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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
Medusa
Beitrag 28.11.2004, 21:51
Beitrag #551


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Wodurch die MPU - Neuantrag? Du hast doch bereits den Tschechischen-EU-Führerschein. Ich denke jeder EU Bürger darf nur eine EU-FE besitzen .. ??
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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 28.11.2004, 22:12
Beitrag #552





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Ist ja zur Zeit nicht so sicher ob man nicht Probleme mit dem Schein in Deutschland bekommt.
Darum wollte ich halt noch MPU machen um auf der sicheren seite zu sein.
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Medusa
Beitrag 28.11.2004, 22:39
Beitrag #553


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Sollte die MPU Negativ sein bist Du in D wohl wieder Fussgaenger. Ich fuer meinen Teil werde auf eine MPU Anforderung aus Anlass meiner EU-FE ggfls. mit Widerspruch reagieren. Begruendung: Gemaess Richtlinie 91/439/EWG, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, sowie dessen Anhang 2, wurde die Eignung bereits durch den die EU-FE ausstellenden Staat ueberprueft. Nachweis: erteilte EU-FE.
Hier Details

Neues Faxgeraet steht bereit, RA Faxnummer liegt daneben.
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RA XDiver
Beitrag 28.11.2004, 22:49
Beitrag #554


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Zitat
Ich fuer meinen Teil werde auf eine MPU Anforderung aus Anlass meiner EU-FE ggfls. mit Widerspruch reagieren.


Na da wünsche ich Dir viel Spass dabei. Die Aufforderung zur MPU ist mit Rechtsmitteln nicht angreifbar.


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Medusa
Beitrag 28.11.2004, 22:52
Beitrag #555


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Muss aber begruendet werden. Wie lautet die Begruendung wenn nach der EU-FE Erteilung nichts Neues vorgefallen ist?
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RA XDiver
Beitrag 28.11.2004, 22:53
Beitrag #556


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Das wurde bereits seitenlang durchgekaut und bedarf keiner Wiederholung. wavey.gif


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Medusa
Beitrag 28.11.2004, 22:58
Beitrag #557


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Da stimme ich Dir zu ;-)

28.11.2004, 21:14
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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 28.11.2004, 23:05
Beitrag #558





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Und was sollte ich deiner Meinung nach machen ? meine Antrag bei der Führerscheinstelle wieder zurückziehen?
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Medusa
Beitrag 28.11.2004, 23:16
Beitrag #559


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Die Entscheidung musst Du selber treffen.

Hinweis im Editiermenue des Forums:

Zitat
Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. ....
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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 28.11.2004, 23:21
Beitrag #560





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Was wäre denn die beste Alternative?
Sorry falls ich ein wenig nerven sollte aber bitte versteh mich in steck jetzt voll in der Patsche.
Wenn ich meinen Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis wieder zurückziehe wird das dann so gehandhabt wie ein negatives Gutachten?
Wenn ja kann ich ja nächste Woche MPU machen da es ja dann sowieso egal ist ob ich bei der Begutachtung möglicherweide ein negatives bekomm oder wenn ich meinen Antrag zurückziehe und dies auch als negativ gilt.
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Medusa
Beitrag 28.11.2004, 23:31
Beitrag #561


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Wende Dich doch morgen an einen RA um diese Frage sicher zu klaeren. Bis zu Deiner MPU sind ja noch ein paar Tage Zeit.
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RA XDiver
Beitrag 28.11.2004, 23:32
Beitrag #562


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Ich vermute nur, dass aufgrund der unsicheren Rechtslage auch ein RA keine vollumfängliche Antwort geben kann.


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 28.11.2004, 23:35
Beitrag #563





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was soll mir da ein RA weiterhelfen die meisten kennen sich ja selbst nicht mal mit diesen Themen aus.(Hab ich schon selbst Erfahrung damit gemacht)
Wäre froh gewesen wenn du mir sagen könntest was du an meiner stelle machen würdest?
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Medusa
Beitrag 28.11.2004, 23:38
Beitrag #564


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Die Frage ob ein Rueckzug von der MPU negativ bewertet wuerde sollte ein RA aber beantworten koennen. Ich selbst werde, wie weiter oben bereis geschrieben, einer MPU Aufforderung, mangels aktueller Begruendung, widersprechen.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.11.2004, 23:40
Beitrag #565


