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> Prophylaktische Strategie nach Freispruch (§31a BtMG)
AxelP95
Beitrag 09.10.2021, 20:39
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend an alle wavey.gif

Mir wurde in diesem Jahr vorgeworfen, dass ich im (normalen) Internet 5 Cannabissamen bestellt hätte, welche dann vom Zoll herausgefischt worden sind. Nachdem mir mitgeteilt wurde, dass gegen mich ein Verfahren läuft, suchte ich einen Rechtsanwalt auf. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Aussagen zur Sache gemacht. Inzwischen wurde das Verfahren nach §31a BtMG eingestellt. Mein Anwalt sagte mir bereits, auch wenn er es für unwahrscheinlich hält, dass ich Post von der Führerscheinstelle bekommen könnte und besser nicht mehr konsumieren sollte.

Ich bin (vorher) nie selbst mit BTM auffällig geworden, war aber schon zwei mal dabei, als ein Freund mit Cannabis hops genommen wurde.

In absehbarer Zeit werde ich den „kleinen“-LKW-Führerschein machen. Deshalb bin ich nun besorgt spätestens nach dem Antrag für den neuen Führerschein zu einem FäG geschickt zu werden. Unkritische Abstinenznachweise sollten wohl kein Problem werden. Dafür hätte ich Bedenken widerlegbare Falschaussagen zu machen, vor allem wenn sich Aussagen zum letzten Konsum / Konsumverhalten nicht plausibel mit den evtl. noch vorhandenen Metaboliten decken.

Was denkt ihr, sollte ich mir Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle verschaffen, auf die Gefahr hin, schlafende Hunde zu wecken ?
Ich könnte auch ein quantitativen Test in einem Labor machen lassen um zu wissen wie viel THC-COOH noch nachweisbar ist.
Oder übertreibe ich und sollte mir weniger Gedanken machen, da das alles nicht in direktem Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ steht und Samen ja nicht mal „Konsumfertig“ sind (im Vgl. zu Cannabis).

Danke für eure Mühe
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Kai R.
Beitrag 11.10.2021, 09:27
Beitrag #2


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Da kommt nichts mehr nach. Maßnahmen der FSST wären gar nicht zulässig.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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auchdasnoch
Beitrag 11.10.2021, 09:58
Beitrag #3


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Falls doch noch was kommen sollte, dann könntest Du immernoch Einblick in die Führerscheinakte nehmen.
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