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> Unfall, Erst geeinigt dann doch Schadensersatz
wizzla
Beitrag 09.09.2021, 07:11
Beitrag #1


Neuling
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Guten morgen.
Ich hatte vorige Woche am Donnerstag einen kleinen Unfall (meine Schuld) wir hatten uns mündlich darauf geeinigt dass nichts an dem Fahrzeug des Unfallgegner ist, heute wiederum traf ich diese Person wiederum wieder und meinte zu mir dass er doch einen Schaden davon getragen hat. Muss ich rein rechtlich darauf eingehen oder hat er nun Pech? Vielen Dank im vorraus für die Antworten.
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auchdasnoch
Beitrag 09.09.2021, 07:48
Beitrag #2


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Wenn Dein Unfallgegner einen Schaden erlitten hat, dann hat er selbstverständlich auch Anspruch auf Schadenersatz. Er muss aber ggf. nachweisen, dass er diesen Schaden durch diesen Unfall erlitten hat. Du musst aber nicht darauf eingehen. Die Regulierung des Schadens kann auch durch die Haftpflichtversicherung erfolgen. Zur Rettung des Schadenfreiheitsrabattes, kannst Du den Schaden zurückkaufen.
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janr
Beitrag 09.09.2021, 09:33
Beitrag #3


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Es gibt so einige Schäden die augenscheinlich vor Ort (am Unfallort) als lächerlich erscheinen, aber bei genauerer Betrachtung doch recht teuer werden.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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GrünWeißNRW
Beitrag 14.02.2022, 23:16
Beitrag #4


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auchdasnoch hat es ja schon umfassend beantwortet.

Ich kann nur immer dafür plädieren, jeden Unfall durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Scheint vor Ort vielleicht übertrieben, aber macht Sinn, wenn es hinterher zum "nachkobern" kommt.

"Als ich noch Unfälle aufgenommen habe" police.gif hat sich der ein oder andere Bürger sogar entschuldigt, uns angerufen zu haben. Hab jedem erklärt, dass genau DAS Teil meiner Aufgaben ist. Außerdem ist die Sache dann für alle safe und ich mache es ja nicht unbezahlt smile.gif

PS: Natürlich habe auch ich mal gedacht, dass wir das so regeln können whistling.gif und am Ende war nur Theater... wallbash.gif
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Explosiv
Beitrag 15.02.2022, 07:49
Beitrag #5


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Jedesmal Polizei rufen bei Unfall ohne Personenschaden geht nicht überall. In manchen Gegenden kommen die dafür nicht.
Was man immer machen sollte, sind Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugen. Vor allem die Berührungsstellen. Das grenzt Begehrlichkeiten etwas ein. Davor gefeit ist man nie.
Und da die Polizei keine Unfallsachverständigen ersetzt, kann selbst nach Aufnahme durch selbige der Schaden hinterher deutlich höher sein als von den Polizisten geschätzt.

Meiner Schwester wurde mal nach unverschuldetem Unfall nach der Aufnahme durch die Polizei gesagt, sie könne jetzt mit dem Fahrzeug heimfahren. Dabei war die Radaufhängung vorne links zusammengeschoben und das Rad zeigte in eine völlig andere Richtung als das andere Vorderrad. Der Unfall war mit einem Schwerverletzten, wurde also schon ordentlich aufgenommen. Das Auto meiner Schwester war Totalschaden.


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Der_Veranstalter
Beitrag 15.02.2022, 09:40
Beitrag #6


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Zitat (janr @ 09.09.2021, 09:33) *
Es gibt so einige Schäden die augenscheinlich vor Ort (am Unfallort) als lächerlich erscheinen, aber bei genauerer Betrachtung doch recht teuer werden.


Das kann ich nur unterstreichen mit meinem Unfall:

Fahrzeug stand, Einkaufwagen rollte gegen die linke Seite.
Schadenshöhe inkl. Gutachter und Anwalt 6500 Euro
Gleich vor Ort (20.05 Uhr, Ende November, ganz schlechtes Licht) habe sogar ich als Geschädigter nur zwei kleine Kratzer gesehen. Die zwei Dellen, die der Einkaufswagen mit seinen beiden Griffhörnern geschlagen hat, habe ich erst daheim in der Garage gemerkt.



