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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Gast_matev_*
Beitrag 29.11.2004, 16:07
Beitrag #601





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solange eine vertragsverletzungsklage nicht läuft ist der eu fs aber bis zur entziehung weiterhin gültig oder?
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Tortenjan
Beitrag 29.11.2004, 16:10
Beitrag #602


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Er ist solange gültig, bis er vom Ausstellunsstaat zurückgenommen oder von einer deutschen Behörde aufgrund festgestellter Eignungsmangel entzogen bzw. der Gebrauch in D untersagt wird.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Guest_*
Beitrag 29.11.2004, 16:14
Beitrag #603





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dagegen ( eignungsprüfung oder gebrauchsuntersagung ) sind aber nicht aussichtslose rechtsmittel einlegbar!
besitze schon einen cz fs ohne 185 wäre es ratsam den wohnsitz in die cz zu verlegen um die 185 noch zu erwerben?
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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 16:21
Beitrag #604





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Lieber Doktor hab vohin mal bei der MPU Stelle(TÜV) angerufen und die haben gesagt das keinerlei Meldungen an das STVA gemacht werden.
Weiss auch nicht
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caleb
Beitrag 29.11.2004, 23:05
Beitrag #605


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hallo moderator !!!

bitte meine postings bezüglich meiner anfrage der eu kommission löschen, habe eine verwarnung dieser bekommen, ich darf die nachricht nicht veröffentlichen!!!

mfg thx

***** Anmerkung Moderator:

Erledigt


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 30.11.2004, 00:13


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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RA XDiver
Beitrag 29.11.2004, 23:15
Beitrag #606


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Zitat
dagegen ( eignungsprüfung oder gebrauchsuntersagung ) sind aber nicht aussichtslose rechtsmittel einlegbar!


Da die Gebrauchsuntersagung aber sicherlich sofort vollziehbar sein wird, kannst Du bis zum rechtskräftigen Abschluss u.U. mehrere Jahre nicht fahren.

Zitat
besitze schon einen cz fs ohne 185 wäre es ratsam den wohnsitz in die cz zu verlegen um die 185 noch zu erwerben?


Jetzt bringt Dir das auch nichts mehr.....


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RA XDiver
Beitrag 29.11.2004, 23:30
Beitrag #607


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Zitat
bitte meine postings bezüglich meiner anfrage der eu kommission löschen, habe eine verwarnung dieser bekommen, ich darf die nachricht nicht veröffentlichen


Da würde mich die Begründung interessieren. Vielleicht genügt es ja, die Antwort personenbereinigt drin zu lassen.


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strichachtdoktor
Beitrag 30.11.2004, 01:03
Beitrag #608


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Zitat
habe eine verwarnung dieser bekommen


... vielleicht schon wieder ein Fake, Caleb ? Falls ja: Diesmal hilft ein warmer Pullover nicht. Falls nein: Wie will das jemand begruenden ? Anonymisiert sollte es auf jeden Fall gehen ...

Zitat
hab vohin mal bei der MPU Stelle(TÜV) angerufen

Was bezeichnen die als Meldung, Gast Berni ?
Manchmal kann der Vorgang einer verschickten Akte schon als Meldung aufgefasst werden und wird von Insidern auch verstanden. Glaub mir, Tuev und StVa verstaendigen sich schon irgendwie. Wird eine Akte sehr schnell zurueckgeschickt, kann daraus entnommen werden, dass eine MPU nicht stattgefunden hat. Dauert es sehr lange und die Behoerde bekommt kein Gutachten, kann es ein Hinweis auf ein nicht weitergeleitetes negatives Gutachten sein. Da gibt es viele Moeglichkeiten.

Zitat
Da die Gebrauchsuntersagung aber sicherlich sofort vollziehbar sein wird, kannst Du bis zum rechtskräftigen Abschluss u.U. mehrere Jahre nicht fahren.

Das kann passieren, muss aber nicht, XDiver. Auch eine Gebrauchsuntersagung muss begruendet werden und es ist ein Einspruch zulaessig - eventuell verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung. Naeheres wissen Anwaelte. Wer schon - nehmen wir mal fiktiv an - mehrere Jahre mit EU-FS ohne Auffaelligkeiten faehrt wird groessere Chancen haben, an der Gebrauchsuntersagung mit sofortigem Vollzug vorbeizukommen.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Gast_Gast_gast_*
Beitrag 30.11.2004, 18:16
Beitrag #609





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hallo Leute.
ich habe schriftlich bei kraftfahrt-bundesamt angefragt, ob die ausländischen führescheine in deutschland gültig sind und habe folgende antwort bekommen

Sehr geehrter Herr Koehler,

das EuGH-Urteil vom 29.04.2004 aendert die Rechtslage nur fuer die
Fahrerlaubnisse aus den anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. den EWR-Staaaten.
Andere Fahrerlaubnisse sind weiterhin in Deutschland ungültig, wenn die
Fahrerlaubnis hier entzogen ist.

