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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
mirko1
Beitrag 13.11.2004, 11:29
Beitrag #451


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es reicht wenn ich angebe
ich habe ne freundin in CZ und
war öfters als 185 tage in CZ ohne gemeldet zu sein
benötige ich nur die adresse der sogenannten freundin.
das zu wiederlegen ist eben nicht für d möglich.

eine schriftliche (meldebestätigung) in CZ ist nicht nötig.
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:32
Beitrag #452


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Zitat
Im nachhinein haette ich wohl bis vor den europaischen Gerichtshof ziehen muessen und haette wohl auch recht gekriegt


Das steht noch nicht fest. Über diese Thematik hat der EuGH noch keine Entscheidung fällen müssen.


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caleb
Beitrag 13.11.2004, 11:35
Beitrag #453


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ingolino, in deinem fall, sollte niemand, der von seiner glaubwürdigkeit was hält, was anderes sagen. du bist bereits verurteilt. das darfst du nicht vergessen, du darfst in brd nicht mehr fahren, ohne mpu. ich rate dir dringend davon ab, hier nochmal mit deinem holl. fs zu fahren.... die strafe wird härter als bisher sein police.gif police.gif


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Beitrag 13.11.2004, 11:36
Beitrag #454


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@Caleb

Ich dachte nicht, dass wir mal einer Meinung sein würden, aber in diesem Fall: Volle Zustimmung! wavey.gif


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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 11:39
Beitrag #455


Neuling


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Also X Driver ,
Mit welchem Recht konnte mir die BRD im jahre 2003 Ueberhaupt verbieten mit einem
EU-NL in D zu fahren den sie haetten ihn laut EUrecht anerkennen muessen.
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:43
Beitrag #456


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Zitat
Mit welchem Recht konnte mir die BRD im jahre 2003 Ueberhaupt verbieten mit einem
EU-NL in D zu fahren den sie haetten ihn laut EUrecht anerkennen muessen.


Nach noch gültiger Rechtsauffassung (2003 um so mehr) geht das nach § 46 Abs. 3 FeV. wavey.gif


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mirko1
Beitrag 13.11.2004, 11:46
Beitrag #457


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ingolino mach einfach
einen neuen CZ oder PL-FS
der zählt dann aufjedenfall erstmal

mit deiner NL-FS würde ich auch nicht mehr fahren.
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Beitrag 13.11.2004, 11:47
Beitrag #458


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Zitat
ingolino mach einfach
einen neuen CZ oder PL-FS
der zählt dann aufjedenfall erstmal


Das stimmt so nicht. Momentan darf ingolino mit keiner FE der Welt hier fahren. Hinzu kommt, dass er noch im Besitz einer FE ist, ihm also weder PL noch CZ eine neue ausstellen dürfen.


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mirko1
Beitrag 13.11.2004, 11:49
Beitrag #459


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xdiver wo steht geschrieben das man keine 2 haben darf=?
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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 11:49
Beitrag #460


Neuling


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Soll also heissen,
haette ich mit meinem lappen bis jetzt gewartet mit dem umschreiben und waere nicht weiter gefahren ,koennte ich den jetzt problemlos umschreiben, oder wie ???
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 11:55
Beitrag #461


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@ mirko1

Ich empfehle Dir die Lektüre des Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein
. wavey.gif

@ingolino

Zitat
haette ich mit meinem lappen bis jetzt gewartet mit dem umschreiben und waere nicht weiter gefahren ,koennte ich den jetzt problemlos umschreiben, oder wie ???


Nein. Da die Nutzung der FE in D bereits untersagt war, wäre die Umschreibung jetzt abgelehnt worden.


