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> 2 x geblitzt in einem Jahr, Führerschein weg ?!
Gast_Tomas Schmidt_*
Beitrag 21.09.2004, 09:04
Beitrag #1





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Hallo in die Runde
Ich wurde innerhalb eines Jahres 2 xgeblitzt ( im April und September 04 ).
Beim ersten Mal bin ich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 26 km/h zu schnell gewesen. Im Bescheid stand, dass ich innerhalb von zwei Jahren keine
26 km/h mehr zu schnell fahren darf, ansonsten droht zumíndest 1 Monat Führerscheinentzug. Leider wurde ich jetzt mit ca. 29 km/h in einer 70 km/h Zone geblitzt. Wie sieht`s nun aus mit dem Führerschein, den Punkten und dem Bussgeld. Beim ersten Blitzer im April habe ich meine ersten drei Punkte in Flensburg erhalten. Wann verfallen diese denn ?!
Ich weiss, es sind eine Menge Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Tomas
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Cope
Beitrag 21.09.2004, 09:18
Beitrag #2


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Zitat
dass ich innerhalb von zwei Jahren keine 26 km/h mehr zu schnell fahren darf, ansonsten droht zumíndest 1 Monat Führerscheinentzug


falsch, innerhal eines jahres. es ist auch kein entzug, sondern lediglich ein fahrverbot. hier noch mal nachzulesen.

Zitat
Wie sieht`s nun aus mit dem Führerschein, den Punkten und dem Bussgeld


bitte den bußgeldrechner bemühen.

Zitat
Wann verfallen diese denn ?!
,

durch die neuen punkte verfallen diese erst nach rechtskraft des neuen bgb + 2 jahre.

mfg cope wavey.gif
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Gast_Jean_*
Beitrag 22.09.2004, 15:25
Beitrag #3





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Hallo Thomas!

HABE HEUTE GELESEN, DASS WENN MAN 2X INNERHALB EINES JAHRES GEBLITZT WIRD UND BEIDE MALE ÜBER 25 km/h, DANN GIBT ES AUCH EIN FAHRVERBOT; WEIS ABER NICHT WIE LANGE. DENKE MAL BEI DIR 1 MONAT.

WEGEN DER STAFE GUCK MAL BEI:

www.kfz-auskunft.de/bußgeld/tempolimit.html

innerorts außerorts
21-25 50€/1Pkt 40€/1Pkt
26-30 60€/3Pkt 50€/3Pkt
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RA XDiver
Beitrag 22.09.2004, 15:26
Beitrag #4


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Zitat
WEIS ABER NICHT WIE LANGE. DENKE MAL BEI DIR 1 MONAT


Das ist richtig. § 4 Abs. 2 BKatV.


--------------------
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Enrico
Beitrag 22.09.2004, 20:15
Beitrag #5


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Zitat (Jean @ 22.09.2004, 16:25)
Hallo Thomas!

HABE HEUTE GELESEN, DASS WENN MAN 2X INNERHALB EINES JAHRES GEBLITZT WIRD UND BEIDE MALE ÜBER 25 km/h, DANN GIBT ES AUCH EIN FAHRVERBOT; WEIS ABER NICHT WIE LANGE. DENKE MAL BEI DIR 1 MONAT.

WEGEN DER STAFE GUCK MAL BEI:

www.kfz-auskunft.de/bußgeld/tempolimit.html

              innerorts  außerorts
21-25      50€/1Pkt  40€/1Pkt
26-30      60€/3Pkt  50€/3Pkt

@Jean
warum schreist Du denn so walkman.gif - oder klemmt die Tastatur?

@Thomas
bist Du nun offiziell mit 29km/h [zu schnell?? - also 99km/h] geblitzt worden, oder hast Du da so im Gefühl gehabt?

