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> Falsches Zugfahrzeug / bräuchte Rat
Hein Mück
Beitrag 11.09.2021, 19:53
Beitrag #1


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Hallo

Ich bräuchte mal Hilfe wegen eines Gespanns .

Mein großer war mit seinem Schwager eine Putzmaschine sowie Sackware abholen .
Der Transporter ( Bus ) , konnte aber nicht 3,5 to an der Kugel ( AHK ) ziehen .
Soweit ich dies nun mitbekommen habe , durfte der Bus nur 2.2 oder 2,5 think.gif anhängen . Mein Anhänger hat nun aber 3,5 to eingetragen .

Sein Schwager hat die alte 3 ( Führerschein )
Der Anhänger war in dem Sinne nicht überladen ( 400 kg Putzmaschine , 600 kg Sackware -------- Anhängergewicht ca. 1000 kg )

Ich selber habe ihm und seinen Kumpels öfters mal zu verstehen gegeben das die Massen zusammenaddiert werden , welche im Fahrzeugschein eingetragen sind ------------leider erfolglos .

Der Bus der gezogen hat war ein VW oder Mörsie , ich weiß es nicht genau .

Was blüht dem Schwager jetzt ? Überladen kann er ja nicht gewesen sein ( siehe oben ) , Fahrerlaubnistechnisch kann er sowas ja auch ziehen , aber das Zugfahrzeug war zu " schlapp " dafür .

Nun ist die Not groß wegen der Strafe . Was erwartet den Schwager ?

( Das seltsame ist ; die beiden haben schon so viel auf der Straße verbrochen , aber helfen tun da wohl auch keine Strafen ------die Angst ist nun aber wiederum groß )

MfG Mücke
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hk_do
Beitrag 11.09.2021, 20:19
Beitrag #2


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Ich verstehe das Problem gerade nicht.

Thema Anhängelast:
Erlaubt sind 2,2 oder 2,5 Tonnen, tatsächliche Anhängelast waren ca. eine Tonne (1000+600+400). Passt also.

Thema Fahrerlaubnis:
Der Fahrer hat die Klasse 3, das bedeutet heute B/BE mit Schlüsselzahl 79.06 (die er aber nicht bräuchte, weil ja die zGM des Anhängers 3,5 t sind). Passt also auch.

Was hat denn der Polizist gesagt, wo das Problem sein soll?

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.09.2021, 20:26
Beitrag #3


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Für die Frage, ob der FAHRER den Anhänger zuehen darf ist das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht des Anhängers maßgeblich.
Für die Frage, ob das ZUGFAHRZEUG den Anhänger ziehen darf ist dagegen dessen TATSÄCHLICHES Gesamtgewicht maßgeblich.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Hein Mück
Beitrag 11.09.2021, 20:31
Beitrag #4


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Moin Doc

Ja Doc , darum ging es mir .

MfG Mücke
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janr
Beitrag 11.09.2021, 20:41
Beitrag #5


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Zitat (hk_do @ 11.09.2021, 21:19) *
...
Der Fahrer hat die Klasse 3, das bedeutet heute B/BE mit Schlüsselzahl 79.06 (die er aber nicht bräuchte, weil ja die zGM des Anhängers 3,5 t sind). ...
Ich hatte 3 und bekam CE 79, C1E,BE, C1, B, M, L (Alle Motorradklassen auch)
3er bedeutet 7,5 t Zugfahrzeug 11 t Anhänger maximal 3 Achsen.
Und C1E sind 7,5t Zugfahrzeug und 12 t Zuggesamtgewicht, Achsanzahl "egal" bedeutet. think.gif
BE sind 3,5 +3,5
Unter die anderen Klassen fällt die FZ-Kombi nicht.

Der Fahrer mit Klasse 3 darf also ziehen. FE-Technisch erlaubt.

Der Bus darf wieviel tatsächlich anhängen? Gehen wir von geschätzten minimalen aus: 2,2 t. Tatsächliches Gewicht sind 2 t und vom Zugfahrzeug geht das.