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ingolino
Beitrag 13.11.2004, 12:01
Beitrag #462


Neuling


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OKAY Leute ,
ihr habt mir zwar keinen Mut gemacht,
trotzdem Danke
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caleb
Beitrag 13.11.2004, 12:07
Beitrag #463


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joar @xdiver, du bist ja ein erklärter eu-fs-mpu-umgehen gegner... trotzdem sollten wir bedenken das dies hier eine reine diskussion ist, wobei beide seiten doch schlagfertige argumente haben und zumindest in diesem fall scheiden sich keine geister smile.gif

übrigens habe ich eine anfrage an die cz-botschaft geschrieben, diese sollte zumindest etwas klarheit schaffen bezüglich der 185 tage regelung und übergangsfrist. da ich bereits das gesamte EU-info netz durchforstet habe, ohne irgendwelche hinweise auf umsetzungen, vorschläge der komission, rein gar nichts....


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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 12:09
Beitrag #464


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Zitat
obei beide seiten doch schlagfertige argumente haben und zumindest in diesem fall scheiden sich keine geister


exakt wink.gif

Zitat
übrigens habe ich eine anfrage an die cz-botschaft geschrieben


Habe ich gelesen. Gute Initiative. Allerdings frage ich mich, was ausgerechnet die Dt. Botschaft damit zu tun hat. Die Infostelle der europäischen Kommission wäre vielleicht besser gewesen.... think.gif


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mirko1
Beitrag 13.11.2004, 12:21
Beitrag #465


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wir wäre es wenn ingolino seinen NL-FS
an NL abgibt und dann einen neuen CZ oder PL-FS machen würde=?
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 12:24
Beitrag #466


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Zitat
an NL abgibt und dann einen neuen CZ oder PL-FS machen würde=?


Da kommt es wieder drauf an, was in dem Nutzungsverbot gestanden hat. Nach meinem Dafürhalten würde sich an der Situation nichts ändern, da m.W. nur eingetragen ist, dass er in D kein Fahrzeug führen darf, nicht aber, mit welchem Papier.

Da lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren. Genau weiss ich das nicht.


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caleb
Beitrag 13.11.2004, 12:25
Beitrag #467


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zumindest steht auf der seite der deutschen botschaft prag, welche voraussetzungen zu erfüllen sind um einen gültigen führerschein in cz zu erwerben. daher denke ich, das die botschaft gerade im bezug darauf, dass viele deutsche nach cz gehen um einen fs zu erwerben, einige infos hat. im übrigen, das was die kommission weiss, sollte zumindest im bezug zur cz, auch die cz wissen.

wenn du die email adresse der komission hast, dann teile sie mir mit, ich werde auch dort eine anfrage starten.


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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 12:30
Beitrag #468


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Versuche es doch mal hier, vielleicht sogar telefonisch hier. wavey.gif


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caleb
Beitrag 13.11.2004, 13:01
Beitrag #469


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so die anfrage an die kommission ist unterwegs smile.gif

unter dem deckmantel ich studiere jura und möchte einige infos zu meiner diplom arbeit, thema "eu führerschein". tongue.gif tongue.gif


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Beitrag 13.11.2004, 13:02
Beitrag #470


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Dann hoffe ich mal, dass die Jungs sich nicht im Jurastudium in D auskennen. Das endet nämlich mit einem Staatsexamen und nicht mit einer Diplomarbeit... whistling.gif


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Andreas
Beitrag 13.11.2004, 15:30
Beitrag #471


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Zitat (XDiver @ 13.11.2004, 12:24)
Nach meinem Dafürhalten würde sich an der Situation nichts ändern, da m.W. nur eingetragen ist, dass er in D kein Fahrzeug führen darf, nicht aber, mit welchem Papier.

Mit großer Sicherheit ist dieser Bescheid so formuliert. dry.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 15:46
Beitrag #472


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Danke an den Fachmann für Bescheide und genervte Antragsteller.... rofl1.gif laugh2.gif laugh.gif


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Karlos
Beitrag 13.11.2004, 20:20
Beitrag #473


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Wenn ich jetzt den Schein in CZ mache, reicht es aus wenn ich erst in 5 Monaten die 185 Tage in CZ bin? Oder muss ich erst 185 in CZ gewesen sein um in D fahren zu dürfen?


