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> 1,9 AAK Fahrrad / BAK noch offen - Fragen über Fragen
BikeT
Beitrag 01.01.2021, 19:08
Beitrag #1


Neuling
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Liebes Forum,

zunächst einmal vielen Dank an alle Mitglieder hier für die ganze Hilfestellung, die Ihr gebt, und das Engagement. Ich weiß, das sowas nicht selbstverständlich ist.

Nun erst mal zu meinem Fall und meiner Hoffnung, dass Ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt.

Ich (39, männlich) bin vor 3 Tagen nachdem ich mich mit einem Freund draußen in seinem Garten um 19:30 Uhr auf ein paar Drinks getroffen hatte, leider um 1:00 Uhr nachts dann bescheuerterweise noch aufs Fahrrad gestiegen, um die ca. 10 Minuten Fahrt nach Hause zu erledigen.
Ich erledige normalerweise alles per Öffentliche Verkehrsmittel und bin dieses Jahr außer an besagtem Tag tatsächlich nur einmal Fahrrad gefahren und hatte auch vor das Fahrrad auf dem Rückweg mit in den Bus zu nehmen, um so sicher nach Hause zu kommen.
Leider haben wir uns ein wenig verquatscht, wodurch ich den letzten Bus in der Gegend verpasst hatte und dann dachte, dass die kurze Strecke zurück schon kein Problem darstellen würde, da es eigentlich nur 2 langgezogene Straßen und 2 Abbiegungen zu bewältigen galt, auf denen nachts um 1:15 Uhr nur selten etwas los ist. Ein Taxi kam für mich in dem Moment nicht in Frage, da ich wegen der Coronasituation aktuell Taxis meide. Mein Freund wollte zudem noch zu seiner Freundin und ist deshalb ebenfalls aufs Fahrrad gestiegen. Mir ist natürlich bewusst, das Fahrradfahren mit Alkohol im Blut nicht gerade die beste Entscheidung ist, das Fahrradfahren mit Alkohol im Blut aber auch als Straftat angesehen werden und mich den Führerschein kosten kann, war mir tatsächlich in dem Umfang nicht bewusst, da in meiner Teeniezeit Freunde von mir schon häufiger mit über 1,x angehalten wurden und nie wegen irgendwas belangt wurden.
Tatsächlich wäre ich sonst auch nie aufs Fahrrad gestiegen, da ich da eigentlich sehr verantwortungsvoll bin, was das Thema angeht. Ich bin während meiner Studentenzeit nach einer Partynacht am Tag danach sogar einmal zur nächsten Polizeidienststelle zu gehen, um dort nach einem vorsorglichen Atemalkoholtest zu fragen, weil ich Auto fahren und dabei unbedingt sicher gehen wollte, nichts falsch zu machen. Bis auf einen Strafzettel wegen wenigen km/h zu viel, der aber 20 Jahre zurück liegt, habe ich mir im Verkehr auch sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Wie dem auch sei: Nachdem ich dann mit meinem Kumpel losgefahren war, machte dann nach ca. 1/4 der Strecke ein Polizeiwagen auf sich aufmerksam, um mich zum Anhalten zu bewegen, so dass ich das natürlich auch machen wollte, dummerweise dabei dann aber am Kantstein hängen geblieben und gleich noch vor den Augen der Polizisten mit dem Fahrrad umgekippt bin.
Da ich laut Aussage der Polizisten wohl auch Schlangenlinien gefahren bin, kam natürlich auch die Frage, ob ich Alkohol getrunken habe. Da ich schon immer großen Respekt vor der Polizei hatte, habe ich wahrheitsgemäß geantwortet, woraufhin dann auch direkt ein Atemalkoholtest gemacht wurde und dieser 1,9 ergab. Ich wurde auch gefragt, warum ich denn aufs Fahrrad gestiegen sei und ich hatte auch dies ehrlich mit der Aussage beantwortet, dass ich dachte, dass die kurze Strecke kein Problem sei.

Entsprechend wurde ich dann mit zur Wache gebeten. Mein Kumpel musste zwar auch pusten, hatte aber „nur“ 1,1 und wurde nicht weiter belangt und musste dann nur weiterschieben.
Auf der Wache habe ich dann ca. 1 1/4 Std. auf den Arzt gewartet, der mir dann Blut abgenommen hat und mich zudem noch „auf einer geraden Linie“ laufen und die Finger vor den Augen zusammenführen lassen hat, was ich soweit auch hinbekommen habe.

So viel erst einmal zum Tatvorgang selbst. Nun zu meinen Fragen, da mir das ganze logischerweise nicht aus dem Kopf geht und mir (bzw. ich mir ja eigentlich selbst) schon die Stimmung an Silvester mit der Familie versaut hat:

  1. Der Atemalkoholtest hat ja 1,9 ergeben. Nun ist es allerdings so, dass mein Kumpel, der ungefähr genau so viel getrunken haben dürfte wie ich und zudem noch gut einen Kopf kleiner und ein wenig leichter ist als ich (ich bin 1,82 und wiege 80 kg), ja „nur“ 1,1 auf der Uhr hatte. Da wir kurz vor der Abfahrt erst den letzten Drink (Gin Tonic) ausgetrunken hatten, vermute ich dass sich noch viel Alkohol im Mund/Rachen befunden hat, der das Ergebnis vielleicht nach oben hin beeinflusst haben könnte. Lässt sich hier irgendwie ableiten, was voraussichtlich beim BAK zu erwarten ist oder kann man da pauschal nichts sagen? Ich zittere natürlich auch beim Blutalkohol, über 1,6 zu sein.

  2. Was wären die zu erwartenden Strafen bei über 1,6 bzw. unter 1,6 Promille, was das Bußgeld angeht? Ich bin selbständig und habe ständig wechselnde Einnahmen mit mal guten und mal schlechteren Monaten, so dass sich für mich auch die Frage stellt, wie ein Tagessatz denn berechnet werden würde.

  3. Was würdet Ihr mir empfehlen, ggf. ab jetzt vorbereitend schon mal zu machen?
    Bisher weiß ich ja noch nicht, ob ich über unter 1,6 liege und mich eine MPU erwartet, ich will mich aber auf alle Eventualitäten vorbereiten. Abstinenz habe ich natürlich direkt am 31.12. gestartet und Silvester schon nichts getrunken. Alleine schon, weil ich mich unglaublich für mein Verhalten schäme, denn auch wenn nichts passiert ist, ist mir am nächsten Tag klar geworden, dass ich eben nicht nur mich selbst in Gefahr gebracht habe und eventuell andere Verkehrsteilnehmer, sondern ich Vater von kleinen Kindern bin und es im Nachhinein extrem verantwortungslos von mir finde, nicht daran gedacht zu haben, was mit den beiden Kleinen und meiner Frau wäre, wenn mir etwas zugestoßen wäre und ich mich zudem mit meinem Verhalten auch als ziemlich schlechtes Vorbild sehe, das ich so für meine Kinder nicht sein will. Eine Abstinenz länger beizubehalten würde mir entsprechend auch nicht schwer fallen, auch weil ich in der Vergangenheit schon häufiger mal bewusst ein paar Monate gar nichts getrunken habe, trotz der Sprüche, die man sich dazu im Freundeskreis (absurderweise) dann anhören muss. Zuhause trinke ich ohnehin nur ganz selten mal etwas, da meine Frau seit die Kinder da sind gar nicht trinkt und für mich Trinken immer ein „geselliges Thema“ war, das ich nur mit anderen gemacht habe. Tatsächlich habe ich in meinem ganzen Leben nur einmal alleine ein Bier beim WM-Fußballschauen zuhause getrunken und kam mir dabei so seltsam vor, dass ich es nie wieder gemacht habe.

  4. Ich bin (vielleicht hier ein Fehler gewesen?) ein sehr ehrlicher Mensch und habe bei der Polizei auf Nachfrage des Arztes, wann genau ich was zuletzt getrunken habe, „vor ca. einer Stunde 2 Gin Tonic“ geantwortet (war ja kurz bevor wir losgefahren sind) und habe mich noch mehrfach sowohl beim Arzt als auch bei den Polizisten für die Umstände entschuldigt, die ich offensichtlich mache, da ich sie aus meiner Sicht durch mein Verhalten von wichtigeren Dingen abhalte. Ich hatte den Polizisten eingangs bei dem Atemalkoholtest sogar gesagt, dass ich auf den Bluttest verzichten würde und direkt unterschreibe, das ich Mist gebaut habe, da ich keine weiteren Umstände machen wollte (die Polizei hat m.E. wichtigeres zu tun als die Zeit an „Vollidioten“ wie mich zu verschwenden) und zudem schnell wieder zu meiner Familie wollte, weil ich nicht wollte, dass sich meine Frau wundert, wo ich bleibe. Der Polizist hatte aber gesagt, dass der Atemtest vor Gericht keinen Bestand hätte und sie mich deshalb mitnehmen müssten. Zum Glück im Nachgang, da mir ja nicht bewusst war, was die 1,9 bedeuten würden und jetzt ja zumindest noch ein wenig Hoffnung auf einen niedrigeren Wert besteht.
    Aber kann mir aus dieser Ehrlichkeit nun irgendwie ein Strick gedreht werden? Man liest auf Anwaltsseiten ja immer, man solle eigentlich gar nichts sagen und direkt einen Anwalt anrufen.

  5. Der Arzt hat mich einen Zettel unterschreiben lassen. In meinem Zustand von immer noch alkoholisiert sein und Scham habe ich den blöden Fehler gemacht, mir das nicht durchzulesen, weil ich direkt davon ausgegangen bin, dass es die Einwilligung zur Blutentnahme ist. Ist die das wahrscheinlich gewesen oder könnte es theoretisch sein, dass ich da irgendein „Schuldeingeständnis“ oder Ähnliches unterschrieben habe, dass mich (noch mehr) in Teufels Küche bringt? Eine Kopie habe ich nicht bekommen.

So viel zu meiner „Story“.
Ich habe bewusst mal ein wenig erläuterndes neben der Tat an sich dazu geschrieben, weil das ja für ggf. Tipps für weitere vorbereitende Maßnahmen (drohende MPU) hilfreich sein könnte.
Den Kurzfragebogen habe ich erst mal noch nicht ausgefüllt, da ich mir nicht sicher bin, ob das schon relevant für Euch wäre, solange noch nicht feststeht, wie der tatsächliche Promillewert aussieht.

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir vielleicht mit meinen Fragen weiterhelfen könntet und wünsche Euch einen hoffentlich besseren Start ins neue Jahr als ich ihn mir eingebrockt habe.

Danke
BikeT
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Herbie56
Beitrag 01.01.2021, 19:32
Beitrag #2


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Herzlich willkommen bei uns und auch dir -trotz oder gerade wegen der Umstände- und deiner Familie ein
gutes Jahr 2021 !

Es hat doch dein Gutes, dass du nicht so dringend auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist...

Toll finde ich, dass du dir viel Mühe gegeben hast, hier alles so detailliert und ausführlich zu schildern. Ich kann damit mehr anfangen als ein paar hingeworfene Fakten.

Alles kann ich dir leider nicht beantworten, aber ein paar für dich hoffentlich hilfreiche Informationen habe ich biggrin.gif

Zur BAK:
Es kann durchaus so sein, dass es so ist, wie du es vermutest und was natürlich auch besser für dich wäre, da du ohne MPU deine FE zurückbekämst...
Rechnen würde ich an deiner Stelle aber mit einer ähnlich hohen oder sogar höheren BAK, da du dich in der Anflutungsphase befandest und du ca. 1,5h nach dem letzten Drink die Blutentnahme hattest.
Letztendlich ist das aber momentan nicht kriegsentscheidend.
Wenn du eine MPU machen musst, solltest du dich zu einem Abstinenzprogramm anmelden, aber warte erst das Ergebnis ab.
Dass du abstinent bist, war das Beste, was du zu dem Zeitpunkt machen konntest, prima !

Zu den Aussagen bei der Polizei und zu dem Zettel, den du unterschrieben hast:
Ich persönlich habe nichts gefunden, was deine Lage verschlimmern würde.

Liebe Grüße und Kopf hoch, das haben viele schon überstanden und häufig ging es ihnen am Ende besser wavey.gif



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T73
Beitrag 01.01.2021, 19:40
Beitrag #3


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Willkommen hier!

Schon mal vorweg: Für deine Situation ist letztlich unerheblich, wie du dich gegenüber Polizei und Arzt verhalten hast. Deshalb hast du theoretisch zwar einiges "falsch" gemacht, es wird aber keine praktischen Auswirkungen haben.

Die Geldstrafe (bzw. Geldauflage im Fall einer Verfahrenseinstellung) wird auf Basis deines Einkommens festgesetzt und nomalerweise keinesfalls mehr als ein halbes Monatseinkommen betragen.

Wichtigster Faktor ist die BAK. Wenn du die 1,6 Promille "gerissen" hast, erwartet dich eine MPU. Erbringst du diese nicht fristgerecht positiv, ist deine Fahrerlaubnis erstmal weg.

Als Fahrrad-"Delinquent" unterliegst du somit dem Vorteil, dass dir die Fahrerlaubnis bis zur MPU-Anordnung und dem Ablauf der darin enthaltenen Frist erhalten bleibt. Deshalb kann für dich der Zeitfaktor - wie lange das Strafverfahren sich dahinzieht - eine große Rolle spielen. Sollte sich eine BAK von 1,6 oder mehr bestätigen, werde ich dazu ein paar Tipps abgeben.

Das Trinken hast du bereits eingestellt. Das ist gut, denn so könntest du sofort nach Bekanntgabe der BAK mit Abstinenznachweisen beginnen. Was anderes kannst du jetzt für den Moment eigentlich nicht tun.


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roterBlitz
Beitrag 01.01.2021, 19:51
Beitrag #4


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Hallo BikeT,

Trotz allem ein Gutes Neues Jahr und willkommen im VP. wavey.gif

Meine Vorschreiber haben dich ja schon mit einigen Informationen eingedeckt. So dringend, wie T73 erläutert, sehe ich den Start von ANs nicht, denn es gibt zum einen die Möglichkeit bei Alkohol über Haarproben 3 Monate rückwirkend nachzuweisen und zum anderen hängt das noch davon ab ob freiwillige Abstinenz ausreicht oder die Abstinenz zu fordern ist. Aber dies hat in deinem Stadium keinen Vorrang. Darüber können wir uns austauschen, wenn dein BAK bekannt ist.

Viele Grüße
Blitz


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FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
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Andi18
Beitrag 01.01.2021, 20:02
Beitrag #5


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Zitat (T73 @ 01.01.2021, 19:40) *
Als Fahrrad-"Delinquent" unterliegst du somit dem Vorteil, dass dir die Fahrerlaubnis bis zur MPU-Anordnung und dem Ablauf der darin enthaltenen Frist erhalten bleibt. Deshalb kann für dich der Zeitfaktor - wie lange das Strafverfahren sich dahinzieht - eine große Rolle spielen. Sollte sich eine BAK von 1,6 oder mehr bestätigen, werde ich dazu ein paar Tipps abgeben.