Also geht das von der Fahrzeugkombination auch.

Welcher Polizist soll was gesagt haben? Da gbit es nix zu sagen.


Nebenfrage: Was ist ein Mörsie?


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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KJK
Beitrag 11.09.2021, 20:49
Beitrag #6


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Zitat (janr @ 11.09.2021, 21:41) *
Nebenfrage: Was ist ein Mör.sie?

Das ist Hein Mücks spezieller, von ihm gern verwendeter und immer wieder zu Nachfragen führender Kosename für einen Mercedes.


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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janr
Beitrag 11.09.2021, 20:51
Beitrag #7


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Ah blink.gif also Sprinter. Die dürfen aber oft tatsächlich maximal 3,5 t ziehen, was auch noch korrekt ist.

Wie kommt der Punkt dahin?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.09.2021, 20:57
Beitrag #8





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Zitat (Hein Mück @ 11.09.2021, 21:31) *
Ja Doc , darum ging es mir .

Aber wo ist jetzt das Problem? hk_do hatte doch zuvor auch schon auf beide Aspekte hingewiesen. Der Fahrer durfte doch offenbar mit diesem Zug fahren. Wer sagt denn etwas anderes? Nur du oder wurde er angehalten und beanstandet?
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 20:58
Beitrag #9


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think.gif
Ist da eine Bildungslücke ?

Kennt fast jeder ...



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janr
Beitrag 11.09.2021, 21:01
Beitrag #10


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oder "and mercy these band"

Keine Bildungslücke, erst gestern wieder gehört, aber lautsprachlich komm ihc da nicht drauf. unsure.gif Mörsi huh.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.09.2021, 21:02
Beitrag #11





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Zitat (Hoheneicherstation @ 11.09.2021, 21:58) *
Ist da eine Bildungslücke ?

Mörsie oder Mercie kommt in dem Song aber gar nicht vor, sondern nur die amerikanische Aussprache von Mercedes-Benz.
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 21:08
Beitrag #12


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Zitat (Hein Mück @ 11.09.2021, 20:53) *
... , Fahrerlaubnistechnisch kann er sowas ja auch ziehen , aber das Zugfahrzeug war zu " schlapp " dafür .


Das Zugfahrzeug war nur dann "zu schlapp" dafür, wenn's keine 2000kg t a t s ä c h l i c h e s Gewicht ziehen durfte.


Und ja, es geht wohl um die amerikanische Aussprache des Markennamens.



Edith meint: Wenn keine Mängel bei der Lasi vohanden waren, könnte eventuell eine Stützlastüberschreitung das Problem sein.

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Hein Mück
Beitrag 11.09.2021, 21:43
Beitrag #13


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Moin Loids

Zitat
Der Bus darf wieviel tatsächlich anhängen? Gehen wir von geschätzten minimalen aus: 2,2 t. Tatsächliches Gewicht sind 2 t und vom Zugfahrzeug geht das.

Also geht das von der Fahrzeugkombination auch.

Welcher Polizist soll was gesagt haben? Da gbit es nix zu sagen.


Die Fahrzeugkombie durfte nur 2-2,5 to anhängen . Der Anhänger hingegen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 to .

Sprich ; es waren zwar weniger Tonnen am Hacken , aber das Zugfahrzeug durfte diese doch gar nicht ziehen , da ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 to. vom Anhänger zu verzeichnen waren ( laut Papieren ) .


Moin Hoheneicherstation

Zitat
Und ja, es geht wohl um die amerikanische Aussprache des Markennamens.


Jo . Gab mal sonne Truppe namens " No Mercy " whistling.gif . Nunja , entweder hatten die keinen Mercedes whistling.gif , oder ihre Musik war knadenlos laugh2.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 21:55
Beitrag #14


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Zitat (Hein Mück @ 11.09.2021, 22:43) *

Die Fahrzeugkombie durfte nur 2-2,5 to anhängen
. Der Anhänger hingegen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 to .


