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> Wer hat in dieser Situation "Vorfahrt"?
kABUSE
Beitrag 22.09.2021, 10:22
Beitrag #1


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Guuden,

Abknickende Vorfahrtstraße, Fußgänger kommt von Geradeaus.

https://youtu.be/xmstHOoLd-k?t=96
(siehe angepinntes Kommentar)

Die Regelung beim Verlassen eines Kreisverkehrs kenn ich, aber greift das hier wirklich auch?

Bisher hätte ich hier nie im Traum daran gedacht, dass der Fußgänger sich in dieser Siutation richtig verhalten hat.

Danke
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NMY
Beitrag 22.09.2021, 10:51
Beitrag #2


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Das ist eine abknickende Vorfahrtstraße. Dort gilt: "Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." Ich interpretiere das als Vorrang für die Fußgänger.
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helmet lampshade
Beitrag 22.09.2021, 10:52
Beitrag #3


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Da scheint wohl eine Absperrung hinzukommen, zumindest stehen da Pfosten. Ansonsten haben die Fußgänger Vorrang, auf den sie mMn aber nicht vertrauen dürfen.
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Kuli
Beitrag 22.09.2021, 12:16
Beitrag #4


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Wer abbiegt, hat parallel laufende Fußgänger durchzulassen.

Zudem gilt bei abknickenden Vorfahrten die von @NMY genannte Sonderregel.

Daher: 2:0 für den Fußgänger.
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Schorsch
Beitrag 22.09.2021, 17:33
Beitrag #5


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Wer der Vorfahrtstraße folgt, der biegt nicht ab. Trotzdem gilt natürlich Fußgänger-Vorrang.
2:0 für den Fußgänger würde gelten, wenn das Fahrzeug tatsächlich von der Vorfahrtstraße abbiegt (auch geradeaus).
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janr
Beitrag 22.09.2021, 19:18
Beitrag #6


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Seh ich genau so.

Vorfahrt gibt es nur gegenüber Fahrzeugen, der Fußgänger hat gegenüber Abbiegern Vorrang.
Egal was für ein Schild da rumlungert.

Aber man sollte es baulich verhindern


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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ulm
Beitrag 22.09.2021, 21:20
Beitrag #7


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Zitat (Schorsch @ 22.09.2021, 18:33) *
Wer der Vorfahrtstraße folgt, der biegt nicht ab.

Vorfahrt und Abbiegen sind zwei verschiedene Dinge, bitte nicht vermischen. Du kommst dadurch zu einer falschen Schlussfolgerung.

Das ist ja genau das Wesen der abknickenden Vorfahrt, dass man trotz des Abbiegens Vorfahrt hat. Aber eben nur Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen.
Die Füßlinge verlieren ihren Vorrang gegenüber dem Abbieger nicht.
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mkossmann
Beitrag 22.09.2021, 23:31
Beitrag #8


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Zitat (helmet lampshade @ 22.09.2021, 10:52) *
Da scheint wohl eine Absperrung hinzukommen, zumindest stehen da Pfosten. Ansonsten haben die Fußgänger Vorrang, auf den sie mMn aber nicht vertrauen dürfen.

Die Pfosten stehen da seit mindestens 2019. Die wurden eher wegen Falschparkern gepflanzt.
Ich befürchte, das da auch der verantwortliche Verkehrtplaner die Vorrangregel nicht kennt.

Zitat (Schorsch @ 22.09.2021, 17:33) *
Wer der Vorfahrtstraße folgt, der biegt nicht ab. Trotzdem gilt natürlich Fußgänger-Vorrang.
2:0 für den Fußgänger würde gelten, wenn das Fahrzeug tatsächlich von der Vorfahrtstraße abbiegt (auch geradeaus).

Warum muß bei einer abknickendern Vorfahrt wohl der Blinker gesetzt werden ? Genau, weil es sich nach wie vor um Abbiegen handelt.
Wenn man will, das der Verkehr nach links nicht mehr "abbiegt", muß man das baulich anpassen, indem man den Fahrbahnverkehr durch eine Bordsteinkante in die Linkskurve führt.
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kABUSE
Beitrag 23.09.2021, 02:24
Beitrag #9


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Danke für die Aufklärung.
Ich finde es gut, dass das kein Schwein weiß. Klingt erstmal schweinegefährlich für alle Beteiligten.

Ich sehe da
a) einen Fußgänger der umgefahren wird
b) einen Fußgänger der nur verwirrt guckt weil man anhält,
c) einen Fußgönger dem man das Überqueren ermöglicht, nur damit er von der Gegenrichtung umgesemmelt wird,
d) erzürnten, rückwärtigen Verkehr der Stinkefinger-emporstreckend überholt und den Fußgänger mitnimmt,
e) und Auffahrunfälle sowie noch mehr Auffahrunfälle
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MrMurphy
Beitrag 23.09.2021, 04:50
Beitrag #10


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Zitat
Ich finde es gut, dass das kein Schwein weiß.