Bei der Schilderung glaube ich, daß Du die 1,6 gerissen hast.
Der Faktor Zeit ist bei Fahrrad-Delinquenten das Wichtigste, um möglichst unter allen Umständen die später gesetzte Frist halten und den FE-Entzug abwenden zu können.
Bleib abstinent. Solltest Du genügend Haarpracht haben, kannst locker in 3,5 Monaten eine Haaranalyse erstellen (rückwirkend für 3 Monate),
bei wenig Kopfhaar würde ich sogar dazu anraten Dich aktiv um eine Möglichkeit eines Urinprogramms zu kümmern präventiv für 6 Monate.

Es dauert in etwa 2-3 Wochen bis Du die BAK mitgeteilt bekommst. setz die Energie nun ein, Dich umfangreich über die MPU und Hintergründe zu informieren.
TÜV bietet lfd kostenlose Web-Infoabende, Diakonie, Caritas, Dekra, und VPs i.d.R. auch und natürlich auch hier im Forum - zieh Infos, soviel Du kannst.

Hier hast einen Erfahrungsbericht aus einem anderen Forum, hoffe die Mods sind einverstanden den hier zu teilen. Dieser teilt zwar den Gedanken MPU jetzt nicht positiv, gibt Dir aber ein wahnsinnig gutes Verständnis, was strafrechtlich - dann verwaltungsrechtlich passieren wird. Das Verständnis hierfür ist nicht leicht ansonsten zu erarbeiten.
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T73
Beitrag 01.01.2021, 22:03
Beitrag #6


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Zitat (Andi18 @ 01.01.2021, 20:02) *
Hier hast einen Erfahrungsbericht aus einem anderen Forum

Das Teilen aus einem anderen Forum finde ich an sich nicht verwerflich. Bei diesem Beitrag kann man durchaus verschiedener Meinung sein, ob er die ganze Sache zu salopp angeht. Was aber jedenfalls gar nicht geht, sind die krassen Fehlinformationen, z.B. zum kT.

Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, diesen selbsternannten "Walkthrough" zu verbreiten! Bei einer Verlinkung haben wir nunmal keine Möglichkeiten, die problematischen Passagen unmittelbar zu kommentieren.


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Kai R.
Beitrag 01.01.2021, 22:36
Beitrag #7


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Eine Ergänzung noch: in einer Woche solltest du die BAK bei der cop.gif erfragen können. Bleibst Du unter 1,6‰, dann kommt es darauf an, ob man Dir Ausfallerscheinungen vorwirft, worauf die Schlangenlinien natürlich hindeuten. In dem Fall kann das Verfahren aber auch gegen eine Zahlungsauflage eingestellt werden.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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roterBlitz
Beitrag 01.01.2021, 22:45
Beitrag #8


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Den oben verlinkten "Erfahrungsbericht" gibt es auch hier im Forum mit der entsprechenden Anschlussdiskussion:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058063400


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schwarzesglas
Beitrag 06.01.2021, 02:43
Beitrag #9


Neuling
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Hallo!

Ich kann ja berichten wie es mir mit meiner Fahrrad TF ergeht.

1,67 BAK, ersttäter, Student.

Strafbefehl 450€ + 140€ Blutentnahme + 70€ weitere Gebühren.

Sämtliche Fristverzögerungen durch Einspruch haben nicht gezogen, da die FEB direkt durch die Polizei informiert wurde.

MPU-Frist von knapp 3 Monaten natürlich deutlich zu kurz um den FS zu halten, Job verloren, da von FS abhängig.

Obendrein wurde mir bis zum Wiedererwerb des FS das Fahren von Fahrrädern untersagt!

Wenn also, wie bei mir, die Fähigkeit zum Führen von "fahrerlabnisfreien Fahrzeugen und fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugen"
als nicht gegeben betrachtet wird, kommts doppelt hart, dann bleibt wirklich nur nochzu Fuß gehen oder in Coronaverseuchte ÖPNVmittel zu steigen :-(

Ich arbeite an mir und hoffe dass der Spuk bald vorbei ist und ich letzten Endes gestärkt aus der Sache hervorgehe. Aber aktuell ist meine Situation eine reine Katatstrophe.
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MsTaxi
Beitrag 06.01.2021, 02:58
Beitrag #10


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Hi schwarzesglas,
kannst du uns in deinem eigenen Thread schildern, wie weit du mit der Vorbereitung für die MPU bist? Interessiert einen schließlich. wavey.gif


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Andi18
Beitrag 06.01.2021, 05:41
Beitrag #11


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ein eigener Thread wäre sicher notwendig, um auch mehr über die Hintergründe zu erfahren.

Zitat (schwarzesglas @ 06.01.2021, 02:43) *
Sämtliche Fristverzögerungen durch Einspruch haben nicht gezogen, da die FEB direkt durch die Polizei informiert wurde.
MPU-Frist von knapp 3 Monaten natürlich deutlich zu kurz um den FS zu halten, Job verloren, da von FS abhängig.


das lässt so pauschal gewisse Spekulationen zu. Bei der bloßen Angabe der Parameter sollten 6M locker erreicht werden.

Zitat (schwarzesglas @ 06.01.2021, 02:43) *
Obendrein wurde mir bis zum Wiedererwerb des FS das Fahren von Fahrrädern untersagt!

Wenn also, wie bei mir, die Fähigkeit zum Führen von "fahrerlabnisfreien Fahrzeugen und fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugen"
als nicht gegeben betrachtet wird, kommts doppelt hart, dann bleibt wirklich nur nochzu Fuß gehen oder in Coronaverseuchte ÖPNVmittel zu steigen

Das ist so ein Aspekt was am Menschenverstand stark zweifeln lässt, kommt strafrechtlich dem gleich, als wenn Fußgängern der Weg untersagt würde.
Wie würden denn die erwehrten cop.gif dies prüfen? Anhand des Kennzeichens vom Fahrrad?
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MB W123
Beitrag 06.01.2021, 12:09
Beitrag #12


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Moin, @BikeT,

Am schnellsten bekommst Du Klarheit, wenn Du folgendes schilderst: Wann Trinkbeginn(~Uhrzeit), Wann Trinkende, Wieviel getrunken und Was. Alles~ aufzählen.

Dann bekommst Du anhand Deines Körpergewichts einen ~ Promillewert.

Und noch Eines: So ,und wie ehrlich und einsichtig Du Deine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad schilderst, brauchst Du Dir im MPU-Fall keine großen Sorgen machen. Chapeau!

Und da ich bei Deinen Angaben kein wirkliches Alkoholproblem sehe, bist Du ein Kandidat für`s kontrollierte Trinken. Aber Verzicht auf Dauer fällt Dir ja nicht schwer. Also beides möglich. Höre auf Deinen Instinkt.

LG
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Aber diese Sackgasse hat ein kleines Loch.
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Alex79
Beitrag 06.01.2021, 13:17
Beitrag #13


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Zitat (Andi18 @ 06.01.2021, 05:41) *
Wie würden denn die erwehrten cop.gif dies prüfen? Anhand des Kennzeichens vom Fahrrad?

Wie wollen die Polizisten prüfen ob jemand ein einmonatiges Fahrverbot hat?
Gar nicht.
Wenn was passiert oder du in eine zufällige Kontrolle kommst, gibts richtig Ärger.

In Kleinstädten oder auf dem Land kann es aber schon passieren das Polizisten sich merken, wer ein Fahrverbot hat und dann eventuell gezielt Fahrradfahrer anschauen.

Desweiteren sollte man bedenken, wird man erwischt, wirds teurer und die MPU noch schwerer.
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MB W123
Beitrag 06.01.2021, 13:53
Beitrag #14


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Wenn @BikeT sich mit dem Rad an alle Verkehrsregeln hält, und ich bin sicher das tut er, dann wäre ein "Erwischen" wegen "Nix", bei einer allgemeinen Verkehrskontolle und bei der Kontrolldichte in Corona-Zeiten zu dieser Zeit

mit einem extem hohen ≈Lottogewinn vergleichbar. Also rauf auf den Drahtesel, dann noch mit "FFP2-Maske", denn kein anderer Esel schaut dann hin. Das momentan abgeschaffte "Vermummungsverbot" +Mütze und Schal erledigt den Restzweifel,

bis nur noch ein Sandkörnchen übrig bleibt...

LG
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Andi18
Beitrag 06.01.2021, 14:10
Beitrag #15


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Das mit der Wahrscheinlichkeit sehe ich schon auch so. Der Rechtliche Aspekt wäre dennoch interessant zu wissen.
Das Erwischtwerden kann i.d.F. keine Straftat darstellen, ist ja fahrerlaubnisfrei.
i.S. einer MPU müsste das ja dann in die Akte wandern, aber ein Strafzettel wegen falschen Parkens wandert ja auch nicht in die Akte think.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 06.01.2021, 14:16
Beitrag #16


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Zitat (Alex79 @ 06.01.2021, 13:17) *
Wie wollen die Polizisten prüfen ob jemand ein einmonatiges Fahrverbot hat?
Gar nicht.
Wie kommst Du denn darauf? blink.gif
Wenn Du bei einer Kontrolle Deinen FS nicht vorweisen kannst weil sich dieser im behördlichen Urlaub befindet, bist Du dran...


Zitat (Alex79 @ 06.01.2021, 13:17) *
In Kleinstädten oder auf dem Land kann es aber schon passieren das Polizisten sich merken, wer ein Fahrverbot hat und dann eventuell gezielt Fahrradfahrer anschauen.
Warum sollten sie sich gezielt Fahrradfahrer anschauen wenn jemand ein Fahrverbot hat?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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MB W123
Beitrag 06.01.2021, 15:48
Beitrag #17


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Beim Erwischt-Werden mit`m Rad während eines normalen Fahrverbotes gibt`s eben mal ein Knöllchen.

Und ich glaube nicht, das so eine Lapalie in die F-Akte wandert, erst recht nicht ohne weitere Auffälligkeit in Hinsicht Verkehrsregelverstoß. Und wenn doch wird`s wohl nicht in einer "doppelten Fragestellung" enden.

Ich selbst hatte ja mal einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit`m Rad, und das wird für meine MPU wohl nicht gerade in einem "Desaster" enden. Ich fahre übrigens nachts immernoch über menschenleere Kreuzungen trotz Rotlicht. Nach Einsicht: keine Polizei, Aussicht auf`s Weiterfahren...also wenn Erwischungsfaktor bei etwa 0,0001%, dann 99,9999% grünes Licht im Sünderkopf.

LG
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Kai R.
Beitrag 06.01.2021, 16:31
Beitrag #18


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Zitat (Alex79 @ 06.01.2021, 13:17) *
Wie wollen die Polizisten prüfen ob jemand ein einmonatiges Fahrverbot hat?

es geht nicht um ein Fahrverbot sondern um die behördliche Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. Was aber hier off topic ist, denn das steht im Falle des TE @BikeT ja gar nicht im Raum. Das wurde von @schwarzesglas ins Spiel gebracht

Zitat (MB W123 @ 06.01.2021, 15:48) *
Beim Erwischt-Werden mit`m Rad während eines normalen Fahrverbotes gibt`s eben mal ein Knöllchen.

nein, so lange man sich nicht ordnungswidrig verhält, passiert da gar nichts, denn Fahrradfahren ist während eines Fahrverbots erlaubt. Die Diskussion hier dreht sich um das Radeln, während es behördlich untersagt ist (Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier FZ durch die FSSt.

Zitat (MB W123 @ 06.01.2021, 15:48) *
Und ich glaube nicht, das so eine Lapalie in die F-Akte wandert, erst recht nicht ohne weitere Auffälligkeit in Hinsicht Verkehrsregelverstoß. Und wenn doch wird`s wohl nicht in einer "doppelten Fragestellung" enden.

Das ist dann auch keine Lappalie mehr, sondern emofindlich teuer. Abfragbar ist das, da ein solches Verbot in das Fahrerlaubnisregister eingetragen wird.


Zitat (MB W123 @ 06.01.2021, 15:48) *
Ich selbst hatte ja mal einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit`m Rad, und das wird für meine MPU wohl nicht gerade in einem "Desaster" enden.

das ist weder Fahrverbot noch Untersagung und für Deine MPU ohne jeden Belang. Für die Fragen des TE allerdings auch.


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Grüße

Kai

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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 06.01.2021, 16:35
Beitrag #19





Guests






Die Überprüfung eines "Fahrradfahrverbotes" ist in der Tat ein bisschen schwierig. Ich habe dazu mal mit einem Rechtsanwalt (FA für Verkehrsrecht) gesprochen, wie das in Bayern gehandhabt wird.

Grundsätzlich ist ein Verstoß gegen das Verbot eine Owi und wird mit einer kleinen Geldbuße (glaube 15 bis 20 Euro) bestraft.

Er meinte, dass das Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge in einem gesonderten Register eingetragen wird (ins FAER kommt das nämlich nicht).

Korrektur: Doch, es kommt ins FAER.

Die Polizei wird auch nicht extra von der FEB angeschrieben, sie muss also bei einer Kontrolle explizit in dieses Register schauen.


Bei einer Polizeikontrolle (in Bayern!) wird dieses Register nicht standardmäßig abgefragt. Manche Polizisten wissen noch nicht mal, dass es so ein Verbot gibt.
In seiner gesamten bisherigen Tätigkeit hat der Anwalt noch keinen Fall gesehen, wo das Register abgefragt wurde und der Verstoß aufgeflogen ist.

Selbst wenn es raus kommt, gibt es meistens nur das geringe Bußgeld.
Um deutlich höhere Zwangsmittel eintreiben zu können, muss die FEB nochmal gesondert von der Polizei oder StA informiert werden.
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Alex79
Beitrag 06.01.2021, 16:42
Beitrag #20


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Zitat (Q-Treiberin @ 06.01.2021, 14:16) *
Wenn Du bei einer Kontrolle Deinen FS nicht vorweisen kannst weil sich dieser im behördlichen Urlaub befindet, bist Du dran...

Ja, genauso, wenn du beim Fahrradfahren einer Kontrolle unterzogen wirst.
Die Wahrscheinlichkeit dürfte fast ähnlich hoch sein.

Zitat (Q-Treiberin @ 06.01.2021, 14:16) *
Warum sollten sie sich gezielt Fahrradfahrer anschauen wenn jemand ein Fahrverbot hat?

Wenn ein Polizist, von jemanden weiß, der nicht Fahrrad fahren darf, kann ich mir sehrwohl vorstellen, das er nach diesem Ausschau hält.

