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> Schülertransport / Behindertentransport auf Radweg
B.Paulmeier
Beitrag 10.05.2022, 20:48
Beitrag #1


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Hallo,
dürfen Fahrzeuge für Schülertransporte und für mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) auf dem Gehweg/Radweg parken?
Im konkreten Fall stand das Fahrzeug mehrere Minuten mit Warnblinker auf dem Radweg.
Dabei wurden radfahrende Kinder (Schulweg) behindert.
Die beiden Fahrer waren übrigens nicht mit dem Transport beschäftigt, sondern blieben im Fahrzeug sitzen.
(Der Rollstuhl wurde von einer anderen Person geschoben).

Normalerweise übersehe ich so etwas. Aber nachdem ich die beiden Insassen angesprochen habe, und eine sehr patzige Antwort bekam, überlege ich mir weitere Schritte.

Ein Foto (verpixelt) lade ich morgen hoch. Habe die Kamera jetzt nicht im Zugriff.
(Die beiden waren übrigens nicht damit einverstanden, dass sie fotografiert werden, und der eine Typ hat mich angeschrien, dass er mich verklagt. Also eine "Gegenanzeige" schreibt)

Was meint ihr:
Augen zu und durch, und die Angelegenheit vergessen?
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ulm
Beitrag 10.05.2022, 21:16
Beitrag #2


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Nein, dürfen sie nicht.
Einfach mal ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen. Das wirkt normalerweise.
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mir
Beitrag 10.05.2022, 21:20
Beitrag #3


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Radwegparken mit Behinderung, macht einmal 70 Euro + Gebühren. Patzige Antwort inbegriffen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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B.Paulmeier
Beitrag 11.05.2022, 07:12
Beitrag #4


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Anbei die Bilder. Insgesamt hat er dort länger als drei Minuten gehalten /(also geparkt). Das kann ich allerdings anhand des Zeitstempels der Bilder nicht beweisen.





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Küstengold
Beitrag 11.05.2022, 07:49
Beitrag #5


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Zitat (ulm @ 10.05.2022, 22:16) *
Nein, dürfen sie nicht.
Einfach mal ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen. Das wirkt normalerweise.

Und wenn Name bekannt, eine negative Bewertung bei Maps abgeben. Kann auch helfen.

Aber ist eben typisch für solche Unternehmen. Erste Handlung besteht darin auf den Gehweg/Radweg zu fahren rolleyes.gif
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Andreas24
Beitrag 11.05.2022, 08:22
Beitrag #6


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Zitat (B.Paulmeier @ 10.05.2022, 21:48) *
(...) überlege ich mir weitere Schritte.(...)

Dann aber bitte gleiches Recht für alle und auch den Fahrradfahrer anzeigen, der illegal den Gehweg befährt whistling.gif thread.gif

Ne im Ernst, lass die Leute Ihre Arbeit machen, man muss sich doch nicht über jede Kleinigkeit gleich aufregen. wavey.gif


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mir
Beitrag 11.05.2022, 08:27
Beitrag #7


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Das eigentliche Problem ist, das heutzutage der Großteil der Parkplätze für Anwohner reserviert ist, während für Lieferdienste und soziale Dienstleister nichts mehr übrig bleibt. Da diese dann oft nicht anders können, gibt es wiederum generell großes Mitleid für sie, und sie parken dann einfach irgendwo.


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B.Paulmeier
Beitrag 11.05.2022, 08:45
Beitrag #8


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Zitat (Andreas24 @ 11.05.2022, 09:22) *
Ne im Ernst, lass die Leute Ihre Arbeit machen, man muss sich doch nicht über jede Kleinigkeit gleich aufregen. wavey.gif

Völlig korrekt. Deswegen ist es auch legitim, wenn Privat-Pkw auf dem Radweg vor der Bäckerei parken. Denn diese drei, vier, Minuten können doch nicht stören.
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janr
Beitrag 11.05.2022, 09:39
Beitrag #9


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Und vor allem will der Bäcker auch seine Arbeit machen ... laugh2.gif

Wenn dort eine Einrichtung ist an der Menschen abgeholt werden müssen ist das eine Fehlplanung.
Hier werden auch nicht Parkplätze durch Anwohnerparken weg-reserviert weil schlicht gar keine Möglichkeit zum Halten besteht.

