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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15904 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Geräusche und irgendwas spürbar im Fahrbetrieb war da ja jetzt noch nicht mal, absolutes Frühstadium anscheinend.
Wenn man sein Fahrzeug pflegt und regelmäßig wartet, dann ist auch eine HU ohne Mängel kein Problem. Aber bei älteren Autos eben meistens nicht auf Anhieb. Man weiß ja wenn man nicht selbst Prüfer ist auch garnicht wegen was man alles durchfallen könnte, selbst nach zig HUs die ich in meinem Leben bisher habe machen lassen nicht, ist immer mal wieder was neues ein erheblicher Mangel was man noch garnicht kannte. ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 01.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
2018 gab es eine Novellierung des HU-Mangelbaums, in Form der HU-Richtlinie. Dieser Mangelbaum wird regelmäßig durch einen Arbeitskreis (AKE) überprüft. Das hat zur Folge, dass die Mängel sich ca. 2-3 mal im Jahr verändern. Das ist für alle Prüforganisationen gleich (Stichwort: einheitlicher Mangelbaum).
-------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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Beitrag
#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7722 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wobei der Mangelbau nicht festlegt, was ein Mangel ist und was nicht.
Der dient eigentlich nur zur Einstufung und (statistischen) Erfassung der Mängel und stellt einheitliche Formulierungen bereit. Also quasi so wie der Tatbestandskatalog bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier wie dort wird das aber wohl bisweilen anders gehandhabt im Sinne von "steht (nicht) drin, also schreibe ich es (nicht) auf" ![]() |
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Beitrag
#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 01.10.2012 Mitglieds-Nr.: 65755 ![]() |
Hallo,
wo ich eigentlich kein H- Kennzeichen sehe, sind z. B. ehemalige Feuerwehrfahrzeuge, die zum Womo (oder noch schlimmer zum "Löschfahrzeug (fahrbahre Bierbude)) umgebaut wurden. Sie entsprechen ja nicht mehr dem ehemaligen Aussehen und benötigen ja auch eine andere Schlüsselnummer. Da müssten die 30 Jahre ja auch erst nch der Umschlüsselung beginnen. Heinrich |
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Beitrag
#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3110 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Das mag zwar Deine Vorstellung sein, entspricht aber nicht der Gesetzes- bzw. Vorschriftenlage.
Es gilt (beispielsweise hier zu finden): Zitat Grundsätzlich dürfen nur Umbauten vorgenommen werden, die auch in den ersten zehn Jahren ab der Erstzulassung des Klassikers möglich waren. Und die umgebauten oder geänderten Fahrzeuge müssen den aktuellen Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen. Wäre der Umbau zum Womo damals möglich gewesen? Ich gehe da mit ziemlicher Sicherheit von ja aus.Da die umgebauten Fahrzeuge heute wie damals nicht mit echten Einsatzfahrzeugen verwechselt werden sollen, sind bei einem Umbau halt auch Sondersignalanlagen, besondere Beleuchtung (aktiv + passiv) und Aufschriften zu entfernen. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.07.2025, 22:20
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7722 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Zitat Grundsätzlich dürfen nur Umbauten vorgenommen werden, die auch in den ersten zehn Jahren ab der Erstzulassung des Klassikers möglich waren. Und die umgebauten oder geänderten Fahrzeuge müssen den aktuellen Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen. Wäre der Umbau zum Womo damals möglich gewesen? Ich gehe da mit ziemlicher Sicherheit von ja aus.Um zeitgenössisch zu sein reicht es nicht, dass ein Umbau zur fraglichen Zeit technisch möglich gewesen ist. Er muss auch "üblich" gewesen sein. Da Einsatzfahrzeuge üblicherweise 20 bis 30 Jahre lang im Dienst bleiben, ist ein Wohnmobil-Umbau in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung also nicht als üblich zu betrachten und damit ein später durchgeführter Umbau nicht zeitgenössisch in Bezug auf die Erstzulassung. |
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