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durban
Beitrag 15.02.2022, 09:50
Beitrag #7


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Zitat (auchdasnoch @ 09.09.2021, 08:48) *
Wenn Dein Unfallgegner einen Schaden erlitten hat, dann hat er selbstverständlich auch Anspruch auf Schadenersatz.


...es sei denn, er hat auf die Ansprüche verzichet... das wird man aber von hier aus nicht beurteilen können. whistling.gif


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jor
Beitrag 15.02.2022, 10:25
Beitrag #8


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Zitat (wizzla @ 09.09.2021, 07:11) *
wir hatten uns mündlich darauf geeinigt dass nichts an dem Fahrzeug des Unfallgegner ist,


Damit ist die Sache eigentlich erledigt, weil ihr eine gültige Übereinkunft getroffen habt.

Problem ist nur die Beweisbarkeit der getroffenen Veteinbarung.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.02.2022, 11:14
Beitrag #9


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Zitat (GrünWeißNRW @ 14.02.2022, 23:16) *
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Unser verlorener Sohn ist wieder da! yahoo.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 15.02.2022, 13:00
Beitrag #10


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Zitat (wizzla @ 09.09.2021, 07:11) *
wir hatten uns mündlich darauf geeinigt dass nichts an dem Fahrzeug des Unfallgegner ist


Zitat (jor @ 15.02.2022, 10:25) *
Damit ist die Sache eigentlich erledigt, weil ihr eine gültige Übereinkunft getroffen habt.


Quark. Im Effekt des Unfallgeschehens ist jede Einlassung des Geschädigten, dass schon nichts sei und alles gut wäre, absolut für die Katz.



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Kai R.
Beitrag 15.02.2022, 15:07
Beitrag #11


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Zitat (GrünWeißNRW @ 14.02.2022, 23:16) *
Ich kann nur immer dafür plädieren, jeden Unfall durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Scheint vor Ort vielleicht übertrieben, aber macht Sinn, wenn es hinterher zum "nachkobern" kommt.

als ob die Polizei für das Durchsetzen zivilrechtlicher Ansprüche in irgend einer Weise hilfreich wäre. Alles, was die cop.gif tut, ist den Unfallverlauf zu dokumentieren, soweit er eben ersichtlich ist. Das kann man aber in eindeutigen Situationen auch komplett selbst tun, z.B. über das Formular Unfallbericht, mit ein paar Fotos. Unterschrift beider Parteien drunter, fertig aus. Ich würde die cop.gif rufen, wenn Verletzungen bestehen oder wenn Unfallspuren zu dokumentieren sind. Oder wenn es mit dem Unfallgegner kompletten Dissens gibt, über den Hergang und die Schuldfrage.

Bei klarem Verlauf habe ich bereits sechs Unfälle komplett ohne Polizei zur allgemeinen Zufriedenheit abgewickelt.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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nachteule
Beitrag 16.02.2022, 00:23
Beitrag #12


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Hallo, Explosiv,

Zitat (Explosiv @ 15.02.2022, 07:49) *
Was man immer machen sollte, sind Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugen. Vor allem die Berührungsstellen.

stimmt, und nach Möglichkeit sollte man immer mindestens einen europäischen Unfallbericht (mehrsprachig) dabei haben und diesen dann vor Ort, bzw. an der nächsten geeigneten Stelle ausfüllen.

Hallo, Kai R.,

Zitat (Kai R. @ 15.02.2022, 15:07) *
als ob die Polizei für das Durchsetzen zivilrechtlicher Ansprüche in irgend einer Weise hilfreich wäre.
......
Bei klarem Verlauf habe ich bereits sechs Unfälle komplett ohne Polizei zur allgemeinen Zufriedenheit abgewickelt.

unbestritten: Bei Bagatellunfällen und vernünftigen und ehrlichen Unfallgegnern klappt es in den meisten Fällen auch ohne Polizei.

Das Problem daran ist, dass man es den Menschen nicht ansieht, ob sie im Nachhinein nicht doch Ärger machen, sei es, weil sie das Vertrauen des anderen ausnutzen, sei es, weil sie sich durch Dritte aufstacheln lassen, nachträglich die Schuld doch nicht anzuerkennen.

Deshalb: Wenn sich alle Beteiligten einig sind, keine Polizei zu rufen, ist es okay, aber genauso ist es in Ordnung, die Polizei zu rufen, wenn auch nur einer auf eine polizeiliche Unfallaufnahme besteht.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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