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> Wohnwagen abstellen
Gast_Flapsy_*
Beitrag 21.09.2004, 20:46
Beitrag #1





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Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Mich würde einmal interessieren, ob ich auf einem privaten Stellplatz einen Wohnwagen abstellen darf, auch wenn ich meine Nachbarn dadurch behindere? Es handelt sich um mehrere, nebeneinanderliegende, private Stellplätze.

Wir wollen einen Stellplatz mieten, aber auf dem Nachbarsplatz steht ein Wohnwagen. Dieser ist so breit, daß wir die Beifahrertür beim besten Willen nicht mehr als einen kleinen Spalt öffnen können. Ist das rechtens? Ich bin der Meinung, wenn der Nebenmann nicht mals Platz hat seine Tür zu öffnen, muß der Wagen wo anders geparkt werden. Sehe ich das falsch?

LG Anja
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.09.2004, 20:59
Beitrag #2





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Zitat (Flapsy @ 21.09.2004, 21:46)
Ich bin der Meinung, wenn der Nebenmann nicht mals Platz hat seine Tür zu öffnen, muß der Wagen wo anders geparkt werden. Sehe ich das falsch?

Sehe ich auch so, aber mal warten, was die Spezialisten sagen wink.gif
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Matte
Beitrag 21.09.2004, 21:18
Beitrag #3


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Da der Parkplatz privat ist (abgeschlossenes Gelände?), kann hier eine Regelung nur über den Vermieter erfolgen.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.09.2004, 21:21
Beitrag #4





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Zitat (Matte @ 21.09.2004, 22:18)
Da der Parkplatz privat ist (abgeschlossenes Gelände?), kann hier eine Regelung nur über den Vermieter erfolgen.

Stimmt, das privat hatte ich überlesen..... sad.gif
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RA XDiver
Beitrag 21.09.2004, 21:58
Beitrag #5


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Zitat
Es handelt sich um mehrere, nebeneinanderliegende, private Stellplätze.


Da liegt der Hase im Pfeffer.

M.E. kann der Eigentümer oder Mieter dieser Stellfläche hinstellen, was er gerne möchte, solange es sich innerhalb der Markierungen bewegt. Dass Deine Beifahrertür nicht mehr voll auf geht ist vielleicht ärgerlich. Das dürfte aber unerheblich sein. Schließlich kann man den Beifahrer auch vorher aussteigen lassen.

Interessant wird die Sache, wenn sowohl rechts als auch links von Dir Fahrzeuge dieser Breite stehen (NAchbar rechts sein Wohnmobil, der links seinen T34 laugh2.gif ).

Ist die Nutzbarkeit dadurch vollends aufgehoben, liessen sich sicher Maßnahmen ergreifen. Aber so....


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Gnuserup
Beitrag 21.09.2004, 22:09
Beitrag #6


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Da wäre mal zu klären, ob die anzumietenden Stellflächen irgendwelche Markierungen aufweisen. Sollte dem so sein, und der künftige Nachbar nutzt einfach die gesamte für ihn verfügbare Fläche aus, hättest Du wohl Pech. Da würde ich ggf. auf den Stellplatz verzichten und lieber einen anderen nehmen (sofern mehrere verfügbar sind). Steht sein Fahrzeug aber drüber (und ragt somit in Deine Fläche hinein), sollte man den Vermieter vor dem Anmieten auf die Situation ansprechen (hat ja auch nix mit Böswilligkeit zu tun). Vielleicht kriegste den Stellplatz ja billiger tongue.gif
Ginge denn eventuell einfach anders herum zu parken (nicht auf dem Dach laugh.gif - sondern so, daß die Beifahrertür vom Wohnwagen blockiert wäre ) oder ist da z.B. eine Wand und eh alles verdammt eng ?

Was steht denn im Mietvertrag über die Nutzung (Fahrzeugarten) ?

Mein Stellplatz hat z.B. in dem Sinne keine "Umrandungsmarkierung", sondern es sind durch Steine "Fahrspuren" auf einer Grünfläche markiert. Wenn man die benutzt (selbst mit Toleranz), hat jeder noch genügend Platz. Allerdings gilt auch bei mir - nur mit normal breiten Fahrzeugen.
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