Die Fahrerlaubnisse aus den anderen EU-Mitgliedstaaten sind aufgrund des
EuGH-Urteils in Deutschland anzuerkennen, auch wenn in Deutschland die
Fahrerlaubnis entzogen ist, sofern die Fahrerlaubnis nicht in der Sperrfrist
fuer eine Neuerteilung erfolgt ist.

Wenn Sie in einem anderen EU-Staat eine neue Fahrerlaubnis erwerben, dann
wird im Nachhinein eine Pruefung vorgenommen, ob Sie tatsaechlich
ueberwiegend in dem anderen Staat gewohnt und gelebt haben oder ob es sich
nur um einen Schweinwohnsitz gehandelt hat. Ferner wird bei der
ausstellenden auslaendischen Behoerde nachgefragt, ob Sie den Entzug in
Deutschland bei der Neuerteilung angegeben haben und ob eine
Eignungspruefung entsprechend der deutschen MPU erfolgt ist.

Liegen in Deutschland Hinweise vor, dass Sie zum Zeitpunkt des
Fahrerlaubniserwerbs ueberwiegend in Deutschland gelebt haben, dann wird die
ausstellende auslaendische Behoerde aufgefordert, die Fahrerlaubnis
zurueckzunehmen.

Ist keine Eignungsueberpruefung entsprechend der MPU erfolgt, dann kann Ihre
Fahrerlaubnisbehoerde Sie auffordern ein positives Eignungsgutachten
vorzulegen. Wuerden Sie innerhalb einer festgesetzten Frist kein
entsprechendes Gutachten vorlegen, dann ist Ihre Fahrerlaubnisbehoerde
berechtigt Ihre auslaendische Fahrerlaubnis in Deutschland abzuerkennen.

Mit freundlichen Gruessen
Im Auftrag

Rolf Wichmann
_________________________
Kraftfahrt-Bundesamt
Zentrales Fahrerlaubnisregister
24392 Flensburg
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Gast_Gast_gast_*
Beitrag 30.11.2004, 18:21
Beitrag #610





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ich hoffe euch damit geholfen zu haben
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Medusa
Beitrag 30.11.2004, 18:30
Beitrag #611


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Wenn ich mir das so durchlese

....
Die Führerscheinstellen im Freistaat sind deshalb angewiesen, in Fällen
des Wiedererwerbs einer entzogenen Fahrerlaubnis im Ausland bei den
Fahrerlaubnisinhabern eine Eignungsprüfung einzuleiten und bei
fortbestehenden Eignungszweifeln z.B. wegen fehlender MPU, die erworbene
Fahrberechtigung wieder zu entziehen.
....
Bayerisches Staatsministerium des Innern

und mit

....
Der Gerichtshof erinnert zunächst daran, dass die gegenseitige Anerkennung in anderen Mitgliedstaaten ausgestellter Führerscheine ohne jede Formalität erfolgen müsse und die Mitgliedstaaten nicht über einen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen verfügten, die zu erlassen seien, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
....

Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-246/00

vergleiche, worauf sich der EUGH in - EUGH 2004-04-29, Anerkennung ausländischer Führerscheine nach Ablauf der Sperrfrist - , bezieht,

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/01/c-476-01.php

dann Frage ich mich hier

....
Stellt der Gerichtshof nach einer erneuten Anrufung durch die Kommission fest, dass der betreffende Mitgliedstaat seinem Urteil nicht nachgekommen ist, so kann er ihm auf Antrag der Kommission die Zahlung eines Pauschalbetrags oder Zwangsgelds auferlegen.
....
http://www.curia.eu.int/de/instit/presenta...r/index_cje.htm

ob der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

....
Kanzlei des Gerichtshofes

Bd Konrad Adenauer
L-2925 Luxembourg

Tél.: (352) 4303-1
fax: (352) 43 37 66
e-mail: ECJ.Registry@curia.eu.int
....
http://www.curia.eu.int/de/content/depot/depot.htm

und auch der Präsident der Europäische Kommission

An den
Präsidenten der Europäischen Kommission
Hr. Barroso
1049 Brussels
Belgium

sg-web-president@cec.eu.int

http://europa.eu.int/comm/commission_barro...ct/index_de.htm

über die systematische Nachkontrolle europäischer Führerscheine in Deutschland NACH dem EUGH Urteil

informiert sind ?? .... ;-))
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Karlos
Beitrag 30.11.2004, 18:33
Beitrag #612


