... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Betriebspflicht Taxi
ulm
Beitrag 26.03.2022, 19:49
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14084
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



    
 
In §21 PBefG ist die Betriebspflicht erwähnt.

Ist "Betriebspflicht" gleich "Taxi rund um die Uhr" oder kann ein Taxiunternehmer Betriebszeiten festlegen in der Form "Montag bis Freitag 7 bis 17 Uhr"?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 26.03.2022, 21:57
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Das hängt u.a. von der Größe des Betriebes ab. Ein Unternehmen, das mehrere Konzessionen sein eigen nennt, kann eher nicht den Bürgersteig um 18.00 hochklappen. Einem Ein-Mann-Unternehmen hingegen kann man nicht auferlegen, dass er Nachtschichtfahrer einstellt und die dann auch noch steuer- und abgabenkorrekt bezahlt, wenn sich das finanziell nicht lohnt.

Heutzutage nimmt man das nicht mehr so wichtig.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 14:54