Und auch laut dem Forum und Recherchen im Internet bewegen die die "Bußgelder" zwischen 500-1000€. Also schon eine Hausnummer.
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Nochmalda
Beitrag 06.01.2021, 18:16
Beitrag #21


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Zitat (Alex79 @ 06.01.2021, 16:42) *
Zitat (Q-Treiberin @ 06.01.2021, 14:16) *
Warum sollten sie sich gezielt Fahrradfahrer anschauen wenn jemand ein Fahrverbot hat?

Wenn ein Polizist, von jemanden weiß, der nicht Fahrrad fahren darf, kann ich mir sehrwohl vorstellen, das er nach diesem Ausschau hält.

So sieht es in einer Stadt im Oberallgäu aus, die von sich behauptet, die älteste Stadt Deutschlands zu sein.
Da werden police.gif-bekannte Kiffer mit Fahrradfahrverbot per Hand ohne jegliche Formalitäten vom Rad geholt.
Ebenso in einer deutschen Stadt am östlichen Bodensee mit eigenem Hafen und Bahnhof. Das sind Hotspots.



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Q-Treiberin
Beitrag 06.01.2021, 19:03
Beitrag #22


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@Alex79, bitte vermische nicht alle Begriffe, das verwirrt hier nur (Kai R. hatte es schon geschrieben).... ein zeitlich festgeschriebenes Fahrverbot (1-3 Monate) bezieht sich auf fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge, das was Du scheinbar meinst auf das Verbot zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.

Das sind zwei grundlegend andere Stiefel....


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Alex79
Beitrag 06.01.2021, 19:58
Beitrag #23


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Zitat (Q-Treiberin @ 06.01.2021, 19:03) *
@Alex79, bitte vermische nicht alle Begriffe, das verwirrt hier nur (Kai R. hatte es schon geschrieben).... ein zeitlich festgeschriebenes Fahrverbot (1-3 Monate) bezieht sich auf fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge, das was Du scheinbar meinst auf das Verbot zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.

Das sind zwei grundlegend andere Stiefel....

Hab doch auch gar nichts anderes behauptet.

Es ging bei meinen Aussagen nur um sein Fahrradfahrverbot und die entsprechenden Konsequenzen.
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Q-Treiberin
Beitrag 06.01.2021, 20:28
Beitrag #24


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Du hat aber von Fahrverbot, nicht von Fahrradververbot geschrieben...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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roterBlitz
Beitrag 06.01.2021, 20:34
Beitrag #25


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Ist eigentlich ganz einfach. Ein irgendwie geartetes Fahrverbot ist immer zeitlich begrenzt, zwischen 1 - 3 Monaten. Ein solchen gibt es nicht für erlaubnisfreie Fahrzeuge (vulgo Fahrrad).

Eine Untersagung ist unbefristet. wavey.gif
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Alex79
Beitrag 07.01.2021, 06:24
Beitrag #26


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Zitat (Q-Treiberin @ 06.01.2021, 20:28) *
Du hat aber von Fahrverbot, nicht von Fahrradververbot geschrieben...

Ja, du solltest aber mal alles lesen.
Wenn ich auf einen Beitrag antworte,

Zitat:"Wie würden denn die erwehrten cop.gif dies prüfen? Anhand des Kennzeichens vom Fahrrad?"

Dann dachte ich, es sei für einen halbwegs mitlesenden User verständlich, das ich mich auf das Fahrverbot eines Fahrrads beziehe und nicht auf Kraftfahrzeuge.
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BikeT
Beitrag 13.01.2021, 13:48
Beitrag #27


Neuling
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Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die schnellen, hilfreichen Rückmeldungen. So schnell hatte ich gar nicht mit Antworten gerechnet, so kurz nach dem Jahreswechsel.

Leider habe ich - unerwartet schnell - nun auch schon die Post von der Polizei im Briefkasten gehabt und tatsächlich hat sich leider bewahrheitet, was Herbie56 und Andi18 geschrieben haben, nämlich dass der Blutalkoholwert noch mal höher lag als die 1,9 bei der Atemkontrolle. Leider hat die Blutprobe wohl 2,2-2,3 ergeben, was mich wirklich überrascht oder eher schon schockiert, da mein Kumpel ja wie gesagt nur ca. 1,1 gepustet hatte. Ich weiß nicht, ob es daran lag, dass ich fast nichts gegessen hatte oder ob ich eine deutlich stärkere Mischung bei den Gin Tonics hatte und mir das nicht aufgefallen ist, aber im Endeffekt spielt das ja auch keine Rolle, sondern ich muss mich dem jetzt wohl oder übel stellen und ich weiß ja auch, dass ich da Mist gebaut habe sad.gif
Allerdings zeigt mir der Wert auch, dass ich offensichtlich durch meine "Feierjahre" eine ziemlich hohe Toleranz aufgebaut habe, was mich wirklich erschreckt hat und was definitiv etwas ist, mit dem ich mich auch abseits von MPU etc. beschäftigen werde, da das irgendwie so gar nicht klar geht, wenn ich alleine daran denke, was ich meinem Körper da angetan habe sad.gif

Ich wurde in dem Schreiben jetzt aufgefordert, mich bis zum 25.01. schriftlich zu äußern.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es sinnvoll ist, einen Anwalt einzuschalten, da die Sache ja eigentlich ziemlich eindeutig wirkt, aber habe in den anderen Beiträgen gelesen, dass es wegen des "taktischen Widerspruchs" hier und da sinnvoll sein kann, um Zeit bis zur MPU rauszuschlagen.

Könnt Ihr mir vielleicht sagen, wie denn der weitere Ablauf jetzt aussieht? Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre es jetzt so, dass ich erst einmal bis zum 25.01. Zeit habe, zu antworten und dann der "Anwendung des Strafbefehlverfahrens" zustimmen würde, richtig? Mit einer Einstellung ist ja bei meinen Werten auf keinen Fall zu rechnen. Ist es bei den Äußerungen positiv, die Tat zuzugeben und ggf. etwas zu schreiben, wie "Ich gebe die Tat zu und möchte mich für die Umstände die bei der Polizei meinetwegen entstanden sind und den eindeutigen Fehler, den ich begangen habe, entschuldigen" oder wäre sowas eher kontraproduktiv, weil es ggf. sogar eine höhere Strafe zur Folge hat wegen einer möglichen Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit - hier ist mir der Unterschied auch noch nicht ganz klar. Denn ich habe mich ja vorsätzlich aufs Fahrrad gesetzt, sonst wäre ich ja nicht damit gefahren. Hätte ich allerdings meinen Promillewert und daraus resultierenden Fahrstil vorweg besser eingeschätzt. wäre ich natürlich nicht mehr gefahren, wodurch dass dann doch eher "fahrlässig" wäre...???

Anschließend würde ich dann den Strafbefehl bekommen, in dem mir das Bußgeld mitgeteilt wird sowie die Anordnung zur MPU mit entsprechender Frist, oder?
Wenn ich keine Angaben zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen mache, steht ja in dem Schreiben, das mein Einkommen dann geschätzt wird. Aber wie wollen die denn schätzen, wenn ich gar keine Angaben mache. Das Gericht wüsste dann doch nicht einmal, was für einen Job ich habe bzw. als was ich als Selbständiger arbeite.
Ich hatte zudem gelesen, dass ab 2,0 eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Hat das dann eine Auswirkung auf das Bußgeld oder wie ist sowas zu bewerten? Wäre das ggf. ein Grund, doch lieben über einen Anwalt zu gehen?

Ich hatte ja schon geschrieben, dass eine vollkommene Abstinenz für mich kein Problem wäre und ich damit ja auch schon direkt einen Tag später gestartet habe. Es scheint aber ja so zu sein, dass es für die MPU wichtig wäre, möglichst mehr als 6 Monate abstinent zu sein. Wenn nun der Termin für die MPU aber früher ist und ich nicht den Weg eines taktischen Widerspruchs (s.o.) gehe, was wäre denn dann? Könnte ich auch erst einmal die MPU nach hinten verschieben und bis dahin meinen Führerschein abgeben und - falls das tatsächlich auch relevant wäre - das Fahrradfahren erst einmal lassen? Ich bin auf den Führerschein nicht zwingend angewiesen und Fahrrad fahre ich ohnehin fast nie, so dass das kein Problem für mich wäre, wenn es nur ein paar wenige Monate betrifft.

Habe ich sonst noch irgendwas zu befürchten oder ist mit Strafzahlung und MPU alles quasi erledigt? Es handelt sich ja um eine Straftat nach § 316 StGB laut dem Schreiben. Heißt dass, dass ich ggf. auch einen Eintrag ins Führungszeugnis bekomme?

Bzgl. der MPU-Vorbereitung:
Man liest dazu auch hier im Forum ja sehr unterschiedliches, was die Inanspruchnahme von MPU-Beratungen und/oder Verkehrspsychologen angeht.
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit so etwas für mich sinnvoll ist oder unnötige Kosten verursacht. Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe und habe ja auch schon geschrieben, dass ich alleine schon wegen meiner Familie garantiert nie wieder so einen Blödsinn machen werde. In ein Auto hätte ich mich mit Alkohol im Blut sowieso nie gesetzt. Da habe ich in der Vergangenheit penibel drauf geachtet.
Lässt sich allgemein sagen, wann so eine Beratung sinnvoll ist oder sind die Fälle dann doch zu unterschiedlich, um da eine allgemeine Aussage treffen zu können?

Gerne fülle ich natürlich auch den Fragebogen aus dem Forum hier aus, wenn das Euch bei Euren Antworten dazu weiterhilft?

Vielen Dank noch einmal für Eure Hilfe und die Zeit, die Ihr Euch nehmt.

BikeT
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T73
Beitrag 13.01.2021, 14:44
Beitrag #28


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Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Ich wurde in dem Schreiben jetzt aufgefordert, mich bis zum 25.01. schriftlich zu äußern.

Das solltest du auf keinen Fall tun! Dabei gibt es nichts zu gewinnen.

Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es sinnvoll ist, einen Anwalt einzuschalten, da die Sache ja eigentlich ziemlich eindeutig wirkt, aber habe in den anderen Beiträgen gelesen, dass es wegen des "taktischen Widerspruchs" hier und da sinnvoll sein kann, um Zeit bis zur MPU rauszuschlagen.

Genau dieser mögliche Zeitgewinn wäre der einzige Punkt, bei dem ein Rechtsanwalt nützlich sein kann. Dieser kann zunächst mal bei der Staatsanwaltschaft die Fallakte anfordern, sobald diese dort vorliegt. Ab dahin kann er mit verschiedenen Methoden eine Weile "Pingpong" mit dem zuständigen Staatsanwalt spielen und dabei versuchen, eine Verfahrenseinstellung (z.B. gegen Geldauflage) zu erreichen. Bei einer solchen Geldauflage kann er Ratenzahlung beantragen. Wenn die Staatsanwaltschaft auf einen Strafbefehl beharrt, kann er dagegen Widerspruch einlegen und diesen später vor einem dann zwingend folgenden Gerichtstermin auch wieder zurückziehen. Einen solchen Gerichtstermin kann er unter Umständen nach hinten terminieren. Kurz gesagt: Alles in allem sind bis zum Abschluss des Strafverfahrens durchaus 6 bis 10 Monate herauszuschlagen. Das ist ohne anwaltliche Unterstützung kaum möglich.

Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Es scheint aber ja so zu sein, dass es für die MPU wichtig wäre, möglichst mehr als 6 Monate abstinent zu sein. Wenn nun der Termin für die MPU aber früher ist und ich nicht den Weg eines taktischen Widerspruchs (s.o.) gehe, was wäre denn dann? Könnte ich auch erst einmal die MPU nach hinten verschieben und bis dahin meinen Führerschein abgeben und - falls das tatsächlich auch relevant wäre - das Fahrradfahren erst einmal lassen? Ich bin auf den Führerschein nicht zwingend angewiesen und Fahrrad fahre ich ohnehin fast nie, so dass das kein Problem für mich wäre, wenn es nur ein paar wenige Monate betrifft.

Wenn der zeitweilige Verzicht auf deine Fahrerlaubnis für dich kein größeres Problem darstellt, ist das natürlich gegen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 500 bis 700€ aufzurechnen. Auch kann es unter Umständen nötig sein, nicht nur 6, sondern 12 Monate Abstinenz nachzuweisen. In diesem Fall würde wahrscheinlich aller mögliche Zeitgewinn am Ende doch nicht ganz ausreichen. Auch wenn das selten vorkommt, besteht schließlich noch die Möglichkeit, dass die Führerscheinstelle den Abschluss des Strafverfahrens erst gar nicht abwartet und schon vorher mit einer MPU-Anordnung um die Ecke kommt. Auch dann wäre aller Zeitgewinn vergebens. Eine diesbezügliche Einschätzung deiner örtlichen Führerscheinstelle sollte aber ein fachkundiger Anwalt wiederum treffen können.

Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Mit einer Einstellung ist ja bei meinen Werten auf keinen Fall zu rechnen.

Lässt sich so nicht sagen. Das kommt auch auf die weiteren "Tat"umstände an und z.B. die Frage, ob du "Ersttäter" bist. Grundsätzlich werden Fahrrad-Trunkenheitsfahrten ohne Fremdschäden von der Justiz als Bagatelldelikte behandelt.

Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Ist es bei den Äußerungen positiv, die Tat zuzugeben und ggf. etwas zu schreiben, [...]

NEIN! Wie oben bereits gesagt, mit egal welcher Äußerung zur Sache kannst du dir nur schaden.

Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Wenn ich keine Angaben zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen mache, steht ja in dem Schreiben, das mein Einkommen dann geschätzt wird. Aber wie wollen die denn schätzen, wenn ich gar keine Angaben mache.

Darum musst du dir keine Gedanken machen. Wenn du mit dem angesetzten Tagessatz nicht "zufrieden" bist, lässt sich das mittels eines Teilwiderspruchs, mit dem du deine Einkommensverhältnisse dann nachreichst, immer noch beheben.

Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Ich hatte zudem gelesen, dass ab 2,0 eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Hat das dann eine Auswirkung auf das Bußgeld oder wie ist sowas zu bewerten?

Nicht bei einer spezifischen Straftat wie Trunkenheit im Straßenverkehr. Das wäre ja widersinnig. Und vom strafbefreienden "Vollrausch", der wiederum die MPU erheblich erschweren würde, bist du dann doch noch um einiges entfernt.

Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Es handelt sich ja um eine Straftat nach § 316 StGB laut dem Schreiben. Heißt dass, dass ich ggf. auch einen Eintrag ins Führungszeugnis bekomme?

In das Strafregister wird jede Verurteilung und jeder rechtskräftige Strafbefehl eingetragen. Im einfachen Führungszeugnis sind jedoch nur Geldstrafen aufgeführt, die mehr als 90 Tagessätze betragen. Das ist in deinem Fall nicht zu erwarten.

Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
Bzgl. der MPU-Vorbereitung: [...] Gerne fülle ich natürlich auch den Fragebogen aus dem Forum hier aus, wenn das Euch bei Euren Antworten dazu weiterhilft?

Das wäre sinnvoll. Dann können wir deine Problemtiefe vorsichtig einschätzen. Und wir werden schnell sehen, wie kritikfähig du bist wink.gif Denn davon hängt ab, ob wir dir mindestens genau so gut weiterhelfen können wie irgendeine bezahlte Vorbereitung.


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Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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Reinheit
Beitrag 13.01.2021, 18:27
Beitrag #29


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Zitat (BikeT @ 13.01.2021, 13:48) *
…:(
Allerdings zeigt mir der Wert auch, dass ich offensichtlich durch meine "Feierjahre" eine ziemlich hohe Toleranz aufgebaut habe, ….

BikeT
Nebenaspekt: als ich las, wie Du dich beim Finger-Nase-Test und beim „auf den Strich gehen“ geschlagen hast, war das das erste, was mir durch den Kopf schoss. Dabei zeigt es doch nur, daß Du anscheinend mehr als ausreichend Gelegenheit hattest, die Einschränkungen durch Alkoholisierung kennenzulernen, und sie dazu genutzt hast, um Routine zu erlangen, sie zu verschleiern. Verstehe mich bitte nicht falsch; ich mache Dir keine Vorwürfe. Aber so einen Eindruck kann auch bei dem Arzt entstehen, der Dich da turnen ließ, und den schreibt er dann auch auf. Ob das gut für Dich ist?
Du bist da aber nicht allein. Immer wieder liest man hier stolze Berichte, wie gut sich jemand bei diesen Untersuchungen angeblich geschlagen hat, ohne daß dem Autor klar ist, welchen Eindruck er damit vermittelt.
Ich wünsche Dir, daß der ganze Wust an Folgen Dich nicht zu sehr mitnimmt. Draus gelernt scheinst Du ja zu haben. Und Michael und die Mechaniker haben ja dazu etwas gesagt. wink.gif


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Andi18
Beitrag 14.01.2021, 05:11
Beitrag #30


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Die Ausführungen von T73 sind geradezu brillant aufgeführt. Mit der Polizei tunlichst keinerlei Kommunikation aufnehmen. Es handeln sich entgegen landläufiger Meinung weder um deine Freunde noch Helfer. Entschuldigen beweist lediglich Deine gute Kinderstube, ist aber extremst nachteilig für Dich.
Auf jeden Fall einen RA konsultieren und Einspruch einlegen. Die Verdiensthöhe wird geschätzt. I.d.R. werden diese bei 40,- liegen. Anzahl TS ist leider gestaffelt nach ‰ und wird wohl eine Größenordnung 30-40 einnehmen.

Zur Abstinenz:
mit einem Pegel von 2,2 wird KT sehr schwierig zu argumentieren. Hierbei ist also AB mehr als wahrscheinlich. Daher Empfehlung sofort ein AB-Kontrollprogramm zu starten.
Solltest Du genug Haarpracht haben, kann die erste Analyse ca 4-5 Monate nach Konsumende durchgeführt werden (Pufferzeit also 4-5 Wochen), rückwirkend für 3 Monate. Das würde etwas Entspannung bringen.
Im Falle von Urin, sofort ein Programm abschließen mit Laufzeit präventiv für 6 Monate.

Sollte dieser Nebenaspekt i.d. Akte aufgeführt sein, was anzunehmen ist, dann bestätigt dies die AB-Pflicht. Vermutlich dann 12 Monate.
Auch hier bestätigen sich die nachteiligen Auswirkungen der Kooperation.
Zitat
Nebenaspekt: als ich las, wie Du dich beim Finger-Nase-Test und beim „auf den Strich gehen“ geschlagen hast, war das das erste, was mir durch den Kopf schoss.
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Ricoeur
Beitrag 14.01.2021, 06:57
Beitrag #31


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Zitat (Andi18 @ 14.01.2021, 05:11) *
Zur Abstinenz:
Solltest Du genug Haarpracht haben, kann die erste Analyse ca 4-5 Monate nach Konsumende durchgeführt werden (Pufferzeit also 4-5 Wochen), rückwirkend für 3 Monate. Das würde etwas Entspannung bringen.

Auch wenn diese Empfehlung gut gemeint und überall zu lesen ist - wer häufig die Haare wäscht (z.B. täglich wegen des Sports wie meine Wenigkeit) kann auch schon nach 3 Monaten sauber sein. Ich habe extrem viel gesoffen und mein ETG-Wert war nach exakt 3 Monaten sauber. Als ich ins Labor kam war die Mitarbeiterin auch skeptisch, aber mir war das egal und 80 € wert. Ich rate daher, Haare täglich waschen und nach 3 Monaten hingehen (außer man will sich Zeit lassen oder hat finanzielle Engpässe). think.gif
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Andi18
Beitrag 14.01.2021, 08:33
Beitrag #32


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Zitat (Ricoeur @ 14.01.2021, 06:57) *
Auch wenn diese Empfehlung gut gemeint und überall zu lesen ist - wer häufig die Haare wäscht (z.B. täglich wegen des Sports wie meine Wenigkeit) kann auch schon nach 3 Monaten sauber sein. Ich habe extrem viel gesoffen und mein ETG-Wert war nach exakt 3 Monaten sauber. Als ich ins Labor kam war die Mitarbeiterin auch skeptisch, aber mir war das egal und 80 € wert. Ich rate daher, Haare täglich waschen und nach 3 Monaten hingehen

ich muß zugeben, ich hatte eine Pufferzeit von 3 Wochen eingehalten. Das Labor selbst riet mir 2 Wochen, die sind einfach ehrlich.
Die Bandbreite ist halt sehr groß. Haben dann sogar beim ersten Mal ganz genau geschnitten und meinten, 2,5cm reichen schon auch..
Das mit dem telegenen Haar halte ich mittlerweile für überbewertet.

Letztendlich hast Recht, ob einem das "Risiko" wert ist. Das von dir vorgeschlagene geniale Labor in Ludwigsburg mit 80,- könnte man leicht verschmerzen.
Ich bezahle im unabhängigen Labor 175,- (die Zwischenhändler kosten ca. 300,-) - das würde dann etwas mehr schmerzen.
Werde jdf dann auch auf dieses wechseln. Läuft ohne Vertrag und ohne Termin sehr problemlos. Top, wie aktuell bei mir auch.
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BikeT
Beitrag 14.01.2021, 13:41
Beitrag #33


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Vielen Dank für die wieder so schnellen und hilfreichen Antworten, insbesondere auch dazu, dass ich mich auf keinen Fall äußern sollte.
Ich werde mich da am Wochenende noch mal intensiver mit auseinandersetzen und dann auch mal recherchieren, wie es bzgl. Haaranalysen in der Umgebung aussieht und wie ich ggf. an einen Anwalt komme, der mir bei der Zeitverzögerung etc. weiterhelfen kann.

Hier nun aber erst einmal die Beantwortung des Kurzfragebogens:

----
1. Was ist passiert?
Siehe oben in meinem Eingangs-Post sowie mein zweiter Post zu den Ergebnissen der Blutprobe (2,2-2,3 Promille). Wenn hier noch etwas Wichtiges an Info fehlt, sagt es mir bitte.

2. Warum kam es zur Auffälligkeit?
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist es ja leider so, dass die privaten Kontakte fast komplett eingeschränkt sind. Da ich zudem Vater von 2 kleinen Kindern bin und versuche die Risiken einer Ansteckung soweit wie irgendwie möglich zu reduzieren, halten meine Frau und ich das Ganze auch sehr strikt, so dass ich im letzten Jahr tatsächlich bis auf ein paar abendliche Websessions mit Freunden kaum Kontakt zu Freunden hatte. Nun ist es bei mir so, dass das Treffen von Freunden schon immer ein extrem wichtiger Bestandteil meines Lebens war und für mich wirklich DIE Art der Entspannung. Aufgrund meines Jobs habe ich während der Arbeitszeit kaum persönlichen Kontakt zu Menschen, sondern fast immer nur über Telefon, Websessions und E-Mail. Dies war auch vor Corona schon so. Die persönlichen Treffen mit meinen Freunden sind dadurch immer der Ausgleich für mich gewesen und es hat mir immer extrem gut getan, unter Leute zu kommen, egal ob bei einem Treffen auf einen Kaffee, den Spielplatztreff mit Kindern oder beim „After Work Drink“ oder einem Club- oder Konzertabend. Dass dies aktuell nicht möglich ist, ist tatsächlich eine ziemlich große Belastung für mich und ich merke, wie extrem gestresst ich dadurch bin, dass mir dieser Ausgleich neben dem sehr vielen Arbeiten fehlt.
An besagtem Abend war es nun so, dass mein Kumpel vorgeschlagen hatte, sich doch endlich mal wieder im echten Leben auf Drinks zu treffen. Normalerweise hätte ich hier, wie aktuell sonst auch, nein gesagt. Da er aber aufgrund der Feiertage und seinem Familienessen die ganze Familie bzgl. Corona durchtesten lassen hatte und wir uns zudem ja noch draußen im Garten treffen wollten, habe ich dann zugesagt und mich sehr darauf gefreut, endlich mal wieder persönlich mit einem meiner Freunde den Abend verbringen zu können.
Wir haben uns dann bei ihm im Garten getroffen und uns den ganzen Abend über alles Mögliche unterhalten und nebenbei was getrunken. Zunächst Bier, dann hatte er zum Aufwärmen wegen der Kälte selbstgemachten Glühwein für uns und danach haben wir dann noch Gin Tonic getrunken. Außer einer Tüte Chips haben wir auch nichts weiter den Abend über gegessen und ich hatte dummerweise den Tag über auch so gut wie nichts gegessen.
Ich muss vielleicht noch dazu sagen, dass ich insgesamt schon immer ein schneller Trinker war, d.h. egal ob bei Getränken mit oder ohne Alkohol ist ein Glas oder eine Flasche bei mir immer ziemlich schnell leergetrunken.
Das Ziel des Abends war nie sich mit Absicht zu besaufen, sondern vielmehr wollten wir einfach einen netten Abend mit ein paar Drinks haben und über alles reden, was so in der letzten Zeit passiert ist. Über die Menge an Drinks, die ich trinken würde, hatte ich mir zuvor auch Null Gedanken gemacht, da ich ja, wie in meinem Eingangs-Posting geschrieben, eigentlich ursprünglich vorhatte, den Bus zurück zu nehmen.
Dadurch dass wir uns so gut unterhalten haben und es einfach gut getan hat, mal wieder ein wenig „loslassen“ und den aktuellen Stress ausblenden zu können, haben wir dann aber die Zeit ein wenig aus den Augen verloren und durch das immer wieder Nachfüllen der Getränke über den Abend hinweg ganz offensichtlich leider auch den Alkoholpegel. Ich dabei wohl leider mehr als mein Kumpel, wobei ich nicht weiß, ob ich ins Gespräch vertieft und gedankenverloren, dann doch mehr Drinks hatte als er oder meine Mischungen stärker waren, da er ja wie gesagt ein deutlich niedrigeren Atemalkoholwert bei der Polizeikontrolle hatte als ich (1,9 vs. 1,1). Mein Kumpel konnte dazu auch nichts genaues sagen, vermutet aber, dass ich wahrscheinlich aufgrund meines generell ja schnellen Trinkens mehr getrunken habe als er.

Kurzgefasst: Ich glaube, das „innere Motiv“ in dem Moment war einen entspannten Abend zu haben und bei ein paar Drinks und einem guten Gespräch den ganzen Corona- und Arbeitsstress mal ein wenig zu vergessen, allerdings nie mit dem Ziel sich „den Frust wegzusaufen“ und bewusst viel zu trinken. Das ist dann leider mehr dadurch entstanden, dass ich im Laufe des Abends nicht mehr auf den Alkoholkonsum geachtet habe und dadurch leider dann anstatt auf nicht-alkoholische Getränke zu wechseln, dummerweise weiter Alkohol getrunken habe. Aufgrund meiner anscheinend ja über die Jahre antrainierte Toleranz (Du hast da leider wohl vollkommen Recht @Reinheit), dann offensichtlich ohne es groß wahrzunehmen deutlich zu viel.

Warum ich dann leider aufs Fahrrad gestiegen bin, habe ich ja im Eingangs-Posting schon beschrieben. Das war nicht geplant, sondern ein Zusammenspiel blöder Ereignisse plus meiner eigenen Dummheit, dann nicht einfach zu Fuß zu gehen oder das Rad zu schieben.


3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit? Wann wurde das erste Mal konsumiert, wie hat sich der Konsum dann entwickelt und warum?
Das erste Mal Alkohol habe ich auf einer Klassenfahrt getrunken als ich 15 war und das war hauptsächlich der Neugier geschuldet. Alle anderen hatten – traurig wenn man drüber nachdenkt – schon deutlich früher mal was getrunken und ich hatte bis zu der Klassenfahrt immer abgelehnt, weil ich einfach gesagt kein Interesse daran hatte, was zu trinken. Es hatte also auch nichts mit direktem Gruppenzwang zu tun, dagegen konnte ich mich schon immer gut zur Wehr setzen.
Danach war die Entwicklung dann die, die zumindest in meinem „Vorstadtumfeld“ für die meisten Teenies die „normale“ war. Geburtstagspartys etc., bei denen man dann erst Bier und später dann auch härteren Alkohol getrunken hat. Ich selbst habe dabei auch nie wenig getrunken, allerdings – anders als die meisten meiner Freunde – nur wenige Male so viel, dass ich mich übergeben musste oder K.O. in der Ecke lag. Da ich nichts davon halte, die Kontrolle zu verlieren, habe ich immer versucht (leider nicht immer geschafft), nur so viel zu trinken, dass ich eben noch die Kontrolle habe. Andere Drogen habe ich nie probiert und tatsächlich noch nicht einmal in meinem Leben geraucht, was für mich auch immer eine Sache der Selbstbeherrschung und Disziplin war. Ich vermute das liegt u.a. auch daran, dass ich gesehen habe, was alles so schief laufen kann: Ein Freund hat wegen zu viel Trinken damals seinen Ausbildungsplatz verloren und niemandem davon erzählt, sondern ist Monate morgens statt zur Arbeit weiter zum Saufen gefahren, bis es irgendwann rausgekommen ist. Ein Bekannter hat sich bekifft aus einem Fenster gestürzt und ist dabei gestorben und eine andere Bekannte von einem betrunkenen Autofahrer totgefahren worden.

