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> "Radverkehrsführung" um Pseudo-Kreisverkehr, Indirektes Linksabbiegen oder Rotlichtverstoß?
WurstCase
Beitrag 10.09.2021, 13:34
Beitrag #1


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An einer kreisförmigen Verkehrsführung, die wohl nur einem schnapsseeligen Abend zu verdanken sein kann, findet man sich als Radfahrer an folgender Stelle wieder, wenn man sie von der Herforder Str. kommend überqueren und anschließend auch auf der Herforder Str. weiter stadteinwärts fahren will: Maps-Link Man überquert die Einmündung Herbert-Hinnendahl-Str. und findet sich dann vor der Furtmarkierung über die Feilenstr. wieder. Dem Radstreifen weiter in die Feilenstr. zu folgen ist unproblematisch. Will man jedoch weiter in die Herforder Str., muss man die Feilenstr. hier überqueren, nur steht man dann an dieser Stelle vor der roten Fußgänger- und Radverkehrsampel und somit ggf. nachfolgenden Radlern im Weg. In der Praxis kann man am besten kurz rechts auf den Gehweg ausweichen und dort auf Grün warten. Aber: Könnte es hier auch zulässig sein etwa gem. § 9 Abs. 2 StVO indirekt links abzubiegen? Wenn man an dieser Stelle ankommt, steht man ja bereits innerhalb des eigentlichen Schutzbereiches der Ampel, in etwa so, wie beim Überqueren einer Kreuzung zunächst geradeaus und anschließendem Überqueren der Fahrbahn nach links. Führe man geradeaus in die Feilenstr. weiter, beträfe einen dieses Lichtzeichen unzweifelhaft gar nicht. Kann es nun immer noch ein Rotlichtverstoß sein, wenn statt geradeaus der Weg über die Furt gewählt wird? Spätestens auf der folgenden Mittelinsel wäre dann allerdings wohl wieder die nächste Ampel für die andere Richtungsfahrbahn zu beachten, aber immerhin stünde man nicht so lange im Weg der Geradeausfahrer.
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rapit
Beitrag 10.09.2021, 13:41
Beitrag #2


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Wenn ich das richtig sehe, steht man hier als "Linksabbieger" (wenn man also dem Kreisel folgt), mit einem Wohnwagen den Nachfolgenden auch im Weg, oder?

Ich sehe das Problem nicht, sowas kann vorkommen. think.gif


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WurstCase
Beitrag 10.09.2021, 14:02
Beitrag #3


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Auf der linken Spur, ja. Aber da ist ja immerhin noch die rechte (auf die man zugegebenermaßen rechtzeitig wechseln muss).
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rapit
Beitrag 10.09.2021, 14:31
Beitrag #4


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Und neben deinem nichtbenutzungspflichtigen Radweg ist ja auch noch die Fahrbahn, ich verstehe dein Problem immer noch nicht?


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WurstCase
Beitrag 11.09.2021, 14:13
Beitrag #5


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Im Wesentlichen beschäftigt mich hierbei die Frage, ob man, wenn man auf diesem Radsteifen an besagter Stelle ankommt, weiter (mindestens bis zur Insel zwischen Richtungsfahrbahnen) fahren darf oder ob das dann ein Rotlichtverstoß wäre. Dies wie gesagt aus der Überlegung heraus, dass man sich ja bereits innerhalb des Schutzbereiches der entsprechenden Ampel befindet, wenn man dort ankommt und auch legal dorthin gelangt ist (meine Tendenz daher zu "kein Rotlichtverstoß", aber Gegenmeinungen inkl. Argumenten werden wie immer begrüßt). Ist eben eine dieser theoretischen Haarspaltereien, die hier zuweilen ja ganz gerne verfolgt werden wink.gif

Daneben sind natürlich auch Bewertungen und Diskussion dieser Radverkehrsführung willkommen. Wenn sich Fragen wie die obige überhaupt ergeben, unterstelle ich natürlich schon mal, dass sie jedenfalls nicht optimal ist.
Klar, dass solche Fäden nicht für jeden interessant sind, aber es gibt ja keine Beteiligungs- oder Lesepflicht smile.gif
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rapit
Beitrag 13.09.2021, 08:22
Beitrag #6


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Das wäre ein Rotlichtverstoß.

Du könntest höchstens vorher die Fahrbahn benutzen und von dort, von der linken Seite ordentlich eingeordnet, nach links auf die Insel abbiegen.


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WurstCase
Beitrag 15.09.2021, 20:44
Beitrag #7


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Zitat (rapit @ 13.09.2021, 09:22) *
Das wäre ein Rotlichtverstoß.

Hmm, ja, vermute, sobald der rote Streifen der Furt folgend verlassen würde. Fußgänger hingegen würden schon beim Betreten des Radstreifens einen Rotlichtverstoß begehen. Also dort Absteigen = Rotlichtverstoß? laugh2.gif
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