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Ein Blöff, verdammtes Wunschdenken ist das, sonst nichts ! Wie viele von den Behörden-Heinis haben schon gemeint, wenn sich nicht an die 185 Tage gehalten wird ist der Lappen illegal? Ah ha, man siehts ja am Kapper. Und genauso träumen die die davon das die CZ den Lappen wieder einzieht. Die Deutschen haben doch nicht das Recht die Richtigkeit dieses Verwaltungsaktes der CZ anzuzweifeln! Also warum sollten die CZ den Lappen einziehen, streicht Deutschland dann die Entwicklungshife? Und erneute Anordnung ist doch auch nur blabla, kannst du vergessen so was. Was ist mit Kapper und seiner Neuerteilung zur MPU? Nix, und bitte mir nichts von Datenschutz und läuft schon längst und so einem Schmarrn erzählen. Öffentliches Interesse sage ich nur !!!! Wo ist denn der Datenschutz beim EUGH geblieben (Pressebericht)?


thread.gif thread.gif police.gif thread.gif thread.gif


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Karlos
Beitrag 30.11.2004, 18:41
Beitrag #613


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@ Medusa

mit dem ersten Link kann man leider nichts anfangen.



Also, Deutschland hat ohne wenn und aber die Austellung das FS anzuerkennen sonst droht Bußgeld?!


--------------------
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Medusa
Beitrag 30.11.2004, 18:51
Beitrag #614


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Sorry, alle Links sollten jetzt funktionieren ....
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Medusa
Beitrag 30.11.2004, 19:08
Beitrag #615


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@Gast_gast

tja, dann würde ich das an Deiner Stelle doch auch gleich 'mal weiterleiten. Das dürfte die EU Kommission und den Europäischen Gerichtshof ebenfalls interessieren ;-))

(Adressen siehe: Medusa, geschrieben am: 30.11.2004, 18:30)

Dt. MPU als Maßstab für die anderen EU Länder.. irgendwie kann ich das in der
RICHTLINIE DES RATES vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG)
auch nicht finden ....
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Andreas
Beitrag 30.11.2004, 20:08
Beitrag #616


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Zitat (Karlos @ 30.11.2004, 18:41)
Also, Deutschland hat ohne wenn und aber die Austellung das FS anzuerkennen sonst droht Bußgeld?!

...und die EU-Beitrittsländer haben sich ohne wenn und aber an die EU-Führerscheinrichtlinie zu halten, sonst droht ein Bußgeld! wink.gif

Im übrigen scheinen die Polen jetzt ernst zu machen (sh. Polen-Thread).


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Karlos
Beitrag 30.11.2004, 20:57
Beitrag #617


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Sieht nach einer Krise aus, dort in Polen.


Darf man eigentlich den FS erste erwerben wenn man schon 185 Tage dort gelebt hat oder wenn man gerade higezogen ist und mindestens 185 Tage dort wohnen bleibt? Der eine sagt so und der andere so.


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michael_mk
Beitrag 30.11.2004, 21:03
Beitrag #618


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du musst nicht erst 185tage dort leben,sondern deinen wohnsitz mindestens 185tage dort haben,kannst dich also morgen in polen anmelden und dann deinen führerschein beginnen,so haben die es jedenfalls auf dem amt gesagt!
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Karlos
Beitrag 30.11.2004, 21:07
Beitrag #619


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Vielen Dank für die Info ! wavey.gif


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Karlos
Beitrag 30.11.2004, 21:34
Beitrag #620


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Aber wenn ich doch meinen ordentlichen Wohnsitz zB in der CZ habe dann bedeuted dies doch automatisch das dieser in meinen Personalausweis eingetragen werden muss.

Das bringen die Gegebenheiten eines Hauptwohnistz so mit sich, dies ist immer im Personalausweis eingetragen bzw. muss eingetragen sein.


