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> Verwirrende Aussage meines Fahrlehrers . Wer kennt, Wieviele Personen dürfen in einem PKW mi
Gast_Layan86_*
Beitrag 11.11.2003, 21:18
Beitrag #1





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[FONT=Arial] huh.gif Hallo,
bin etwas verwirrt über eine Aussage meines Fahrlehrers :
Er sagt, in einem PKW dürfen auch mehr als 5 Personen befördert werden,
nur das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden ????
Hab meine Eltern gefragt und die sagen : Max. 5 Personen in einem PKW !!
Bin mal auf die Seite -Strassenverkehrsordnung- gegangen und hab da nix entsprechendes gefunden.

Kann mir jemand die richtige Antwort geben und evtl. eine Seit im Net wo man das nachlesen kann ??

danke biggrin.gif
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Chris
Beitrag 11.11.2003, 21:33
Beitrag #2


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Die Antwort darauf ist jein!

Das Verkehrsrecht verbietet dir nicht, mehr als 5 Personen mitzunehmen so lange die vorhandenen Rückhalteeinrichtungen benutz werden. Weiterhin darfst du als Fahrer nicht durch die zusätzlichen Mitfahrer behindert werden.

Allerdings wird deine Versicherung im Schadensfall dann sehr genau nachschauen und dich vermutlich in Regress nehmen.


--------------------
Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Gast_Layana86_*
Beitrag 11.11.2003, 21:47
Beitrag #3





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Zitat (Chris @ 11.11.2003, 21:33)
Die Antwort darauf ist jein!

Das Verkehrsrecht verbietet dir nicht, mehr als 5 Personen mitzunehmen so lange die vorhandenen Rückhalteeinrichtungen benutz werden. Weiterhin darfst du als Fahrer nicht durch die zusätzlichen Mitfahrer behindert werden.

Allerdings wird deine Versicherung im Schadensfall dann sehr genau nachschauen und dich vermutlich in Regress nehmen.

Mhhh, er sprach sogar davon das man jemanden auf den Schoß nehmen darf.
Dann allerdings dürfe man sich nicht anschnallen !!!
Ich bin total verwirrt ! Was ist denn nun richtig ?
Kennst du eine Seite woich das genau nachlesen kann ?


Danke biggrin.gif
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Chris
Beitrag 11.11.2003, 21:56
Beitrag #4


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Zitat
Kennst du eine Seite woich das genau nachlesen kann ?



Direkt nich. Die von mir beschriebene Regelung ergibt sich aus dem Nichtvorhandensein von entsprechenden Vorschriften bzw. aus der Anwendung von allgemeingültigen Vorschriften.

Da wäre z.B. der § 23 StVO

Zitat
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1)


D.h. der Fahrer darf durch die "Ladung" nicht behindert werden.

Es gibt aber im gesamten Verkehrsrecht keine Paragraphen, der eine Höchstpersonenzahl festlegt; nur das zulässige Gesamtgewicht ist festgelegt.

Desweiteren schreibt der § 21a vor
Zitat
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.


Bei 5 zugelassenen Personen sind 5 Gurte vorgeschrieben, also müssen die auch verwendet werden.

Zitat
Mhhh, er sprach sogar davon das man jemanden auf den Schoß nehmen darf.
Dann allerdings dürfe man sich nicht anschnallen !!!


Natürlich darfst du jemanden auf den Schoß nehmen, wenn der Fahrer dadurch nicht behindert wird. Die untere Person muss sich dann aber anschnallen.


--------------------
Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Gast_Layana86_*
Beitrag 11.11.2003, 22:01
Beitrag #5





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Zitat (Chris @ 11.11.2003, 21:56)
Zitat
Kennst du eine Seite woich das genau nachlesen kann ?



Direkt nich. Die von mir beschriebene Regelung ergibt sich aus dem Nichtvorhandensein von entsprechenden Vorschriften bzw. aus der Anwendung von allgemeingültigen Vorschriften.

Da wäre z.B. der § 23 StVO

Zitat
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und [b]Besetzung[/b} vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1)


D.h. der Fahrer darf durch die "Ladung" nicht behindert werden.

Es gibt aber im gesamten Verkehrsrecht keine Paragraphen, der eine Höchstpersonenzahl festlegt; nur das zulässige Gesamtgewicht ist festgelegt.

Desweiteren schreibt der § 21a vor
Zitat
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.


Bei 5 zugelassenen Personen sind 5 Gurte vorgeschrieben, also müssen die auch verwendet werden.

Zitat
Mhhh, er sprach sogar davon das man jemanden auf den Schoß nehmen darf.
Dann allerdings dürfe man sich nicht anschnallen !!!


Natürlich darfst du jemanden auf den Schoß nehmen, wenn der Fahrer dadurch nicht behindert wird. Die untere Person muss sich dann aber anschnallen.

Danke, solche Aussagen ( vom Fahrlehrer und den Eltern) können aber auch ganz schön verwirren !
Frag am besten mal nen Polizisten - hihi - der muß es ja schließlich auch wissen.
Sicher ist sicher .
Danke nochmal
Layana
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Hans Wurst
Beitrag 11.11.2003, 22:09
Beitrag #6


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Nene, wir wissen mehr als ein "gewöhnlicher Polizist"
Das ist hier ein Expertenforum! :)

Im Ernst: meist kennen die Polizisten die Gesetze auch nicht in und auswendig.
Insbesondere ein überwiegend in der Verwaltung tätiger Beamter dürfte in Spezialfällen überfordert sein.

Zitat
Frag am besten mal nen Polizisten


Du fragst hier übrigens auch Polizisten.
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Andreas
Beitrag 12.11.2003, 07:53
Beitrag #7


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Diese Frage hatten wir schon öfters, z. B. hier


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