und wie ist er von dieser "Party" nach Hause gekommen? Auf der Party war er ja nicht mehr. Die Verteidigung wäre einfacher, wenn der TE nicht auf einer "Party" gewesen wäre und sich unter Beobachtung seiner Frau MAma zu Hause die Kante gegeben hätte. Dann könnte die Mutter als Zeugin darlegen, dass der gute Junge niemals nicht besoffen mit dem Auto unterwegs gewesen ist, weil er die ganze Zeit zu Hause gewesen ist. Dumm nur, wenn sich die Zeugin irrt. Als Richter kann man sich bei Zeugen ja nie sicher sein.
Zitat (janr @ 13.05.2022, 11:22) *
Da auf "hörensagen" gehen ... Na ich weiß nicht.



Zitat (janr @ 13.05.2022, 12:10) *
Aber der TE war doch da?
Da, wo der Zeuge ihn gesehen hatte war er nicht mehr. Schließlich hat der Zeuge beobachtet, wie der Fahrer des angegebenen Fahrzeugs fahrenderweise den Parkplatz verlassen hat.
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MsTaxi
Beitrag 13.05.2022, 12:25
Beitrag #23


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Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 13:01) *
Warum haben die Beamten weder meine Aussage, noch die Aussage meiner Mutter aufgenommen? Dann wäre das ganze Thema doch erledigt gewesen.

Weil es in diesem Moment wichtiger war, deine genaue Promillezahl gerichtsfest feststellen zu lassen. Wenn klar ist, ob eine Straftat oder eine Owie vorliegt, ist dazu immer noch Zeit genug.

Durch die beiden Blutproben ist es, wenn du dann eine Aussage gemacht hättest, möglich, deine Alkoholisierung abzuschätzen in Bezug auf den dann angegebenen Zeitpunkt des Trinkendes und den Tatzeitpunkt. Das ist für das ganze Verfahren aus juristischer Sicht relevanter als deine Aussage aufzunehmen. Außerdem bist du dann nüchtern und die Polizisten müssen sich nicht vorhalten lassen, wie unfair es ist, einen Betrunkenen zu verhören, weil "in dem Zustand sagt der doch jeden Blödsinn aus".


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janr
Beitrag 13.05.2022, 12:32
Beitrag #24


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Zitat (MsTaxi @ 13.05.2022, 12:23) *
... Zum zweiten Teil: Dass das so gut wie nie abgefragt wird, stimmt nicht. Ich habe bisher dreimal bei der Polizei jemanden telefonisch gemeldet, der schwankend in ein Auto stieg und wegfuhr. Jedes Mal fand noch während des Telefonats ein Check hinsichtlich Marke, Farbe und Kennzeichen statt und jedes Mal musste ich eine Kurzbeschreibung (Geschlecht, Alter, Haarfarbe, Kleidung) angeben. ...
Und hier tauchen oft Nachfragen zu BGBs auf wo es sich um einen Zahlendreher handeln mußt incl falschem FZ und falscher Farbe.

Bei einer Live-Verfolgung ist dies sicherlich anders als bei einer Anzeige "Da ist ein evtl Betrunkener weggefahren".


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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 12:40
Beitrag #25


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Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 13:01) *
Wieso glaubt ihr ich würde mir so eine Story ausdenken?
Ich habe nicht behauptett, dass Du Dir die Story ausgedacht hast. Ausschließen kann ich das aber auch nicht. Warum das aber auch denkbar ist wurde hier aber bereits dargelegt.


Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 13:01) *
Was hätte ich davon, hier anonym im Forum?
Wie gesagt, Du könntest ausprobieren wollen, ob Du mit Deiner Story vor Gericht bestehen könntest.


Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 13:01) *
Und ich finde es schon ziemlich dreist aufgrund der wenigen Zeilen hier mir ein Alkoholproblem zu unterstellen
Das wurde Dir hier nicht unterstellt. Aber so ganz abwegig ist das nicht. Sowohl der Gesetzgeber, als auch die WHO sehen einen Alkoholkonsum, der zu einer, wie bei Dir in diesem Fall vorliegenden BAK führt, als problematisch an. Es war aber laut Polizeibericht Deine Mutter, die sagte, dass Du ein Alkoholproblem hättest. Ob sie das gesagt hat wissen wir nicht. Du bestreitest, dass sie das gesagt hätte.


Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 13:01) *
bitte erspart euch eure Kommentare
Tut mir leid. Aber unter diesen Umständen kann und konnte ich das nicht unkommentiert hier stehen lassen.


Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 13:01) *
Warum haben die Beamten weder meine Aussage, noch die Aussage meiner Mutter aufgenommen?
Weil sie es nicht durften. Ihr habt gesagt, dass Ihr nicht aussagen möchtet. Alles was Ihr gesagt habt, hattet Ihr (vermutlich) gesagt, bevor Ihr über Eure rechte belehrt wurdet. Es war Deine freie Entscheidung die Aussage (und den Alkoholtest, was aber egal ist) zu verweigern. Erst die Aussage verweigern, und sich dann beschweren das keine Aussage protokolliert und durch Unterschrift bestätigt wurde, funktioniert nicht.

Zitat (janr @ 13.05.2022, 13:32) *
Und hier tauchen oft Nachfragen zu BGBs auf wo es sich um einen Zahlendreher handeln mußt incl falschem FZ und falscher Farbe.

Hast Du den TE schon gefragt, ob der Zeuge das Fahrzeug beschrieben hat, und ob die Beschreibung zum Fahrzeug mit dem besagten Kennzeichen passt? Es gibt hier keinen Hinweis darauf, dass Beschreibung und Fahrzeug voneinander abweichen.
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shad112
Beitrag 13.05.2022, 12:41
Beitrag #26


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Zitat (MsTaxi @ 13.05.2022, 13:25) *
. Außerdem bist du dann nüchtern und die Polizisten müssen sich nicht vorhalten lassen, wie unfair es ist, einen Betrunkenen zu verhören, weil "in dem Zustand sagt der doch jeden Blödsinn aus".


Also eine Aussage aufzunehmen dauert ja nicht die Welt, da wäre ich wohl kaum nach der Aussage nüchtern gewesen. Und meine Mutter war ja sowieso nicht betrunken, also zählt "in dem Zustand sagt der doch jeden Blödsinn aus" für mich nicht.
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 12:42
Beitrag #27


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Zitat (janr @ 13.05.2022, 13:32) *
Bei einer Live-Verfolgung ist dies sicherlich anders als bei einer Anzeige "Da ist ein evtl Betrunkener weggefahren".
Auch da wird nachgefragt. Schon alleine, damit eine Streife das Fahrzeug im fließenden Verkehr besser erkennen und identfiziereen kann. Es ist im vorliegenden Fall also nicht davon auszugehen, dass der Zeuge einen weißen Mercedes Sprinter beschrieben hat, und die Frau Mama einen schwarzen Fiat 500 besitzt.
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shad112
Beitrag 13.05.2022, 13:47
Beitrag #28


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Zitat (MsTaxi @ 13.05.2022, 13:25) *
Weil es in diesem Moment wichtiger war, deine genaue Promillezahl gerichtsfest feststellen zu lassen. Wenn klar ist, ob eine Straftat oder eine Owie vorliegt, ist dazu immer noch Zeit genug.


Dann hätte man die Aussagen ja auch danach aufnehmen können
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MsTaxi
Beitrag 13.05.2022, 13:51
Beitrag #29


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Ob Owie oder Straftat entscheidet sich erst nach der Laboranalyse der Blutprobe. Denn einen möglichen Anhaltspunkt, wie hoch deine Alkoholisierung sein könnte, gab es ja nicht, da du das Pusten verweigert hast.


