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> Alkohol am Steuer..
Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 31.05.2021, 10:52
Beitrag #51





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Läuft das Strafverfahren noch? Dann such dir einen Anwalt, der dir für 70 Euro Akteneinsicht im Strafverfahren besorgt und dann weißt du, was Arzt und Polizei so niedergeschrieben haben. Kommt immer noch billiger als ein Screening.

Aber deine Sorgen sind wahrscheinlich unbegründet.

Edit: Lese gerade, dass du schon einen Anwalt hast. Hmm, einen Monat für AE ist schon etwas lang. Sicher, dass der Anwalt ordentlich arbeitet und nicht nur ein geschenktes Mandat (nichts anderes ist das) abgreifen möchte?
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Zoxy
Beitrag 31.05.2021, 12:45
Beitrag #52


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Zitat (Panzerkroete @ 31.05.2021, 11:52) *
Sicher, dass der Anwalt ordentlich arbeitet...


Der Vorfall ist grad mal 5 Wochen her. Die Akte ist wahrscheinlich noch gar nicht bei der Staats-/Amtsanwaltschaft angekommen. Und wenn, dann hat sie vielleicht für die nächsten 3 Wochen noch kein Aktenzeichen. thread.gif So schnell schießen die Preußen nicht.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 31.05.2021, 12:47
Beitrag #53





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Huch, habe aus der Länge des Threads darauf geschlossen, dass da schon etwas Zeit vergangen ist. Mein Fehler, dann ist das natürlich kein Grund zur Besorgnis. wavey.gif
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Ricoeur
Beitrag 31.05.2021, 18:22
Beitrag #54


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Innerhalb von 3 Monaten müsste die Akte beim RA sein. Sollte dieser dann aufgrund der Aktenlagen davon ausgehen, dass eine MPU unausweichlich scheint, könntest du immer noch in ein Labor zur HA. Aber bis dahin wäre ich völlig entspannt, auch wenn sich die Rechtslage geändert hat. In der Regel werden die MPU-Anordnungen nach 1,6 Promille erfolgen. Alles andere muss schon sehr gut begründet sein. Wer am Wochenende mit ein paar Ausfallerscheinungen 1,4 Promille hat, braucht nichts befürchten. Wer diesen Wert unter der Woche am Nachmittag hat und dabei noch souverän auftritt, da könnte die neue Regelung greifen.

Also: Entspannt sein, Kurs machen und 1bis 2 Monate früher wieder Auto fahren. Aber das wird ein guter Anwalt sicherlich auch vorschlagen, wenn deine Daten stimmen. Sollte die Aktenlage wider Erwarten keinerlei Ausfallserscheinungen dokumentieren, dann würde ich HA sammeln. In meinem Labor waren das verschmerzbare 80€ für 3 Monate. Alles, was du berichtet hast, spricht gegen diese Wahrscheinlichkeit, daher bin ich so gelassen. wavey.gif
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Estellexoxo
Beitrag 15.06.2021, 20:33
Beitrag #55


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Update:

Ich habe heute Post bekommen. Ich habe 7 Monate Sperrfrist bekommen, und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

Mein Anwalt legt ersteinmal Einspruch ein und ich solle es mir bis Montag überlegen.
Ob ich damit zufrieden bin oder nicht.
Was sagt ihr?

Mit den Urin oder Haar wollte ich demnächst KT anfangen. Die Pima geht aber auch von keiner MPU aus. Aber wichtig ist was Dokumentiert wurde wegen den Ausfallerscheinungen, laut meinem Anwalt...
Die Akteneinsicht ist noch nicht da!

Der Führerschein wurde am 18.04. Sichergestellt. Werden die 7 Monate ab dem 18.04. angerechnet, oder erst ab dem 11.06. wo der Strafbefehl fertig gemacht wurde?
Mein Anwalt sagt letzteres.

Ab wann könnte ich frühestens meinen führerschein beantragen?
Sehtest, lichtbild, erste hilfe kurs auch nochmal(?)