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Ohne mich konkret festlegen zu wollen, wuerde ich raten, die MPU zu machen, wenn eine reelle Chance besteht, sie zu bestehen.
Ferner ist es sinnvoll, der Aushaendigung der MPU an die Behoerde NICHT zuzustimmen. Man hat also alles selbst in der Hand - wird ein Gutachten nicht an die Behoerde uebersandt, darf daraus nicht automatisch auf Nichteignung geschlossen werden - allerdings sind eben auch keine Gruende fuer die Eignung vorgebracht, weshalb der Antrag auf FE-Erteilung in der Folge aufgrund Nichteignung abgelehnt werden wird.
Und das wird dann ans KBA gemeldet.
Daher rechtzeitig den Antrag zurueckziehen, wenn ein positives Gutachten nicht beigebracht werden kann.

Ehrlich gesagt waere mir persoenlich so ein Spiel zu riskant, da braucht nur was schiefzulaufen und auch die gerade erworbene EU-Karte ist wieder in Gefahr. Denn die Feststellung zum Fuehren von Kfz ungeeignet zu sein duerfte nach der Feststellung des EU-Landes erfolgt sein, dass man Fahren darf - ergo: Die EU-Behoerde wird aufgefordert, den Fuehrerschein wegen in Deutschland erwiesener Nichteignung zurueckzunehmen und der FS wird fuer D im Gebrauch untersagt.
OK - ist nur mutmasslich, aber logisch.

Sicherer scheint mir der Weg zu sein, zu warten, bis die Behoerde von sich aus den Inhaber des gueltigen EU-FSes ueberpruefen will und das mit dem bekannten Formblatt zum Ankreuzen "standardisiert" tun moechte unter Ausnutzung der alten Urteile. Dann zum guten Anwalt und gegen die Gebrauchsuntersagung wuerde ich dann Widerspruch einlegen. Muesste man sehen, ob es Sinn macht, per einstweiliger Anordnung des Gerichts gegen vorlaeufige Massnahmen der Behoerde vorzugehen, falls welche getroffen werden. Eine Menge Aerger, allemal. Aber mit einem brauchbaren Ergebnis am Schluss.


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RA XDiver
Beitrag 28.11.2004, 23:43
Beitrag #566


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Zitat
Ich selbst werde, wie weiter oben bereis geschrieben, einer MPU Aufforderung, mangels aktueller Begruendung, widersprechen


Wie ich Dir aber ebenfalls oben geschrieben habe, interessiert dieser sog. Widerspruch absolut niemanden.


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strichachtdoktor
Beitrag 28.11.2004, 23:45
Beitrag #567


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Stimmt. Erstmal muss die Behoerde handeln, also im Gebrauch untersagen und dann kann man Widerspruch einlegen und "der Spass beginnt" ...


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RA XDiver
Beitrag 28.11.2004, 23:46
Beitrag #568


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Zitat
dann kann man Widerspruch einlegen und "der Spass beginnt" ...


Lang, hart und schmutzig....... whistling.gif laugh2.gif


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 28.11.2004, 23:49
Beitrag #569





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Also würdest du den Antrag an meiner Stelle wieder zurückziehen lieber doktor ?
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strichachtdoktor
Beitrag 28.11.2004, 23:49
Beitrag #570


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Klar, das ist sicher kein Zuckerschlecken - eine gute Rechtschutzversicherung und sicherheitshalber auch eine Verkehrsrechtschutz sollte im Hintergrund bereit sein. Denn es wird nicht nur hart, sondern auch teuer.
Wichtig ist: Kommen lassen. Dann handeln.


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Medusa
Beitrag 28.11.2004, 23:50
Beitrag #571


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Ups, erst nach Gebrauchsuntersagung .. immer diese Feinheiten ;-)

Also spielt die Nicht-Begruendung der MPU Aufforderung keine Rolle?

Egal, ich bin noch nicht so alt - ich kann warten ;-))
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RA XDiver
Beitrag 28.11.2004, 23:50
Beitrag #572


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Das ist und bleibt eine Zwickmühle. Wenn Du die MPU bestehst, bist du aller Sorgen ledig. Bestehst Du nicht, hast Du einen ziemlich resistenten Eintrag in FL.