Den Punkteverfall hat Cope ja schon erklärt. yes.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Gast_Guest_*
Beitrag 25.09.2004, 11:59
Beitrag #6





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deutschland ist schon ein paradies:

ausserorts
20km/h zu schnell --> 30 Euro
21Km/h zu schnell --> 40 Euro + 1 Punkt
31Km/h zu schnell --> 75 Euro + 3 Punkte
41Km/h zu schnell --> 100 Euro + 3 Punkte + 1Monat

im vergleich dazu die Schweiz Autobahn (also die harmloseste Variante)

20km/h zu schnell --> 120 Euro
21Km/h zu schnell --> 175 Euro
31Km/h zu schnell --> richterliche Festsetzung + 1Monate
41Km/h zu schnell --> richterliche Festsetzung + mehrere Monate

innerorts 10-15 zu schnell: --> 170 Euro

und es kommt noch besser ab 2005:

Wer innert 10 Jahren 3 grobe Widerhandlungen begeht, verliert den FS für unbestimmte Zeit.

Wer eine grobe Widerhandlung begeht, verliert für 3 Monate den FS und bekommt eine Busse von bis zu CHF 40'000 und eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren.

Grobe Widerhandlungen sind:

innerorts: schneller als 75 (erlaubt: 50)
ausserorts: schneller als 110 (erlaubt: 80)
Autobahn: schneller als 155 (erlaubt: 120)

Das ist dann doch wirklich krass, oder??

grüsse
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Gast_Gast_matt_*
Beitrag 26.09.2004, 19:59
Beitrag #7





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hmm, tönt krass, stimmt aber nicht.

die information wurde über ein fake - email verbreitet.

die aktuellen und auch im nächsten jahr geltenden bussgeldbeträge sind auf der webpage der kantonspolizei thurgau verfügbar (www.kapo.tg.ch).die bussgelder haben, so glaub ich zumindest, für die ganze schweiz gültigkeit:

Innerorts

1-5 km/h Fr. 40.-
6-10 km/h Fr. 120.-
11-15 km/h Fr. 250.-
16-20 km/h Meldung an Bezirksamt, Verwarnung
21-24 km/h Führerausweis-Entzug nach *Art. 16.2 SVG
ab 25 km/h Führerausweis-Entzug nach *Art. 16.3 SVG


Ausserorts

1-5 km/h Fr. 40.-
6-10 km/h Fr. 100.-
11-15 km/h Fr. 160.-
16-20 km/h Fr. 240.-
21-25 km/h Meldung an Bezirksamt, Verwarnung
26-29 km/h Führerausweis-Entzug nach *Art. 16.2 SVG
ab 30 km/h Führerausweis-Entzug nach *Art. 16.3 SVG

Autobahnen

1-5 km/h Fr. 20.-
6-10 km/h Fr. 60.-
11-15 km/h Fr. 120.-
16-20 km/h Fr. 180.-
21-25 km/h Fr. 260.-
26-30 km/h Meldung an Bezirksamt, Verwarnung
31-34 km/h Führerausweis-Entzug nach *Art. 16.2 SVG
ab 35 km/h Führerausweis-Entzug nach *Art. 16.3 SVG

*Art. 16.2 Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Der Führer- oder Lernfahrausweis kann entzogen werden, wenn der Führer Verkehrsregeln verletzt und dadurch den Verkehr gefährdet oder andere belästigt hat. In leichten Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.

*Art. 16.3 Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Der Führer- oder Lernfahrausweis muss entzogen werden, wenn der Führer:
- den Verkehr in schwerer Weise gefährdet hat;
- in angetrunkenem Zustand gefahren ist;
- nach Verletzung oder Tötung eines Menschen die Flucht ergriffen hat;
- ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet hat;
- nicht bestrebt oder nicht fähig ist, ohne Gefährdung oder Belästigung anderer zu fahren;
- ein Motorfahrzeug zur Begehung eines Verbrechens oder mehrmals zu vorsätzlichen Vergehen verwendet hat;
- sich vorsätzlich einer Blutprobe, die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung er rechnen musste, oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung wiedersetzt oder entzogen hat oder den Zweck dieser Massnahmen vereitelt hat.

Deutsche sollten Bussen bezahlen. Nicht nur besteht die Möglichkeit, an der Grenze aufgehalten zu werden: im Zuge der Mauterhebung wurden in die Kontrollstellen der Autobahnen Kameras eingebaut, die scheinbar sämtliche Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge mit einer Datenbank abgleicht (gestohlen, offene Bussen, Versicherungsdeckung usw.).
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franky
Beitrag 28.09.2004, 13:33
Beitrag #8


Neuling


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zum Thema 2x geblitzt ist hier mal von bei mehr wie 25Km/h und mal von 2x 26+
zu lesen ....

richtig ist wohl ersteres!