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Herbie56
Beitrag 13.05.2022, 14:06
Beitrag #30


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Ich möchte dir gerne mit auf deinen Weg geben, dass du dich weniger um dieses Verfahren kümmern solltest als um dein real existierendes Alkoholproblem.
Gehen wir zu deinen Gunsten davon aus, dass die Blutentnahme gegen 11.OO Uhr stattgefunden hat.
Diese ergab nach deinen Angaben 1,7pr. Restalkohol.
Weiterhin zu deinen Gunsten gehen wir von einem Trinkende gegen 5.00Uhr aus.
Bedeutet bei normalem Abbau einen Wert von ca. 2,3 pr.
Das ist weit, weit weg von einem normalen Umgang mit Alkohol.

Ausschließlich gut gemeinte Worte



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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 14:08
Beitrag #31


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Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 14:47) *
Dann hätte man die Aussagen ja auch danach aufnehmen können
Du hattest den Polizisten gesagt, dass Du nicht aussagen möchtest. Das war ja auch Dein gutes Recht. Aber dann ist doch klar, dass es keine Aussage gibt, die hätte protokolliert werden können.


Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 13:01) *
Hallo janr,

danke für die Unterstützung.
Verständlich, dass Du Dich über die moralische Unterstützung freust, und es spricht für Dich, dass Du Dich dafür bedankst. Das Problem ist nur, dass Dir das jetzt auch nicht weiterhilft, da Dir janr auch keine Tipps und Hinweise für eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie an die Hande geben konnte. Außer heißem Dampf kam da nichts.

Panzerkroete sieht hier, nach eigenen Angaben, sehr viele gute Ansatzmöglichkeiten um den Strafbefehl aus der Welt zu bekommen. Auf meine Nachfrage, wie diese Möglichkeiten aussehen, kam aber bislang leider keine Antwort. Schade. Wobei [Sarkassmusmodus on]Den Strafbefehl aus der Welt zu schaffen ist ein Kinderspiel. Im Falle eines Urteils gilt das Urteil und nicht der Strafbefehl.[/Sarkassmussmodus off]


Ich habe im Übrigen nie behauptet, dass Du uns hier eine falsche Story auftischen würdest. Ich habe ledigleich Deine Frage beantwortet, welchen Grund es für Dich geben könnte uns hier eine erfundene Geschichte aufzutischen. Ich bin nicht der Richter, der hier zu einer Entscheidung kommen muss. Von daher muss mich hier auch Niemand davon überzeugen, was denn nun wirklich passiert ist. Fest steht aber, dass es einige Indizien gibt, die gegen Dich sprechen. Diese zu entkräften ist keine leichte Aufgabe. Und da, jetzt wiederhole ich mich leider, reicht es nicht, einfach zu sagen, dass sich der Zeuge geirrt und die Polizisten gelogen haben. Das musst Du dann schon fundiert darlegen können, wie und warum es zu diesen Irrtümern und Lügen gekommen ist. Und das wird, wenn es denn überhaupt möglich sein sollte, verdammt schwierig.

Ich wünsche Dir aber durchaus viel Erfolg, und Du kannst uns ja gerne über den weiteren Verfahrensablauf auf dem Laufenden halten.


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Teilzeitauswanderer
Beitrag 13.05.2022, 14:19
Beitrag #32


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Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 14:47) *
Dann hätte man die Aussagen ja auch danach aufnehmen können


Richtig, insbesondere in Anbetracht dass die Polizei selbst gar kein direkter Zeuge des Vorgangs war.

Stattdessen wurde offensichtlich durch Halbwahrheiten seitens der Polizei der "Sack zu gemacht".
Dass die Polizei deshalb den Beschuldigten nicht von sich aus später zu einer Befragung geladen hat, ist schon seltsam.....
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 14:35
Beitrag #33


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Zitat (Teilzeitauswanderer @ 13.05.2022, 15:19) *
Dass die Polizei deshalb den Beschuldigten nicht von sich aus später zu einer Befragung geladen hat, ist schon seltsam.....
Das ist überhaupt nicht seltsam. Der Beschuldigte hat erklärt, dass er sich nicht äussern möchte. Damit hat er selbst
Zitat (Teilzeitauswanderer @ 13.05.2022, 15:19) *
den "Sack zu gemacht".




