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> Nervige Forderung von eCollect - Dauerthema
jens_16syncro
Beitrag 04.05.2022, 07:51
Beitrag #1


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Moin,

ich streite mich seit Dezember 2021 mit dem Inkassounternehmen eCollect AG über eine Forderung von Mahngebühren.
Es geht ursprünglich um 15€ Mahngebühren, jetzt sind wir bei 51,80€.

Ich bestreite schon seit Dezember die Rechtmäßigkeit der Forderung, weil ich die dem Inkasso zugrunde liegende Forderung schon bestritten habe. Die zugrunde liegende Forderung ist auch schon erledigt, die gibt es nicht mehr.
Ich habe schon im Januar ausführlich dargelegt, warum ich die Forderung für nicht rechtmäßig halte. Mein Hauptargument ist, dass die zugrunde liegende Forderung gar nicht an mich gerichtet sein kann, weil ich gar kein Vertragspartner der Leistung war.
Wenn aber die Hauptforderung bestritten wird, kann schlecht eine Mahnforderung daraus resultieren. Es gibt auch tatsächlich keinen Vertrag zwischen mir und dem Inhaber der Hauptforderung, weder schriftlich noch mündlich.
In der mir vorgelegten Vertragsgrundlage bin ich ganz offensichtlich nicht Vertragspartner, weil ich da gar nicht aufgeführt bin.

Frage von mir:
Wie weit kann eCollect den Unsinn treiben, bis sie endlich mal ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten müssen? Kann man "endlos" Mahngebühren aufsummieren, wenn der Gemahnte nicht reagiert?
Bisher habe immer auf jede weitere Stufe reagiert und die Forderung bestritten. Jetzt bin ich es aber leid, kann ich einfach mal gar nichts machen und abwarten?


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rapit
Beitrag 04.05.2022, 08:11
Beitrag #2


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Es gibt keine Pflicht, zu klagen. Du kannst aber überlegen, ob du eine negative Feststellungsklage einreichst. Aber nicht gegen das Inkassobüro, sondern deren Auftraggeberin. wavey.gif


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Andreas0815
Beitrag 04.05.2022, 09:14
Beitrag #3


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Zitat (jens_16syncro @ 04.05.2022, 08:51) *
Bisher habe immer auf jede weitere Stufe reagiert und die Forderung bestritten. Jetzt bin ich es aber leid, kann ich einfach mal gar nichts machen und abwarten?


Solange keine gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet werden, glaube ich dürfte das kein Problem sein, es tritt nach einer festgelegten Zeit Verjährung ein, es waren meines Wissens 3 Jahre, die mit dem 31.12. des Jahres in dem die Forderung gestellt wurde, anfangen zu laufen. Wenn aber ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird, muss sofort reagiert werden.

Ich hatte mal das "Vergnügen" mit einer Anwältin, die eine eigentlich nicht vorhandene Forderung eintreiben wollte, für die es auch keinerlei Belege gab. Nach besagten 3 Jahren war dann endlich Ruhe, vorher gab es monatliche Briefe mit wechselndem Inhalt, mal wurde gebeten, mal Ratenzahlung angeboten, dann wieder gedroht.....etc.pp.


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jens_16syncro
Beitrag 04.05.2022, 09:36
Beitrag #4


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Also ich habe schon zwei mal um einen gerichtlichen Mahnbescheid gebeten, damit endlich ein Amtsrichter sich damit befassen kann. Bis jetzt hat sich aber nichts ergeben außer neuen Mahnungen.
Auch mit einer negativen Feststellungsklage habe ich schon mal gedroht, das ist aber wohl abgeprallt. So richtig Lust habe ich darauf auch bisher nicht.


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mir
Beitrag 04.05.2022, 11:20
Beitrag #5


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Hast Du schon mal explizit darauf hingewiesen, dass Du die Forderung bestreitest, und zwar gegenüber dem Inkassounternehmen und dem Auftraggeber? Viele Inkassounternehmen dürfen keine bestrittenen Forderungen bearbeiten und halten sich auch dran. eCollect beschreibt sich als "FinTech" und machen das eher alles automatisiert. Wenn sie nicht von alleine aufhören und Dich das nervt, bleibt nur die Klage.