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michael_mk
Beitrag 30.11.2004, 21:42
Beitrag #621


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das kann ich dir jetzt so nicht sagen,ich z.b. wurde durch meinen vermittler in polen für ein jahr angemeldet,habe dafür einen scheckheftgrossen aussweis bekommen,dort steht deine polnische wohnadresse,dein geburtsjahr,dein geburtsort drauf,fast wie bei dem deutschen personalaussweis!
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michael_mk
Beitrag 30.11.2004, 21:44
Beitrag #622


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ups,scheckkartengrossen meinte ich............
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caleb
Beitrag 30.11.2004, 23:18
Beitrag #623


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@gast_gast: ich hoffe du hast die befugnis dieses schreiben zu veröffentlichen, sonst könnte es ärger geben....


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Medusa
Beitrag 01.12.2004, 00:17
Beitrag #624


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Ein dt. Bundesamt mit so klarer Rechtsauslegung hat doch nichts zu befürchten!

Oder ..

.. vielleicht doch .... ??

Lest 'mal die letzte Zeile im 3. Abschnitt ....
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strichachtdoktor
Beitrag 01.12.2004, 01:14
Beitrag #625


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Zitat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat eine neue Fahrerlaubnis erwerben, dann wird im Nachhinein eine Pruefung vorgenommen, ob Sie tatsaechlich
ueberwiegend in dem anderen Staat gewohnt und gelebt haben oder ob es sich
nur um einen Schweinwohnsitz gehandelt hat.

Schoen gedacht, nur leider sind diese Nachpruefungen nicht im Sinne des EuGH. Ich will jetzt nicht sagen "VERBOTEN" - weil das immer so einen Aufschrei unserer Beamten in der Liste nach sich zieht. Aber es ist juristisch angreifbar und letztendlich wohl auch nicht haltbar, diese Pruefungen ueberhaupt so vorzunehmen.

Zitat
Ferner wird bei der ausstellenden auslaendischen Behoerde nachgefragt, ob Sie den Entzug in Deutschland bei der Neuerteilung angegeben haben und ob eine Eignungspruefung entsprechend der deutschen MPU erfolgt ist.

Ja genau - Fragen kostet schliesslich nichts. Natuerlich wurde keine Eignungspruefung nach deutschen Kriterien vorgenommen, denn die sind in Polen oder CZ auch nicht das Mass der Dinge sondern diese Laender haben tatsaechlich eigene Kriterien. Ausserdem wurde nicht nach frueheren Scheinen gefragt. Falls doch, so ist nicht klar, welche Verjaehrungsfristen bei den EU-Laendern gelten - koennte ja sein, dass die der "Scheiss in Deutschland" schon gar nicht mehr interessiert, weil dort verjaehrt. Nicht jedes EU-Land legt seinen Buergern jahrzehntelang Knueppel zwischen die Beine wie Deutschland, denn die haben da kein Geld. Und Sozialhilfeempfaenger sind teuer ...

Zitat
Liegen in Deutschland Hinweise vor, dass Sie zum Zeitpunkt des
Fahrerlaubniserwerbs ueberwiegend in Deutschland gelebt haben, dann wird die
ausstellende auslaendische Behoerde aufgefordert, die Fahrerlaubnis
zurueckzunehmen.

Ja genau, so muss das sein: Polnische oder Tschechische Behoerden als Befehlsempfaenger deutscher "Herrenmenschen". Glaubt mir: Sie werden es lieben. Und sie werden sofort handeln, damit sie es sich mit den wichtigen Deutschen nicht verderben, hinterher werden die boese und ruecken noch ein ... Welche Hinweise sind gemeint ? Auf eine Zusammenarbeit mit den Betroffenen sollten die Aemter nicht vertrauen. Denn Betroffene sind in Deutschland zu keinem Zeitpunkt irgendeines Verfahrens verpflichtet, Aussagen zu machen, die sie eventuell belasten koennten. Und wenn die Betroffenen in Deutschland zur fraglichen Zeit nicht, sondern allein im ausstellenden Land gemeldet waren, dann liegt die Beweispflicht fuer das "angebliche Gegenteil" ganz klar auf Seiten der Behoerden. Das wird schwierig und teuer ... - ... und langwierig.

Zitat
Ist keine Eignungsueberpruefung entsprechend der MPU erfolgt, dann kann Ihre Fahrerlaubnisbehoerde Sie auffordern ein positives Eignungsgutachten
vorzulegen. Wuerden Sie innerhalb einer festgesetzten Frist kein
entsprechendes Gutachten vorlegen, dann ist Ihre Fahrerlaubnisbehoerde
berechtigt Ihre auslaendische Fahrerlaubnis in Deutschland abzuerkennen.