Zitat (Teilzeitauswanderer @ 13.05.2022, 15:19) *
Stattdessen wurde offensichtlich durch Halbwahrheiten seitens der Polizei
Inwiefern "offensichtlich"? Es gibt einen Bericht, dessen Wahrheitsgehalt vom Beschuldigten bestritten wird. Inwiefern ist dieser Bericht für Aussenstehende wie Dich und mich offensichtlich falsch?



Duden zu dem Adjektiv "offensichtlich": of­fen­sicht­lich

Adjektiv – klar [erkennbar], [sehr] deutlich, offenkundig …


Erkläre mir bitte mal Jemand, wie man als Aussenstehender den Bericht als klar erkennbar und sehr deutlich falsch bezeichnen kann? Das wäre dann doch ein guter Ansatzpunkt für die verteidigung. Aber ich erkenne das klar Erkennbare leider nicht. crybaby.gif
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shad112
Beitrag 13.05.2022, 14:59
Beitrag #34


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Zitat (auchdasnoch @ 13.05.2022, 15:35) *
Das ist überhaupt nicht seltsam. Der Beschuldigte hat erklärt, dass er sich nicht äussern möchte. Damit hat er selbst Damit hat er selbst den "Sack zu gemacht"


und warum hat man dann die Aussage meiner Mutter nicht aufgenommen, die hatte die Aussage ja nicht verweigert

Zitat (auchdasnoch @ 13.05.2022, 15:35) *
Erkläre mir bitte mal Jemand, wie man als Aussenstehender den Bericht als klar erkennbar und sehr deutlich falsch bezeichnen kann? Das wäre dann doch ein guter Ansatzpunkt für die verteidigung. Aber ich erkenne das klar Erkennbare leider nicht. crybaby.gif


wenn das so einfach wäre würden wir hier wohl kaum darüber sprechen...
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 15:13
Beitrag #35


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Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 15:59) *
und warum hat man dann die Aussage meiner Mutter nicht aufgenommen, die hatte die Aussage ja nicht verweigert
Sie war aber auch nicht dabei. Welche wertvolle Zeugenaussage hätte sie machen können?



Zitat (auchdasnoch @ 13.05.2022, 15:35) *
wenn das so einfach wäre würden wir hier wohl kaum darüber sprechen...
Richtig. Aber wenn hier eine abstruse Behauptung aufgestellt wird, dann erlaube ich mir halt diese auch mal zu hinterfragen. Und wenn ich tatsächlich was übersehen habe, dann lasse ich mich auch gerne darauf hinweisen.
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shad112
Beitrag 13.05.2022, 15:18
Beitrag #36


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Zitat (auchdasnoch @ 13.05.2022, 16:13) *
Sie war aber auch nicht dabei. Welche wertvolle Zeugenaussage hätte sie machen können?


Also sie hätte ja bestätigen können das ich gefahren wäre. Das halte ich schon für wesentlich

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Teilzeitauswanderer
Beitrag 13.05.2022, 15:28
Beitrag #37


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Zitat (auchdasnoch @ 13.05.2022, 15:35) *
Das ist überhaupt nicht seltsam. Der Beschuldigte hat erklärt, dass er sich nicht äussern möchte.


Zu einem Zeitpunkt indem der Beschuldigte alkoholisiert war.
Des weiteren war die Polizei kein direkter Zeuge, eine spätere Vorladung des Beschuldigten wäre deshalb mehr als angebracht gewesen.

Ich hatte übrigens vor vielen Jahren ein ähnliches Szenario, wobei ich am Tattag ebenfalls die Aussage verweigerte. Einige Tage später wurde mir seitens der Polizei dennoch eine Vorladung unterbreitet.