Normalerweise kann man gut Sand ins Getriebe streuen, indem man die Mahnung zurückweist, weil weder Vollmacht noch Abtretung vorliegen. Das geht aber nur unverzüglich und nicht dann erst bei der drölfzigsten Mahnung. Die meisten Abläufe zwischen diesen Firmen und dem Inkasso lassen das Wechseln von schriftlichen Urkunden gar nicht zu ...



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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jens_16syncro
Beitrag 04.05.2022, 12:01
Beitrag #6


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Jo, ich habe gegenüber Allen die Forderungen bestritten. Die der Mahnung zugrunde liegende Forderung wurde (nicht von mir) erfüllt, die ist inzwischen gegenstandslos. Die Mahnungen richten sich aber weiter gegen mich, obwohl ich gar kein Vertragspartner bin.
Ich habe auch schon personalisierte Antworten auf meine Schreiben bekommen, in dem es am Ende lapidar heißt, die Forderung wäre rechtens und würde aufrecht erhalten. Meinen Unwillen zur Zahlung habe ich schon oft genug bekundet.

Mich interessiert vor allem, ob das Inkassounternehmen einfach weiter steigende Mahngebühren fordern darf, obwohl der Schuldner klar kommuniziert hat, dass er eine gerichtliche Auseinandersetzung wünscht.


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rapit
Beitrag 04.05.2022, 12:39
Beitrag #7


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Zitat (jens_16syncro @ 04.05.2022, 13:01) *
Die der Mahnung zugrunde liegende Forderung wurde (nicht von mir) erfüllt

Oha. Ich nehme an, zu einem Zeitpunkt, als die Forderung aber noch gegen dich gerichtet war?

Das könnte man als Anerkenntnis werten, denn selbstverständlich muss die Zahlung nicht von deinem Konto erfolgen. Wenn nichtsdestotrotz "deine Schuld" beglichen wurde, könnte es problematisch werden.

Oder hast du gesagt, wer verantwortlich war und wurde er/sie dann in Anspruch genommen? Vermutlich nicht? think.gif


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Ernschtl
Beitrag 04.05.2022, 20:01
Beitrag #8


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QUOTE (jens_16syncro @ 04.05.2022, 10:36) *
Also ich habe schon zwei mal um einen gerichtlichen Mahnbescheid gebeten,
wieso sollte man sowas tun? Einfach den Papierkram archivieren und ansonsten die Sache aussitzen. Die wollen doch was


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GerhardNL
Beitrag 05.05.2022, 08:38
Beitrag #9


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Hallo,

nachdem ich einmal ein ebenso langes wie fruchtloses Textbaustein-Pingpong, ähm: Briefwechsel mit einer Heidelberger Anwaltskanzlei geführt habe, die eine nachweislich unberechtigte Forderung eines großen deutschen TELEKOMmunikationsdienstleisters eintreiben wollte, kenne ich da nur noch eine Strategie:

  1. Einmal höflich, aber klar und deutlich und in der nötigen Form die Forderung bestreiten und dies begründen.
  2. Ab dann: Aussitzen! Alle weiteren Schreiben lochen und abheften, aber nicht beantworten.
  3. Erst dann wieder reagieren, und zwar mit Widerspruch, falls bzw. wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.

Bei besagter Anwaltskanzlei kam dann kurz vor Verjährung, gewissermaßen als Weihnachtsgeschenk wink.gif , tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid. Auf meinen prompten Widerspruch folgten dann noch ein oder zwei außergerichtliche "Drohbriefe", weshalb ich dann meinerseits einen Anwalt eingeschaltet habe. (Und bei dem für reichlich Heiterkeit gesorgt habe. smile.gif) Dann aber kam gar nichts mehr, die Frist für das streitige Verfahren vor Gericht haben sei verstreichen lassen. Ich habe mir daraufhin per negativer Feststellungsklage meine Anwaltskosten zurückgeholt.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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jens_16syncro
Beitrag 05.05.2022, 08:53
Beitrag #10


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Zitat (rapit @ 04.05.2022, 12:39) *
Oder hast du gesagt, wer verantwortlich war und wurde er/sie dann in Anspruch genommen? Vermutlich nicht? think.gif

Also die Forderung kam kurz vor Weihnachten und ich war gar nicht da. Während meiner Abwesenheit wurde die Forderung beglichen aber wegen der Feiertage war die "Geldlaufzeit" bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto um einen Tag zu lang. Die hatten dann schon automatisch an eCollect abgegeben.
eCollect kam dann sozusagen nachträglich mit Inkassokosten um die Ecke obwohl alles schon erledigt war.
Die Forderung selbst habe ich dann nachträglich noch bestritten allerdings ohne eine Rückforderung des Betrages. Das war mir einfach zu blöd, ging nur um 20€.