Wenn es nicht so eng wäre, man also noch platz hätte würde ich auch sagen "lass mal gut sein" aber hier ist der Platz denkbar schleicht.
Vor allem wenn die Beifahrertüre noch offen ist muß man auf die Fahrbahn mit Busverkehr ausweichen.


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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AMenge
Beitrag 11.05.2022, 10:00
Beitrag #10


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Ich sehe erstmal keinen Grund, warum der Kleinbus nicht auf der Fahrbahn halten sollte.
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Explosiv
Beitrag 11.05.2022, 11:26
Beitrag #11


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Eben.


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Andreas24
Beitrag 11.05.2022, 11:54
Beitrag #12


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Zitat (B.Paulmeier @ 11.05.2022, 09:45) *
Zitat (Andreas24 @ 11.05.2022, 09:22) *
Ne im Ernst, lass die Leute Ihre Arbeit machen, man muss sich doch nicht über jede Kleinigkeit gleich aufregen. wavey.gif

Völlig korrekt. Deswegen ist es auch legitim, wenn Privat-Pkw auf dem Radweg vor der Bäckerei parken. Denn diese drei, vier, Minuten können doch nicht stören.

Du vergleichst da Äpfel und Birnen.


Zitat (AMenge @ 11.05.2022, 11:00) *
Ich sehe erstmal keinen Grund, warum der Kleinbus nicht auf der Fahrbahn halten sollte.

Ich schon whistling.gif , einer der Gründe ist sogar auf dem zweiten Bild zu sehen.


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B.Paulmeier
Beitrag 11.05.2022, 12:36
Beitrag #13


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Du meinst, wenn er stattdessen auf der Fahrbahn hält, wird der Verkehr behindert?
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janr
Beitrag 11.05.2022, 13:01
Beitrag #14


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Zeichen 295 in Verbindung mit Restfahrbahnbreite.


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Acki
Beitrag 11.05.2022, 14:16
Beitrag #15


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Zitat (B.Paulmeier @ 11.05.2022, 13:36) *
Du meinst, wenn er stattdessen auf der Fahrbahn hält, wird der Verkehr behindert?

Nich BEhindert sondern VERhindert.
Sperrfläche und durchgezogene Linie.
Ein vorbei fahren wäre nicht möglich
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Küstengold
Beitrag 11.05.2022, 15:50
Beitrag #16


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Zitat (Andreas24 @ 11.05.2022, 09:22) *
Ne im Ernst, lass die Leute Ihre Arbeit machen, man muss sich doch nicht über jede Kleinigkeit gleich aufregen. wavey.gif

Nicht aufregen? Aha. rolleyes.gif

Der Hobel gehört auf die Fahrbahn und nicht auf den Radweg. Aber da behindert man ja die heiligen Autofahrer, die ja niemals nie behindert werden dürfen ranting.gif ranting.gif ranting.gif
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Packesel_der_Nation
Beitrag 11.05.2022, 20:29
Beitrag #17


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Besser auf der Fahrbahn als auf dem Radweg halten. Fahrradfahrer haben es nicht so einfach wie Autofahrer und sind auch nicht so gut geschützt. Würd da tatsächlich eine wegli-Anzeige anfertigen.
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Q-Treiberin
Beitrag 11.05.2022, 20:38
Beitrag #18


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Zitat (Packesel_der_Nation @ 11.05.2022, 21:29) *
Besser auf der Fahrbahn als auf dem Radweg halten.
….sagt genau der Richtige…. thread.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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B.Paulmeier
Beitrag 11.05.2022, 20:38
Beitrag #19


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Die nächsten Tage werde ich mal nachschauen, ob es dort eine legale Parkmöglichkeit gibt. 5 Meter weiter vorne ist wohl die Einfahrt zur Liegenschaft.
Evtl. müsste er dazu rückwärts reinfahren, und seine oben angebrachte Heckkamera benutzen.
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mir
Beitrag 11.05.2022, 20:50
Beitrag #20