Blablabla ... Erstmal sollte irgendjemand erklaeren, warum in PL oder CZ oder all´den anderen Staaten etwas "entsprechend der MPU" erfolgen sollte. Zweitens stellt sich die Frage, warum die Deutschen dafuer zustaendig sein sollten, um fuer einen auslaendischen Fuehrerschein ohne nachfolgende strafbare Handlung eine MPU fordern zu koennen. Drittens ist das das uebliche Verfahren nach §46FeV, welches insgesamt hoechst strittig ist und recht selten angewandt wird. Viertens ist das eine hochgradige Ungleichbehandlung zu anderen EU-Buergern, die nach den gleichen Delikten ihren Fuehrerschein unter Umstaenden wesentlich einfacher zurueckkriegen als die Deutschen - wie z.B. die Polen und die Tschechen.

Und fuenftens: Es ist doch klar, dass sich ein Bediensteter dieses zustaendigen Bundesamtes so auessert, denn die Leute, die da arbeiten sind mit Sicherheit die Letzten in der Republik, die das Urteil vom 29.04. so verstehen, wie es gemeint war: Die Deutsche Regierung hat verloren und ihre Auslegung des EU-Rechts ist indiskutabel. Jedenfalls fuer die Richter in Luxemburg. Und ich habe noch keinen offiziellen deutschen Kommentar gelesen, der offenbart haette, dass das auch nur einer irgendwie aufgearbeitet haette oder dass es ueberhaupt in den Hirnen dort angekommen waere.


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Karlos
Beitrag 01.12.2004, 01:47
Beitrag #626


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Danke Doc, hast mein Herz mal wieder zum leuchten gebracht.


Aber offizielle Stellungnahme, gabs die noch nicht?

Es heißt doch immer der Politiker hat das gesagt und der das? Aber wahrscheinlich habe die ja gar nichts zu sagen! Ich seh das so das die nur heiße Luft reden wenn die sich überhaupt mal was trauen zu sagen, die wollen doch nur Zeit gewinnen bis die CZ verwarnt wurde und ein Bußgeld wegen einem Vertragsverletzungsverfahren ansteht. Viel hört man ja nicht von hohen Politikern hier in Deutschland, außer "bei nicht einhalten der 185 Tage ist der FS illegeal bla bla, nachträglich kann wieder MPU angeordnet werden bla bla. Aber richtig laut offizeil öffentlich will dazu keiner Stellung nehmen. Wie auch die wissen ja wie ungünstig Ihre Lage ist. Warum wird denn ansonsten nicht öffentich darüber debattiert? Das machen die doch sonst auch bei jedem Scheiß. Und jetzt soll mir keiner erzählen, das Verkehrssicherheit nicht wichtig ist hier geht um unser aller Leben.


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mirko1
Beitrag 01.12.2004, 02:52
Beitrag #627


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habe vor 5 jahren eine negative MPU gemacht und den behörden ( führerscheinstelle mitgeteilt ) im september habe ich die CZ pappe ganz legal in einer fahrschule gemacht und mündlich mitgeteilt das ich in D zur MPU müste.

das hat in CZ weder die Führerscheinstelle interesiert, weder den fahrlehrer oder sonst jemanden.

habe ich nun eine Positive MPU mit meiner CZ pappe oder nicht?
oder oder oder?`

ich werd noch wahnsinig mit dem ganzen hin und her blabla,..
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Xray
Beitrag 01.12.2004, 11:12
Beitrag #628


Neuling


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Hallo Gemeinde!!!

Ich verfolge jetzt schon seit einiger Zeit die Diskussionen über das Urteil und über den Führerschein in Tschechien.

Ich habe selbst das Problem, dass ich seit drei Jahren keinen Führerschein mehr habe und zur MPU müsste. Ich habe jedoch keinen Verstoß im Straßenverkehr vorzuweisen, vielmehr bin ich lediglich mit der falschen Droge erwischt worden. Das ist - zumindest in Bayern - leider gängige Praxis. Nur weil mir praktisch nachgewiesen wurde, dass ich Drogen genommen habe, wurde mir die Fahrerlaubnis versagt. Das finde ich persönlich ziemlich zum kotzen und es entbehrt auch jeglicher Logik... Ich dachte immer, wenn ich in diesem Zustand nicht Auto fahre kann mir auch diesbezüglich nichts passieren. Leider hab ich mich da geirrt....