Entscheiden musst Du.


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RA XDiver
Beitrag 28.11.2004, 23:52
Beitrag #573


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Zitat
Also spielt die Nicht-Begruendung der MPU Aufforderung keine Rolle?


Zumindest keine bedeutende. Eine solche Anordnung wird allerdings immer beründet werden. Ob Du die Begründung dann für stichhaltig hältst, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat
Egal, ich bin noch nicht so alt - ich kann warten ;-))


Das wirst Du auch müssen. Die Mühlen, gerade der Verwaltungsgerichtsbarkeit mahlen sehr langsam.


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strichachtdoktor
Beitrag 28.11.2004, 23:54
Beitrag #574


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Haette ich den Antrag gestellt und muesste zur MPU, haette aber in der Zwischenzeit eine EU-FE gemacht, dann wuerde ich zunaechst mal pruefen, ob ich nicht irgendwo aus Versehen oder mit Absicht falsche Angaben gemacht habe.

Kann ich das mit einem klaren NEIN beantworten, wuerde ich die MPU nicht machen und den Antrag umgehend zurueckziehen - "aus persoenlichen Gruenden", schriftlich per Einschreiben oder per persoenlicher Uebergabe, und ich wuerde mich nicht in ein Gespraech verwickeln lassen. Abgeben und fertig, aber freundlich sein.


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 28.11.2004, 23:57
Beitrag #575





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Ok dann werde ich meinen Antrag auf erteilung der Fahrerlaubnis wieder zurückziehen.Das risiko ist mir zu gross die MPU nicht zu bestehen und dann einen Eintrag in Flensburg als "nichtgeeignet" zu haben.
MPU kann ich später ja auch noch machen falls einem der Gerbrauch des Tschechischen Führerscheins untersagt werden sollte.(Weiss ja zur Zeit niemand so genau wie die Rechtslage ist)
Aber wenigstens schliesse ich so einen Eignungszweifel aus wenn ich die MPU nicht mache.
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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 00:01
Beitrag #576





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Nur schade um die bereits gezahlten Gebühren:
Führerschein beantragen: 140€
MPU Begutachtung 374@

Na ja das Geld ist halt dan futsch
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Medusa
Beitrag 29.11.2004, 00:01
Beitrag #577


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Kann man sich eigentlich direkt an den EUGH wenden wenn der Fall praktisch identisch ist - Missachtung des Hoheitsakts eines anderen EU Staates, Unterschied: statt Richtlinie 91/439/EWG, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b in diesem Fall der Buchstabe a?

Falls Nein, traegt der letztlich Unterlegene alle bis dahin angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten, sowie ggbfls. Kosten die durch die Nichtverwendbarkeit der EU-FE in D entstehen?
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strichachtdoktor
Beitrag 29.11.2004, 00:03
Beitrag #578


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Zitat
MPU kann ich später ja auch noch machen falls einem der Gerbrauch des Tschechischen Führerscheins untersagt werden sollte


Anders: Spaeter kannst Du dann immer noch durch ein Gericht pruefen lassen, ob die Anordnung einer MPU aus alten Gruenden und die Gebrauchsuntersagung des EU-FS ueberhaupt zulaessig ist !
DAS ist der springende Punkt:
Faehrst Du naemlich schon seit einem Jahr mit dem Schein, bis die FEB davon erfaehrt, befindest Du Dich - Wohlverhalten stets vorausgesetzt - in einer deutlich besseren Position als jetzt. Denn Du hast ja schon ein Jahr unter EU-legalen Bedingungen gezeigt, dass Du zum sicheren Fuehren eines Kfz geeignet bist und Dich an Rechtsvorschriften haelst.
Du setzt also ganz woanders an.


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RA XDiver
Beitrag 29.11.2004, 00:04
Beitrag #579


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Zitat
Falls Nein, traegt der letztlich Unterlegene alle bis dahin angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten, sowie ggbfls. Kosten die durch die Nichtverwendbarkeit der EU-FE entstehen?


Der EuGH ist nicht direkt anrufbar. Das muss mittels Rechtswegerschöpfung in einem Mitgliedsstaat oder durch Vorlage eines nationalen Gerichtes geschehen.

