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> Anhaltegebot bei Polizeibeamten bei einer Verkehrsumfrage durch Zeitungen/Presse
Gast_Tom2018_*
Beitrag 15.10.2021, 23:14
Beitrag #1





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Hallo,muss ich anhalten wenn ein Polizist in Uniform ,,blau-schwarz,, mit warnjacke neonfarben mich zwecks einer verkehrsbefragung anhaltet mit presseanwesen?

Das doch keine offizielle Polizeikontrolle wenn ich nicht folge leise oder?



Weil grundsätzlich nicht möchte das jemand mein tagesablauf bzw Fahrstrecke kennt

Soll dann sagen verweigern alle Aussagen obwohl nichts getan hab oder?

Hatte zwar noch nie Probleme mit der der Polizei aber trotzdem ist Frechheit .Weil können ja auch über die Medien abstimmen lassen die Stadt
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nachteule
Beitrag 15.10.2021, 23:29
Beitrag #2


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Hallo, Tom2018,

so ganz werde ich nicht schlau aus Deiner Frage.

Mir ist nicht bekannt, dass die Polizei Anhaltekontrollen macht, damit irgendwelche Pressevertreter die Fahrzeuglenker befragen können.

Kann es sein, dass es sich um eine ganz normale Verkehrskontrolle handelte, bei der die Presse dabei war, um darüber zu berichten?

In dem Fall wärst Du verpflichtet, dem Anhaltesignal Folge zu leisten die Verkehrskontrolle mitzumachen, aber nicht, die Fragen der Presse zu beantworten (ob er das macht oder nicht, kann jeder selber entscheiden, genauso, ob die Bilder oder das Videomaterial veröffentlicht werden darf).

Viele Grüße,

Nachteule



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hk_do
Beitrag 15.10.2021, 23:42
Beitrag #3


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§36 StVO kennt den Anhaltegrund "Verkehrserhebungen", was auch immer das im Detail bedeuten soll.

Eine Verpflichtung, deswegen mit der Presse zu sprechen gibt es aber nicht. Wenn der Polizist selbst mit einem sprechen möchte wird man wohl problemlos verlangen können, dass das ohne Anwesenheit der Presse (in Hörweite) geschieht.

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auchdasnoch
Beitrag 16.10.2021, 02:46
Beitrag #4


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Sehe das ähnlich. Dem Anhhaltesignal eines, als solchen erkennbaren, Polizisten ist Folge zu leisten. Fragen zu Fahrgewohnheiten, Fahrstrecke etc. muss man nicht beantworten. Der Polizei gegenüber muss man ggf. Angaben zur Person machen. Alle weiteren Fragen muss man auch der Polizei gegenüber nicht beantworten.

Bei einer Befragung zur Erhebung von Verkehrsdaten hat man keine Mitwirkungspflicht. Egal, ob ein Polizist, oder ob eine andere Person die Befragung durchführt.
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MrMurphy
Beitrag 16.10.2021, 08:17
Beitrag #5


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Hier wird wieder mal etwas gelesen, was der Fragesteller überhaupt nicht geschrieben hat.

Die Polizei hält keine Kfz-Fahrer für eine Befragung durch die Presse an und entsprechend hat Tom2018 das auch nicht behauptet.

Bei einer Verkehrserhebung ist man zur Mitwirkung verpflichtet ähnlich wie bei den Volkszählungen. Wer mit einem Kfz unterwegs ist weiß das schließlich vor Antritt der Fahrt. Das steht in der StVO, die er in der Fahrschule gelernt haben sollte. Der Paragraph wurde bereits genannt.

Tom2018 geht es darum, dass Pressevertreter anwesend sein können, die über die Verkehrserhebung berichten. Dabei könnte ein Foto gemacht und veröffentlicht werden, auf dem zum Beispiel das Auto von Tom2018 sichtbar ist. Bilder von ihm dürfen auch in der Presse nur mit seiner Zustimmung veröffentlicht werden. Das ein Bild von seinem Auto als Beiwerk veröffentlicht wird muss er akzeptieren.

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janr
Beitrag 16.10.2021, 09:08
Beitrag #6


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Zitat (MrMurphy @ 16.10.2021, 09:17) *
... Bei einer Verkehrserhebung ist man zur Mitwirkung verpflichtet ähnlich wie bei den Volkszählungen. ...
Und das steht wo noch mal?
Im §36 steht nur, daß Polizeibeamte anhalten dürfen aber nicht daß du sagen mußt woher wohin usw ... du fährst.
Du darfst außer den Pflichtangaben immer sagen: "Dazu will ich mich nicht äußern".


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MrMurphy
Beitrag 16.10.2021, 19:28
Beitrag #7


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Die Befragung und die Mitwirkungspflicht funktioniert nach anderen Gesetzen. Das hat mit der StVO nichts zu tun.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2021, 19:36
Beitrag #8





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Jetzt wäre doch eine tolle Gelegenheit, dass du nach 17 Jahren Forumsmitgliedschaft zum ersten Mal eine Rechtsgrundlage nennst.
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Gast_Tom2018_*
Beitrag 16.10.2021, 19:53
Beitrag #9





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@Nachteule

Das war mit Sicherheit keine offizielle Verkehrskontrolle.

Das eingeschaltete Blaulicht des Streifenwagen konnte man schon knapp 600 -800 meter davor sehen,also hätte man noch mehr als genügend Zeit zum abbiegen bzw. wenden gehabt .

2.Der Artikel in der Zeitung

Und es sind weitere Befragungen angekündigt mit Unterstützung der Polizei

https://www.schrobenhausen.de/de/Aktuelles/...cle&id=1404
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blackdodge
Beitrag 16.10.2021, 19:59
Beitrag #10


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ok, also doch eine Verkehrserhebung. Die Rechtsgundlage wurde schon in Beitrag 3 genannt.

Mit der Polizei, und mit denen, die die Verkehrserhebung durchführen (ggf das Ordungsamt) musst du reden, mit der Presse nicht


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2021, 20:00
Beitrag #11





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Dann musst du eben anhalten, aber du musst keine Fragen der Verkehrsbefragung beantworten.
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nachteule
Beitrag 16.10.2021, 20:23
Beitrag #12


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Hallo, Tom2018,

Zitat (Tom2018 @ 16.10.2021, 20:53) *

in dem Artikel steht

Zitat
Die Polizei wird den Verkehr regeln.

Hat die Polizei also tatsächlich Verkehrsteilnehmer angehalten, damit sie befragt werden können oder haben die Beamten den Verkehr geregelt, damit niemandem etwas passiert?

Viele Grüße,

Nachteule


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MrMurphy
Beitrag 16.10.2021, 20:53
Beitrag #13


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Bei solchen Verkehrsbefragungen

- regelt und sichert die Polizei den Verkehr,
- fischt die zu befragenden Kfz-Führer raus und
- sorgt dafür, dass die sich anständig benehmen und, sofern gesetzlich geregelt, die ihrer Auskunftspflicht nachkommen.
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durban
Beitrag 16.10.2021, 22:14
Beitrag #14


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Ich wurde mal zu einer Verkehrserhebung angehalten.

An einer Kontrollstelle auf einer Umgehungsstraße außerorts (angekündigt mit VZ 101 und Geschwindigkeitsbegrenzung) wurden die Autos von der Polizei angehalten und jung Leute (Schüler?) haben gefragt, ob man bereit wäre, an einer Erhebung teilzunehmen. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde nur ziemlich kurz nach ungefähren Wegstrecken (Kurzstrecke/Langstrecke) gefragt.


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