Grüsse Karlos


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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strichachtdoktor
Beitrag 13.11.2004, 21:10
Beitrag #474


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Mit jeder neuen EU-Fahrerlaubnis wird das Recht NEU erteilt, in allen Staaten der EU den Klasseneintraegen im Fuehrerschein gemaess am Strassenverkehr teilzunehmen und das Recht gilt ab Erteilung der FE bzw. ab Aushaendigung des FS.

Also muss jeder Fuehrerschein einzeln entzogen bzw. im Gebrauch untersagt werden.

Deutschland ist nicht berechtigt, die Teilnahme am Strassenverkehr ohne zeitliche Begrenzung - wie sie bei einer Sperrfrist besteht - zu verbieten und muss zunaechst jeden auslaendischen EU-FS, der rechtskraeftig nach der Sperrfrist erteilt wurde, anerkennen weil die Anordnungen einer auslaendischen Behoerde denen einer deutschen gleichzusetzen sind.

Dieses allgemeine Nutzungsverbot irgendeiner Fahrerlaubnis, also das generelle Verbot am Strassenverkehr teilzunehmen, gibt es m.W. ohne Sperre ueberhaupt nicht in der EU - und in Deutschland wird es zwar gelegentlich praktiziert, ist aber seit dem Urteil vom 29.04. EuGH rechtswidrig.

Es muss im Einzelfall geprueft werden, ob und warum, bzw. warum nicht, eine FE anerkannt oder eben nicht anerkannt werden muss. Die Versagung einer deutschen Behoerde ist zudem keine "Sperrfrist"; so kann also direkt nach der Versagung durch eine deutsche Behoerde ein FS im EU-Ausland gemacht werden, sofern die Bedingungen dort erfuellt sind. Ist der Wohnsitz im EU-Land, welches erteilt hat, darf bis zu sechs Monate von der EU-FE in Deutschland Gebrauch gemacht werden, sofern dort (in D) kein Wohnsitz begruendet wird. Da koennen die Deutschen ohne eine neue Straftat gar nichts dran machen ...


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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cleo
Beitrag 14.11.2004, 16:48
Beitrag #475


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Dies habe ich bei EU-Fahrschulservice gelesen:

Wir haben in der Deutschen Botschaft in Prag nachgefragt zum Thema Führerschein im Ausland und haben um Informationen gebeten.

Susanne Migliorini
Rechts- und Konsularreferat
Botschaft Prag
Tel. 257 113-264

Zitat:
Fahrschule für Ausländer

Auskunft vom Verkehrsministerium, Hauptabteilung für die Angelegenheiten der Fahrer, Herrn Lilo, Tel. 9722 31464:

Ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Tschechischen Republik kann hier eine Fahrschule besuchen und den Führerschein erwerben, wenn er die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt:
• Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärzliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss
• Er muss das vorgeschriebene Alter erreicht haben
• Wenn der Führerschein z.B. um die Gruppe C erweitert werden soll, so muss der Kandidat die niedrigere Stufe B besitzen
• Bei der Prüfung muss ein beim Kreisgericht eingetragener Dolmetscher anwesend sein (beim Unterricht gilt der Lehrer der Fahrschule, der eine Fremdsprache spricht, als Dolmetscher, bei der Prüfung muss aber ein offizieller Dolmetscher anwesend sein).

In den Fahrschulen gelten Marktpreise, der Preis entspricht meistens der Qualität des Unterrichts, es sei nicht empfehlenswert, eine besonders billige Fahrschule zu wählen.