Nach der Schulzeit ging der Alkoholkonsum dann während des Studiums weiter, wenn ich auf Partys oder in Clubs war, wobei ich so gut wie nie etwas unter der Woche getrunken habe, sondern bewusst „ nur“ am Wochenende. Das war für mich immer so ein bisschen mein eigener „Kontrollmechanismus“, dass das Trinken nicht irgendwie überhand nehmen könnte. Alleine zuhause habe ich grundsätzlich nichts getrunken. Zum einen hatte das für mich immer irgendwie was „Assiges“ (entschuldigt, ich möchte damit niemandem auf die Füße treten, das war immer nur mein persönliches empfinden), zum anderen war für mich Trinken immer ein Thema das mit Geselligkeit einhergeht, was mit alleine trinken offensichtlich nicht zusammenpasst.
Wenn ich Feiern war, habe ich aber dann auch durchaus mal ordentlich mehr getrunken. Auch hier nur sehr selten so viel, dass es mir wirklich schlecht ging, aber ich glaube, durch das regelmäßige Feiern und Trinken hat sich dann eben auch eine hohe Toleranz bei mir aufgebaut. Eine Freundin von mir sagte mal, Sie habe mich noch nie wirklich betrunken erlebt, was aber wohl eher daran liegt, dass ich schon immer viel vertragen habe, also auch schon vor dem „Training“ als ich ganz ursprünglich angefangen habe was zu trinken und noch kein „Training“ hatte, und mich auch bei viel Alkohol im Blut immer sehr gut unter Kontrolle hatte.

Nach der Studienzeit ist das Feiern gehen dann aus verschiedenen Gründen weniger geworden (Job, gefühlt zu alt für die Clubs von damals etc.) und durch meine Kinder in den letzten Jahren natürlich dann noch weniger.
Wenn ich die Zeit vor Corona betrachte würde ich sagen, dass ich vielleicht alle 6-8 Wochen mal mit Freunden länger in Bars oder Clubs war, dann aber ehrlich gesagt auch viel getrunken habe und so alle 3-4 Wochen mal für After Work Drinks verabredet war. Beim After Work habe ich in den meist so 4-5 Stunden Treffen über den Abend hinweg in der Rege so 6 Flaschen 0,33er Bier oder 3-4 Longdrinks oder Cocktails getrunken. Bei den Clubabenden sind es über den Abend/die Nacht hinweg, dann durchaus auch mal 6-8 Gin Tonic gewesen. Meistens resultierten die vielen Drinks gar nicht unbedingt daraus, dass ich unbedingt noch was alkoholisches trinken wollte, sondern vielmehr daraus, dass wir meist in einer Gruppe unterwegs waren und dann eben bestellt wurde, bis jeder einmal dran war.

Mir ist das tatsächlich nie so richtig bewusst gewesen, da ich mir da nie groß Gedanken drum gemacht habe und im Freundeskreis die Mengen nicht ungewöhnlich sind. Wenn ich jetzt aber darüber nachdenke, was es eigentlich bedeutet, dass ich so viel Alkohol vertrage, bin ich ziemlich erschrocken, was ich da anscheinend meinem Körper bisher zugemutet und dass ich den so „trainiert“ habe. Eigentlich schlimm, dass es so ein Ereignis wie meines brauchte, dass ich mir darüber mal bewusst Gedanken mache.

Im letzten Jahr habe ich aufgrund dessen, dass man sich ja kaum mit Freunden treffen konnte, dann vergleichsweise wenig getrunken. Vielleicht alle paar Wochen abends mal einen Drink (= 1 Glas Gin Tonic oder ein kleines Glas Rum) auf der Couch mit meiner Frau oder bei einer Websession mit Freunden, ansonsten aber nichts. Da meine Frau seit unserem ersten Kind keinen Alkohol mehr trinkt und ich alleine trinken, wie gesagt, irgendwie seltsam finde, war es das dann aber auch – zumindest eben bis zu besagtem Abend sad.gif

4. Wie ist der Konsum heute?
Welche Mengen, wie häufig? Wenn sich das Konsumverhalten signifikant geändert hat, warum jetzt und nicht bereits früher? Was bewirkt das geänderte Konsumverhalten?

Seit besagtem Ereignis habe ich nichts mehr getrunken, also auch schon an Silvester nichts mehr, was für mich, wie ja schon geschrieben, auch kein Problem darstellt, da ich schon häufiger mal mehrere Wochen oder Monate nichts getrunken habe auch ohne besondere Geschehnisse, sondern einfach nur zum Entgiften und mir selbst zu zeigen, dass ich trotz der Sprüche, die man sich ja bescheuerter Weise dann teilweise anhören muss, mit der Abstinenz kein Problem habe und auch weiterhin über den Sprüchen stehe und mich von sowas nicht beeinflussen lasse.

5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?
Durch die Auffälligkeit ist bereits ein problematisches Konsumverhalten dokumentiert. Welcher Sinneswandel ist eingetreten, damit die Fahreignung nun wieder zweifelsfrei gegeben ist? Wo liegen Rückfall-Gefahren und wie wird ihnen begegnet? Welche Vermeidungsstrategien sind erprobt und können angewendet werden?

Auto wäre ich mit Alkohol im Blut ja ohnehin nie gefahren. Das habe ich nie irgendwo mit hingenommen, wenn ich wusste das ich etwas trinken werde, so dass hier nie auch nur ein Fünkchen Gefahr bestanden hat und auch niemals bestehen wird. Das heißt für mich stellt sich eher die Frage, wie ich zukünftig Rückfall-Gefahren vermeide, was generell das viele Trinken angeht bzw. das Fahrradfahren, wenn ich etwas trinke.
Bis zur MPU steht ja nun ohnehin erst einmal Abstinenz an, so dass sich in der Zeit die Frage nicht stellt. Für mich geht’s aber nicht nur um das Bestehen der MPU, um danach dann alles wieder wie gewohnt zu handhaben.
Die ganze Sache hat mir ja eigentlich zwei Dinge bewusst gemacht:

1. Ich habe meinen Körper in den mehr als 20 Jahren durch den Alkohol ziemlich traktiert und wenn ich bedenke, was ich durch meine Arbeit schon an Stress habe, ist das im Zweifel in Kombination der beste Weg zum Herzinfarkt oder anderen gesundheitlichen Schäden. Da ich da gar nicht erst hinkommen will, ist für mich klar, dass ich den Alkoholkonsum alleine schon aus gesundheitlichen Gründen auch nach der MPU komplett lassen werde oder auf ein absolutes Minimum reduzieren werde. Ich sollte dazu vielleicht noch erwähnen, dass ich nach einer Doku zu den Auswirkungen von Fleischkonsum auf den eigenen Körper auch von einem Tag auf den nächsten aufgehört habe, Fleisch zu essen. Ich weiß also, dass ich die Disziplin dazu habe.

2. Wie ja auch schon im Eingangs-Posting geschrieben ist mir im Nachgang an die Trunkenheitsfahrt klar geworden, dass ich eben nicht nur mich und ggf. andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht habe, sondern auch riskiert habe, dass meine Familie, wäre mir etwas passiert, ohne mich da gestanden hätte. Selbst wenn es ja nicht gleich ein Todesfall hätte sein müssen, hätte ja auch sonst alles Mögliche passieren können und ich würde es mir nie verzeihen, wenn meine Familie wegen meiner Dummheit irgendwie leiden müsste. Meine Familie geht für mich über alles und, wenn es bedeutet, nie wieder einen Tropfen Alkohol anzurühren, um jegliches Risiko auszuschließen, wäre das für mich eine absolute Selbstverständlichkeit.

Es ist natürlich schwer in die Zukunft alle Eventualitäten abzuwägen, aber sollte ich – wider Erwarten – doch irgendwann mal wieder auf einer Feier oder so mehr Trinken, wäre für mich klar, von vornherein auch bei eventuellem Verpassen des letzten Busses einen Plan zu haben, ohne Risiko nach Hause zu kommen. Soll heißen, entweder wieder ins Taxi, wie ich es vor Corona auch gehandhabt habe (ich gehe mal davon aus, dass wir Corona irgendwann wieder los sind) oder sonst eben ohne Fahrrad zu Fuß nach Hause.


---

Ich hoffe, die Antworten helfen so schon mal weiter, damit Ihr dazu etwas sagen könnt?

Fragt sonst auch gerne weiter nach.
Ich weiß ja, dass ich hier Mist gebaut habe und weiß, dass jegliche konstruktive Kritik zum einen angebracht sein wird und zum anderen ja nur helfen kann, aus der ganzen Geschichte irgendwie noch etwas Positives zu ziehen. Gerade bzgl. letzterem habe ich gerade vorhin schon zu meiner Frau gesagt, dass es zwar traurig ist, dass es so ein Ereignis sein musste, das mir meine Gewöhnung an den Alkohol über die Jahre bewusst machen musste, aber das es damit ja auch etwas Gutes hat, weil ich da sonst im Zweifel nie groß drüber nachgedacht und was geändert hätte.

Ach so, eine schnelle direkte Nachfrage habe ich noch:

Ich habe jetzt schon häufiger gelesen, dass ggf. gegen Zahlung einer Geldauflage das Verfahren eingestellt werden kann, sofern sich der Staatsanwalt darauf einlässt.
Mir ist hier der Unterschied nicht ganz klar zu dem, was ohne weitere Geldauflage passiert. Wäre es so, dass es bei Zahlung der Geldauflage dann keinen Eintrag ins Strafregister gibt? Oder worin wäre da noch der Unterschied? Die MPU fällt ja in keinem Fall weg, wenn ich es richtig verstanden habe.
Und gibt es Erfahrungswerte, wie hoch so eine Geldauflage in der Regel ausfällt? Ist das eine Art Pauschale oder auch wieder eine Anzahl Tagessätze mit entsprechend geschätztem Tagessatz?

Danke für Eure Hilfe
BikeT
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Reinheit
Beitrag 14.01.2021, 14:36
Beitrag #34


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Zitat (Andi18 @ 14.01.2021, 05:11) *
….
Sollte dieser Nebenaspekt i.d. Akte aufgeführt sein, was anzunehmen ist, dann bestätigt dies die AB-Pflicht. Vermutlich dann 12 Monate.
Auch hier bestätigen sich die nachteiligen Auswirkungen der Kooperation.
Zitat
Nebenaspekt: als ich las, wie Du dich beim Finger-Nase-Test und beim „auf den Strich gehen“ geschlagen hast, war das das erste, was mir durch den Kopf schoss.

Ich wollte eigentlich auf den Aspekt abheben, daß er zu solcher Koopoeration überhaupt fähig war. Die Demonstration solcher Fähigkeit sollte man, selbst wenn vorhanden, imho besser vermeiden.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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T73
Beitrag 14.01.2021, 16:30
Beitrag #35


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Zitat (Reinheit @ 14.01.2021, 14:36) *
Ich wollte eigentlich auf den Aspekt abheben, daß er zu solcher Koopoeration überhaupt fähig war. Die Demonstration solcher Fähigkeit sollte man, selbst wenn vorhanden, imho besser vermeiden.

Ihr beide meint das gleiche smile.gif Es ist hinsichtlich der MPU nachteilig, wenn dokumentiert ist, dass keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Denn dadurch ist die entsprechend hohe Alkoholgewöhnung mehr oder weniger bewiesen.


Zitat (BikeT @ 14.01.2021, 13:41) *
Ich habe jetzt schon häufiger gelesen, dass ggf. gegen Zahlung einer Geldauflage das Verfahren eingestellt werden kann, sofern sich der Staatsanwalt darauf einlässt.

Das ist richtig. Für den Zeitgewinn ist hierbei wichtig, dass nach dem "Aushandeln" eines solchen Vorgehens zudem noch Ratenzahlung (in der Regel 6 Monatsraten) beantragt werden kann, was meist auch durchgeht. Für die Dauer der laufenden Ratenzahlungen würde das Verfahren dann vorläufig eingestellt. Die endgültige Einstellung - und damit auch der Zeitpunkt der Mitteilung an die Führerscheinstelle - würde dann quasi automatisch nach Zahlung der letzten Rate erfolgen, aber eben auch erst dann.

Zitat (BikeT @ 14.01.2021, 13:41) *
Und gibt es Erfahrungswerte, wie hoch so eine Geldauflage in der Regel ausfällt? Ist das eine Art Pauschale oder auch wieder eine Anzahl Tagessätze mit entsprechend geschätztem Tagessatz?

Die wird als Pauschale vereinbart, bemisst sich aber durchaus am Einkommen. Ein halbes bis ein ganzes Nettomonatseinkommen kann da als Erfahrungsrichtwert gelten. Höher als eine Geldstrafe würde die Geldauflage jedenfalls nicht ausfallen. Im "Aushandlungs"verlauf würde dein Rechtsanwalt hier im Regelfall Mitteilung über dein Einkommen machen.

Zitat (BikeT @ 14.01.2021, 13:41) *
Mir ist hier der Unterschied nicht ganz klar zu dem, was ohne weitere Geldauflage passiert.

Es gibt noch andere Wege der Verfahrenseinstellung, die für deinen Fall aber nicht relevant sein dürften.

Zitat (BikeT @ 14.01.2021, 13:41) *
Wäre es so, dass es bei Zahlung der Geldauflage dann keinen Eintrag ins Strafregister gibt?

Das ist richtig. Eine Einstellung des Verfahrens bleibt diesbezüglich folgenlos.

Zitat (BikeT @ 14.01.2021, 13:41) *
Oder worin wäre da noch der Unterschied? Die MPU fällt ja in keinem Fall weg, wenn ich es richtig verstanden habe.

Das ist auch richtig. Das Verwaltungsverfahren, in dem deine Fahreignung überprüft wird, ist im Regelfall völlig unabhängig vom Strafverfahren. Deshalb kann es ja auch passieren, dass eine MPU-Forderung schon kommt, während das Strafverfahren noch läuft. Nur wenn das Strafverfahren mit einem sachbezogenen Freispruch oder einer entsprechenden Einstellung "wegen nicht hinreichenden Tatverdachts" ausginge - z.B. weil sich in der Beweiserhebung ergibt, dass du gar nicht gefahren bist - könnte eine MPU-Anordnung rechtswidrig sein. Für diese seltene Variante sind in deinem Fall aber keine Anhaltspunkte zu sehen.

@TE

Nur kurz zum Fragebogen:

Der ist ja für den Anfang schon recht ausführlich und offensichtlich auch ehrlich. Allerdings klafft - wie meistens beim Erstversuch - eine große Lücke beim wichtigsten Teilaspekt: den inneren Motiven.

Vielleicht gehen da andere noch genauer drauf an. Da du offensichtlich alles andere als dumm bist, rate ich dir fürs Erste, dich mal intensiv in andere Threads - und dort in die Beiträge und Diskussionen zu inneren Motiven - einzulesen. Du wirst dann schnell erkennen, worauf die Fragestellung abzielt und wie tief du zur Aufarbeitung in dir bohren musst. Ich bleibe dabei, dass erst dann eine genauere Einschätzung zur Frage kT/AB möglich ist.


