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Gast_Flapsy_* |
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#1
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vielleicht kann mir ja jemand helfen. Mich würde einmal interessieren, ob ich auf einem privaten Stellplatz einen Wohnwagen abstellen darf, auch wenn ich meine Nachbarn dadurch behindere? Es handelt sich um mehrere, nebeneinanderliegende, private Stellplätze. Wir wollen einen Stellplatz mieten, aber auf dem Nachbarsplatz steht ein Wohnwagen. Dieser ist so breit, daß wir die Beifahrertür beim besten Willen nicht mehr als einen kleinen Spalt öffnen können. Ist das rechtens? Ich bin der Meinung, wenn der Nebenmann nicht mals Platz hat seine Tür zu öffnen, muß der Wagen wo anders geparkt werden. Sehe ich das falsch? LG Anja |
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Gast_Uwe K._* |
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#2
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Zitat (Flapsy @ 21.09.2004, 21:46) Ich bin der Meinung, wenn der Nebenmann nicht mals Platz hat seine Tür zu öffnen, muß der Wagen wo anders geparkt werden. Sehe ich das falsch? Sehe ich auch so, aber mal warten, was die Spezialisten sagen ![]() |
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Beitrag
#3
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Da der Parkplatz privat ist (abgeschlossenes Gelände?), kann hier eine Regelung nur über den Vermieter erfolgen.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Uwe K._* |
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Beitrag
#4
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Zitat (Matte @ 21.09.2004, 22:18) Da der Parkplatz privat ist (abgeschlossenes Gelände?), kann hier eine Regelung nur über den Vermieter erfolgen. Stimmt, das privat hatte ich überlesen..... ![]() |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Es handelt sich um mehrere, nebeneinanderliegende, private Stellplätze. Da liegt der Hase im Pfeffer. M.E. kann der Eigentümer oder Mieter dieser Stellfläche hinstellen, was er gerne möchte, solange es sich innerhalb der Markierungen bewegt. Dass Deine Beifahrertür nicht mehr voll auf geht ist vielleicht ärgerlich. Das dürfte aber unerheblich sein. Schließlich kann man den Beifahrer auch vorher aussteigen lassen. Interessant wird die Sache, wenn sowohl rechts als auch links von Dir Fahrzeuge dieser Breite stehen (NAchbar rechts sein Wohnmobil, der links seinen T34 ![]() Ist die Nutzbarkeit dadurch vollends aufgehoben, liessen sich sicher Maßnahmen ergreifen. Aber so.... -------------------- |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 304 Beigetreten: 25.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2488 ![]() |
Da wäre mal zu klären, ob die anzumietenden Stellflächen irgendwelche Markierungen aufweisen. Sollte dem so sein, und der künftige Nachbar nutzt einfach die gesamte für ihn verfügbare Fläche aus, hättest Du wohl Pech. Da würde ich ggf. auf den Stellplatz verzichten und lieber einen anderen nehmen (sofern mehrere verfügbar sind). Steht sein Fahrzeug aber drüber (und ragt somit in Deine Fläche hinein), sollte man den Vermieter vor dem Anmieten auf die Situation ansprechen (hat ja auch nix mit Böswilligkeit zu tun). Vielleicht kriegste den Stellplatz ja billiger
![]() Ginge denn eventuell einfach anders herum zu parken (nicht auf dem Dach ![]() Was steht denn im Mietvertrag über die Nutzung (Fahrzeugarten) ? Mein Stellplatz hat z.B. in dem Sinne keine "Umrandungsmarkierung", sondern es sind durch Steine "Fahrspuren" auf einer Grünfläche markiert. Wenn man die benutzt (selbst mit Toleranz), hat jeder noch genügend Platz. Allerdings gilt auch bei mir - nur mit normal breiten Fahrzeugen. |
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