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Gast_Gast_Sven_* |
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Beitrag
#1
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Ich wurde gestern am späten Abend innerhalb von 5 Minuten gleich 2 mal im 3-Punkte-Bereich geblitzt. Die Geschwindigkeit war etwa 35 kmh über dem Erlaubten (außerhalb geschl. Ortschaft). Gibt es die Möglichkeit, dass man bei der zweiten Überschreitung von der Verhängung eines Bussgeldes und den damit verbundenen Punkten absieht, etwa weil die Tat am selben Tag begangen wurde, oder weil ich als Fahrer vom ersten Blitzen noch so geschockt war, dass ich nicht an den Starenkasten gedacht habe, an dem ich mindestens schon 1000 mal vorbeigefahren bin? Das ist wirklich verdammt dumm gelaufen ! Was erwartet mich ? Meine verkehrsrechtliche Strafbilanz: Nach 10 Jahren wurde ich im März ebenfalls im 3 Punktebereich das allererste Mal geblitzt. Ein Einspruch hierzu ist noch an- hängig, d.h. momentaner Punktestand: Null. Danke für die Antworten. Sven |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das kommt darauf an, wie die Gegebenheiten vor Ort waren. Bist Du nämlich zweimal innerhalb der kurzen Zeit auf einer Strecke geblitzt worden (bspw. Landstrasse) auf der zwischen den Blitzern keinerlei Verpflichtung zum Anhalten war (Stopschild, Ampel usw.) besteht u.U. die Möglichkeit, beide Fotos als eine Tat zu werten. Dann gäbe es nur ein Bußgeld und einmal Punkte.
Musstest Du zwischenzeitlich allerdings aufgrund von Verkehrsgegebenheiten Deine Geschwindigkeit zwangsläufig reduzieren, können 2 Bescheide und damit auch 6 Punkte auf Dich zukommen. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#3
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Hallo Xdiver,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Der erste Blitzer stand im 100er Bereich. Danach kommt eine 70er Zone, dann wieder 100 und dann 70 mit Starenkasten. Hier ist es das zweite mal passiert. Eine Ampel oder Stoppschild stand nicht dazwischen. Reicht das für eine Verfahrungszusammenfassung aus. Hat die ausstellende Behörde hier ein Ermessen? Gruss ! Sven |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Hat die ausstellende Behörde hier ein Ermessen? Ja, hat sie. Wie es ausgeht, kann Dir so spontan keiner sagen. Zu dem Thema gibts einiges an Gerichtsentscheidungen. Ich muss mal nachschauen.... ![]() -------------------- |
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Gast_MrMurphy_* |
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Beitrag
#5
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Nein, für den Versuch, dass als eine Tat zu werten, reicht das nicht, da du durch die Beschilderung auf die wechselnden Geschwindigkeitsgebote hingewiesen wurdest und somit jedesmal neu den Entschluss gefasst hast, die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
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Gast_Gast_Sven_* |
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Beitrag
#6
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Welchen Einfluss haben meine 3 noch nicht rechtskräftigen Punkte ?
Kann man versuchen, die Rechtskraft dieses Bescheides weiter rauszuzögern, um dann alle 3 Bescheide gleichzeitig rechtskräftig werden zu lassen ? Welche Möglichkeiten habe ich noch, um ein Fahrverbot zu umgehen ? Gruß ! Sven |
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Gast_beamter_* |
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Beitrag
#7
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legal ist das nichts mehr zu machen, du wirst also 9 punkte kassieren und zudem auch noch einiges an fahrverbot. ansonsten kann ich mich en vorrednern nur anschliessen, da ist nichts zusammenzufassen.
gruss |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat zudem auch noch einiges an fahrverbot. Das würde ich nicht zwingend sagen. Wenn eine Ahndung erfolgt, bevor der erste Bescheid rechtskräftig ist, kann der erste Verstoß nicht mitgewertet werden. Dann stünde maximal ein einmonatiges FV für den Doppelverstoß im Raum. Da aber die Bußgeldbescheide für den Doppelverstoß sehr zeitnah erlassen werden dürften, kann es durchaus sein (zumindest, wenn zwei verschiedene Behörden beteiligt sein sollten), dass er ohne FV wegkommt, da der letzte Bescheid erlassen wird, bevor eine Eintragung in FL erfolgt. -------------------- |
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#9
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Zitat (MrMurphy @ 25.09.2004, 11:05) Nein, für den Versuch, dass als eine Tat zu werten, reicht das nicht, da du durch die Beschilderung auf die wechselnden Geschwindigkeitsgebote hingewiesen wurdest und somit jedesmal neu den Entschluss gefasst hast, die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Wieder mal sehr pauschal und festlegend. Dabei sehe ich hier unter umständen doch nur einen Tatentschluss, nämlich den vor Antritt der Fahrt. Ich hatte es nämlich eilig (und zwar die gesamte Fahrt lang). Den ersten Blitz habe ich natürlich nicht mitbekommen, sonst hätte ich ja während der Fahrt einen neuen Tatentschluß gefasst. Ein Versuch ist es allemal wert, denn wir sind ja schon im BG-Bereich. -------------------- |
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#10
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Was ich noch vergessen habe: Wenn Du rechtsschutzversichert sein solltest, wäre ein Anwalt anzuraten. So deutlich wie von MrMurphy beschrieben, ist die Situation nämlich nicht...
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Gast_Gast_Sven_* |
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Beitrag
#11
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Guests ![]() |
@ XDiver,
Rechtsschutzversicherung habe ich, Anwalt wird natürlich eingeschaltet. Ich glaube aber, dass die Bescheide wg. des Doppelverstoßes von der gleichen Behörde erlassen werden (Fahrt war ja auf der gleichen Bundesstraße in einem Landkreis). Sieht sehr nach einem einmonatigen Fahrverbot aus. Wenn man im Rahmen der Anhörung probieren würde, die Verfahren zusammen- zufassen (so wie in Achims sehr gutem Vorschlag), dann würde dass nur den Bescheiderlass hinauszögern. Unter Umständen hätte ich dann das Pech, dass in der Zwischenzeit mein erster (unbegründeter) Einspruch wegen der Überschreitung im März zurückgewiesen und die 3 Punkte rechtskräftig einge- tragen werden. Dann käme u.U. - wenn die beiden Verstöße von gestern abend nicht zusammengefasst werden - eine Fahrverbot auf der Grundlage von bereits 3 existierenden Punkten auf mich zu. Wie hoch wäre das ? Ist es richtig, dass die Behörde, die über meinen 1. Verstoss aus dem März ent- scheidet, nur 6 Monate Zeit hat, um den Einspruch zurückzuweisen (wg. Verjäh- rung) ? Danke an alle, die hier geantwortet haben. Sven |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#12
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Xdriver: stimmt, ich hatte irgendwie übertretungen von >+41 im kopf.
stellt sich nur die frage, wie der doppelverstoss gewertet wird. wenn die bescheide hintereinander gewertet werden, hast du schon den monat fahrverbot. seine einzige chance ist die wertung als eine tat, aber das scheint mir nicht sehr realisisch. ziel müsste es sein, dass die taten in umgekehrter reihenfolge des eintritt rechtskräftig werden müssen. d.h die letzte tat des doppelvergehens zuerst, dann die erste tat des doppelvergehens und dann der alte verstoss. damit würde das einmonatige verbot umgangen. sollte man selbst ohne anwalt hinbekommen. gruss |
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