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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 15:29
Beitrag #38


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Du hast angegebn, dass sie gesagt hätte, sie wisse nicht, ob Du gefahren bist, und sie habe nichts mitbekommen. Was für Fragen soll ihr ein Polizist dann noch stellen?
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shad112
Beitrag 13.05.2022, 15:46
Beitrag #39


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Zitat (auchdasnoch @ 13.05.2022, 16:29) *
Du hast angegebn, dass sie gesagt hätte, sie wisse nicht, ob Du gefahren bist, und sie habe nichts mitbekommen. Was für Fragen soll ihr ein Polizist dann noch stellen?


Im Protokoll steht aber sie hätte gesagt ich wäre gefahren und ich hätte ein Alkoholproblem... Also genau das! Das ist ja wohl wesentlich....
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Q-Treiberin
Beitrag 13.05.2022, 16:00
Beitrag #40


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Was ich immer noch nicht rauslesen konnte (oder überlesen habe), hattest Du denn gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt?
Bist Du anwaltlich vertreten?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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shad112
Beitrag 13.05.2022, 16:04
Beitrag #41


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Zitat (Q-Treiberin @ 13.05.2022, 17:00) *
Was ich immer noch nicht rauslesen konnte (oder überlesen habe), hattest Du denn gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt?
Bist Du anwaltlich vertreten?


ja seit heute. Einspruch ist eingereicht...
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Q-Treiberin
Beitrag 13.05.2022, 16:09
Beitrag #42


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Wann hast den Strafbefehl denn bekommen?


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silenz
Beitrag 13.05.2022, 16:57
Beitrag #43


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Zitat (shad112 @ 12.05.2022, 18:04) *
Meine Vermutung ist das die Polizeibeamten das Protokoll geschönt haben, um die Maßnahme (Blutabnahme) zu rechtfertigen.


Eine Frage am Rande: Warum bestünde denn die Notwendigkeit, sich dafür rechtfertigen zu müssen?
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auchdasnoch
Beitrag 13.05.2022, 19:15
Beitrag #44


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Zitat (shad112 @ 13.05.2022, 16:46) *
Zitat (auchdasnoch @ 13.05.2022, 16:29) *
Du hast angegebn, dass sie gesagt hätte, sie wisse nicht, ob Du gefahren bist, und sie habe nichts mitbekommen. Was für Fragen soll ihr ein Polizist dann noch stellen?


Im Protokoll steht aber sie hätte gesagt ich wäre gefahren und ich hätte ein Alkoholproblem... Also genau das! Das ist ja wohl wesentlich....

Deinen Angaben hier im Forum zu Folge, hat sie das aber nicht gesagt.

Das ist auch der einzige Ansatzpunkt, den ich momentan sehe. Wenn Deine Mutter als Zeugin dem Gericht glaubwürdig mitteilen kann, dass sie sich der Polizei gegenüber anders geäussert hat, als im Polizeibericht widergegeben wurde. Ob der Richter dem folgen wir ist ungewiss.

Eine wissentlich wahrheitswidrige Aussage vor Gericht ist strafbar. Das werden Staatsanwalt und Richter Deiner Mutter dann auch eindringlich erklären.
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shad112
Beitrag 14.05.2022, 12:15
Beitrag #45


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Hallo zusammen,

danke an alle die sich an der Diskussion beteiligt haben. Ich halte euch auf dem Laufendem. Einspruch ist eingereicht.