Das ist dann aber das tatsächliche Gewicht. Nicht das zGG des Anhängers.

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nachteule
Beitrag 11.09.2021, 22:01
Beitrag #15


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Hallo, Hein Mück,

Zitat (Hein Mück @ 11.09.2021, 20:53) *
Nun ist die Not groß wegen der Strafe . Was erwartet den Schwager ?

in erster Linie stellt sich die Frage: Was wird Deinem Schwager von Seiten der Polizei konkret vorgeworfen?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 22:04
Beitrag #16


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Beispiel: Diesen 3tonner Kippanhänger darf ich mit meinem Mokka ziehen, wenn ich maximal 850 kg zulade. Der Anhänger hat ein Leergewicht von 650 kg und der Mokka darf 1500 kg ziehen. Mit FE-Klasse B ginge das natürlich nicht ...
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.09.2021, 22:08
Beitrag #17





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Zitat (Hein Mück @ 11.09.2021, 22:43) *
Die Fahrzeugkombie durfte nur 2-2,5 to anhängen . Der Anhänger hingegen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 to .
Sprich ; es waren zwar weniger Tonnen am Hacken , aber das Zugfahrzeug durfte diese doch gar nicht ziehen , da ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 to. vom Anhänger zu verzeichnen waren ( laut Papieren )

Die zulässige Anhängelast ist die maximale tatsächliche Masse des Anhängers. Die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf auch größer sein, der Anhänger darf dann eben nicht voll beladen werden. Wurde ihm denn nun etwas vorgeworfen oder sind das nur deine Bedenken, die auf einem Irrtum beruhen?
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Hein Mück
Beitrag 11.09.2021, 22:12
Beitrag #18


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Ja , genau .

Nachgefragt : think.gif

( Ich habe ein fiktives Beispiel )

Mein Wagen kann max. 2,5 to. anhängen . Der Wagen selber hat eine ZGM von 2,3 to . Der Anhänger eine von 3,5 to.
Überladung ist ausgeschlossen da ein paar hundert Kilo auf der Ladefläche vom Anhänger liegen .

Was zählt jetzt in dieser Kombie think.gif ?
- das tatsächliche Gewicht des Anhängers oder die zulässige Gesamtmasse think.gif



Wenns so wäre ( tatsächliches Gewicht des Anhängers ) wäre es ja sehr einfach zulässige Gesamtmassen zu umgehen , sag ich jetzt einfach mal so kleinlaut .
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 22:16
Beitrag #19


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So einfach isses aber ...

Was noch zu beachten ist, ist das Zug- Gesamtgewicht, beim Sprinter 5000 kg. Das ist dann aber auch das tatsächliche Gerwicht.

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Hein Mück
Beitrag 11.09.2021, 22:23
Beitrag #20


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Moin Georg


Zitat
Die zulässige Anhängelast ist die maximale tatsächliche Masse des Anhängers. Die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf auch größer sein, der Anhänger darf dann eben nicht voll beladen werden


Ja , genau das wollte ich wissen . Wo kann man das nachlesen unsure.gif



Moin Hoheneicherstation

Dann haben ja demzufolge die Beamten den beiden dummes Zeug erzählt , das kann ich mir nicht vorstellen think.gif

Moin Nachteule

Ich kann es nicht sagen , womit sie den beiden ans Flick wollten . Es ging primär um den Anhänger , welchen sie nicht ziehen durften .

MfG Mücke

Nachtrag :

Hallo Hoheneicherstation

Zitat
Was noch zu beachten ist, ist das Zug- Gesamtgewicht, beim Sprinter 5000 kg. Das ist dann aber auch das tatsächliche Gerwicht.