Bsp. (mir bekannter Fall)

1. Vergehen: +41Km/h (innerhalb geschl. Ortschaft)
Folge u.a. sowieso 1 Monat Fahrverbot

2. Vergehen: exat +26 Km/h (Autobahn)
Folge "normalerweise" ohne das erste Vergehen kein Fahrverbot,
so aber wieder ein Monat ....


... und das ist wohl so rechtens bzw. "unsinnig" dagegen anzugehen, auch wenn man bestimmt vortrefflich darüber streiten könnte, ob dies im eigentlichen Sinne erforderlich ist, um den "Erziehungseffekt" zu erhöhen (Führerschein befindet sich eh noch in Verwahrung). "Entlastend" könnte allenfalls (eventuell) zur Geltung gebracht werden, dass das 2.Vergehen ein "Augenblicksversagen" war (3spurige Autobahn und Geschwindigkeit auf 100km/h begrenzt) .... Naja aber das bedürfte dann konkret doch ´ner genauen Überprüfung vor Ort .... und wenn dieser mehrere 100Km vom Wohnort fern liegt ..... erübrigt sich das dann auch wegen Aufwand und Nutzen ....

Die Frage für mich in dem Fall ist eigentlich
MUSS oder KANN, die entsprechende Behörde so handeln?
Mangelndes "Fingerspitzengefühl" in "Grenzfällen" / definitiv Beharrlichkeit / oder einfach nur "dumm gelaufen" und Pech gehabt ????
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Rolf Tjardes
Beitrag 28.09.2004, 16:15
Beitrag #9


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-> FAQ: 2 x 26+ km/h innerhalb eines Jahres
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.10.2004, 17:49
Beitrag #10





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Fehlinformation?

wo man dieskutiert, "Rasern" das Auto abnehmen und freihändig verkaufen zu dürfen?? Wo für einen Raser mehr als 2 Jahre Knast gefordert werden für eine reine Geschwindigkeitsübertretung (198 statt 80, allerdings weiss ich nicht, ob das nicht zum wiederholten mal war)? Die Schweiz ist in diesen Dingen pervers. In zürich freut man sich jetzt schon, dass man innerstädtisch mit neuer Lasertechnik bei erlaubten 60 bereits ab 63 und nicht mehr ab 65 schiessen darf. dient angeblich höherer gerechtigkeit denengegenüber, die 60,00km/h fahren. Oh man, sonst hat man hier keine probleme...

das halt ich alles andere als für eine Ente. ausserdem sind die strafen von kanton zu kanton verschieden. also besser vorher erkundigen, wie teuer es wird :-)

grüsse
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.10.2004, 09:34
Beitrag #11





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So, das Urteil in der Schweiz:

18 Monate Gefängnis ohne Bewährung, Einzug des Tatwerkzeug und Verwertung durch den Staat. Es handelte sich um einen notorischen Raser, der bereits mehrmals wegen Fahren ohne Führerschein aufgefallen war.

Der Einzug des Tatwagens ist übrigens kein Einzelfall und soll aus ausgebaut werden.


@Gast_matt:

Bei drei schweren oder vier mittelschweren Zuwiderhandlungen innerhalb von 10 Jahren folgt ein Ausweisentzug für mindestens 2 Jahre.

Mittelschwer: Innerort 21-24 km/h, Ausserorts 26-29 km/h und Autobahn 31-34 km/h

Schwer: alles über mittelschweren Vergehen.

Insgesamt bist Du in der Schweiz den Fs viel schneller und bei gleichem Tatbestand viel länger los als in D. Zudem kommt auch sehr schnell die richterliche Anordnung ins Spiel, was recht hohe Geldstrafen verursachen kann, die abeinem bestimmten Grad gehaltsabhängig sind.

Also, hört auf mit dem Jammern, D ist ein Paradies für notorische Geschwindigkeitsübertreter.

grüsse
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