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> Kleintransporter und Gemeinschaftslizenz
Hercemania
Beitrag 24.01.2022, 09:49
Beitrag #1


Neuling
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Hi,

ab demnächst gilt ja die neue VERORDNUNG (EU) 2020/1055, welche ab 21. Februar gültig sein soll und die 1071/2009 ändert. Nach meiner Lesart bräuchten also ausländische Kraftfahrzeuge die Güter liefern und eine zGM von 2500kg bis 3500kg eine Gemeinschaftslizenz? Ist das richtig und gibt es da Übergangsvorschriften (wahrscheinlich 20.Mai 2022) oder gar COVID-bedingte Ausnahmen, eine Tatbestandsnummer oder ähnliches? Weiß da jemand mehr ;-)

Danke im Voraus
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Hoheneicherstation
Beitrag 24.01.2022, 12:59
Beitrag #2


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Hallo

Ich lese auf dieser Seite etwas von "ab Mai 2022"

Was mich dann doch interessiert: Sind davon auch private Transporte betroffen?

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t-weed-y
Beitrag 24.01.2022, 16:39
Beitrag #3


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@Hoheneicherstation: Das würde ich nach Artikel 1 Absatz ein verneinen, worin der Anwendungsbereich u. a. auf den gewerblichen Güterkraftverkehr beschränkt wird.
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blackdodge
Beitrag 24.01.2022, 17:54
Beitrag #4


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1. nur gewerblicher Güterverkehr

und die Übergangsfrist Endet am 21.05.2022 siehe Randnummer 14 zur VO 1071/2009

" In Artikel 23 werden eingefügt:
„Abweichend von Artikel 1 Absatz 2 sind Güterkraftverkehrsunternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrstätigkeiten ausschließlich mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausüben, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t
nicht überschreitet, bis 21. Mai 2022 von den Bestimmungen dieser Verordnung ausgenommen, sofern in den
Rechtsvorschriften des Niederlassungsmitgliedstaats nichts anderes vorgesehen ist.""


nachzulesen im Originaltext der VO unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/...ELEX:32020R1055

Wichtig ist auch Artikel 4


Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 21. Februar 2022.


@Hercemania

Covid-Ausnahmeregelungen für die Lizenzgeschichte der kleinen, sind mir derzeit nicht bekannt

die anderen COVID-Ausnahmen sind größtenteils ausgelaufen oder wurden nicht verlängert.

Tatbestandsnummer gibt es sicher irgendwann im Katalog des BAG ( in unserer Ausgabe gibts das aber noch nicht )

aber im Anzeigefall kannst DU Dich auf das GüKG sowie in Verbindung mit Artikel/Absatz der VO 1071/2009 und VO 1055/2020 als Kette begründen. Da die Anzeigen sowieso an das BAG gehen suchen die sich die Nummern selbst raus.



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Hercemania
Beitrag 25.01.2022, 08:11
Beitrag #5


Neuling
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Zitat (blackdodge @ 24.01.2022, 18:54) *
@Hercemania

Covid-Ausnahmeregelungen für die Lizenzgeschichte der kleinen, sind mir derzeit nicht bekannt

die anderen COVID-Ausnahmen sind größtenteils ausgelaufen oder wurden nicht verlängert.



Ich denke mal, da kommt noch was dieses Jahr, die Situation hat sich ja nicht geändert ;-)
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Andreas Schumann BdK...
Beitrag 14.02.2022, 11:50
Beitrag #6


Neuling


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Zum 21. Mai 2022 treten Neuregelungen zu den Markt- und Berufszugangsverordnungen für Fahrzeuge über 2,5 t zulässige Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft. Demnach benötigen Unternehmen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr sowie Kabotageverkehr mit Fahrzeugen bereits über 2,5 Tonnen und nicht erst wie bisher über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die sogenannte Gemeinschaftslizenz.

Umfangreiche FAQ für KEP Dienste sind hier zusammengefasst: https://bdkep.de/der-bdkep/faq/gemeinschaftslizenz.html
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blackdodge
Beitrag 22.05.2022, 12:32
Beitrag #7


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wie schon vom Vorschreiber geschrieben:


seit gestern ist übrigens die EU-Lizenzpflicht für Kleintransporter, z.GG zwischen 2,5t und 3,5t in Kraft. Dies gilt gegenwärtig nur für den grenzüberschreitenden - und Kabotageverkehr

Bußgelder betragen den gleichen Regelsatz wie für richtige LKW


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Kühltaxi
Beitrag 26.05.2022, 05:32
Beitrag #8


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Betrifft mich momentan nicht besonders, bin schon ewig keine Auslandstouren mehr gefahren. Ich könnte jedenfalls auch die "Praktikerregelung" beanspruchen, bin ja schon seit 16 Jahren im Geschäft. Von wegen "gegenwärtig", ist denn schon was im Busch daß das national auch kommen könnte?

Und da war doch auch noch was von Fahrtenschreiberpflicht für ebendiesen Tonnagebereich, auch nur international. Ab wann war das noch gleich? Wenn das auch national kommt bin ich raus, oder fahr nur noch "Hundefänger" bis 2,5 t, das tu ich mir nicht an.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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blackdodge
Beitrag 26.05.2022, 12:45
Beitrag #9


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National ist es erstmal nicht zu erwarten. Kann aber noch kommen, dann aber über ne Änderung des GÜKG.