Logischerweise trägt auch hier der Unterlegene alle Kosten (wenn Du also verlierst, wird es verdammt teuer).

Der angesprochene Schadensersatzanspruch wird nahezu nicht durchzubekommen sein. Die Anforderungen an die sog. Amtshaftung sind hoch und erst recht, wenn erst diverse Gerichte entscheiden mussten, wohl nicht durchsetzbar.


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 00:06
Beitrag #580





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Lieber Doktor

Was meinst du mit:

""Haette ich den Antrag gestellt und muesste zur MPU, haette aber in der Zwischenzeit eine EU-FE gemacht, dann wuerde ich zunaechst mal pruefen, ob ich nicht irgendwo aus Versehen oder mit Absicht falsche Angaben gemacht habe.""
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RA XDiver
Beitrag 29.11.2004, 00:08
Beitrag #581


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Zitat
dann wuerde ich zunaechst mal pruefen, ob ich nicht irgendwo aus Versehen oder mit Absicht falsche Angaben gemacht habe


Ob Du z.B. beim Antrag in CZ oder PL auf eine Frage nach Deiner Vorgeschichte falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast....


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strichachtdoktor
Beitrag 29.11.2004, 00:11
Beitrag #582


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Ich meine, dass man nicht mit Steinen werfen soll, wenn man im Glashaus sitzt. Denn der andere koennte zurueckwerfen.

Ist alles korrekt gelaufen, dann kann man zumindest in Erwaegung ziehen, sich aus dem Fenster zu lehnen. Aber selbst das kann gefaehrlich sein ...

Also: Nach sorgfaeltigster Pruefung den richtigen Weg suchen. In einem spaeteren Gerichtsverfahren kann jede kleine Unachtsamkeit fatale Folgen haben ...


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 00:11
Beitrag #583





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Nein habe ich nicht hab das aber nur mündlich besprochen
Das ich in Deutschland eine MPU Auflage hätte wegen Alkohol am Steuer.
Mein Dolmetscher meinte aber das ist kein Problem.
Was wäre denn wenn ich falsche Angaben gemacht hätte?
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strichachtdoktor
Beitrag 29.11.2004, 00:12
Beitrag #584


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Zitat
Ob Du z.B. beim Antrag in CZ oder PL auf eine Frage nach Deiner Vorgeschichte falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast....

Zum Beispiel.
Oder im deutschen Antrag auf Wiedererteilung ...


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strichachtdoktor
Beitrag 29.11.2004, 00:15
Beitrag #585


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... dann kann die auslaendische Behoerde entziehen. Koennte auch Straftatbestaende erfuellen. Je nach Qualitaet der falschen Angaben und dem Zweck.


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 00:17
Beitrag #586





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Danke euch nochmal herzlichst für eure Antworten und werde meinen Antrag Morgen zurückziehen.


Werde mich demnächst hier im Forum registrieren und auch ein bischen mit beitragen wo ich kann.Dieses Forum ist zur Zeit das beste was Ausländische Führerscheine betrifft und ich kann nur ein grosses Lob aussprechen für die Leute die sich bemühen anderen zu helfen.
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Medusa
Beitrag 29.11.2004, 00:17
Beitrag #587


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Git es im dt. Antrag den Punkt " woanders eine FE beantragt oder erteilt?"?
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strichachtdoktor
Beitrag 29.11.2004, 00:46
Beitrag #588


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...meine ja.


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Gast_Gast_gast_*
Beitrag 29.11.2004, 11:43
Beitrag #589





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ich habe vor zwei jahren eine mpu gemacht und leider nicht bestanden, weil ich die leberwerte nicht gesamellt habe.
habe natürlich erstmal ein antrag auf wiedererteilung gestellt und nach der mpu leider nicht zurückgezogen.
der antrag wurde dann auf dem verwaltungsrechtlichen wege, was für mich mit kosten verbunden war zurückgezogen.
meine frage an euch::::::
ist es normal?
hat die führescheinstelle meinen antrag zurückgezogen?
darf ich nach ablauf der sperrfrist meinen führeschein im ausland machen?
ich bin kein führescheinturist.
ich werde natürlich die 185 tage regelung beachten und ganz legal meinen führeschein
erwerben.
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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 14:19
Beitrag #590