Jo , jetzt bin ich wieder genauso weit wie vorher blink.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.09.2021, 22:33
Beitrag #21





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Vielleicht hilft es dir, wenn du einfach kurz überlegst, welchen Sinn der Eintrag der zulässigen Anhängelast hat. Ganz simpel ausgedrückt, soll damit verhindert werden, dass das Zugfahrzeug mit dem Anhänger überfordert ist. Hinter dem schwach motorisierten und mit mäßigen Bremsen und wenig stabilem Fahrwerk ausgerüsteten Kleinstwagen soll kein Monster-Anhänger mitgeführt werden. Um diese Überlastung des Zugfahrzeugs zu verhindern, kommt es nur auf die tatsächliche Masse des Anhängers an (Wie viel Masse hängt am Haken?), nicht auf seine zulässige Gesamtmasse.
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 22:36
Beitrag #22


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Lies doch mal diese Seite durch book.gif

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janr
Beitrag 11.09.2021, 22:41
Beitrag #23


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Was wiegt der Anhänger jetzt tatsächlich? Haben die Beamten das gewogen?

Nur dann können sie behaupten, daß der Anhänger für das Zugfahrzeug zu schwer wäre.

In den Papieren von Sprinter oder Crafter steht das tatsächliche erlaubte maximale Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Ladung - Stützlast, oder korrekt gewogen)
Auch ein tatsächliches Zuggesamtgewicht kann in den Papieren stehen. Dazu stellt man den kompletten Zug (Zugfahrzeug + Anhänger) auf eine Waage und dieses Gewicht darf nicht höher sein als in den Papieren eingetragen.

Haben sie gewogen? Nein? Dann könnte es sich nur um Unwissenheit im Bezug auf FE-Klasse und erlaubte Kombi handeln.


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Hein Mück
Beitrag 11.09.2021, 22:48
Beitrag #24


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Moin Georg / Hoheneicherstation

Danke für die Aufklärung .

Moin Jan

So wie ich den Großen verstanden habe , wurde nichts gewogen . Warum die den beiden eine ranfummeln wollen weiß ich nicht .

Erklären könnte dies von Hoheneicherstation

Zitat
Was noch zu beachten ist, ist das Zug- Gesamtgewicht, beim Sprinter 5000 kg. Das ist dann aber auch das tatsächliche Gerwicht.


Nun ja , Sohnemann wird sicherlich berichten was bei der ganzen Aktion herauskam .

MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 22:51
Beitrag #25


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Die 5000 kg können aber nur auf einer Waage festgestellt werden.

Ich vermute dass die police.gif die Regelung für die Fahrerlaubnis und die Regelung zur Anhängelast zusammengewürfelt haben.

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janr
Beitrag 11.09.2021, 23:02
Beitrag #26


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Haben sie ihn denn weiterfahren lassen?

Im Grunde hätten sie das bei fehlendem FE nciht machen dürfen, aber bei leichter Überladung schon.

Letzteres wäre nicht so teuer, aber wohl vom cop.gif falsch, wenn die Daten soweit stimmen.


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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 23:24
Beitrag #27


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Was mir gerade auffällt: (Zitat) Er hat den alten 3er - ist damit der alte DDR Führerschein gemeint?
Bis 1980 war das nur ein Traktor oder Moped Führerschein.
Klasse 2 und Klasse 4 war ab 1980 auch für PKW.
(Ich hoffe mal dass ich das richtig zusammengekramt hab)

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Hein Mück
Beitrag 11.09.2021, 23:43
Beitrag #28


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Bei dem ist fast so genauso wie bei mir

zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3


MfG Mücke
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 23:44
Beitrag #29


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Na gut, dann haben die police.gif irgend etwas anderes gefunden ...

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Hein Mück
Beitrag 11.09.2021, 23:50
Beitrag #30


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Beim durchlesen der Beiträge habe ich es nicht ausgeschlossen , das da " noch was anderes war " whistling.gif

Ich werde berichten , ganz sicher .

MfG Mücke
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haschee
Beitrag 12.09.2021, 06:54
Beitrag #31


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Seltsame Diskussion. thread.gif

Nehmen wir mal an wir hätten einen sehr kleinen Wagen mit 800 kg Anhängelast. (und Klasse BE)

Da hängen wir einen 3,5 Tonnen Anhänger (zul. Gesamtmasse) hin.
Leer 600 kg.