Fahrtenschreiber für die kleinen sind 2026 fällig, obwohl ich natürlich schon gelesen habe, dass es Westeuropäische Länder gibt, welche ein Vorziehen des Termines befürworten würden. ( Grund sind die vielen Unfälle im Zusammenhang mit Raserei und Übermüdung durch die fehlenden Lenkzeitnachweise. Scheinbar braucht man nur in Deutschland das Lügenblatt.


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Kühltaxi
Beitrag 26.05.2022, 14:30
Beitrag #10


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Danke für die Info, also nur noch höchstens vier Jahre bis dahin, dann lohnt sich Lizenz beantragen für die Handvoll potentieller internationaler Aufträge in der Zeit ja eher nicht für mich. Ich hänge eh nur noch an paar Stammkunden, die "große Zeit" mit vielen wechselnden Kunden und Sonderfahrten ist vorbei, die planen wohl jetzt alle besser.


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blackdodge
Beitrag 26.05.2022, 14:49
Beitrag #11


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Das irre ist ja die fehlende Wirtschaftlichkeit bei den kleinen LKW. Die sind doch nur gut, weil se schnell sind.

brauchen aber sicher auch mehr als 10 Liter auf 100 km und das mit ca 1t Nutzlast.

der große LKW hat 24 bis 27t Nutzlast und braucht ca 30 Liter


also 24 x 10 Liter versus 1 x 30 Liter und nur n bissel langsamer


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Kühltaxi
Beitrag 05.06.2022, 11:49
Beitrag #12


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Jetzt wird's richtig haarspalterisch:

Angenommen ich fahre eine rein deutsche Tour, alle Lade- und Abladestellen deutsch, darf ich hier die B258 befahren? Sie wird von Deutschland betrieben und führt ohne Abzweig von Deutschland nach Deutschland, aber über belgisches Territorium.


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normalo
Beitrag 05.06.2022, 14:04
Beitrag #13


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Gute Frage dry.gif ,

dass Bspl. von Kühltaxi läst sich auch auf die in der Städteregion Aachen liegenden Vennbahn-Enklaven

- Ruitzhof (zu Kalterherberg, Stadtteil von Monschau),
- Mützenich (Stadtteil von Monschau),
- das Gehöft Rückschlag (zu Konzen, Stadtteil von Monschau),
- der westliche Teil von Lammersdorf (Ortsteil von Simmerath) und
- Teile von Roetgen.

vergleichbar anwenden.

Aber wenn ich die zitierte Richtline ((EU) 2020/1057 Artikel 1 Absatz (5)) richtig verstehe ...
Zitat
Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 96/71/EG gilt ein Kraftfahrer nicht als für die Zwecke der Richtlinie 96/71/EG entsandt, wenn der Kraftfahrer das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Transit durchfährt, ohne Güter zuzuladen oder zu entladen und ohne Fahrgäste aufzunehmen oder abzusetzen.


Dies würde nach meiner Lesart bedeuten solange man durch fährt also Transit dass man nicht betroffen ist, bin aber unsicher ob dass die Behörden auch so sehen.
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blackdodge
Beitrag 05.06.2022, 16:36
Beitrag #14


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Da haust da was durcheinander.

Es geht hier nicht um die Entsendung sondern die EU-Lizenz


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normalo
Beitrag 05.06.2022, 16:50
Beitrag #15


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@blackdodge,
danke dann habe ich die Frage falsch verstanden blushing.gif

Die Vergleichbarkeit der Anfahrt zu den Vennbahn-Enklaven dürfte aber zutreffend sein.
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blackdodge
Beitrag 05.06.2022, 17:56
Beitrag #16


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ok, rein rechtlich sind diese Straßen auf fremden Territorium "Ausland".

Es ist aber sicherlich zwischen dem Nachbarland und Deutschland eine Vereinbarung getroffen worden. Ich denke mal, die meisten Kontrolleure vermeiden solche Kontrollstellen :-)


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Kühltaxi
Beitrag 06.06.2022, 11:47
Beitrag #17


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Wer wäre denn dafür wenn Verstoß überhaupt ahndungsberechtigt, auch Deutschland oder nur Belgien? Auf dem Stück selbst (es ist garnicht im Vorfeld zu erkennen, sieht komplett deutsch aus inkl. Beschilderung, nur bei Wiedereinfahrt nach D steht ein Lkw-Mautschild) ist kein Parkplatz, aber belgische Behörden (die dort auch deutschsprachig sind, auf Polizeiautos steht sogar "Polizei") könnten theoretisch anschließend auf dem Parkplatz "Imgenbroicher Venn" der belgisch bei schon wieder deutscher Straße ist kontrollieren.

Vergleich mit Enklaven paßt wohl auch nicht, es ist ja keine. War früher™ aber wohl deutsches Zollanschlußgebiet, wie das österreichische aber nur von Deutschland aus zu erreichende Kleinwalsertal.

Etwas südlich davon befindet sich übrigens eine winzige Enklave von etwa einem Hektar mit einem Haus oder Bauernhof drauf. rolleyes.gif


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blackdodge
Beitrag 06.06.2022, 12:47
Beitrag #18


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mit Vereinbarung nur Deutschland, ohne Vereinbarung nur das jeweilige Ausland.


ähnliches gibt es auch hier in Deutschland bei den Bundesländern untereinander, gerade im Bereich der Landesgrenzen und Bundesautobahnen.


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