Die Regel ist eindeutig.

Zitat
Klingt erstmal schweinegefährlich für alle Beteiligten.


Hä? Wo sind denn die vielen Unfälle, die du herbeiphantasieren willst? Gefahr geht nur von Kfz-Führern aus, die die StVO nicht kennen.

Und: Nur weil du die Verkehrsregeln nicht kennst, heißt das nicht, dass alle Anderen die auch nicht kennen.
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Kuli
Beitrag 23.09.2021, 07:19
Beitrag #11


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Zitat (kABUSE @ 23.09.2021, 03:24) *
Danke für die Aufklärung.
Ich finde es gut, dass das kein Schwein weiß. Klingt erstmal schweinegefährlich für alle Beteiligten.

Stimmt ja gar nicht. So wie ich das sehe, streiten wir uns nur noch darum, ob der Fußgänger nun 1-fach oder 2-fach Vorrang hat. DASS er Vorrang hat, ist ja unumstritten.

Aber genau deswegen soll der Verkehrsplaner bei der Einrichtung von abknickenden Vorfahrten die Fußgängerquerung unterbinden, zum Beispiel mit Ketten oder Geländern.
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HaWeThie
Beitrag 23.09.2021, 07:31
Beitrag #12


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Die Regel ist so was von eindeutig: wer abbiegt muss warten - und auch Fußgänger passieren lassen.
Das war auch mal eine der Vielen Fragen für die FE-Prüfung.
Zitat
Wer der Vorfahrtstraße folgt, der biegt nicht ab.
Wer so denkt, blinkt auch nicht, wenn er der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, oder? Wer abbiegt biegt ab - auch wenn er der Vorfahrtstraße folgt.
Ansonsten bitte ich um Angabe der rechtl. Grundlage


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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janr
Beitrag 23.09.2021, 10:05
Beitrag #13


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Zitat (HaWeThie @ 23.09.2021, 08:31) *
...
Ansonsten bitte ich um Angabe der rechtl. Grundlage
Weit vor meiner Fahrschule (und ich bin nicht mehr der jüngste) hatte man sich eine abknickende Vorfahrtsstraße in Gedanken "geradegebogen". rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 23.09.2021, 11:38
Beitrag #14


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Es gibt Fahrlehrer, die machen das heute noch rolleyes.gif

Und leider gibt es auch Rechtsprechung, die diesen Erklärungsversuch in Entscheidungsgründen eines Urteils verwendet sadwalk.gif

Die überwiegende Meinung geht aber richtigerweise davon aus, dass nur die Vorfahrt abknickt, der Vorrang im übrigen davon aber unberührt bleibt, und die Ausführungen der StVO zum Blinken und zur Rücksichtnahme etc. ggü. Fußgängern nur klarstellend sind.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Schorsch
Beitrag 23.09.2021, 12:16
Beitrag #15


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Zitat (mkossmann @ 23.09.2021, 00:31) *
Zitat (Schorsch @ 22.09.2021, 17:33) *
Wer der Vorfahrtstraße folgt, der biegt nicht ab. Trotzdem gilt natürlich Fußgänger-Vorrang.
2:0 für den Fußgänger würde gelten, wenn das Fahrzeug tatsächlich von der Vorfahrtstraße abbiegt (auch geradeaus).

Warum muß bei einer abknickendern Vorfahrt wohl der Blinker gesetzt werden ? Genau, weil es sich nach wie vor um Abbiegen handelt.
Wenn man will, das der Verkehr nach links nicht mehr "abbiegt", muß man das baulich anpassen, indem man den Fahrbahnverkehr durch eine Bordsteinkante in die Linkskurve führt.

Man muss deshalb blinken, weil das Zeichen "Abknickende Vorfahrt" das ausdrücklich vorschreibt, wie auch den Fußgängervorrang. Beides müsste nicht extra geregelt werden, wenn es Abbiegen wäre. Eine Kurve bleibt eine Kurve, auch wenn im Kurvenbereich Einmündungen sind. Wie würdest Du es sehen, wenn die Kurve der "Abknickenden" nicht 90 Grad, sondern z.B. nur 30 Grad hat?
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durban
Beitrag 23.09.2021, 13:58
Beitrag #16


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Das Zusatzzeichen verdeutlicht den Verlauf der Vorfahrtstraße, wenn sich der nicht aus dem natürlichen Straßenverlauf ergibt.