Ves 1.7.2004
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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2004, 20:16
Beitrag #476


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Zitat
• Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärzliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss
• Er muss das vorgeschriebene Alter erreicht haben
• Wenn der Führerschein z.B. um die Gruppe C erweitert werden soll, so muss der Kandidat die niedrigere Stufe B besitzen
• Bei der Prüfung muss ein beim Kreisgericht eingetragener Dolmetscher anwesend sein (beim Unterricht gilt der Lehrer der Fahrschule, der eine Fremdsprache spricht, als Dolmetscher, bei der Prüfung muss aber ein offizieller Dolmetscher anwesend sein).


Minimaler gehts nimmer ...
In eigenem Interesse sollte man 6 Monate im Land leben - sonst gibts garantiert Aerger. Die Tschechen halten sich ja nicht mal ansatzweise an die 185-Tage-Regelung und verteilen die Karten quasi blanko ... Dann sollte man das in die eigenen Haende nehmen und sich anmelden - besser auch da sein.


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 09:58
Beitrag #477


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.11.2004, 20:16)
In eigenem Interesse sollte man 6 Monate im Land leben - sonst gibts garantiert Aerger. Die Tschechen halten sich ja nicht mal ansatzweise an die 185-Tage-Regelung und verteilen die Karten quasi blanko ... Dann sollte man das in die eigenen Haende nehmen und sich anmelden - besser auch da sein.

Ich teile hier ausnahmsweise mal Deine Meinung nicht Doc.

CZ hält sich nicht an die 185 Tage Regelung okay, aber CZ hat hier
die EU-Richtlinie auch noch nicht in nationales Recht umgesetzt, wahrscheinlich Anfang 2005.

Sehe hier folglich also kein Problem, da ich nicht gegen irgendwelches Recht verstoßen habe, sondern die Auflagen erfüllt habe die mir von CZ auferlegt wurden, nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe hier nicht einmal versucht eine falsche Sachlage vorzutäuschen (Scheinwohnsitz) etc., sondern mich strikt an Tschechisches Recht gehalten.

Es steht ja auch so im Urteit des EUGH, das der Führerscheininhaber nicht für evtl. Formfehler der entsprechenden Behörden, bzw. des Ausstellenden Landes
haftbar gemacht werden kann.

Unter welchen Kriterien CZ Führerscheine ausstellt ist nicht Problem des Erwerbers sondern des Ausstellers.
Solange der Erwerber keine falschen Angaben macht und sich strikt an díe Vorschriften des entsprechenden Landes hält, sehe ich da kein Problem.

Man kann schlecht vom Erwerber eines Führerscheins erwarten, das er zwischen EU-Recht und Nationalem Recht unterscheiden kann, und dann auch noch weiss was nun richtig ist.

Die Führerscheine die z. Zt. in CZ gemacht wurden, werden mit Sicherheit nicht aufgrund der 185 Tage Regelung wieder einkassiert und D wird sie auch nicht aufgrund dessen für ungültig in Deutschland erklären dürfen, darauf wurde aber auch schon im Urteil des EUGH eingegangen.
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Tortenjan
Beitrag 16.11.2004, 11:53
Beitrag #478


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Zitat (pascal344 @ 16.11.2004, 09:58)
Die Führerscheine die z. Zt. in CZ gemacht wurden, werden mit Sicherheit nicht aufgrund der 185 Tage Regelung wieder einkassiert und D wird sie auch nicht aufgrund dessen für ungültig in Deutschland erklären dürfen, darauf wurde aber auch schon im Urteil des EUGH eingegangen.

Da wäre ich mir nicht so sicher Hinter den Kulissen sind mehrere Bundesministerien schon heftig am arbeiten, und da D der größte Zahler in der EU ist dürfte das auch nicht ganz sinnlos sein.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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strichachtdoktor
Beitrag 16.11.2004, 11:56
Beitrag #479


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Ich denke, dass man da ruhig etwas vorsichtiger sein sollte ...

Also, es stimmt natuerlich, dass der Fuehrerschein von tschechischer oder polnischer Seite aus auch dann gueltig ist, wenn man die Eu-Ri-Li nicht erfuellt. Denn diese nach nationalen Kriterien erteilten Fuehrerscheine koennen ja (im Augenblick) gar nicht anders erteilt werden als so, wie sie erteilt werden.