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Lieber Doktor
Habe nur noch 1 Frage.
Was ist nun wenn ich meinen Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis zurückziehe und den Termien der MPU sausen lasse.
Schliessen die dann bei der Führerscheinstelle nicht automatisch daraus das die MPU abgelegt habe weil sie ja kein Gutachten von mir bekommen haben und dies müsste ja dann folglich negativ sein und ich dann trotzdem einen Eintrag ins KBA als nichtgeeignet bekomme.
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Commodore25E
Beitrag 29.11.2004, 14:28
Beitrag #591


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Zitat (Medusa @ 29.11.2004, 00:17)
Git es im dt. Antrag den Punkt " woanders eine FE beantragt oder erteilt?"?

Ja, gibt es. Mußt Du mit "Ja" oder "Nein" ankreuzen. Wenn ja, mit Angabe, wo.....


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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strichachtdoktor
Beitrag 29.11.2004, 14:32
Beitrag #592


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Es ergeht seitens der MPU-Stelle ans StVA eine Mitteilung darueber, ob eine MPU ergangen ist oder nicht. Ist keine MPU ergangen, bleibt alles wie ist. Die MPU soll Dir ja helfen, die Eignungsbedenken seitens der Behoerde auszuraeumen - machst Du keine, kann man nichts daraus schliessen, ausser, dass Du die Bedenken halt nicht ausraeumst ...
Nicht vergessen: Antrag zurueckziehen!


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 14:48
Beitrag #593





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Danke dir für dene flotte Anwort.
Ziehe morgen gleich mal meinen Antrag zurück.
Hoffe nur das es bei einer Kontrolle keinen Ärger gibt bezüglich der 185 Tage.
Mit hat mein Dolmetscher aber versichert das das erst ab 2005 in Tschechien gilt.
Na ja ich werde halt nur Tags über fahren um das Risiko kontrolliert zu werden ein wenig zu mindern.

Zur Zeit weiss ja wirklich niemand so genau ob die Tschechischen Scheine bei uns gelten oder nicht.
Jeder hat da ne andere Meinung und beruft sich auf die Gesetzte und Vermutungen die er gerne haben will.

Komisch ist nur das man in der Zeitung oder Medien nichts davon hört das jemanden der Führerschein wireder abgenommen worden wäre.
Das wäre doch ne gute Warnung.
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RA XDiver
Beitrag 29.11.2004, 14:50
Beitrag #594


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Zitat
Mit hat mein Dolmetscher aber versichert das das erst ab 2005 in Tschechien gilt.


Das dem nicht so ist, hat die Europ. Kommission unserem User Caleb mitgeteilt.
Die Mail steht hier irgendwo....


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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 14:55
Beitrag #595


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Hier ist es:

Zitat
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Auf Wunsch des Autors "Caleb" wurde der Schriftverkehr gelöscht


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 14:56
Beitrag #596





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Also gelten jetzt schon die 185 tage in Tschechien
Oder kann man die vernachlässigen?
Weiss jetzt nicht auf was du deine Antwort beziehst XDIVER
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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 14:58
Beitrag #597


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Zitat (Gast_berni @ 29.11.2004, 14:56)
Weiss jetzt nicht auf was du deine Antwort beziehst XDIVER

sh. mein Posting von 14.55 Uhr


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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 15:01
Beitrag #598





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Danke habs verstanden
Ist aber alles ein wenig konfus.
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Gast_Gast_berni_*
Beitrag 29.11.2004, 15:03
Beitrag #599





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Dann kann mir ja sogesehen nur Tschechien den Führerschein wieder einziehen.
Ob die das aber machen werden ist ne andere Frage. Ich glaube das nicht.Und wenn doch wird das glaube ich sehr lange dauern.
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strichachtdoktor
Beitrag 29.11.2004, 16:02
Beitrag #600


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Es ist so, dass sich jeder darauf einstellen sollte, die 185-Tage-Regelung der EU einzuhalten, damit nicht doch nochmal der Fuehrerschein eingezogen wird, weil das ausstellende Land Strafzahlungen vermeiden moechte. Noch scheint eine Vertragsverletzungsklage nicht zu laufen. Aber das kann nach meiner Meinung nicht mehr lange dauern. Bis dahin sollte man die sechs Monate zusammenhaben, sonst wird es irgendwann mal eng.


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