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Herbie56
Beitrag 14.01.2021, 17:24
Beitrag #36


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Grundsätzlich finde auch ich deinen ersten Fragebogen ganz gut.

Was mir aufgefallen ist:
Du schilderst unter Fr.4 ( Wie ist der Konsum heute ? ), dass du ja schon früher bewusst nicht konsumiert hättest, „um zu entgiften“ und dir zu beweisen, dass du auch ohne kannst...

Das spricht für mich dafür, dass du durchaus ein gewisses Problembewusstsein hattest in Bezug auf deinen Alkoholkonsum.
Liege ich damit richtig ?

Bitten würde ich dich, dass du mal eine Tabelle erstellst mit Vor-, und Nachteilen von Alkohol.
Diese könnte für dich tiefere Erkenntnisse bringen.

Liebe Grüße


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BikeT
Beitrag 15.01.2021, 15:28
Beitrag #37


Neuling
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Was das Problembewusstsein angeht, würde ich sagen sowohl „Ja“ als auch „Nein“.

Mir war schon bewusst, dass ich, wenn ich feiern gegangen bin, auf jeden Fall öfter auch mal (zu) viel getrunken habe als eigentlich gut, was mir der Kater am Morgen dann ja doch zumindest manchmal auch deutlich gezeigt hat. Und da ich im Freundes- und Bekanntenkreis leider auch einige Personen habe, die fast jedes Wochenende und teils auch unter der Woche viel trinken, waren die Pausen für mich immer wichtig, um mir zu beweisen, dass das bei mir eben nicht so ist und für mich Alkohol eben wirklich „nur“ hin und wieder ein Thema beim Feiern bzw. Treffen mit Freunden ist, ich die Drinks aber nicht zum Spaß haben brauche und ich da nicht irgendwie in einer Abhängigkeit stecke.
Zudem habe ich vor Corona auch sehr viel Sport gemacht, weshalb es mir auch in dem Zusammenhang immer wichtig war, den Körper zwischendurch mal vom Alkohol zu entgiften und so beim Training insgesamt fitter zu sein.
Wenn ich so darüber nachdenke, würde ich aber sagen, dass es vielleicht auch gleichzeitig ein wenig eine Rechtfertigung gegenüber mir selbst war, dass es ja nicht schlimm ist, wenn ich mal zu viel trinke, da ich durch die Alkoholpausen ja immer weiß, dass ich eben nicht süchtig bin und irgendwelche Entzugserscheinungen bekomme und auch jederzeit ohne kann. Ich hatte tatsächlich in der Vergangenheit auch schon häufiger darüber nachgedacht, gar nichts mehr zu trinken, habe das dann aber irgendwie doch nicht gemacht. Ich vermute eben wegen der vermeintlichen „Vorteile“ (s.u.), die es dann für mich doch in meiner Wahrnehmung irgendwie gab.

Mir war allerdings tatsächlich nicht bewusst, wie stark sich mein Körper bereits an den Alkohol gewöhnt hat und dass ich deshalb so viel vertrage. Da ich ja auch schon in meinen Trinkanfängen, also ohne die Gewöhnung, viel vertragen habe, habe ich immer gedacht, dass das bei mir eben so ist, dass ich mich auch bei viel Alkohol im Blut unter Kontrolle habe.
Und wie gesagt, sind die Mengen in meinem Umfeld beim Trinken auch eher „normaler“ Konsum gewesen, so dass ich nie groß darüber nachgedacht habe, dass es eigentlich nicht normal ist, dass ich nach mehreren Longdrinks noch nicht über der Schüssel hänge, zumal sich das ja durch das viele Feiern seid der Teenie-Zeit ja auch schrittweise und schleichend dahin entwickelt hat, was mein Bewusstsein dafür wohl auch noch getrübt hat.
Was das angeht, hatte ich also bisher leider noch nicht das Problembewusstsein, zumindest nicht in dem Maße wie ich jetzt habe, wo ich mich damit mal wirklich bewusster beschäftige.
Das hat sich allerdings alleine in den letzten 2 Wochen schon drastisch geändert nachdem ich durch meine Trunkenheitsfahrt mal angefangen habe, Promillerechner zu nutzen und mir durchzulesen, welche Auswirkungen ich da eigentlich immer so hätte spüren müssen bzw. was ich ohne es zu merken meinem Körper die ganze Zeit angetan habe.
Da ich ja, wie geschrieben, nie Auto und Alkohol in Kombi auch nur in Erwägung gezogen habe, habe ich, glaube ich, mir da nie groß Gedanken drüber gemacht, weil ich vermutlich irgendwie im Hinterkopf hatte: „Na ja, was sind schon die paar Drinks, ich fahre ja eh mit der Bahn oder Taxi nach Hause und schlafe dann eben ein bisschen länger“. Das es nun kein Auto, sondern das Fahrrad war, war vielleicht Pech wegen der Strafe, die mich erwartet, vielleicht aber auch Glück, weil ich mich so mal mit dem Thema auseinandersetze, was ich so wirklich seit den Filmen, die man in der Schule gezeigt bekommt, nicht mehr getan habe.

Bzgl. der Vor- und Nachteile hier mal meine erste Liste. Natürlich gibt es noch viel mehr Nachteile, z.B. das Leute aggressiv werden. Ich bin aber mal davon ausgegangen, dass es nur um die Vor- und Nachteile auf mich bezogen geht und da ist Aggressivität etwas, das bei mir definitiv keine Rolle spielt. Ich habe das bewusst mal in der Ich-Form geschrieben, um mir das selbst auch noch mal zu verdeutlichen, was es wirklich ganz konkret für mich bedeutet:

Nachteile:
  • Ich bringe mich selbst und andere direkt (potenzielle Unfälle) und indirekt (Auswirkungen auf meine Familie z.B. bei einem Unfall) in Gefahr und ziehe sie ihn Mitleidenschaft – das ist für mich übrigens der absolute Augenöffner- Gedanke nach der TF gewesen, da alle anderen Nachteile zwar auch Mist sind, aber eben immer nur mich betreffen. Ich würde aber nicht damit klar kommen, wenn jemand anderes und vor allem nicht meine Familie irgendwie meinetwegen leiden müsste
  • Mein Tag danach ist häufig Mist und ein quasi verschwendeter Lebenstag bzw. ein Tag der meist wegen der körperlichen Erschöpfung nicht so gut ist, wie er ohne den Alkohol am Vortag sein könnten. In der Vergangenheit hat mich das eher weniger gestört – ist dann halt ein Netflix-Tag gewesen. Insbesondere jetzt da ich aber jeden freien Moment mit meinen Kindern genießen will, schmälert der Alkohol das dann eigentlich nur, da ich ja dann doch müder bin und nicht so viel toben kann wie ohne Alkohol im Blut
  • Alkohol ist schlecht für meinen Körper und schadet nicht nur kurzfristig, sondern kann mittel-/langfristig zu ernsten gesundheitlichen Problemen führen. Ja, ich weiß, das ist irgendwie floskelhaft, aber insbesondere da ich eben nicht mehr in den 20ern bin, wo der Körper das vielleicht noch mitmacht, ist das schon etwas, worüber ich mir immer mehr Gedanken mache
  • Ich beeinflusse meine sportlichen Trainingsergebnisse negativ, da ich durch den Alkohol zum einen meinen Körper zurückwerfe, zum anderen an den „Post-Alkohol“-Tagen aber auch nicht ordentlich oder gar nicht trainiere


Kurz: Eigentlich schon genug Gründe, die Finger davon zu lassen.

Vorteile:
Hierzu vielleicht einleitend noch gesagt, dass das die Vorteile sind, die ich vor meiner TF darin gesehen habe und warum ich getrunken habe.
Jetzt, wo ich mich mehr damit beschäftige, wird mir immer klarer, dass das eigentlich nicht wirklich Vorteile sind bzw. Vorteile, die ich mir vielleicht eher auf andere Art verschaffen sollte. Da T73 ja noch mal auf die fehlenden „inneren Motive“ hingewiesen hat führe ich das ganze direkt mal weiter aus, weil die dadurch vielleicht – auch für mich – noch mal deutlicher werden:

1. Ich komme unter Leute und kann durch die Abende mit Freunden und Alkohol ein wenig entspannen und den Stress im Arbeitsleben zur Seite schieben

Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich in meinem Job kaum echten, persönlichen Kontakt zu Menschen habe, sondern fast immer nur über Telefon, Websessions und E-Mail und das Treffen mit echten Menschen deshalb in meiner Freizeit für mich ein extrem wichtiger Ausgleich ist. Zudem ist es so, dass mein Job und meine Selbstständigkeit durchaus regelmäßig eine 70-80 Std. Woche mit sich bringen und ich dabei kaum mal eine Minute Ruhe habe, sondern immer hochkonzentriert sein muss und regelmäßig Mittagspausen ausfallen und ich von morgens bis abends spät ohne Pause durcharbeite.
Ich muss dazu sagen, dass ich in meiner Selbständigkeit eigentlich sehr erfolgreich bin, mich aber trotzdem selbst immer unter extremen Druck setze, noch mehr zu machen, weil ich sicherstellen will, dass es meiner Familie finanziell besser geht als es mir früher ging. Ich bin im Verhältnis zu meinem Freundeskreis eher in ärmeren Verhältnissen groß geworden. Das heißt nicht, dass wir am Hungertuch genagt haben, aber ich habe schon als Kind mitbekommen, wie schlecht es meiner Mutter aufgrund der finanziellen Probleme ging und wie viel wir uns im Gegensatz zu anderen Familien im Umfeld nicht leisten konnten. Und ich werde nie vergessen, wie ich bei einem Schultheaterbesuch die Lehrerin drauf ansprechen musste, dass ich gehört habe, dass es sofern man sich das nicht leisten kann, es eine Übernahme von der Schule dazu geben kann. Mir war es damals extrem peinlich, bzgl. der Kostenübernahme fragen zu müssen, und habe mir schon sehr früh geschworen, dass ich niemals möchte, dass meine Kinder sich irgendwie wegen Geld Gedanken machen müssen bzw. sich solche „einfachen Dinge“ nicht leisten können.

Wenn ich mich dann mit Freunden auf Drinks getroffen habe, war das für mich immer eine Möglichkeit die Arbeit und den ganzen Leistungsdruck, den ich mir selbst immer mache, einfach mal in den Hintergrund zu rücken.
Natürlich ginge das an sich auch ohne Alkohol und es kam auch immer mal vor, dass ich nur alkoholfreie Cocktails oder Club Mate getrunken habe, aber zum einen hilft der Alkohol in dem Moment ja auch körperlich ein wenig zu entspannen und zum anderen hat das Ganze auch eine gewisse Gruppendynamik angenommen.
Dadurch das in meinem Freundeskreis fast alle mittlerweile Eltern sind, kommt es natürlich deutlich seltener vor, dass wir uns abends mal treffen können. Das heißt aber auch, dass wenn wir uns dann treffen im Kopf aller und entsprechend auch bei mir so ein bisschen der Gedanke ist: „Jetzt können wir uns mal wieder wie in alten Zeiten als wir noch jung waren ohne Frau und Kinder treffen und müssen das dann auch ausnutzen und mehr trinken als wir mit Familienanhang könnten“.

Ich will jetzt nicht gleich sagen, dass das um die 40 die Midlife Crisis ist, aber zumindest bei mir ist es schon so, dass mich das gedanklich immer ein wenig in die „unbeschwerte Teenie-Zeit“ zurückversetzt, als man sich um Job, Familie etc. keine großen Gedanken gemacht hat und nach Schulschluss eigentlich nur Freunde, Sport etc. eine Rolle gespielt haben.

Ein weiterer Punkt dabei ist allerdings auch, dass ich gerne in Kneipen und Clubs bin, einfach weil ich gerne Menschen um mich habe. Ich lasse das einfach auf mich wirken und mag den Trubel um mich herum und beobachte einfach gerne, wie die Menschen sich so geben und verhalten. Auch hier wäre der Alkohol selbst eigentlich gar nicht notwendig. Allerdings ist es aber, wie gesagt, in meinem Freundeskreis aber eben immer schwieriger geworden, es hinzubekommen, dass man sich mal abends in einer Kneipe oder einem Club trifft und tatsächlich ist es so, dass in den Alkoholpausen, die ich ja schon häufiger mal eingelegt habe, es kaum möglich war, überhaupt mal jemanden dafür zu begeistern. Ich fand das zwar schon immer absurd, aber die Antwort von Freunden war dann sehr häufig: „ich hätte schon Lust, aber wenn Du aktuell nichts trinkst muss ich ja alleine trinken, da habe ich dann auch keine Lust drauf. Und ohne alkoholische Drinks in eine Bar oder einen Club will ich dann auch nicht“.
Was dann eben dazu geführt hat, dass man sich entweder nicht getroffen hat oder eben nur dann, wenn ich dann auch Alkohol getrunken habe, also nach meinen Pausen.
Ich glaube, hier ist auch ein wichtiger Punkt, wo ich für die Zukunft schauen muss, wie ich das anders geregelt bekomme und dann notfalls eben auf Treffen mit Freunden, die nur in Bars gehen, wenn auch Alkohol im Spiel ist, einfach verzichte.

2. Ich muss in dem Moment für niemanden verantwortlich sein außer mich selbst

An sich geht das in eine ähnliche Richtung wie der Arbeitsstress und auch hier hat der Alkohol für mich den Vorteil der Entspannung und des „Loslassens“, der Hintergrund ist aber ein anderer.
Ich habe (leider?) die Angewohnheit, quasi das Leid der Welt auf mich zu laden. Das heißt, egal, wer sich bei im Familien-, Freunden- oder Arbeitsumfeld bei mir mit irgendwelchen Sorgen meldet, ich bin schon immer derjenige gewesen, der alles stehen und liegen gelassen und versucht hat, die Probleme der anderen zu lösen, egal ob es um die Erledigung von irgendwelchen bürokratischen Dingen, finanziellen Problemen oder sonstigen privaten Problemen geht. Das Problem dabei ist, dass ich dadurch halt auch immer sehr viel am Grübeln und im Dauerstress bin, um das alles neben meinen eigenen Angelegenheiten, die durch die Arbeit und den finanziellen Leistungsdruck, den ich mir mache, ja nicht gerade gering sind, noch unterzubekommen. Ich bin dadurch selbst eigentlich körperlich und geistig immer am Limit und gefühlt immer kurz vorm Burn-Out. Wie meine Frau so schön dazu sagte: „Du versuchst allen zu helfen, vergisst dabei aber Dich selbst“.
Wenn ich dann mit Freunden feiern und was trinke war, konnte ich in dem Moment das alles einfach mal beiseite Schieben und Spaß haben ohne so viel zu Grübeln und mir Sorgen um andere zu machen.