Also suchte ich nach einem Ausweg aus dieser Misere, denn die MPU möchte ich auf keinen Fall machen.

Zur Info:
Ich nehme seit über einem Jahr keinerlei Drogen mehr, ich habe sogar das rauchen aufgegeben. Allerdings widerstrebt es mir gänzlich, dem TÜV oder sonstigen Institutionen mein Geld in den Rachen zu werfen. Lieber warte ich 10 Jahre bis ich keine MPU mehr ablegen muss, 3 sind schon vorbei!!
Dann wurde ich im Internet fündig, wie man angeblich die MPU umgehen kann und war verdammt happy!! Ich dachte jetzt schon, das Ding habe ich so gut wie in der Tasche! Bis ich bei meinen Recherchen auf folgenden Artikel stoß:

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/626220-125,1,0.html

Tja lieber Tschechen Führerschein, das war´s dann!!
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Andreas
Beitrag 01.12.2004, 11:22
Beitrag #629


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Zitat (Xray @ 01.12.2004, 11:12)
Tja lieber Tschechen Führerschein, das war´s dann!!

Meine Worte seit Monaten, aber leider wollten es die wenigsten bisher glauben.


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mirko1
Beitrag 01.12.2004, 11:23
Beitrag #630


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die Bayern natürlich wieder BLABLA

Bayern ist sowiso in sachen Recht auf dem stand von vor 100 jahren.
der CZ-FS ist aufjedenfall bis zur ersten kontrolle gültig und auch noch viele monate danach.

wir alle warten ja das ein solches vorgehen von einem bundesland
angefochten wird und somit auf gerichtlichem wege in die knie gezwungen wird,
somit wären dann alle EU-FS uneingeschränkt gültig und die MPU wäre TOT.
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Andreas
Beitrag 01.12.2004, 11:26
Beitrag #631


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Zitat (mirko1 @ 01.12.2004, 11:23)
die Bayern natürlich wieder BLABLA

Bayern ist sowiso in sachen Recht auf dem stand von vor 100 jahren.
der CZ-FS ist aufjedenfall bis zur ersten kontrolle gültig und auch noch viele monate danach.

Ist mir schon klar, schlechte Nachrichten hört man nicht so gerne. wink.gif


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Xray
Beitrag 01.12.2004, 11:30
Beitrag #632


Neuling


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Tja, leider ist das so in Bayern!! Das Thema sollte wirklich erstmal vor Gericht ausgefochten werden...
Aber ehrlich gesagt, mir ist das zu blöd. Ich wohne jetzt in München und habe mein Leben soweit umgestellt, dass ich meinen Führerschein nicht mehr brauche. Mal sehen wie lange ich es noch durchhalte...
Aber jetzt Geld rausschmeißen für einen Führerschein der dann vielleicht gültig bis zur ersten Kontrolle ist, ist mir zu riskant. Da kauf ich mir lieber einen neuen PC!!!
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Cabarete
Beitrag 01.12.2004, 13:30
Beitrag #633


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Nun Ja, die Zeitungen in Bayern scheinen ja richtig auf Regierungskurs zu sein.

Abwarten und weiterfahren.
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Medusa
Beitrag 01.12.2004, 17:02
Beitrag #634


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Genießt doch die Ironie an der Geschichte - ausgerechnet Bayern wird, wenn es einen EU-FE Inhaber bis zum EUGH treibt, als das Land da stehen, dass die MPU abschaffte.

(ja, ja, ich weiss schon was jetzt kommt .... . Lest das EUGH Urteil und die EU Führerscheinrichtlinie - mehr sog I net )
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Medusa
Beitrag 01.12.2004, 17:32
Beitrag #635


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@Xray

Zitat
Lieber warte ich 10 Jahre bis ich keine MPU mehr ablegen muss, 3 sind schon vorbei!!


Insgesamt sind es 15 Jahre. (Findest Details irgendwo hier im Thread).
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Cabarete
Beitrag 01.12.2004, 18:18
Beitrag #636


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Entweder darf 10 Jahre nach einer Neuerteilung der FE alles was davor war nicht mehr gegen einen verwertet werden (darf natürlich nichts neues dazu gekommen sein), Oder 15 Jahre nach dem letzten Urteil, wenn auf die Wiedererlangung der FE verzichtet wurde (darf ebenfalls nichts neues dazu gekommen sein). Auch der Antrag auf FE, oder Beibringung einer negat. MPU gilt als Akteneintrag, und die Frist beginnt erneut zu laufen. Nach Auskunft beim Datenschutzbeauftragen werden aber die Einträge nicht automatisch nach diesen Fristen gelöscht. Also, falls doch etwas gegen einen verwertet werden sollte, am besten an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes wenden.

