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Beitrag
#1
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 14.07.2012 Wohnort: Pirmasens Mitglieds-Nr.: 64933 ![]() |
brauche mal eine Bewertung. Unsere Firma befindet sich auf 2 Strassenseiten. Werk 1 und Werk 2. Jetzt wurde ein 7,5 Tonner angeschafft um den Werksverkehr zu fahren. D.H. in Werk 1 befindet sich z.B. das Kaufteilelager und damit muss natürlich auch Werk 2 versorgt werden. Auch werden in Werk 1 gefertigte Baugruppen zur Vervollständigung in Werk 2 transportiert und umgekehrt fertige Teile wieder zurück in Werk 1 da dort auch der Versand erfolgt. Die Firmenleitung hat einen Mitarbeiter die Klasse C machen lassen und noch einen Mitarbeiter mit alter Klasse CE und Mitarbeiter mit umgeschriebener Klasse 3 für diese Fahrten. Fahrerkarten sind vorhanden allerdings kein 95er Eintrag da angeblich Handwerkerregelung. Einer der Mitarbeiter vom Versand, ein Mitarbeiter aus der Vormontage und ein Mitarbeiter der Material und Kaufteile kommissioniert. Jetzt die Frage : Handwerkerregel ja oder nein ? -------------------- Gruss
Stefan WWAPD |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Nein
gibt im §1 Absatz 2 BKrfQG keine geltende Ausnahme https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/__1.html einzige Möglichkeit ist ein LKW mit bbH 45 km/h -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#3
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 14.07.2012 Wohnort: Pirmasens Mitglieds-Nr.: 64933 ![]() |
Hy,
@blackdodge, deckt sich auch mit meiner Meinung,mache gerade die 95 und habe den Referenten natürlich auch gefragt. -------------------- Gruss
Stefan WWAPD |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
unser hiesiges BGH nutzt z.B. für den innerbetrieblichen Transport Traktoren bbH 45 km/h ( Zugelassen als Zugmaschine ) mit Anhänger
-------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#5
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 14.07.2012 Wohnort: Pirmasens Mitglieds-Nr.: 64933 ![]() |
einen Schlepper hätten wir auch,
auch einen 6x2m Anhänger aber mit dem Nachteil das dieser offen ist und auch immer mit dem Stapler geladen werden muss. Der Sprudellaster hat eine Bühne. Aktuell hängt am Schlepper aber noch das Räumschild und der Streuer ;-) -------------------- Gruss
Stefan WWAPD |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.03.2022 Mitglieds-Nr.: 89377 ![]() |
Es gibt eine Möglichkeit der Befreiung davon, dazu solltet ihr mit der örtliche Gewerbeaufsicht abklären und sich von diesem eine schriftliche Bestätigung geben lassen.
Es sollte dann sogar eine Befreiung der Fahrerkarte möglich sein, was zB in Ulmer Donautal gleich mehrere Firmen handhaben, deren Werke durch öffentliche Straßen getrennt sind. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:05 |