Vielleicht noch wichtig: Ich habe für mich schon immer die Regel gehabt, nicht zu trinken, wenn ich schlecht drauf bin. Das heißt, ich habe zwar wie oben beschrieben mal getrunken, um zu entspannen und den Dauerstress ein wenig loszulassen, ich war dabei aber immer vorher in „Feierlaune“ oder hatte Vorfreude auf die Treffen mit meinen Freunden. Wenn ich aber einen wirklich schlechten Tag hatte, ich sauer, traurig oder enttäuscht oder sonst irgendwie negative Gefühle hatte, habe ich grundsätzlich nichts angerührt. Ich hatte da immer die Angst, dass das dann meine Dauermedizin werden könnte, was ich leider im Bekanntenkreis mit den entsprechenden Folgen (Jobverlust etc.) ja erlebt habe.
Wobei es, wenn ich so drüber nachdenke, eigentlich ja auch nicht so viel besser ist, dass das zwischendurch viele Trinken, wenn auch nur beim Treffen mit Freunden, zur Entspannung und zum Loslassen, dann irgendwie ja doch eine Art Medizin für die Stressthemen bei mir geworden ist.

Was das Thema angeht, ist es irgendwie schon Ironie des Schicksals, dass die TF genau am letzten Tag des Jahres war.
Ich hatte die mehr oder weniger Ruhe zwischen den Feiertagen nämlich genutzt, um gemeinsam mit meiner Frau viel über das Thema zu reden und mir für das neue Jahr vorgenommen, eben auch mal „Nein“ zu sagen, wenn jemand mich um (nicht wichtige) Hilfe bittet, um nicht selbst unter die Räder zu kommen. Zudem hatte ich mir vorgenommen, weniger zu arbeiten und zu versuchen, den finanziellen Leistungsdruck von mir zu nehmen und wieder mehr Sport zu machen und es auch mal mit Meditation zum Stressabbau zu versuchen. Also vieles, das wenn ich es schon vorher mal gemacht hätte, wahrscheinlich dazu geführt hätte, dass die TF gar nicht erfolgt wäre. Ist sie nun dummerweise aber ja… hat jemand ne Zeitmaschine? wink.gif

3. Ich kann mich „für damals“ revanchieren

Das liest sich wahrscheinlich etwas seltsam als Vorteil von Alkohol, hat aber etwas mit der angesprochenen finanziellen Situation in meiner Kinderheit/Jugendzeit zu tun.
Als es damals im Freundeskreis losging, dass wir in Clubs und Bars gegangen sind, war und ist es auch immer noch üblich gewesen, dass wir Runden holen, soll heißen, einer bestellt immer für alle anderen mit und das ganze bis alle dran waren, damit niemand mehr zahlen muss als die anderen. Nun war es früher, wie gesagt, bei mir aber so, dass ich das Geld dafür 5-10 Leuten ein Bier zu holen gar nicht hatte, weshalb ich mich häufiger mit irgendwelchen Ausreden verabschiedet habe, bevor ich mit bestellen dran war. Wie ich dann irgendwann in einem Gespräch später erfahren habe, haben meine Freunde mir das immer übel genommen, da sie dachten ich sei einfach nur geizig und würde mich deshalb immer darum drücken, Runden auszugeben. Was die halt nicht wussten war, dass ich eben nicht annähernd mit so viel Geld unterwegs war wie die und z.B. von dem Zivildienstgeld, das meine Freunde alle fleißig komplett auf den Kopf hauen konnten, bei mir fast alles für Miete und Essen drauf ging. Durch diese ganze Geschichte ist bei mir im Kopf aber leider ziemlich verankert, dass ich eben nicht als geizig gelten möchte, weshalb ich, wenn wir uns dann treffen, immer darauf achte, eher eine Runde mehr als andere zu bezahlen, auf keinen Fall zu gehen, bevor ich nicht dran war und auch eher dann die ja teureren Longdrinks etc. hole als eben nur die Cola.
Ich muss dazu sagen, dass meine Freunde das selbst mit dem Geiz gar nicht mehr so sehen, da die mittlerweile alle wissen, wie es bei mir früher finanziell aussah. Aber in mir selbst ist das irgendwie immer noch drinnen.

Dies erst einmal als neuer „Roman“ von meiner Seite. Zumindest mir hat es geholfen, das mal runterzuschreiben und vielleicht werden dadurch die inneren Motive ja auch noch mal deutlicher?

Ich wünsche Euch auf jeden Fall einen guten Start ins Wochenende
BikeT
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Herbie56
Beitrag 15.01.2021, 16:56
Beitrag #38


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Super, dass du das hier so ausführlich geschrieben hast !

Du hast es geschafft, ein inneres Motiv herauszuarbeiten.
Bei dir sind ja offenbar 2 Ereignisse, davon 1 aus der Kindheit, sehr fest verankert. Diese hängen mit der schwierigen finanziellen Situation zusammen.
Beide führten zu deinem hohen Alkoholkonsum, wie du es ja offen geschildert hast.

Ich finde es nachvollziehbar, dass du dich immensem Stress ausgesetzt hast, um selber, und mit dir deine Familie, in hoher finanzieller Sicherheit zu leben.
Dazu kommt noch deine Selbstständigkeit...

Dass du dann eine Entspannung im Alkohol gesucht hast, statt zeitraubende Aktivitäten zu machen, leuchtet mir auch ein.

Also, großes Lob an dich !

Toll finde ich, dass du dir kurz vor der TF schon tiefgreifende Änderungen vorgenommen hattest.
Aber sei froh, dass es dazu gekommen ist.
Es gibt keine Zufälle...

Viele liebe Grüße


P.S.: Auch dir ein erholsames Wochenende, das hast du dir verdient...


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T73
Beitrag 16.01.2021, 16:20
Beitrag #39


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Zitat (BikeT @ 15.01.2021, 15:28) *
Dies erst einmal als neuer „Roman“ von meiner Seite. Zumindest mir hat es geholfen, das mal runterzuschreiben und vielleicht werden dadurch die inneren Motive ja auch noch mal deutlicher?

Das schaut doch sehr gut aus smile.gif Für diesen frühen Zeitpunkt schon beeindruckend.

Zitat (BikeT @ 15.01.2021, 15:28) *
Ich will jetzt nicht gleich sagen, dass das um die 40 die Midlife Crisis ist, aber zumindest bei mir ist es schon so, dass mich das gedanklich immer ein wenig in die „unbeschwerte Teenie-Zeit“ zurückversetzt, als man sich um Job, Familie etc. keine großen Gedanken gemacht hat und nach Schulschluss eigentlich nur Freunde, Sport etc. eine Rolle gespielt haben.

Wow, das kommt mir doch sehr bekannt vor. Wunderbar in Worte gefasst.

Ich hab das bei meinen wenigen Kneipenbesuchen, die zwischen Abstinenzbeginn und Corona-Lockdowns noch möglich waren, nach außen hin einfach so gedreht, dass ich angefangen hab, meine neue "jugendliche Frische" durch die gelungene Veränderung hervorzuheben. In Abgrenzung zur Eingefahrenheit der "ollen Säufer" um mich rum natürlich. laugh2.gif

Es fühlt sich auch sonst tatsächlich so an, dass die einschneidende Änderung des Lebenswandels an sich als "Jungbrunnen", gerade bezüglich der Unbeschwertheit, funktioniert hat.

Bei dir hab ich jedenfalls auch gar keine Sorgen, dass du deinen Weg gehst, weit über die MPU hinaus. thumbup.gif


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BikeT
Beitrag 17.01.2021, 19:46
Beitrag #40


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Danke an Euch beide für das so positive Feedback. Das muntert schon mal ein wenig auf, in dem Schlamassel, in den ich mich da gebracht habe.
Und wie Herbie56 ja schon sagte, „Es gibt keine Zufälle...“, also wird das auf jeden Fall für etwas gut gewesen sein bzw. ist es das ja auch schon, weil ich mich mal intensiver mit dem Thema Alkohol und meinen Gewohnheiten beschäftige und mir dadurch alleine schon gesundheitlich vielleicht einiges Negatives für die Zukunft erspart habe.

Neben dem, dass ich mich natürlich weiter mit der Vorbereitung der MPU auseinandersetzen werde, stehen jetzt ja leider auch ein paar bürokratische Themen an.
Ich habe nach Euren Hinweisen und meiner weiteren Recherche jetzt zwei mögliche Vorgehensweisen zusammengeschrieben und ich würde mich freuen, wenn Ihr mir dazu mal Eure Meinung sagen könnten, was Ihr aus welchen Gründen für sinnvoll oder nicht sinnvoll erachtet und welche Vor- und Nachteile bzw. Risiken es jeweils vielleicht gibt. Mir ist klar, dass das dann keine Rechtsberatung Eurerseits ist und sein darf. Aber da Ihr ja viel Erfahrung, auch aus den Geschichten anderer habt, habt Ihr hier vielleicht Hinweise für mich, wo ich falsch denke oder was übersehe.

Variante 1:
Kosten- und Aufwand-/Nervenersparnis (Kein Anwalt, keine taktischen Verzögerungen, zwischenzeitliche Abgabe der Fahrerlaubnis in Kauf nehmen)
  1. Auf den Fragebogen der Polizei antworte ich nur mit den Angaben zur Person, da ich dies - so wie ich es verstanden habe - auf jeden Fall tun muss, da es sonst eine Ordnungswiedrigkeit ist. Zudem gibt es ja noch die Frage zur Erklärung des Beschuldigten. Hier würde ich dann wohl ankreuzen, dass ich mit der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens einverstanden bin, wenn das Verfahren nicht eingestellt werden sollte (wovon ich ja leider mal ausgehen würde) oder lass ich das auch unbeantwortet? Bin mir da nicht sicher, was ich tatsächlich ausfüllen muss und was eben nur freiwillig ist.

    Frage: Was wäre denn, wenn ich „nicht einverstanden“ ankreuze. Dann geht es direkt vor Gericht im nächsten Schritt?

    Weitere Angaben zur Sache und den wirtschaftlichen Verhältnissen mache ich nicht, in der Hoffnung, dass die Tagessätze erst einmal vergleichsweise niedrig geschätzt werden und ich bei einer zu hohen Schätzung ja sonst noch Teilwiderruf einlegen könnte

    Frage: Macht es Sinn, anzugeben, dass man selbständig ist, Kinder hat und die Ehegattin aktuell nichts zum Familieneinkommen beiträgt, um damit ggf. eine niedrigere Schätzung zu bekommen oder wirkt das Eurer Meinung nach eher negativ, wenn man diese Angaben macht, dann aber nichts zur Einkommenshöhe selbst schreibt?

  2. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde dann im nächsten Schritt der Strafbefehl mit dem Bußgeldbescheid kommen, wobei ich das Bußgeld dann bis zu einer bestimmten Frist zu zahlen habe oder eben wegen zu hoher Tagessatzschätzungen Widerruf einlegen könnte. Den Eintrag ins Strafregister bekäme ich in diese Fall dann leider auf jeden Fall, wobei dieser nicht im Führungszeugnis auftaucht, womit ich auch nicht als „Vorbestraft“ gelten würde.
    Da ich mir bisher noch nie etwas zu Schulden kommen lassen habe und logischerweise auch nicht vorhabe, wieder so einen Blödsinn anzustellen, würde ich mal vermuten, dass der Eintrag jetzt aber kein Weltuntergang wäre, zumal der nach 10 Jahren wieder gelöscht wird, wenn ich mich nicht irre. Oder welche Konsequenzen sehr Ihr, die sich daraus noch ergeben könnten?

    Frage: Ich vermute, den Strafbefehl und die Höhe des Bußgelds abzuwarten und erst dann ggf. noch eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage über einen Anwalt zu verhandeln, ist eher nicht möglich oder?

  3. Zusätzlich zum Strafbefehl kommt dann das Schreiben der FSST mit der Aufforderung und Frist für die MPU, der Fragestellung für die MPU und ggf. dem Hinweis auf eine notwendige Abstinenz.
    Wenn der Termin für die MPU so früh wäre, dass der „Lebenswandel“ nicht durch eine ausreichende Zeit (also die 6-12 Monate) glaubhaft belegt werden kann, könnte ich statt die MPU bis zum angegeben Datum zu machen, aber auch erst einmal meine Fahrerlaubnis abgeben und die MPU dann eben erst machen, wenn 6-12 Monate durch sind. Dazu hatte T73 netterweise oben ja auch schon was geschrieben.

    1. Frage: Wonach richtet sich, wie lange die Zeit denn tatsächlich sein muss bis eine MPU sinnvoll angegangen werden kann, um den Lebenswandel glaubhaft zu machen? Ich habe dazu jetzt schon sehr Unterschiedliches gelesen. Ein Abgeben des Führerscheins wäre für mich zwar ärgerlich, weil es hier und da die Freizeitaktivitäten und Großeinkäufe, die mit Kindern ja so anfallen, umständlicher macht, ich bin aber weder beruflich noch privat wirklich zwingend auf das Auto angewiesen und könnte ein paar Monate ohne Fahrerlaubnis verkraften

    2. Frage: Da ich ja bei meiner TF auf dem Fahrrad unterwegs war: Würde das bedeuten, dass ich bis zur MPU dann auch kein Fahrrad fahren darf? Auch das wäre kein riesiges Problem, aber ja dennoch wichtig zu wissen.

    3. Frage: Wird es im Rahmen der MPU irgendwie negativ vom Gutachter bewertet, wenn man die Fahrerlaubnis abgegeben hat. So nach dem Motto: „Der ist zwar Fahrrad gefahren, aber gibt freiwillig den Führerschein ab. Vielleicht ist der sich ja selbst nicht sicher, ob er nicht doch auch Auto gefahren wäre“?

Vorteile bei dieser Variante und deshalb aktuell meine präferierte:
  • Bis auf das Bußgeld und die MPU-Kosten keine weiteren Kosten und da für das Bußgeld die Tagessätze geschätzt werden, mit Glück sogar ein bisschen weniger Strafzahlung bzw. sonst die Möglichkeit des Teilwiderrufs
  • Keine weiteren Aufwände und Stress, weil Abstimmungen mit Anwalt zu „erst mal erzählen, was überhaupt passiert ist“, taktischen Widersprüchen, ggf. Geldauflageverhandlungen etc. entfallen

Da ich, wie ja beschrieben, schon gestresst genug bin und eh schon wenig Freizeit habe, wäre dies insofern meine präferierte Variante, da ich dann zwar blechen muss und ggf. auch eine Weile keine Fahrerlaubnis habe, ansonsten aber bis auf die MPU-Vorbereitung keinen weiteren Stress habe. Da ich zudem dadurch Zeit spare, die für mich als Selbständiger ja auch immer gleich Geld ist, wäre es vielleicht sogar auch indirekt die günstigere Variante.

