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> 95 ja oder nein ?
abduljones
Beitrag 27.02.2022, 13:42
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

brauche mal eine Bewertung. Unsere Firma befindet sich auf 2 Strassenseiten. Werk 1 und Werk 2. Jetzt wurde ein 7,5 Tonner angeschafft um den Werksverkehr zu fahren.

D.H. in Werk 1 befindet sich z.B. das Kaufteilelager und damit muss natürlich auch Werk 2 versorgt werden. Auch werden in Werk 1 gefertigte Baugruppen zur Vervollständigung in Werk 2

transportiert und umgekehrt fertige Teile wieder zurück in Werk 1 da dort auch der Versand erfolgt. Die Firmenleitung hat einen Mitarbeiter die Klasse C machen lassen und noch einen Mitarbeiter

mit alter Klasse CE und Mitarbeiter mit umgeschriebener Klasse 3 für diese Fahrten. Fahrerkarten sind vorhanden allerdings kein 95er Eintrag da angeblich Handwerkerregelung.

Einer der Mitarbeiter vom Versand, ein Mitarbeiter aus der Vormontage und ein Mitarbeiter der Material und Kaufteile kommissioniert.

Jetzt die Frage : Handwerkerregel ja oder nein ?




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Gruss

Stefan


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blackdodge
Beitrag 27.02.2022, 14:00
Beitrag #2


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Nein




gibt im §1 Absatz 2 BKrfQG keine geltende Ausnahme

https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/__1.html


einzige Möglichkeit ist ein LKW mit bbH 45 km/h


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abduljones
Beitrag 27.02.2022, 15:08
Beitrag #3


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Hy,

@blackdodge, deckt sich auch mit meiner Meinung,mache gerade die 95 und habe den Referenten natürlich auch gefragt.



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Gruss

Stefan


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blackdodge
Beitrag 27.02.2022, 15:57
Beitrag #4


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unser hiesiges BGH nutzt z.B. für den innerbetrieblichen Transport Traktoren bbH 45 km/h ( Zugelassen als Zugmaschine ) mit Anhänger


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abduljones
Beitrag 27.02.2022, 16:27
Beitrag #5


Neuling
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einen Schlepper hätten wir auch,

auch einen 6x2m Anhänger aber mit dem Nachteil das dieser offen ist und auch immer mit dem Stapler geladen werden muss.

Der Sprudellaster hat eine Bühne.

Aktuell hängt am Schlepper aber noch das Räumschild und der Streuer ;-)


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Gruss

Stefan


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Jodler
Beitrag 12.03.2022, 13:37
Beitrag #6


Neuling


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Es gibt eine Möglichkeit der Befreiung davon, dazu solltet ihr mit der örtliche Gewerbeaufsicht abklären und sich von diesem eine schriftliche Bestätigung geben lassen.
Es sollte dann sogar eine Befreiung der Fahrerkarte möglich sein, was zB in Ulmer Donautal gleich mehrere Firmen handhaben, deren Werke durch öffentliche Straßen getrennt sind.
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