MfG Cab.
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Karlos
Beitrag 01.12.2004, 18:19
Beitrag #637


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Ja ja die Bayern. police.gif

So ein Schmarrn, was die da machen. Das wird dann sicherlich gerichtlich entschieden, und dann werden die die Gültigkeit wohl akzeptieren müssen.


So ein Schmarrn !!!


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mirko1
Beitrag 01.12.2004, 18:56
Beitrag #638


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genau karlos
@andreas die nachricht aus bayern ist keinens falls negativ,

ich kann mir nicht vorstellen das die damit auf dem rechtsweg durchkommen,
denn dann würde D andere EU-Mitglieds staaten bevormunden und Ihnen unterstellen das deren FS nicht gleichzustellen sind.

Ein neu bestandener FS muss auch als beigebrachte positive MPU
gewertet werden, erst bei neuen starftaten oder neuen eignungszweifel
könnte dann eine MPU verlangt werden.

( so wirds kommen - abwarten...) so hoffe ich zumindest und bin zuversichtlich
das Bayern sich da selbst ein EI gelegt hat.

endlich kann die Mühle mahlen
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mirko1
Beitrag 01.12.2004, 19:09
Beitrag #639


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habe NEUIGKEITEN
VON AUTO MOTOR SPORT

Auslands-Führerschein gilt

Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Behörden-Praxis
Eine Fahrerlaubnis, die in anderen EU-Ländern erworben wurde, ist von der Polizei auch in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen. Der Europäische Gerichtshof hat Ende April mit diesem Urteil (Aktenzeichen C-476/01) der herkömmlichen Praxis deutscher Behörden einen Riegel vorgeschoben. Sie hatten solche Führerscheine oft mit dem Argument eingezogen, sie seien unrechtmäßig zustande gekommen - etwa weil ein Autofahrer nicht mindestens 185 Tage pro Jahr in dem Land lebt, in dem die Fahrerlaubnis erworben wurde. Dies war auch der Vorwurf im Fall eines Deutschen, der eine niederländische Fahrerlaubnis hatte. Die Richter in Den Haag stellten aber klar, dass die ausländische Fahrerlaubnis nur Gültigkeit hat, wenn sie nicht vor Ablauf der Sperrfrist nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis erworben wurde. Der europäische Gerichtshof ebnet mit seinem Urteil einen Weg, die medizinisch-psychologische Untersuchung zu umgehen, die von den Behörden in der Regel vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis verlangt wird.

QUELLE Auto motor sport 12/2004
hier der link dazu
http://www.mpu.de/index.php?navid=21

aufatmen=???
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Uwe W
Beitrag 01.12.2004, 19:44
Beitrag #640


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@Mirko1: Dass Auto Motor und Sport das Thema nach über 7 Monaten jetzt auch entdeckt hat, ist aber keine Neuigkeit.
Im Artikel steht ja überhaupt nichts neues drin.

Hinweisen sollte man in dem von Dir verlinkten Seite auf den folgenden Abschnitt des ADAC-Motorwelt- Artikels:
Zitat
Offen ist, wie das Urteil hinsichtlich MPU auszulegen ist, das lassen sich deutsche Behörden sicher nicht von der EU diktieren. ADAC motorwelt 6/2004 
Aber das haben wir hier ja auch immer schon gesagt.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Karlos
Beitrag 01.12.2004, 19:49
Beitrag #641


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thumbup.gif QUELLE Auto motor sport 12/2004 thumbup.gif



Mal eine Frage: " Wieviele EU-Richtlinien hart den Deutschland noch nicht erfüllt?"

Ich hab gehört die Deutschen sind das Schlusslich was die Umsetzung betrifft.

Und bevor es Bußgeld von der EU gibt und ein Vertragsverletzungsverfahren kommt wird doch erst einmal das Land angemahnt.


Bin mal gespannt wie lange das Hüh und Hot noch weiter geht. Ich hoffe bis nächsten Sommer gabs noch mal par Verhandlungen.