Bis vor einigen Jahren war der Begriff der "abknickenden Vorfahrtstraße" gar nicht in der StVO enthalten und wurde ohne Nachzudenken aufgenommen, ohne dass man eine Rechtsänderung herbeiführen wollte.

Man kann das Zeichen ja auch beispielsweise verwenden, um einen nicht ganz geraden, aber auch nicht abknickenden Verlauf klarzustellen.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.09.2021, 16:44
Beitrag #17





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In der StVO 1960 tauchte schon die Formulierung "abknickende Vorfahrtrichtung" auf, verschwand dann wieder mit der 1970er StVO und tauchte dann als "abknickende Vorfahrtstraße" erst wieder 2013 auf. Meines Erachtens hatte die unterschiedliche Benennung aber in keinem Fall irgendwelche Auswirkungen auf die Verhaltensregeln, weder beabsichtigt noch unbeabsichtigt.

Zitat (rapit @ 23.09.2021, 12:38) *
Die überwiegende Meinung geht aber richtigerweise davon aus, dass nur die Vorfahrt abknickt, der Vorrang im übrigen davon aber unberührt bleibt, und die Ausführungen der StVO zum Blinken und zur Rücksichtnahme etc. ggü. Fußgängern nur klarstellend sind.

Kannst du mal ein paar Beispiele nennen? Ich finde nur Urteile, Kommentare und Aufsätze, die es genau anders sehen.

Zitat (HaWeThie @ 23.09.2021, 08:31) *
Wer so denkt, blinkt auch nicht, wenn er der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, oder? Wer abbiegt biegt ab - auch wenn er der Vorfahrtstraße folgt.
Ansonsten bitte ich um Angabe der rechtl. Grundlage

Die StVO regelt doch nur ausdrücklich, dass man blinken muss, wenn man dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt. Für alle anderen Konstellationen gibt es keine Spezialregelung, also wird man auf den Begriff des Abbiegens zurückgreifen müssen, wenn man die Frage nach der Blinkpflicht beantworten will.

Wie viele verschiedene Fahrtrelationen kann es denn hier geben? Das sind 12 Stück, aber nur bei zweien davon gibt es eine explizite Regelung zum Blinken, bei den restlichen 10 muss man also die Frage nach dem Blinken anders herleiten.
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rapit
Beitrag 23.09.2021, 22:28
Beitrag #18


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Zitat (durban @ 23.09.2021, 14:58) *
Man kann das Zeichen ja auch beispielsweise verwenden, um einen nicht ganz geraden, aber auch nicht abknickenden Verlauf klarzustellen.

Mit der Folge, dass man dann blinken muss. whistling.gif


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kABUSE
Beitrag 24.09.2021, 13:54
Beitrag #19


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Zitat (MrMurphy @ 23.09.2021, 05:50) *
Zitat
Ich finde es gut, dass das kein Schwein weiß.


Die Regel ist eindeutig.

Zitat
Klingt erstmal schweinegefährlich für alle Beteiligten.


Hä? Wo sind denn die vielen Unfälle, die du herbeiphantasieren willst? Gefahr geht nur von Kfz-Führern aus, die die StVO nicht kennen.

Und: Nur weil du die Verkehrsregeln nicht kennst, heißt das nicht, dass alle Anderen die auch nicht kennen.


Das ist doch eben mein Punkt. Die vielen Unfälle bleiben aus, weil kein Mensch diese Regel kennt oder beachtet. Also mir zumindest ist in einer abknickenden Vorfahrtsstraße noch kein Passant vor das Auto gesprungen. Auch habe ich in so einer Situation noch nie bewusst einen anderen PKW warten sehen. Wie kann das sein bei ~150.000km und 10 Jahren Führerhschein, wo doch außer mir jeder diese "eindeutige" Regel kennt?

Und dass die Regel nicht eindeutig ist habe ich nicht behauptet, nur dass ich noch nie was davon gehört habe biggrin.gif. Ändert aber nix daran, dass der gesunde Menschenverstand hier förmlich danach schreit, dass die Passanten wartepflichtig sind.
Ich mein so ein Forum hier ist jetzt ein schlechtes Beispiel aber in meinem Bekanntenkreis war die Meinung zu der Situation absolut eindeutig.

Ich verstehe den tieferen Sinn dahinter einfach nicht.

Grundsätzlich wurde das ja vermutlich gemacht, damit man keine Verkehrsregeln beherrschen muss, um als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Deswegen darf man "geradeaus" weitergehen, egal ob ein Auto kommt. Aber in der Situation wiederstrebt das dem gesunden Menschenverstand, auf dem ich das System aufgebaut hätte. In meiner perfekten Welt wäre der Passant abseits von Überwegen grundsätzlich erstmal wartepflichtig, einfach damit zwei Leute einen Fehler gemacht haben müssen, damit einer zu Schaden kommt. Einem Passanten in so einer Situation in irgendeinem "eindeutigen" Nebensatz Vorrang zu gewähren erscheint das Gegenteil von Verkehrssicher zu erzielen.