Darf ich den anhängen?
Ja.

Darf ich den auf 3,5 Tonnen vollmachen?
Nein.

Darf ich noch 200 kg draufmachen?
Ja. (evtl. wiegen)



--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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auchdasnoch
Beitrag 13.09.2021, 08:56
Beitrag #32


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Zitat (Hein Mück @ 11.09.2021, 20:53) *
Sein Schwager hat die alte 3 ( Führerschein )
Und wer ist gefahren?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.09.2021, 21:57
Beitrag #33





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Offenbar der Schwager:
Zitat (Hein Mück @ 11.09.2021, 20:53) *
Was blüht dem Schwager jetzt ?
....
Was erwartet den Schwager ?

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auchdasnoch
Beitrag 14.09.2021, 07:37
Beitrag #34


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Da wäre ich mir, aufgrund des gesamten Diskussionsverlaufs, eben nicht so sicher. Daher lasse ich meine Frage mal so im Raum stehen.
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Hein Mück
Beitrag 15.09.2021, 11:01
Beitrag #35


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Moin Moin

Ich wollte mich nochmal melden woran es gelegen hat , das die beiden angehalten wurden .



Die Beleuchtung des Anhängers ging nicht ( Stecker war nicht eingesteckt ) , darauf hin haben sie die beiden nahe einer Zufahrt eines Wertstoffhofes rausgeholt .
Ich bin nun davon ausgegangen ( so wie meine Frau es mir schilderte : Anhänger , Wertstoffhof( der über eine Waage verfügt ) , Ladung bestimmt zu viel / Anhänger zu schwer , ) , das der Fahrer den Anhänger nicht ziehen konnte ( darum ging es letztlich nicht ) . Das war von mir eine falsche Einschätzung ( danke Georg/ Hoheneicherstation für die Nachhilfe ) . Daran hatte es auch gar nicht gelegen .
Ich bin letztlich davon ausgegangen , das sie die beiden aufgrund meines Irrtums angehalten hatten .

Der Stecker war schnell eingesteckt , beim Blick in den Transporter hatten die Beamten dann aber ein anderes Vorstellungsbild von Ladungssicherung . Da musste nachgebessert werden .
Der Große räumte zwar ein das es aussah wie Räubermannshausen , er selber es aber nicht als solche Gefahr sah ( Gartenschläuche , Grabenstampfer , KG Material , Schubkarre ) .

MfG Mücke
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Spidersangel
Beitrag 15.09.2021, 13:22
Beitrag #36


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Er selber wird auch keine ausreichende Kenntnis davon haben, was eine Schubkarre bei Tempo 80-100 am Stauende anrichtet (im Flugmodus) nachdem sie sich in Bewegung gesetzt hat. Von dem Grabenstampfer ganz zu schweigen.
Zuzüglich dem restlichen Material, welches da wohl noch drunter und drüber gelegen hat (Räubermannshausen-auch Schlachtfeld genannt))
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.09.2021, 16:32
Beitrag #37


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Die Ladungssicherung MUSS nicht so ausgelegt sein, dass sie einen Zusammenstoß oder Überschlag aushält.
"Pflicht" ist nur, dass sie eine Vollbremsung übersteht.
Alles Weitere ist "Kür"

Doc wavey.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Hoheneicherstation
Beitrag 15.09.2021, 17:04
Beitrag #38


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Nicht nur eine Vollbremsung, sondern jedes normale Fahrmanöver ...
Kurven fahren, rückwärts bremsen, starke Bodenwellen überfahren - das sind Möglichkeiten im normalen Bereich und die sollen abgesichert werden.

(Wenn mein Hund, mit seinen 30 kg in seiner Box im Kofferraum, bei einem Frontalaufprall mit 100 km/h plötzlich 11 Tonnen wiegt, wie soll das abgesichert werden?)

