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> Erstmals Antrag auf einen Führerschein stellen, zwingend persönliche Vorsprache?
die-scharfs
Beitrag 12.05.2022, 05:54
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

in unserer Familie stellt nun das nächste "Kücken" einen Antrag auf einen Führerschein.

Papiere sind zusammen, soweit so gut, Fahrschule gewählt, von dort Antrag erhalten.

Die bei uns zuständige Stelle "Region Hannover" als LK will das wohl nur im Rahmen der persönlichen Vorsprache in einem online zu vereinbarenden Termin durchführen, weil man dann auch gleich Cash bekommt. Die Termine sind aber rar.

Gibt es Alternativen?

Danke!


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jens_16syncro
Beitrag 12.05.2022, 09:05
Beitrag #2


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Das hat meiner gerade hinter sich.
Das ging allerdings unkompliziert hier im Bürgerbüro des Stadtteiles, da allerdings auch persönlich.
Da man aber weder zur Stadt muss noch gar zum eigentlich zuständigen Landkreis, gab es keine Terminprobleme.
Vielleicht geht das bei "Euch" ja auch "vor Ort"?
Das war auch in Niedersachsen, nur 100km weiter westlich.


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Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Der_Veranstalter
Beitrag 12.05.2022, 09:10
Beitrag #3


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Für den FS muss man doch "unter Aufsicht" unterschreiben mit so einem elektronischen Signpad. Wie will man das machen wenn nicht vor Ort?


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Jupiter
Beitrag 12.05.2022, 13:36
Beitrag #4


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Es gibt auch FSST, bei denen der komplette Antrag online gestellt werden kann.
Die Unterschrift kann man dann einscannen und als .jpg hochladen - genau so wie das Passfoto,
z.B. hier: Führerschein online
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carhol2
Beitrag 12.05.2022, 15:30
Beitrag #5


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Das hält jeder Kreis so wie er es möchte.
Bei uns muss auch ein Termin zur Abgabe des ausgefüllten Antrages vereinbart werden. (Während Corona reichte es den Antrag + 5,10 € in den Briefkasten des Bürgerbüros zu werfen)
Persönliches - ausser bei Umschreibern, die müssen sogar zum SVA - erscheinen ist aber nicht erforderlich.


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Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.05.2022, 16:08
Beitrag #6





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Zitat (Der_Veranstalter @ 12.05.2022, 10:10) *
Für den FS muss man doch "unter Aufsicht" unterschreiben mit so einem elektronischen Signpad. Wie will man das machen wenn nicht vor Ort?


Ich hab damals nur so einen Zettel von der Fahrschule bekommen, auf dem so ein schwarzer Rahmen aufgedruckt war. Innerhalb dieses Rahmens musste ich dann auf Papier unterschreiben, das wurde dann irgendwie eingescannt und auf den Führerschein gedruckt (Stichwort Unterschriftsaufkleber) Zur FEB musste ich ganz sicher nicht.
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die-scharfs
Beitrag 12.05.2022, 16:22
Beitrag #7


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Zitat (Panzerkroete @ 12.05.2022, 16:08) *
Zettel von der Fahrschule bekommen, auf dem so ein schwarzer Rahmen aufgedruckt war. Innerhalb dieses Rahmens musste ich dann auf Papier unterschreiben


Der liegt hier in Papierform vor. Bei der Fahrschule unterschrieben.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.05.2022, 16:58
Beitrag #8





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Dann sollte man vielleicht mal mit der Fahrschule sprechen, ob die nicht einen "Antragsservice" bietet. Denn ob die FEB nun Cash oder z.B. Vorabüberweisung bekommt, dürfte eigentlich keinen Unterschied machen.

Wenn man direkt mit der FEB kommunizieren will, muss man natürlich auch alles selbst vorbei bringen. Aber normalerweise sollte das die Fahrschule doch übernehmen und die Anträge der Fahrschüler gesammelt zur Behörde bringen.

Wobei, wenn ich mich Recht erinnere, wegen irgendwas musste ich auch in mein bayerisches Provinz-Bürgerbüro. Vielleicht haben Sie da meinen Antrag entgegengenommen und meine Unterschrift in diesem schwarzen Kasten beglaubigt?

Herrgott, das ist so ewig her. Zur FEB musste ich auf jeden Fall nicht, das wären 2h Busfahrt durch den bayerischen Wald zum Landratsamt gewesen laugh2.gif Das hätte ich sicher noch in Erinnerung.
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ulm
Beitrag 12.05.2022, 17:11
Beitrag #9


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Eben, vieles geht heutzutage auch im "Bürgerbüro", das sich im örtlichen Rathaus/Stadtteilbüro finden lässt.
Entdecke die Möglichkeiten!
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Merse
Beitrag 19.05.2022, 17:41
Beitrag #10


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Es liegt im Ermessen der Behörde, siehe §21 FeV:

Zitat
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen. Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen.
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die-scharfs
Beitrag 19.05.2022, 22:08
Beitrag #11


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Zitat (Panzerkroete @ 12.05.2022, 16:58) *
Dann sollte man vielleicht mal mit der Fahrschule sprechen, ob die nicht einen "Antragsservice" bietet.


Ja, dürfen die "angeblich" nicht mehr (Region Hannover/NDS). Ist unisono Aussage der hiesigen Fahrschulen, aber nicht verifiziert.


Zitat (ulm @ 12.05.2022, 17:11) *
Eben, vieles geht heutzutage auch im "Bürgerbüro", das sich im örtlichen Rathaus/Stadtteilbüro finden lässt.


Jupp, gestern dagewesen. Es wurde zwar eine Annahme angeboten, aber nur Weiterleitung an die Region H als LK, keine Beglaubigung der Unterschrift, keine Inkasso.
Ferner wurde eine seeeeeehr lange Bearbeitung bei der Region H in Aussicht gestellt, länger als Direkteinreichung mit Termin dort.


Zitat (Merse @ 19.05.2022, 17:41) *
Es liegt im Ermessen der Behörde, siehe §21 FeV:

Zitat
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen. Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen.



Danke!
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jens_16syncro
Beitrag 20.05.2022, 07:38
Beitrag #12


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Zitat (die-scharfs @ 19.05.2022, 22:08) *
nur Weiterleitung an die Region H als LK, keine Beglaubigung der Unterschrift, keine Inkasso.

Tja, eben sehr "Bürgerfreundlich" think.gif

Hier im LK OS (bzw. in meiner ehemaligen Kreisstadt) ist das deutlich entspannter. Ok, die Region H ist deutlich größer als unser LK aber ich bin ja der naiven Ansicht, dass die (personelle) Ausstattung der Behörden der Bevölkerungszahl angepasst sein sollte. whistling.gif


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Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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wbettcher
Beitrag 20.05.2022, 17:44
Beitrag #13


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Ja, geht das denn einfach so? Wenn das Gesetz sagt, "auf Verlangen", kann sich die Behörde nach Laune aussuchen, ob sie persönliches Erscheinen verlangt oder nicht? Was sagen die, die mehr von Recht verstehen als ich? Muss nicht jede Ermessensentscheidung einer Behörde begründet sein? Wieso müssen in einem Landkreis alle erscheinen und in einem anderen niemand?
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