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Karlos
Beitrag 01.12.2004, 19:54
Beitrag #642


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Kapper fährt trotz das eine Anordnung zur MPU war, und eine neue Anordnung gibt es noch nicht ! Die Richter in Luxenburg fänden das bestimmt auch nicht so witzig... aber mal schaun


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Andreas
Beitrag 01.12.2004, 20:03
Beitrag #643


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Zitat (Karlos @ 01.12.2004, 19:54)
Kapper fährt trotz das eine Anordnung zur MPU war, und eine neue Anordnung gibt es noch nicht !

Kennst du Herrn K. oder woher hast du deine Weisheit?

Zitat
QUELLE Auto motor sport 12/2004


Das ist aber nicht unbedingt ein Ruhmesblatt für AMS, wenn sie erst jetzt auf diese Sache aufmerksam werden und im übrigen auch nichts neues schreiben.


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michael_mk
Beitrag 01.12.2004, 20:07
Beitrag #644


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@andreas,das die leute vom ADAC die grösten MPU befürworter sind das braucht man dir ja wohl nicht sagen.das ist ein wunschdenken von den schlauen leuten beim ADAC,das ist fakt,mehr brauch man zum ADAC wohl nicht sagen!
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michael_mk
Beitrag 01.12.2004, 20:09
Beitrag #645


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sorry,meinte uwe!
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Andreas
Beitrag 01.12.2004, 20:16
Beitrag #646


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Zitat (michael_mk @ 01.12.2004, 20:07)
@andreas,das die leute vom ADAC die grösten MPU befürworter sind das braucht man dir ja wohl nicht sagen.

Das wäre mir jetzt aber neu. think.gif


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Karlos
Beitrag 01.12.2004, 21:00
Beitrag #647


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@ Andreas

leider kenne ich Herrn Kapper nicht, sonst würde ich ihm jeden Tag die Hand schütteln.


Lieber Andreas,

ich weiß wie du die Sache siehst. Du meinst das die Öffentlichkeit nichts von einer neuen MPU Anordnung mitbekommen würde, da der Behördenapperat ja dem Datenschutz unterliegt. Dann erkläre mir doch mal bitte, wieso der Datenschutz beim EUGH Urteil auf der Strecke geblieben ist? Das wurde alles von deren Pressestelle veröffentlicht. Und bei einem neuen Verfaheren, was die Anordnung einer MPU definitiv mit sich bringt, besteht eindeutig ein großes öffentliches Interesse. Es geht hier schließlich um Leben oder Tod, da es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht und damit um unser aller Leben. Warum sollte das denn erst nach Urteilsverkündung oder zum Prozessauftakt an die Öffentlichkeit gebracht werden oder gar gänzlich unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt finden?


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Andreas
Beitrag 01.12.2004, 21:09
Beitrag #648


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Zitat (Karlos @ 01.12.2004, 21:00)
Dann erkläre mir doch mal bitte, wieso der Datenschutz beim EUGH Urteil auf der Strecke geblieben ist? Das wurde alles von deren Pressestelle veröffentlicht.

Herr K. bzw. dessen Anwalt ging doch mit Nennung des Namens und des Falles sofort an die Öffentlichkeit.

Von einem deutschen Gericht werden Urteile, wenn überhaupt, nur in anonymisierter Form veröffentlicht. Außerdem würde ein solches Urteil auch nur veröffentlicht, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Wenn jetzt eine MPU-Anordnung an Herrn K. gegangen sein sollte, dann ist dieses Verfahren mit 100%iger Sicherheit noch nicht abgeschlossen. Dies kann noch Monate dauern.


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Karlos
Beitrag 01.12.2004, 21:14
Beitrag #649


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@ Andreas


du kannst mir nicht erzählen das die Öffentlichkeit immer erst informiert wird wenn der Fall abgeschlossen ist. Wie oft erfährt man schon vor dem Verfahren wann es eröffnet wird. wink.gif


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Bayer
Beitrag 01.12.2004, 23:20
Beitrag #650


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Zitat (Karlos @ 01.12.2004, 18:19)
Ja ja die Bayern.  police.gif

So ein Schmarrn, was die da machen. Das wird dann sicherlich gerichtlich entschieden, und dann werden die die Gültigkeit wohl akzeptieren müssen.


So ein Schmarrn !!!

Nicht immer so auf die Bayern schimpfen.
Klick doch mal hierPolizei-Bayern. Ich hab die Seite ausgedruckt und liegt immer im Handschuhfach. Man weiß ja nie.
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