Bin noch total aufgeregt (:
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T73
Beitrag 15.06.2021, 21:03
Beitrag #56


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Zitat (Estellexoxo @ 15.06.2021, 20:33) *
Ich habe 7 Monate Sperrfrist bekommen, und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

Mein Anwalt legt ersteinmal Einspruch ein und ich solle es mir bis Montag überlegen.
Ob ich damit zufrieden bin oder nicht.
Was sagt ihr?

Noch besser kommst du sicher nicht davon. Ein taktischer Einspruch zum Zeitgewinn bringt dir auch nix, weil die FE ja weg ist.


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Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.06.2021, 21:05
Beitrag #57


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Zitat (Estellexoxo @ 15.06.2021, 21:33) *
Der Führerschein wurde am 18.04. Sichergestellt. Werden die 7 Monate ab dem 18.04. angerechnet, oder erst ab dem 11.06. wo der Strafbefehl fertig gemacht wurde?
Ab Datum Strafbefehl…


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Estellexoxo
Beitrag 15.06.2021, 21:17
Beitrag #58


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Zitat (Q-Treiberin @ 15.06.2021, 22:05) *
Zitat (Estellexoxo @ 15.06.2021, 21:33) *
Der Führerschein wurde am 18.04. Sichergestellt. Werden die 7 Monate ab dem 18.04. angerechnet, oder erst ab dem 11.06. wo der Strafbefehl fertig gemacht wurde?
Ab Datum Strafbefehl…


Also doch ab diesen Monat. Hätt ich die letzten 2 Monate ja noch fahren können. :'( blöd. Aber so ist es nunmal.
Hab ich weningstens Zeit nächsten Monat die 6 Monate KT anzugehen. Das passt ja dann vom Zeitraum super.
Dann mal sehen ob's zur MPU kommt.

Wie viel Wochen vorher kann ich den Führerschein denn neu beantragen? In welchem Monat ratest du mir dazu? smile.gif

Zitat (T73 @ 15.06.2021, 22:03) *
Zitat (Estellexoxo @ 15.06.2021, 20:33) *
Ich habe 7 Monate Sperrfrist bekommen, und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

Mein Anwalt legt ersteinmal Einspruch ein und ich solle es mir bis Montag überlegen.
Ob ich damit zufrieden bin oder nicht.
Was sagt ihr?

Noch besser kommst du sicher nicht davon. Ein taktischer Einspruch zum Zeitgewinn bringt dir auch nix, weil die FE ja weg ist.


Das dachte ich mir fast. Ich glaube auch nicht das es mich noch besser treffen kann. Ich finde 7 Monate In Ordnung wenn man da tatsächlich nichts mehr machen kann....
Die meisten sind von 10-12 Monate ausgegangen.
Da hat es mich noch recht "gut" getroffen..

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MsTaxi
Beitrag 15.06.2021, 21:19
Beitrag #59


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Mit insgesamt 9 Monaten ohne FE und 30 TS bist du, finde ich, gut weggekommen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Q-Treiberin
Beitrag 15.06.2021, 21:33
Beitrag #60


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Zitat
Also doch ab diesen Monat. Hätt ich die letzten 2 Monate ja noch fahren können. :'( blöd.
Nein, Deine Fahrerlaubnis war ja schon vorläufig entzogen.

Der Richter hat in seiner Strafzumessung „nur“ den bereits abgeleisteten Entzug mit berücksichtigt.


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Estellexoxo
Beitrag 15.06.2021, 22:18
Beitrag #61


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Zitat (Q-Treiberin @ 15.06.2021, 22:33) *
Zitat
Also doch ab diesen Monat. Hätt ich die letzten 2 Monate ja noch fahren können. :'( blöd.
Nein, Deine Fahrerlaubnis war ja schon vorläufig entzogen.

Der Richter hat in seiner Strafzumessung „nur“ den bereits abgeleisteten Entzug mit berücksichtigt.


Das leuchtet mir ein, stimmt. rolleyes.gif
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