Mal schauen was passiert, hab aber ehrlich gesagt wenig Hoffnung da alles gegen mich spricht.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 16.05.2022, 12:36
Beitrag #46





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Zitat
Panzerkroete sieht hier, nach eigenen Angaben, sehr viele gute Ansatzmöglichkeiten um den Strafbefehl aus der Welt zu bekommen. Auf meine Nachfrage, wie diese Möglichkeiten aussehen, kam aber bislang leider keine Antwort. Schade. Wobei [Sarkassmusmodus on]Den Strafbefehl aus der Welt zu schaffen ist ein Kinderspiel. Im Falle eines Urteils gilt das Urteil und nicht der Strafbefehl.[/Sarkassmussmodus off]


Ich habe/hatte auch Wochenende rolleyes.gif

Fangen wir mal an, was ich als Verteidigungsmittel sehe:
1. Der Zeuge hat ja offensichtlich das Auto fahren gesehen und keiner will es gewesen sein. Wer könnte damit gefahren sein? Wie will man sich das erklären? Wer hat denn noch Zugriff auf das Auto außer der Mutter und dem TE? Denn das wirft schon Zweifel auf, ob das hier nicht doch eine Räuberpistole ist.
2. Zu den eigenen Aussagen. Nochmals: Wurden die unterschrieben? Sonst könnte man in der Tat nicht über seine Rechte belehrt worden sein und die Aussagen wären wertlos, da vom Beweisverwertungsverbot umfasst. Das zu rügen sollte aber besser ein Strafverteidiger machen.
Mit einer Unterschrift auf diesen Zetteln bestätigt man nämlich, dass man über seine Rechte belehrt worden ist, deshalb ist da Abstreiten bei unterschriebenen Zeugenaussagen schwierig.
3. Selbst wenn das Gericht glaubt, der TE war besoffen und der TE ist gefahren, so muss man ihm noch nachweisen, dass er schon besoffen war, als er gefahren ist. Ich habe leide Zeitangabe der vermeintlichen Fahrt gesehen, aber man hat den TE erst gegen 11 Uhr gezapft. Wenn der von einer Party kommt, kann es schon sein, dass er erst nach der Fahrt richtig getankt hat.

Letztlich wird es dann zur Hauptverhandlung gehen, in der sich der Richter alle Versionen und Aussagen der Zeugen genau anhört. Wenn ihm dann da auch nur geringe Zweifel kommen, dass der TE nicht besoffen gefahren ist, muss er freisprechen.
Viel verlieren kann man da nicht mehr. Mündliche HV nach SB kostet 80 Euro, ein paar Euro Zeugengeld und ein bisschen Lebenszeit.
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auchdasnoch
Beitrag 16.05.2022, 15:25
Beitrag #47


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Zitat (Panzerkroete @ 16.05.2022, 13:36) *
Ich habe/hatte auch Wochenende rolleyes.gif

Das sei Dir selbstverständlich gegönnt. wavey.gif




Zu 1.) Der Zeuge hat eine männliche Person gesehen. Davon ausgehend, dass die Mutter des TE weiblichen Geschlechts ist, schränkt das die in Frage kommenden Personen stark ein. Es ist wohl davon auszugehen, auch wenn hier im Thread nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Polizisten nach in Frage kommenden männlichen Fahrern gefragt hat, und die Liste überschaubar geblieben ist.

Zu 2.) Da der TE bemängelt, dass keine Aussage aufgenommen wurde, wurden wohl auch nichts unterschrieben. Die Polizisten sind Zeugen, und dürfen sich durchaus an den Vorfall erinnern, diese Erinnerungen im Protokoll erwähnen und auch vor Gericht widergeben. Das umfasst auch Geschehnisse, die sich vor der Belehrung des Beschuldigten ereignet haben.

Zu 3.) Wir kennen den genauen zeitlichen Ablauf nicht. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Polizei erst Stunden nach der Meldung des Zeugen beim TE aufgeschlagen ist. Dem TE wurden 2 Blutproben im Abstand von 1/2 Stunde entnommen, womit eine Rückrechnung möglich, und eine Nachtrunkbehauptung bestätigt, oder eben auch widerlegt werden kann.



Zitat (Panzerkroete @ 16.05.2022, 13:36) *
Viel verlieren kann man da nicht mehr.
Das ist richtig.
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