Variante 2:
Anwalt für Zeitgewinnung bis zur MPU und ggf. Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
  1. Hier würde ich ja auch zum Polizeibogen alles weitere mit dem Anwalt besprechen, wobei ich vermute, der würde mir dann ein ähnliches Vorgehen wie oben in Variante 1 vorschlagen
  2. Ggf. würde der Anwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage durchbekommen, womit ich mir den Eintrag ins Strafregister spare
    Frage: Wovon hängt es in der Regel ab, ob sich die Staatsanwaltschaft darauf einlässt und, falls sie dies tut, in welcher Höhe die Geldauflage ausfällt?
  3. Da die MPU ja dann trotzdem anstehen würde, müsste man sehr wahrscheinlich versuchen, um die Fahrerlaubnis nicht zeitweise abzugeben, über taktische Widersprüche, Geldauflageverhandlung+Ratenzahlung und „Pingpong“, wie T73 geschrieben hat, Zeit rauszuschlagen.

Vorteile:
  • Vielleicht niedrigere Kosten, falls die Geldauflageverhandlungen gut laufen, wobei die Anwaltskosten gegenzurechnen wären
  • Keine Abgabe der Fahrerlaubnis notwendig, sofern die Zeitverzögerungen hinhauen (aber nicht gesichert)
  • Kein Eintrag ins Strafregister

Ich möchte eigentlich hauptsächlich irgendwie Kosten und Zeit-/Stressfaktor möglichst niedrig halten. Wenn ich dafür meine Fahrerlaubnis eine Weile bis zur MPU abgeben müsste, wäre das für mich ein sinnvoller „Tausch“.

Dies mal die 2 Vorgehensoptionen, die es nach meiner Recherche und Überlegung gibt. Sehr Ihr noch eine dritte Variante, die ich vielleicht nicht bedacht habe und die noch besser sein könnte?
Wie ist Eure Meinung zu den Varianten?

Danke für Eure Hinweis und vor allem auch noch mal für die ganze Zeit, die Ihr Euch hier nehmt!

Ich wünsche Euch noch einen schönen Restsonntag und morgen einen guten Start in die Woche
BikeT
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roterBlitz
Beitrag 17.01.2021, 20:47
Beitrag #41


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Wow, ich denk, deine Fragen sind so konkret, dass die Antworten tatsächlich in Richtung Rechtsberatung gehen. Aber warte mal ab, vielleicht bekommst du trotzem noch Antworten.

Viele Grüße, wavey.gif
Blitz


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FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum

Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern!
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T73
Beitrag 17.01.2021, 23:13
Beitrag #42


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Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Auf den Fragebogen der Polizei antworte ich nur mit den Angaben zur Person, da ich dies - so wie ich es verstanden habe - auf jeden Fall tun muss, da es sonst eine Ordnungswiedrigkeit ist.

Nö, nicht einmal das musst du, wenn deine Daten in dem Bogen korrekt sind. Lediglich fehlerhafte Daten müsstest du korrigieren. Kurz gesagt kannst du den Anhörungsbogen ohne weiteres ins Altpapier werfen - oder besser: abheften.

Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Hier würde ich dann wohl ankreuzen, dass ich mit der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens einverstanden bin, wenn das Verfahren nicht eingestellt werden sollte.

Auf keinen Fall. Auch das ist eine Aussage und bringt dir keinen Vorteil.

Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Ich vermute, den Strafbefehl und die Höhe des Bußgelds abzuwarten und erst dann ggf. noch eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage über einen Anwalt zu verhandeln, ist eher nicht möglich oder?

Theoretisch können Rechtsanwalt und Staatsanwalt noch auf dem Gerichtsflur unmittelbar vor Beginn einer Verhandlung eine Einstellung aushandeln. Nachdem das Strafbefehlsverfahren einmal eingeleitet ist, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Staatsanwalt dazu bereit ist, jedoch enorm, ja.

Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Wonach richtet sich, wie lange die Zeit denn tatsächlich sein muss bis eine MPU sinnvoll angegangen werden kann, um den Lebenswandel glaubhaft zu machen?

Einzig nach der Problemtiefe, die der Gutachter anhand des MPU-Gesprächs erkennt. Ein halbes Jahr darf als Minimum gelten. Mit einem Jahr bist du auf der sicheren Seite. Bei deiner Biographie schwanke ich mit einer Einschätzung. Ich würde an deiner Stelle bei Variante 1 die sichere Seite wählen. Bei Variante 2 würde ich es in dem Fall darauf ankommen lassen, dass am Ende nur 1 bis 2 Monate zum vollen Jahr fehlen.

Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Würde das bedeuten, dass ich bis zur MPU dann auch kein Fahrrad fahren darf?

Ist möglich. Entscheidet die Führerscheinstelle. Von Ort zu Ort und Fall zu Fall wohl unterschiedlich.

Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Wird es im Rahmen der MPU irgendwie negativ vom Gutachter bewertet, wenn man die Fahrerlaubnis abgegeben hat.

Nein. Die Gutachter wissen ja, dass kurze Fristen und gute Aufarbeitungen kollidieren.

Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Wovon hängt es in der Regel ab, ob sich die Staatsanwaltschaft darauf einlässt

So blöd das klingt: Häufig davon, wie gut Rechtsanwalt und zuständiger Staatsanwalt miteinander können. Das kann alles schriftlich verhandelt werden, oder telefonisch von Büro zu Büro, oder aber auch am Mittagstisch in der Gerichtskantine (ok, momentan wohl nicht).

Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Sehr Ihr noch eine dritte Variante, die ich vielleicht nicht bedacht habe und die noch besser sein könnte?

Nee. Das ist alles nahezu perfekt zusammengefasst.

Zitat (BikeT @ 17.01.2021, 19:46) *
Wie ist Eure Meinung zu den Varianten?

Wenn ich auf meine FE eine Weile ohne größere Einschränkungen verzichten könnte, würde ich Variante 1 wählen. Sie ist preiswerter, weniger aufwändig und berechenbarer.

Wenn abzusehen wäre, dass der zeitweilige Verlust der FE mein Leben wahrnehmbar verkompliziert, würde ich es mit Variante 2 versuchen.



Zitat (roterBlitz @ 17.01.2021, 20:47) *
Wow, ich denk, deine Fragen sind so konkret, dass die Antworten tatsächlich in Richtung Rechtsberatung gehen.

Meine Ausführungen können schon deshalb keine Rechtsberatung sein, weil mir dazu jegliche Kompetenz fehlt. laugh2.gif


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Herbie56
Beitrag 18.01.2021, 07:59
Beitrag #43


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Guten Morgen, lieber BikeT,

nur noch eine Ergänzung:
Über Abstinenz bzw. deren Nachweis wird die Fsst keine Einschätzung abgeben.
Nicht, dass du dich wunderst, aber das entscheidest du und letztendlich der Gutachter bei der MPU.

Viele liebe Grüße wavey.gif


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deranderetyp
Beitrag 25.01.2021, 13:48
Beitrag #44


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Hey, ich habe hier mal still mitgelesen und bin selbst in einer ähnlichen Situation und kann bestimmt helfen.

Kurz zusammengefasst mein Sachverhalt:

- Trunkenheit auf dem Fahrrad mit 2,5 BAK im Oktober 2019
- Ansonsten keine Eintragungen um Register, keine Punkte
- Abstinenzprogramm und MPU Vorbereitung bei Verkehrspsychologin gestartet im Nov 2019
- Einladung zum Gerichtstermin im Februar 2020
- Verschiebung des Gerichtstermins bis August 2020 (ws. coronabedingt)
- Abschluss der Gruppentherapie um Juli 2020

Ich habe Anfang 2020 einen Anwalt eingeschaltet (Rechtschutz deckte den Fall bei fahrlässiger Trunkenheit ab). Der hat mich gebeten zum Gerichsttermin eine Bescheinigung der Psychologin über die abgeschlossene Therapie und die Laborergebnisse aller Urinuntersuchungen mitzubringen.

Der Anwalt stellte dann Antrag auf Einstellung nach §153 (glaube ich) und nach Einsicht der von mir mitgebrachten Dokumente stimmte der Staatsanwalt dem zu, gegen Auflage der Zahlung eines halben Monatsgehaltes an eine Einrichtung.
Diese Zahlung konnte ich in 6 Raten abzahlen, was ich auch gemacht habe.

Mein Ziel war es, die MPU möglichst bis nach dem Abschluss des Alkoholkontrollprogramms in 2020 herauszuzögern, also hieß es Daumen drücken. Bis November erhielt ich in der Tat keinen Brief von der Fsst.

Mit allen Unterlagen über das abgeschlossene Kontrollprogramm meldete ich mich dann selbst bei der Fsst, die mir sagte, dass der Vorgang schon seit August bei denen auf dem Tisch liegt, aber vor der endgültigen Einstellung des Verfahrens (nach Zahlung aller Raten) das Verwaltungsverfahren mit Aufforderung zur MPU nicht anlaufen kann.

Jetzt hatte ich natürlich Interesse daran, diese zu bekommen (Kontrollprogramm wird nur anerkannt wenn letzte Urinprobe nicht länger als 4 Monate zurückliegt). Also habe ich die restlichen Raten vorzeitig bezahlt und alle Stellen informiert. Die Aufforderung kam dann vor ein paar Tagen mit einer Frist von 2 Monaten. Die MPU ist jetzt für Mitte Februar terminiert.

Bei mir hat also alles gut geklappt, mit ein wenig Glück. Ich werde vor der MPU noch eine Haaranalyse machen, um die Lücke von drei Monaten zu schließen. Mit 2,5 BAK brauche ich ja viel immerhin einiges an Überzeugungsarbeit um eine positive MPU zu machen.

Da ich weiß, wie intransparent der Prozess ist und ich mich manchmal auch trotz guter Beratung etwas verloren gefühlt habe, wollte ich meine Erfahrung mit Euch teilen. Vielleicht hilft es ja.

Das Wichtigste:
- Eine Verfahrenseinstellung ohne jegliche Beweise dass man sich mit dem Thema befasst, könnte schwierig werden und um diese Beweise vorlegen zu können (abgeschlossene Therapie, Urintests über längeren Zeitraum) braucht es ein bisschen Zeit. Die Richterin sah ein, dass ich einsichtig bin und wusste nicht welches weitere Verhalten eine Verurteilung sie erwirken möchte, da ich schon vorbildlich alles mache, was erwünscht ist.
- Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, kommt keine Aufforderung zur MPU. Alles was das Verfahren hinauszögert (oder bei einer Zahlungsauflage, die Zahlung in Raten) hilft hier.
- Mir hat die Psychologin bei BAK von über 2,0 ohne zu Zögern zu 1 Jahr Abstinenz geraten. Sie sagte kontrolliertes Trinken oder 6 Monate AB macht die MPU fast unmöglich zu bestehen.
- Dementsprechend würde ich raten sofort mit dem Kontrollprogramm zu beginnen, um keine Zeit zu verlieren. Denn das 1 Jahr ist für den gesamten Ablauf das was sich am längsten hinzieht.

Viel Erfolg und bleib gesund!
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Q-Treiberin
Beitrag 25.01.2021, 14:09
Beitrag #45


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Ich hab mal einen trennenden Mod gerufen, damit Dir ein eigener Thread spendiert wird... bitte mache keinen zweiten jetzt deswegen auf, auch evtl. Antworten hier an Dich und auf Deine Frage werden dann automatisch mit verschoben.


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T73
Beitrag 25.01.2021, 15:22
Beitrag #46


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Zitat (deranderetyp @ 25.01.2021, 13:48) *
Mit allen Unterlagen über das abgeschlossene Kontrollprogramm meldete ich mich dann selbst bei der Fsst, die mir sagte, dass der Vorgang schon seit August bei denen auf dem Tisch liegt, aber vor der endgültigen Einstellung des Verfahrens (nach Zahlung aller Raten) das Verwaltungsverfahren mit Aufforderung zur MPU nicht anlaufen kann.

Ob die FSSt schon früher kann, darüber scheiden sich auch hier die Geister. Der Regelfall scheint jedenfalls zu sein, dass sie den Ausgang des Strafverfahrens abwartet.

Insofern alles richtig gemacht, Glückwunsch dazu!



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deranderetyp
Beitrag 25.01.2021, 15:29
Beitrag #47


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Zitat (T73 @ 25.01.2021, 15:22) *
Zitat (deranderetyp @ 25.01.2021, 13:48) *
Mit allen Unterlagen über das abgeschlossene Kontrollprogramm meldete ich mich dann selbst bei der Fsst, die mir sagte, dass der Vorgang schon seit August bei denen auf dem Tisch liegt, aber vor der endgültigen Einstellung des Verfahrens (nach Zahlung aller Raten) das Verwaltungsverfahren mit Aufforderung zur MPU nicht anlaufen kann.

Ob die FSSt schon früher kann, darüber scheiden sich auch hier die Geister. Der Regelfall scheint jedenfalls zu sein, dass sie den Ausgang des Strafverfahrens abwartet.


Das war zumindest die Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin rolleyes.gif


Zitat (Q-Treiberin @ 25.01.2021, 14:09) *
Ich hab mal einen trennenden Mod gerufen, damit Dir ein eigener Thread spendiert wird... bitte mache keinen zweiten jetzt deswegen auf, auch evtl. Antworten hier an Dich und auf Deine Frage werden dann automatisch mit verschoben.


Ich wollte eigentlich nur sagen, wie es bei mir gelaufen ist, weil der Fall bei mir vor einem Jahr ähnlich war. Ich wollte eigentlich keinen neuen Thread aufmachen smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 25.01.2021, 16:23
Beitrag #48


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Dann habe ich Dich falsch verstanden, ich ging davon aus, dass Du neben dem (sehr interessanten) Erfahrungsbericht auch Hilfe bei Deiner MPU möchtest.


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Andi18
Beitrag 26.01.2021, 04:22
Beitrag #49


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Zitat (deranderetyp @ 25.01.2021, 13:48) *
[...]
- Abstinenzprogramm und MPU Vorbereitung bei Verkehrspsychologin gestartet im Nov 2019
- Einladung zum Gerichtstermin im Februar 2020
- Verschiebung des Gerichtstermins bis August 2020 (ws. coronabedingt)
- Abschluss der Gruppentherapie um Juli 2020

Welche Therapie hast denn da gemacht und warum? War das ergänzend zur VP?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.01.2021, 05:52
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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deranderetyp
Beitrag 26.01.2021, 08:34
Beitrag #50


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Das war ein MPU Vorbereitungsporgramm mit Gruppen- und Einzelsitzungen bei einer Verkehrspsychologin.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.01.2021, 08:35
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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