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> Fahrerkarte: Out of Scope von zu Hause zur Ladestelle?, Ist Out of Scope bei Fahrten Heim - Arbeitsstätte erlaubt?
Marcus_S
Beitrag 22.04.2022, 20:23
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen!

Bei der Deutung der Vorschriften hinsichtlich der Fahrerkarte kann man ja viele verschiedene Bewertungen von Situationen lesen. Aber ob die auch so stimmen, ist dann immer noch die Frage!

Vielleicht weiß hier ja jemand, wie es sich mit Out of Scope bei Fahrten von der Heimstätte zum (regelmäßigen / ständigen) Arbeitsplatz - welcher nicht der Firmenhof des Fahrers ist, verhält!

Ist es für 7,49t erlaubt, Out of Scope, also auf OUT-Stellung, von der eigenen Wohnung zur Ladestelle zu fahren, bzw. retour?

Ich habe versucht, mich schlau zu machen, und bin da unter anderem auf die Vorgabe gestoßen, das es von der im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Arbeitszeit abhängt, ob das erlaubt ist oder nicht.

Demnach wäre es statthaft, wenn im Arbeitsvertrag steht: Arbeitszeit ist von 4:30 bis 13:30 und der Fahrer fährt um 4 h bei sich zu Hause los! Gilt das auch für Retour, wenn der Lkw leer ist? Denn wenn beladen ist klar, das das gewerblich ist!

Bei dem was ich so erlebe, kann ich mir das aber gar nicht vorstellen, das das in D erlaubt sein könnte!
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janr
Beitrag 23.04.2022, 07:48
Beitrag #2


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Herzlich Willkommen im VP wavey.gif

Ich seh die Fahrt als Arbeitszeit an.

Die Fahrt ist ja nicht rein privat wie beim Umzug.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.04.2022, 13:46
Beitrag #3


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Seh ich anders:
Laut Arbeitsvertrag beginnt die Arbeitszeit an der Ladestelle,
die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit ist demnach Freizeitvergnügen (genauso als ob der TE mit dem Privat-Pkw oder mit der Straßenbahn zur Arbeit fahren würde).

Und da das Fahrzeug weniger als 7,5 t zGM hat: Kontrollgerät out of scope, Karte raus.
Allerdings muss man sich dann im Fall einer Kontrolle auf Diskussionen gefasst machen.

Doc


P.S.:
Interessant fände ich übrigens den Steuerlichen aspekt:
"Geldwerter Vorteil" wegen der Zur-Verfügungstellung eines Dinst-Lkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte... whistling.gif


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blackdodge
Beitrag 23.04.2022, 15:45
Beitrag #4


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nicht ganz,

Die Anfahrt zur Arbeitsstelle bzw zum Firmensitz ist privat.

Wenn der LKW mit zu Hause ist, beginnt die Arbeitszeit am LKW.

Steht der LKW weit ausserhalb wie z.B. bei unseren ausländischen Kollegen, welche in Deutschland den Fahrer wechseln ist die Anfahrtszeit am Lenker als Arbeitszeit nachzutragen, die auf dem Beifahrersitz als Bereitschaftszeit.

Da Du scheinbar die Fahrt mit dem LKW für den Arbeitsweg nutzt, musst Du ihn sogar versteuern.

Und da die Fahrt ja im Zusammenhang mit nachfolgenden gewerblichen Fahrten veranlasst ist, musst Du und auch Dein Chef nachweisen was in den 24 Stunden-Zeiträumen bei den Fahrten passiert.

Das Fahren ohne Karte bzw auf Out geht nur bei einer reinen Privatfahrt, mit einem LKW max. 7,5t. Dies kann und sollte man durch einen Mietvertrag nachweisen können.



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.04.2022, 10:33
Beitrag #5


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Zitat (blackdodge @ 23.04.2022, 16:45) *
Die Anfahrt zur Arbeitsstelle bzw zum Firmensitz ist privat.
Wenn der LKW mit zu Hause ist, beginnt die Arbeitszeit am LKW.
Ja, WAS denn nun? blink.gif

Ich kenne auch einen Fall, wo ein Fahrer bzw.Monteur die Erlaubnis hat, mit "seinem" (also dem ihm dienstlich zugeteilten) Firmen-Transporter nach Hause und am nächsten Tag wieder zurück in die Firma zu fahren, während ihm weitere Privatfahrten mit dem Transporter untersagt sind.

