"Radverkehrsführung" um Pseudo-Kreisverkehr, Indirektes Linksabbiegen oder Rotlichtverstoß? |
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"Radverkehrsführung" um Pseudo-Kreisverkehr, Indirektes Linksabbiegen oder Rotlichtverstoß? |
10.09.2021, 13:34
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#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 449 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 |
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10.09.2021, 13:41
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Wenn ich das richtig sehe, steht man hier als "Linksabbieger" (wenn man also dem Kreisel folgt), mit einem Wohnwagen den Nachfolgenden auch im Weg, oder?
Ich sehe das Problem nicht, sowas kann vorkommen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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10.09.2021, 14:02
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 449 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 |
Auf der linken Spur, ja. Aber da ist ja immerhin noch die rechte (auf die man zugegebenermaßen rechtzeitig wechseln muss).
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10.09.2021, 14:31
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Und neben deinem nichtbenutzungspflichtigen Radweg ist ja auch noch die Fahrbahn, ich verstehe dein Problem immer noch nicht?
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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11.09.2021, 14:13
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 449 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 |
Im Wesentlichen beschäftigt mich hierbei die Frage, ob man, wenn man auf diesem Radsteifen an besagter Stelle ankommt, weiter (mindestens bis zur Insel zwischen Richtungsfahrbahnen) fahren darf oder ob das dann ein Rotlichtverstoß wäre. Dies wie gesagt aus der Überlegung heraus, dass man sich ja bereits innerhalb des Schutzbereiches der entsprechenden Ampel befindet, wenn man dort ankommt und auch legal dorthin gelangt ist (meine Tendenz daher zu "kein Rotlichtverstoß", aber Gegenmeinungen inkl. Argumenten werden wie immer begrüßt). Ist eben eine dieser theoretischen Haarspaltereien, die hier zuweilen ja ganz gerne verfolgt werden
Daneben sind natürlich auch Bewertungen und Diskussion dieser Radverkehrsführung willkommen. Wenn sich Fragen wie die obige überhaupt ergeben, unterstelle ich natürlich schon mal, dass sie jedenfalls nicht optimal ist. Klar, dass solche Fäden nicht für jeden interessant sind, aber es gibt ja keine Beteiligungs- oder Lesepflicht |
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13.09.2021, 08:22
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Das wäre ein Rotlichtverstoß.
Du könntest höchstens vorher die Fahrbahn benutzen und von dort, von der linken Seite ordentlich eingeordnet, nach links auf die Insel abbiegen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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15.09.2021, 20:44
Beitrag
#7
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