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Man könnte ja auch in der Liegenschaft einen Platz dafür schaffen, im übrigen kann er ja auch versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, dann beurteilt die StVB, wie es da aussieht und erteilt Auflagen. Das Parken auf dem Radweg wird normalerweise nicht in Erwägung gezogen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Acki
Beitrag 12.05.2022, 05:40
Beitrag #21


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Zitat (B.Paulmeier @ 11.05.2022, 21:38) *
Die nächsten Tage werde ich mal nachschauen, ob es dort eine legale Parkmöglichkeit gibt.

Warum meinst du es wäre deine Aufgabe dich darum zu kümmern?
Bist du vom Ordnungsamt?

Gruß Acki
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haschee
Beitrag 12.05.2022, 14:49
Beitrag #22


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Wenn ich TE richtig verstehe würde er wenns keinen Platz gibt vielleicht nen Auge zudrücken und keine Beschwerde schreiben.
Jeder hat mal nen schlechten Tag und Waldformel.

Sind die Abholer die sich sogar einweisen könnten aber nur zu faul...


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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B.Paulmeier
Beitrag 12.05.2022, 20:56
Beitrag #23


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Zitat (haschee @ 12.05.2022, 15:49) *
Sind die Abholer die sich sogar einweisen könnten aber nur zu faul...

Die Faulheit kommt hinzu. Als die Pflegekraft mit der Person im Rollstuhl ankam, sind beide - also Fahrer und Beifahrer - dickfällig sitzengeblieben.

Primärer Auslöser ist allerdings auch der unfreundliche Ton gewesen.
Hätten sie um Entschuldigung gebeten, und darauf hingewiesen, dass man hier nicht parken kann, hätte ich die Sache glatt vergessen.
Nur so brachten sie mich dazu, dass Handy zu nehmen, und ein Foto von hinten und vorne zu machen.
Der Beifahrer riß die Tür auf, gefährdete die von hinten kommende Radfahrerin, und drohte mit einer Gegenanzeige, da "fotografieren verboten ist".
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Küstengold
Beitrag 13.05.2022, 07:43
Beitrag #24


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Zitat (B.Paulmeier @ 12.05.2022, 21:56) *
Der Beifahrer riß die Tür auf, gefährdete die von hinten kommende Radfahrerin, und drohte mit einer Gegenanzeige, da "fotografieren verboten ist".

laugh2.gif
Bei solchen Leuten würde ich das auch durchziehen.
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Acki
Beitrag 13.05.2022, 08:30
Beitrag #25


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Zitat (Küstengold @ 13.05.2022, 08:43) *
Bei solchen Leuten würde ich das auch durchziehen.

Blöd für den Rollifahrer wenn der Abholdienst ihm dann mitteilt das er in Zukunft nicht mehr abgeholt werden kann weil es da keine legale Haltemöglichkeit gibt.
dry.gif

Gruß Acki
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janr
Beitrag 13.05.2022, 08:40
Beitrag #26


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Wenns gehen schwer fällt ... ok ... aber auf Räder und geschoben, da kann man auch um die Ecke halten.


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durban
Beitrag 13.05.2022, 08:51
Beitrag #27


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Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite scheint ein Parkstreifen zu sein. Hier könnte der notwendige Platz für die Transporte vorbehalten werden, wenn es auf dem Grundstück selbst keinen Platz gibt. Ich glaube nicht, dass sich die StVB da querstellen würde. Meistens fehlt aber das Problembewusstsein oder es ist Bequemlichkeit, dass sich die Einrichtung oder der Privathaushalt oder was das da ist nicht darum kümmert.


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Proxima Estación: Esperanza.
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mir
Beitrag 13.05.2022, 10:12
Beitrag #28


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Und wenn es keine gibt, ist die StVB bestimmt auch für eine Ausnahmegenehmigung oder eine Änderung der Situation vor Ort zu haben.

