Busfahrer im Linienverkehr - Fahrerkarte auslesen, auch wenn diese "leer" ist? |
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Busfahrer im Linienverkehr - Fahrerkarte auslesen, auch wenn diese "leer" ist? |
09.10.2021, 19:46
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 09.02.2016 Mitglieds-Nr.: 78127 |
ich habe eine Tätigkeit als Linienbusfahrer auf 450€ Basis aufgenommen. Da ich eine Fahrerkarte besitze, soll ich diese regelmäßig alle 28 Tage auslesen lassen, auch wenn ich im Linienverkehr ohne Fahrerkarte unterwegs bin. Meine Frage an Euch: Da auf der Fahrerkarte bisher keinerlei Eintragungen vorhanden sind (auch vor Beginn der Tätigkeit gab es keine aufzeichnungspflichtigen Fahrten), muss ich die Fahrerkarte wirklich auslesen lassen? Denn gemäß FPersV §2 Absatz 5 muss die Fahrerkarte nur dann nach spätestens 28 Tagen ausgelesen werden, wenn ein "Ereignis" aufgezeichnet wurde. Danke Euch für Eure Hilfe im Voraus. |
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Gast_Georg_g_* |
09.10.2021, 20:28
Beitrag
#2
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Guests |
... muss ich die Fahrerkarte wirklich auslesen lassen? Gesetzlich nach der FPersV nicht, aber wenn der Unternehmer es so wünscht, dann eben arbeitsrechtlich doch. Es ist aus Sicht des Unternehmers eine Arbeitserleichterung, weil er so sicherstellt, dass die Vorschriften der FPersV immer eingehalten werden, ohne dass er für jeden Fahrer einzeln überprüfen muss, ob es überhaupt aufzeichnungspflichtige Ereignisse auf der Karte gibt. Ggf. kann er ja gar nicht wissen, ob nicht noch andere, aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt wurden. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 00:44 |