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> CMR-Frachtbrief - rechtliche Frage
Quetzalqoatl
Beitrag 25.11.2021, 00:41
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Beigetreten: 25.11.2021
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Hallo Forum,

ich arbeite für ein mittelständiges Stahlhandelsunternehmen. Die Waren die wir an unsere europäischen Kunden verkaufen, verkaufen wie i.d.R. mit der Preisstellung/Incoterm FCA "unser Lager", also Abholung durch den Kunden, wobei wir verladen und ggfs. das Exportdokument (ABD) ausstellen.

Jetzt kommt es vor, dass von unseren Kunden beauftragte LKW bei uns Ware abholen und der Fahrer ein CMR-Frachtbrief mitbringt und diesen von uns unterschreiben lassen will im Feld 22 als Absender.

Bisher war es üblich, dass der Lagerarbeiter dann die Verladung des Materials auf dem CMR quittierte mit Stempel und Unterschrift, in der Annahme, dass das seine Richtigkeit hat.

Jetzt habe ich mich im Internet etwas informiert zu dem Thema und stelle fest, dass wir in einem solchen Fall gar nicht der "Absender" sind, weil wir nicht der Auftraggeber der Spedition sind, sondern unser Kunde oder ein Dritter die Spedition beauftragt hat. In einem Schadensfall kann unsere Unterschrift dann dazu führen, dass wir uns u.U. einer Urkundenfälschung schuldig machen und im schlimmsten Fall sogar unbegrenzt haftbar gemacht werden können.

Sind wir verpflichtet, das CMR zu unterschreiben, wenn uns der Fahrer dazu auffordert?

Oder sind wir verpflichtet selber ein CMR auszustellen für Ware, die von unserem Kunden abgeholt wird (also der Kunde oder ein Dritter beauftragt die Spedition)?

Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass wir nur dann möglichst selber ein CMR ausstellen, wenn wir mit Incoterm CPT oder DAP die Ware verkaufen und somit die Verfrachtung beauftragen.

Welche Relevanz haben die Felder 15 (Frachtzahlungsanweisung) und 19 (zu zahlen vom) auf die Haftung?

Kann mich hierzu jemand aufklären, da es in unserer Firma verschiedene Meinungen dazu gibt, jedoch ist hier niemand ein wirklicher Experte für dieses Thema.

Vielen Dank und herzliche Grüße!!!
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Gorm
Beitrag 25.11.2021, 09:55
Beitrag #2


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Gute Frage, da hänge ich mich gerne mit dran.
Ich arbeite ja in einer Messehalle. Normalerweise (haha, was ist schon normal) haben wir mit der Anlieferung und der Abholung formal nichts zu tun, das regeln die Aussteller selber. Aber oft genug wird Ware vorab per Spedition geliefert, und wir unterschreiben dann (falsch) als Empfänger. Und hinterher wird auch häuftig ware von Spediteuren abgeholt, ohne das noch jemand vom Aussteller da ist. Die haben den Auftrag teilweise über eine Frachtenbörse oder als Subunternehmer bekommen. Dann stempeln wir die CMR ab, obwohl wir ja garnicht der Absender=Auftraggeber sind, sondern nur die Ladestelle. Richtig ist das nicht, oder?
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blackdodge
Beitrag 25.11.2021, 11:44
Beitrag #3


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Gegenfrage: Warum macht man sowas ?

Bringen die Fahrzeuge einen Auftrag mit, wo steht, was sie abholen sollen ? Wie ist die Nachweisführung, das genau der LKW die Ware berechtigt abholt ?

hat schon einige Unternehmen gegeben welche auf die Art und weise beklaut worden sind.

( Beispiel aus der eigenen Erfahrung, Beim Transportbzw der Abholung von Kupfergranulat in BigBags wurde ich mit beiden Fahrzeugkennzeichen, Firmenname und eigenem Namen angemeldet. Ich musste Fahrzeugscheine, Personalausweis und Lizenz vorlegen )

Der richtige CMR-Fachmann bin ich aber auch nicht.

Mhh warum schreiben die Messefirmen keine Aufträge ? welche Euch vorliegen. Dann auf diesen einfach als Verlader abstempeln Beladung quittieren und fertig. DAs geht auch mit CMR.


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Tanker
Beitrag 25.11.2021, 22:45
Beitrag #4


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Mal kurz gegooglet und ein paar Sachen gefunden. Sind zwar aus Österreich und ein BFH-Urteil, dürfte aber auch hier Anwendung finden. BFH Österreich
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