"es geht aber nicht anders" ist fast immer eine Ausrede für die Faulheit, die Situation gar nicht selber lösen zu wollen. Erlebt man regelmäßig bei Umzügen, Lieferfahrzeugen u.a.


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Küstengold
Beitrag 13.05.2022, 11:10
Beitrag #29


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Zitat (Acki @ 13.05.2022, 09:30) *
Zitat (Küstengold @ 13.05.2022, 08:43) *
Bei solchen Leuten würde ich das auch durchziehen.

Blöd für den Rollifahrer wenn der Abholdienst ihm dann mitteilt das er in Zukunft nicht mehr abgeholt werden kann weil es da keine legale Haltemöglichkeit gibt.


Ja schlimm aber nicht das Problem der Radfahrer und Fußgänger. Nur weil die Fahrer so faules Pack sind, kann man die Probleme nicht auf andere Leute abwälzen.
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Söne spitze Steine
Beitrag 15.05.2022, 13:01
Beitrag #30


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Das mit dem Stellplatz ist bei Krankentransporten und Paketlieferdiensten im Grundsatz so wie in Vierteln mit hoher Parkdichte: da besteht die herrschende Meinung, es bestehe ein Recht auf Parken vor der Haustür.

Dem ist natürlich nicht so. Aber in der Folge interessiert es Fahrer von Krankentransporten (hier) nicht die Bohne, ob da wo sie parken wollen auch ein Stellplatz ist.

Man könnte noch eine Erlaubnis nach § 46 beantragen – wird nicht gemacht. Man könnte sich vehement dafür einsetzen, daß zumindest an Stellen, wo regelmäßig Patienten gebracht oder abgeholt werden müssen (z.B. Arztzentrum), Stellplätze eingerichtet werden (z.B. Z286 + Krankentransporte frei) – wird nicht gemacht.

Und den meisten Arbeitgebern geht es doch am Abcd vorbei, solange sie die Knollen ihren Mitarbeitern weiterleiten können. Bestenfalls wenn jemand wie eine „Wuidsau“ mit Firmenlieferrwagen oder privat in Geschäftsuniform fährt, kenne ich erfolgversprechende Erfolge über den Chef.

Und genauso wie es okay ist, daß Krankenfahr- und Paketlieferdiensten „ihre Job machen“, ist es okay daß es diejenigen tun, die Verkehrsordnungswidrigkeiten beruflich ahnden und, davon gestört, melden.


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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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B.Paulmeier
Beitrag 20.05.2022, 21:38
Beitrag #31


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Offen ist lediglich nur noch die Fragestellung nach der Zulässigkeit einer "Gegenanzeige", wegen des illegalen Fotografierens.
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blackdodge
Beitrag 20.05.2022, 22:08
Beitrag #32


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mhh auch wenn die Geschichte sicher für viele ein Problem ist. Hat schon mal einer nachgedacht, wie es sein könnte, wenn man Krankheitsbedingt selbst im Rollstuhl sitzt und auf einen Fahrdienst angewiesen ist ?

Fahrer und Beifahrer dürfen vlt. aus Kostengründen (Patient) nicht beim Transport zum Fahrzeug helfen ?

und zum dummen Spruch des Beifahrers, war es sicher ein Mitglied des Fahrpersonals oder war es vlt ein nicht geschäftsfähiger Insasse, welchen der Fahrer unter Kontrolle halten musste ?

Klärt das Bitte mit dem Unternehmen.

Jeder von uns kann nächstes Jahr in genau dem Rollstuhl sitzen und seine Verwandschaft über kurze Wege froh sein.

und Ja, bei mir haben Behindertenfahrdienste einen Einmal-Bonus.

hatte selber einen Bruder welcher mit 1,5 LJ eine Hirnhautentzündung hatte, welche in der DDR falsch behandelt wurde. Ich bin froh, dass ER, meine Eltern, Ich und mein anderer Bruder das derzeitige Sozialsystem in dem Zusammenhang nicht mehr nutzen müssen. Er hätte sicher Corona nicht überstanden.