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jens_16syncro
Beitrag 17.10.2022, 09:51
Beitrag #11


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So, wieder sind ein paar Monate vergangen ...

Die eCollect hatte das Verfahren inzwischen an Themys & Dyke Rechtsanwälte GbR abgegeben, da ich einfach nicht zahlungswillig war.
Nachdem diese Anwaltskanzlei gerichtliche Schritte angedroht hat, sah ich mich meinerseits genötigt, ebenfalls einen Anwalt einzuschalten.
Kurz nachdem dieser (Themys&Dyke) die Vertretungsberechtigung meines Anwaltes erhielt, bekam ich folgende Email:

***
Sehr geehrter Herr Jens_16synro,
nach Rücksprache mit unserer Mandantin teilen wir mit, dass wir das Verfahren dem Grunde nach geschlossen haben.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Mia B.
------------------------------------------------------
Themys & Dyke Rechtsanwälte GbR
***
Hm, was könnte die nur dazu bewogen haben? Es gab keine neuen Erkenntnisse seit Januar 2022 und eCollect hat das fast ein Jahr lang durchgezogen, um am Ende doch einen RA zu bemühen.
Haben die wirklich gehofft, dass ich total von einem RA-Schreiben beeindruckt bin und dann kleinlaut zahle?
Merkwürdig ...
Ihre Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, scheinen sie ja nicht sehr hoch eingeschätzt zu haben.
Es gab wie gesaqt keinerlei neue Erkenntnisse, die beiderseitigen Standpunkte waren eindeutig seit Januar spezifiziert. An den Eckdaten eines möglichen Verfahrens hat sich seitdem nichts geändert. Kostet das Sixt eigentlich nichts, so stumpf zu sein? Auch wenn es weitgehend automatisiert abläuft, für lau ist das alles nicht.


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rapit
Beitrag 17.10.2022, 10:40
Beitrag #12


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Zitat (jens_16syncro @ 17.10.2022, 10:51) *
Haben die wirklich gehofft, dass ich total von einem RA-Schreiben beeindruckt bin und dann kleinlaut zahle?

In ca. 30% der Fälle funktioniert das.

Ganz normales Vorgehen im Massenmahngeschäft.


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Explosiv
Beitrag 17.10.2022, 17:11
Beitrag #13


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Was hat der eigene RA gekostet?


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Söne spitze Steine
Beitrag 19.10.2022, 22:18
Beitrag #14


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Zitat (GerhardNL @ 05.05.2022, 08:38) *
[*]Ab dann: Aussitzen! Alle weiteren Schreiben lochen und abheften, aber nicht beantworten.
Ebent. Lochen, falzen. heften. Der übliche Beamten-Triathlon.

Grundsätzlich: bei ungerechtfertigten Drohbriefen einmalig Widerspruch erheben und den Rest ungelesen in Ablage AO (andernorts, Aktenordner). Nur wenn Mahnbescheid eintrudelt, ebenso widersprechen. Ohne Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann der vermeintliche Gläubiger nach 14 Tagen den Vollstreckungsbescheid beantragen, und dann kommt der Mann mit dem Kuckuck.

Eine Strafanzeige ist dann anzuraten, wenn man beispielsweise auf den Abotrick hereingefallen ist (Beispiel: vermeintlich kostenloser Download verlangt Eingabe der persönlichen Daten und jubelt einem im Kleingedruckten ein Abo für 365 Euronen/Jahr unter).


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Buchholzer
Beitrag 19.10.2022, 23:11
Beitrag #15


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Zitat (Explosiv @ 17.10.2022, 18:11) *
Was hat der eigene RA gekostet?


mehr als 51 euro....


Rechnung kommt noch, und der macht keine Fehler beim Inkasso
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jens_16syncro
Beitrag 02.11.2022, 11:13
Beitrag #16


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Zitat (Explosiv @ 17.10.2022, 17:11) *
Was hat der eigene RA gekostet?

Der war kulant und hat die Sache kostenfrei erledigt. Außer einer Mandatsanzeige hat der RA auch nichts gemacht, ok, auch das macht Arbeit ...
Ich hätte das auch meiner Rechtschutz melden können, habe ich aber bis dato auch nicht.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.05.2024 - 11:00