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.09.2021, 17:20
Beitrag #39





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Ich kann dich beruhigen: Dein Hund wiegt auch bei einem Frontalaufprall nur 30 kg. Woher sollte auch der Massenzuwachs kommen, er wird ja nicht schlagartig dicker. ;-)

Aber auch, wenn ich weiß, was du meinst, sind 30 kg zu 11 t etwas viel. Das entspräche bei 100 km/h einem Bremsweg von 10 cm.
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ulm
Beitrag 15.09.2021, 17:28
Beitrag #40


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@Hoheneicherstation hat ja eine Vorliebe für Großfahrzeuge.
Vielleicht fährt er privat einen gebrauchten Leopard 2? think.gif Da kommt der Bremsweg fast hin... wavey.gif laugh2.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 15.09.2021, 17:48
Beitrag #41


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Ich meine schon einen Frontalaufprall auf ein festes Hindernis, und eine daraus resultierende Verzögerung.
(Hauswand, Brückenpfeiler, Heck eines stehenden LKW am Stauende usw.)

Allerdings ist es fraglich ob der Fahrer einen solchen Aufprall überlebt. Wenn doch, sind 11 Tonnen im Kreuz dann das letzte ...

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haschee
Beitrag 15.09.2021, 17:59
Beitrag #42


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Verlieren wäre aber auch doof.

Zumindest nen Netz wäre schön. Ich fahre nicht ohne.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.09.2021, 18:00
Beitrag #43





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Zitat (Hoheneicherstation @ 15.09.2021, 18:48) *
Ich meine schon einen Frontalaufprall auf ein festes Hindernis, und eine daraus resutierende Verzögerung.

Schon klar, aber die Verformung der Knautschzone wäre dann doch nicht 10 cm, sondern eher 1 m bis 1,50 m. Das Verhältnis 30 kg zu 11 t ist einfach um den Faktor 10 zu groß. Realistisch wäre ca. die 30-fache Erdbeschleunigung, in deinem Beispiel wäre es die 367-fache Erdbeschleunigung.
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Hoheneicherstation
Beitrag 15.09.2021, 18:05
Beitrag #44


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Stimmt auch. Aber es sind Kräfte, die sich nicht so ohne weiteres bändigen lassen
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Kühltaxi
Beitrag 11.10.2021, 16:31
Beitrag #45


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Zitat (Georg_g @ 11.09.2021, 22:02) *
Zitat (Hoheneicherstation @ 11.09.2021, 21:58) *
Ist da eine Bildungslücke ?

Mörsie oder Mercie kommt in dem Song aber gar nicht vor, sondern nur die amerikanische Aussprache von Mercedes-Benz.

Dann habe ich ein anderes Lied für dich wo es definitiv vorkommt. rolleyes.gif

Zum eigentlichen Thema, die "Mörsie"-Busse, also i. d. R. Sprinter oder Vito, haben meistens nur 2 t gebremste Anhängelast. Geht natürlich auch mehr, aber dann meistens nur mit Sondergutachten weil Daimler sehr "geizig" ist bei der Freigabe von höheren Anhängelasten die Auto wie AHK eigentlich locker wegstecken.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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hk_do
Beitrag 12.10.2021, 21:32
Beitrag #46


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Bei den Anhängelasten der Vitos und Sprinter ist es aber auch wirklich seltsam, ich hatte mit solchen Fahrzeugen in letzter Zeit öfter zu tun:

Da war ein 5,5t-Sprinter mit 140 kW und LKW-Zulassung, O.1: 2.000
ein 3,5t Sprinter mit 120 kW und PKW-Basis, O.1: 3.500
Vito-Tourer, 3,1t mit 120 kW als PKW vom Band gefallen, O.1: 2.500
Vito als LKW, 3,2t mit 120 kW, O.1 ebenfalls 2.500
Vito-Tourer 3,2t mit 140 kW, als PKW gebaut, O.1: 2.000

Irgendwie kann ich da keinerlei System hinter erkennen blink.gif
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ulm
Beitrag 12.10.2021, 21:40
Beitrag #47


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...und die Hinterachsübersetzungen?
Verstärkte Federn?
Verschiedene Bremsanlagen? think.gif
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