Und wir wissen alle, dass ein Passant der auf dieses Recht hier pocht, früher oder später umgefahren wird. Es ist unsinnig zu behaupten, dass diese Regel allemein bekannt wäre. Es weiß auch z.B. vielleicht einer von fünf Fahrern, dass er zwar beim Einfahren in den Kreisverkehr ggü. Fußvolk Vorrang hat aber beim Verlassen des Kreisverkehrs grundsätzlich wartepflichtig ist, egal ob mit oder ohne Zebrastreifen. Klar, es ist eindeutig geregelt, aber dennoch nicht eindeutig in den Köpfen der Leute.
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Schorsch
Beitrag 24.09.2021, 15:01
Beitrag #20


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Zitat (kABUSE @ 24.09.2021, 14:54) *
In meiner perfekten Welt wäre der Passant abseits von Überwegen grundsätzlich erstmal wartepflichtig,

Das ist die perfekte Welt für Autofahrer. Man könnte die perfekte Welt auch so sehen, dass Autofahrer selbst in vollem Umfang für die von ihnen ausgehende Betriebsgefahr selbst verantwortlich sind, statt das denen, die dieser Gefahr ausgesetzt sind, Regeln auferlegt werden, die sie in die Rolle der selbst schuldigen bringt, wenn sie durch die Betriebsgefahr des Autoverkehrs zu Schaden kommen. Ansatzweise gibt es das ja in der StVO. bereits gegenüber Kindern (nur so schnell fahren, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist), aber auch das wird weitestgehend ignoriert.
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rapit
Beitrag 24.09.2021, 16:33
Beitrag #21


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Zitat (Schorsch @ 24.09.2021, 16:01) *
Das ist die perfekte Welt für Autofahrer.

Nein, das ist eine Welt mit einfacheren Regeln und so vielleicht eine sicherere Welt, von der Sicherheit profitieren vor allem Fußgänger.

Ich habe meinem Kind eingetrichtert, immer stehen zu bleiben und zu schauen und zu warten.

Sogar an größeren Grundstücksausfahrten funktioniert das.
Und weißt du was: das ist gut so!
Es fahren einfach zu viele Deppen rum, die offenbar nicht wissen, dass man bei Auffahrt zu oder Abfahrt von einem Supermarktparkplatz die Fußgänger auf dem Gehweg durchlassen muss! *)

Und auch aus Garagen fahren (regelmäßig rückwärts) zu viele ältere Leute raus, die nicht in der Lage zu sein scheinen, den Kopf zu drehen. Erst nach Überfahren des Gehweges geht das ranting.gif

Aber gerade an Kreuzungen führt das leider dazu, dass wenn doch mal ein Autofahrer hält, das Kind das erst verarbeiten muss.

Verzichtet ein Auto aber auf einen bestehenden Vorrang (z.B. oft vor der Schule), machen die Autofahrer das mit Handzeichen deutlich. Das versteht dann jeder.

Ist viel besser, als Recht zu haben.

*) Ja, ich gebe zu, ich, wenn ich allein unterwegs bin, laufe auch mal auf dem Gehweg quer über die Einfahrt eines Supermarktparkplatzes. Ich habe aber, insbesondere wegen einer sehr lauten Stimme, ein etwas anderes Auftreten und bessere Chancen, ungeschoren davonzukommen.


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Schorsch
Beitrag 25.09.2021, 13:28
Beitrag #22


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Zitat (rapit @ 24.09.2021, 17:33) *
Nein, das ist eine Welt mit einfacheren Regeln und so vielleicht eine sicherere Welt, von der Sicherheit profitieren vor allem Fußgänger.

Höllisch aufpassen machen ohnehin (fast) alle Fußgänger und Radfahrer. Sonst wäre die Zahl der Getöteten und Verletzten um ein Vielfaches höher. Aber was ist de3rr Vorteil für den Fußgänger, wenn er zum selbst Schuldigen wird, wenn er durch den Autoverkehr zu Schaden kommt?
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HaWeThie
Beitrag 26.09.2021, 21:00
Beitrag #23


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Zitat (janr @ 23.09.2021, 11:05) *
Zitat (HaWeThie @ 23.09.2021, 08:31) *
...
Ansonsten bitte ich um Angabe der rechtl. Grundlage
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Der jüngste bin ich auch nicht, aber Fahrlehrer setzen kein Recht. Und die rechtliche Grundlage ist eindeutig.
Eine andere rechtliche Regelung ist mir nicht bekannt.


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