Dieses Entgegenkommen des Chefs begründet aber doch keinen Anspruch des Arbeitnehmers, die Fahrt zur Arbeitsstelle als Arbeitszeit vergütet zu bekommen.

Doc


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janr
Beitrag 24.04.2022, 10:57
Beitrag #6


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Das wäre ein zu versteuernder geldwerter Vorteil.

Dienstfahrzeuge/LKWs haben beim Unternehmer zu stehen. Wird einem Angestellten so ein Fahrzeug für private Fahrten überlassen ist das ein Teil des Gehalts.
Auf der anderen Seite beginnt die Fahrt mit einem LKW mit der vorgeschriebenen Abfahrtskontrolle welche eindeutig Arbeitszeit ist.


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blackdodge
Beitrag 24.04.2022, 11:13
Beitrag #7


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.04.2022, 11:33) *
Zitat (blackdodge @ 23.04.2022, 16:45) *
Die Anfahrt zur Arbeitsstelle bzw zum Firmensitz ist privat.
Wenn der LKW mit zu Hause ist, beginnt die Arbeitszeit am LKW.
Ja, WAS denn nun? blink.gif

Doc



ich verbessere mal

Der LKW ist die Arbeitsstätte. Wenn er also zu seinem LKW fährt ist es privat. Sobald er im LKW ist und fährt oder was an dem Ding macht, ist es Arbeitszeit Ausnahme, die tägliche Lenkzeit ist beendet, das Fahrzeug steht und es ist Ruhezeit). Auch die Fahrzeugpflege oder optische Verschlimmbesserung am WE ist Arbeitszeit und im Fahrtenschreiber und auf der Fahrerkarte zu registrieren

Zitat (janr @ 24.04.2022, 11:57) *
Das wäre ein zu versteuernder geldwerter Vorteil.

Dienstfahrzeuge/LKWs haben beim Unternehmer zu stehen. Wird einem Angestellten so ein Fahrzeug für private Fahrten überlassen ist das ein Teil des Gehalts.
Auf der anderen Seite beginnt die Fahrt mit einem LKW mit der vorgeschriebenen Abfahrtskontrolle welche eindeutig Arbeitszeit ist.


So ist es

Zitat
Dienstfahrzeuge/LKWs haben beim Unternehmer zu stehen.


steht zwar nirgends eindeutig, aber wie will der Verkehrsleiter des Unternehmens (beim gew. Güterverkehr) bzw die verantwortliche Person für den Fuhrpark sonst seinen/ihren Kontroll- und Überwachungspflichten nachkommen ......


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achim13
Beitrag 20.08.2022, 14:48
Beitrag #8


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Ob die Fahrt von zu Hause nun Privat ist oder Arbeitszeit ist unabhängig von der Art des Fahrzeug. Also ob LKW oder PKW. Die Abfahrtskontrolle steht in Verbindung mit der direkt anschließenden Fahrt. Ist diese Privat so ist auch die Abfahrtskontrolle Privat und keine Arbeitszeit.
Zur Entscheidung ob die Fahrt von zu Hause zur Ladestelle Privat ist oder zur Arbeitszeit gehört, ist glaube ich auch entscheidend ob immer die selbe Ladestelle angefahren wird oder immer unterschiedliche und ob zu Hause noch Büroarbeit in nicht unerheblichem Umfang zu leisten ist. Bei richtigen Außendienstmitarbeitern (z.B. Pharmareferent) beginnt die Arbeitszeit morgens mit Verlassen des Hauses, da Ständig wechselnde "Kunden" und zu Hause noch Bürotätigkeiten. [Das Wort Kunde wurde bewusst in Anführungszeichen gesetzt da der Pharmareferent zumindest einem Humanmediziner nichts verkaufen darf sondern ein fachliches Gespräch führen darf]
Ich glaube es gibt viele AN die zwar einen Firmenwagen haben, aber immer den selben Firmensitz aufsuchen und eigentlich gar keinen Firmenwagen bräuchten weil sowieso kein Außendienstmitarbeiter, bei denen die Fahrt nicht zur Arbeitszeit gerechnet wird. Zudem müssten diese nach 10h+Pausenzeit auch wieder zu Hause sein und nicht wie andere Anfahrt+10h+Pausenzeit+Abfahrt.
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