... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V  < 1 2  
Reply to this topicStart new topic
> Darf die Zulassungsstelle bei Ummeldung ein bestehendes H-Gutachten anzweifeln?
Kühltaxi
Beitrag 31.10.2024, 10:57
Beitrag #51


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15904
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Geräusche und irgendwas spürbar im Fahrbetrieb war da ja jetzt noch nicht mal, absolutes Frühstadium anscheinend.

Zitat (netghost78 @ 26.10.2024, 22:48) *
Wenn man sein Fahrzeug pflegt und regelmäßig wartet, dann ist auch eine HU ohne Mängel kein Problem.

Aber bei älteren Autos eben meistens nicht auf Anhieb. Man weiß ja wenn man nicht selbst Prüfer ist auch garnicht wegen was man alles durchfallen könnte, selbst nach zig HUs die ich in meinem Leben bisher habe machen lassen nicht, ist immer mal wieder was neues ein erheblicher Mangel was man noch garnicht kannte. rolleyes.gif


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
arnolt
Beitrag 27.06.2025, 12:20
Beitrag #52


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 727
Beigetreten: 01.05.2006
Mitglieds-Nr.: 18951



2018 gab es eine Novellierung des HU-Mangelbaums, in Form der HU-Richtlinie. Dieser Mangelbaum wird regelmäßig durch einen Arbeitskreis (AKE) überprüft. Das hat zur Folge, dass die Mängel sich ca. 2-3 mal im Jahr verändern. Das ist für alle Prüforganisationen gleich (Stichwort: einheitlicher Mangelbaum).


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 27.06.2025, 14:00
Beitrag #53


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7722
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Wobei der Mangelbau nicht festlegt, was ein Mangel ist und was nicht.

Der dient eigentlich nur zur Einstufung und (statistischen) Erfassung der Mängel und stellt einheitliche Formulierungen bereit.

Also quasi so wie der Tatbestandskatalog bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.


Hier wie dort wird das aber wohl bisweilen anders gehandhabt im Sinne von "steht (nicht) drin, also schreibe ich es (nicht) auf" crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Papa
Beitrag 06.07.2025, 11:10
Beitrag #54


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 112
Beigetreten: 01.10.2012
Mitglieds-Nr.: 65755



Hallo,
wo ich eigentlich kein H- Kennzeichen sehe, sind z. B. ehemalige Feuerwehrfahrzeuge, die zum Womo (oder noch schlimmer zum "Löschfahrzeug (fahrbahre Bierbude)) umgebaut wurden. Sie entsprechen ja nicht mehr dem ehemaligen Aussehen und benötigen ja auch eine andere Schlüsselnummer. Da müssten die 30 Jahre ja auch erst nch der Umschlüsselung beginnen.

Heinrich
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 06.07.2025, 15:21
Beitrag #55


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3110
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Das mag zwar Deine Vorstellung sein, entspricht aber nicht der Gesetzes- bzw. Vorschriftenlage.
Es gilt (beispielsweise hier zu finden):
Zitat
Grundsätzlich dürfen nur Umbauten vorgenommen werden, die auch in den ersten zehn Jahren ab der Erstzulassung des Klassikers möglich waren. Und die umgebauten oder geänderten Fahrzeuge müssen den aktuellen Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen.
Wäre der Umbau zum Womo damals möglich gewesen? Ich gehe da mit ziemlicher Sicherheit von ja aus.
Da die umgebauten Fahrzeuge heute wie damals nicht mit echten Einsatzfahrzeugen verwechselt werden sollen, sind bei einem Umbau halt auch Sondersignalanlagen, besondere Beleuchtung (aktiv + passiv) und Aufschriften zu entfernen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.07.2025, 22:20
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 06.07.2025, 20:28
Beitrag #56


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7722
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (dopero @ 06.07.2025, 16:21) *
Zitat
Grundsätzlich dürfen nur Umbauten vorgenommen werden, die auch in den ersten zehn Jahren ab der Erstzulassung des Klassikers möglich waren. Und die umgebauten oder geänderten Fahrzeuge müssen den aktuellen Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen.
Wäre der Umbau zum Womo damals möglich gewesen? Ich gehe da mit ziemlicher Sicherheit von ja aus.



Um zeitgenössisch zu sein reicht es nicht, dass ein Umbau zur fraglichen Zeit technisch möglich gewesen ist. Er muss auch "üblich" gewesen sein.

Da Einsatzfahrzeuge üblicherweise 20 bis 30 Jahre lang im Dienst bleiben, ist ein Wohnmobil-Umbau in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung also nicht als üblich zu betrachten und damit ein später durchgeführter Umbau nicht zeitgenössisch in Bezug auf die Erstzulassung.

Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V  < 1 2
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 23:58