Zitat (B.Paulmeier @ 20.05.2022, 22:38) *
Offen ist lediglich nur noch die Fragestellung nach der Zulässigkeit einer "Gegenanzeige", wegen des illegalen Fotografierens.



das klären Gerichte. Anzeigen kann man alles


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mir
Beitrag 20.05.2022, 23:46
Beitrag #33


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Zitat (B.Paulmeier @ 20.05.2022, 22:38) *
Offen ist lediglich nur noch die Fragestellung nach der Zulässigkeit einer "Gegenanzeige", wegen des illegalen Fotografierens.


Gegenanzeigen kann man freilich immer. Fraglich ist, ob daraufhin irgendwas passiert oder ob er sich dann nur auf der Polizeistation den Hintern platt drückt.

Die Angelegenheit ist recht komplex, und eine rechtliche Auskunft, die auf Deinen Fall bezogen ist, wirst Du im Forum nicht bekommen.

Ein paar grundsätzliche und allgemeine Erklärungen, was der Gesetzgeber eigentlich dazu geregelt hat:

Es gibt einmal den § 22 KunstUrhG, der verbietet aber nur die Verbreitung und die öffentliche Zurschaustellung, nicht bereits das Herstellen von Fotos.

Dann gibt es Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der verbietet bereits die Herstellung von Fotos (oder jede andere Verarbeitung personenbezogener Daten) ohne Einwilligung, bis auf bestimmte Ausnahmen (s.u.) Allerdings ist die DSGVO auf private Tätigkeit nicht anwendbar.

Das Problem dabei ist aber, wie weit der Begriff der privaten Tätigkeit ausgelegt wird. Die Gerichte ziehen da zwei Kriterien heran, die räumliche Nähe und die soziale Nähe. Die Zeugen Jehovas wurden mal angezeigt, als sie zu ihren Überzeugungsbesuchen Fotos gemacht haben, die aber nur intern verwendet wurden. Das ging, aber auch wegen der Religionsfreiheit, noch als private Tätigkeit durch. Ein Foto für private Erinnerungen für Vorgänge auf dem eigenen Grundstück dürften eher kein Problem sein, eine umfangreiche Sammlung von Fotos von öffentlichen Bereichen, die danach aussehen, als ob sie für eine Anprangerung vorgehalten werden, könnten eher problematisch sein. Die DSGVO gibt's iin der Form noch nicht so lange, als dass man wirklich sicher sein könnte, was die Gerichte unter privater Tätigkeit verstehen.

Die Ausnahmen bei fehlender Einwilligung sind jedenfalls im wesentlichen, und da lasse ich jetzt alles außer Acht, was mit staatlichen Stellen zu tun hat:

a) Wenn es zur Erfüllung eines Vertrags oder einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder

b) Das Fotographieren für berechtigte eigene Interessen oder solche Dritter erforderlich ist und die Interessen des Fotographierten nicht überwiegen

Auch hier ist schwer zu sagen, was denn nun wieder berechtigte Interessen sind. Oft verstehen Gerichte darunter nur allgemein geschützte Rechtsgüter und wirtschaftliche Interessen, laut Kommentierung sollen auch ideelle Interessen geschützt sein. Einfach ist es also bei Sachen wie Leben, Gesundheit, Eigentum, auch wenn Deine Zufahrt oder der Zutritt zu Deinem Grundstück dadurch blockiert wird, ein Gewerbebetrieb. Gerade die "Rechte der Allgemeinheit" zählen aber oft nicht zu diesen geschützten Rechtsgütern. Dass auch die berechtigten Interessen Dritter Fotoaufnahmen rechtfertigen können, ist übrigens eine Neuerung der DSGVO gegenüber den alten Regelungen.

Außer der DSGVO gibt es dann noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Danach sind heimliche Aufnahmen verboten, bei offenen Aufnahmen gegen den Willen des Betroffenen kommt es auf den Kontext darauf an. Das dürfte aber nur in Sonderfällen über die Vorschriften der DSGVO hinausgehen, da die DSGVO ja schon eine Art Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Handlungsfreiheit darstellt.

Man kann die Angriffsfläche reduzieren, indem man die Verarbeitung minimiert: Etwa nur verpixelte Aufnahmen aufhebt und das Original löscht und die Daten für die Anzeige separat handschriftlich aufbewahrt. Die verpixelten Aufnahmen sollten keine personenbezogenen Daten mehr enthalten und werden ja nur als Demonstration des Ausmaßes gebraucht. Das reduziert die Datenverarbeitung auf das minimal erforderliche. Vor Gericht reichen Deine Aussagen über die Kennzeichen ja aus, davon braucht es keine Fotos. Noch geschickter wäre es freilich, von vorneherein so zu fotographieren, dass Kennzeichen und Gesichter gar nicht erst auf dem Foto landen. Es geht ja nur darum, die Art des Parkens zu belegen.

Natürlich könnte es auch schon gegen den Datenschutz verstoßen, sich nur Kennzeichen aufzuschreiben. Wie gesagt, die DSGVO gibt's noch nicht lange genug.

Wie Du siehst, es gibt Punkte pro und contra, allerdings sind die Bußgelder für einzelne Verstöße von Privatleuten, die im Dickicht der DSGVO mal falsch abgebogen sind, eher gering.

Faszinierend ist, dass das alles in anderen EU-Ländern, die ja denselben EU-Richtlinien unterliegen, sehr viel lockerer gehandhabt wird.



Mir haben schon diverse Leute damit gedroht, mich wegen Fotos anzuzeigen. Bislang habe ich davon jedenfalls nichts bemerkt.



Zitat (blackdodge @ 20.05.2022, 23:08) *
Jeder von uns kann nächstes Jahr in genau dem Rollstuhl sitzen und seine Verwandschaft über kurze Wege froh sein.


Vielleicht sind die Leute aber auch zu ihren Kunden im Ton so unangenehm wie gegenüber dem TE - nach meiner Lebenserfahrung sind stinkige Leute mit kurzer Zündschnur, die keinen Blick für die Interessen anderer haben, immer und überall so. Dann ist man vielleicht froh, wenn der Dienstleister diese Beschwerde zum Anlass genommen hat, sie durch freundlicheres und achtsameres Personal zu ersetzen.

Aber da kann sich der TE wahrscheinlich besser ein Bild rolleyes.gif machen.


Jedenfalls kann doch nicht die Lösung sein, dass soziale Dienstleister, Lieferdienste etc., die auf Haltemöglichkeiten angewiesen sind, nicht selber darum kümmern, dass diese geschaffen werden, sondern sich einfach den eh schon viel zu knappen Platz für Fußgänger und Radfahrer in schnappen. Was machen an der Stelle denn DHL, UPS und Co, wenn sie ausliefern müssen? Letztlich müssen dann eben 1-2 Anwohnerparkplätze weg, damit man eine Kurzparkmöglichkeit zum Liefern oder Aussteigenlassen schaffen kann.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Söne spitze Steine
Beitrag 21.05.2022, 00:02
Beitrag #34


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Was den Datenschutz betrifft, ist die Aufnahme eines Fotos mit einem Fahrzeug und dessen Kfz--Kennzeichen per se nicht verboten. Bei Veröffentlichung, z.B. auf Dutube, sieht das anders aus, aber das ist außerhalb des Themas.

Ein Foto vom Verkehrsverstoß wird oft von Ordnungsbehörden zur Verfolgung gefordert. Und wenn z.B. ein Falschparker einen noch selber behindert, besteht nicht nur ein öffentliches, sondern auch ein persönliches Interesse an der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Die Meldung an die zuständige Behörde ist dann legitim. Da diese nach eigenem Ermessen über die Verfolgung der Owi entscheidet, schwingt man sich auch nicht zum „Hilfssheriff“ auf, vgl. Knöllchenhorst.

Sitzen noch Personen im Fahrzeug, fotografiert man dieses von hinten, wo man die Leute nicht sieht. Dann hat sich das mit dem Persönlichkeitsrecht auch erledigt.


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