Aber: Die Erwerber moechten ja damit nicht nur in Tschechien oder Polen fahren, sondern ueberall in der EU, mutmasslich vor allem in Deutschland. Und Deutschland haelt sich an die 185-Tage-Regelung und erwartet, dass sich jeder andere auch daran haelt.

Die "Aussenwirkung" eines nach Minimalkriterien ausgestellten "Ost-Fuehrerscheins" wird in Deutschland quasi "ewiges Gezeter" sein und deshalb wahrscheinlich alle moeglichen Gerichte auf Jahre hinaus beschaeftigen. Der Besitzer eines Fuehrerscheines aus diesen betroffenen Laendern tut daher n.m.M. nur gut daran, wenn er die 185 Tage freiwillig aussitzt. Mit der anzunehmenden Folge, dass jeder Versuch deutscher Behoerden, den Schein zu kassieren schon im ersten Rechtszug scheitert ...

Damit stellt der Inhaber des FS fuer sich klar, dass er von irgendwelchen deutschen Massnahmen bezueglich dieser Fuehrerscheine niemals betroffen sein wird und verbessert seine Rechtsposition gegen Deutschland erheblich. Denn die Fuehrerscheine, die unter freiwilliger Beachtung der Ri-Li - also waehrend eines mindestens sechsmonatigen Aufenthaltes inkl. Wohnsitz und Abmeldung in D - erworben wurden, sind nicht nur nach geltendem auslaendischen Recht rechtsgueltig erteilt worden, sondern sind auch nach geltendem deutschen bzw. EU-Recht unangreifbar.

In diesem Sinne war mein Hinweis zu verstehen.
Zitat
Dann sollte man das in die eigenen Haende nehmen und sich anmelden - besser auch da sein.


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 12:22
Beitrag #480


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Ich halte mich da strikt ans Urteil und dort steht ganz klar:


Im Ausland erworbene EU-Führerscheine sind [B]grundsätzlich anzuerkennen, auch wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Wohnsitz im Ausstellerstaat inne hatte.[/B]

Wenn nun das Ausstellerland die 185 Tage-Regelung nicht eingehalten hat,
kann der Erwerber da ja schonmal garnichts für.

Im Fall Kapper wurden doch die 185 Tage ebenfalls nicht eingehalten, seinen Führerschein hat er immer noch und eine MPU musste er auch nicht machen.
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Tortenjan
Beitrag 16.11.2004, 12:31
Beitrag #481


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Das ist zu kurz gelesen, etwas weiter im Text hist es nämlich "dieses ist alleine Sache des ausstellen Staates". wink.gif


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 12:32
Beitrag #482


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Zitat (Tortenjan @ 16.11.2004, 11:53)
Da wäre ich mir nicht so sicher Hinter den Kulissen sind mehrere Bundesministerien schon heftig am arbeiten, und da D der größte Zahler in der EU ist dürfte das auch nicht ganz sinnlos sein.

Tolles Argument, könnte man glatt so verstehen als wenn man der EU Bestechlichkeit vorwerfen würde, machen wir aber natürlich nicht.

Wo lebst Du überhaupt, das Du immer noch der Meinung bist, das die ganze EU vor dem Geldkrösus Deutschland kuschen würde?

Deutschland ist schon lange nicht mehr das Land, dem sie alle nacheifern wollen und auf das uneingeschränkt gehört wird.

D mit seinem überzogenen Ordnungsfimmel, Beamten und Bürokratiewahnsinn, ist
bestimmt eines der Länder die in der EU nicht gerade die meisten Sympathisanten hat.

Die EU möchte einen allg. Wirtschaftsaufschwung und da steht D zur Zeit mehr im Wege als es dabei nützlich ist mit seinen Paragraphen und Verordnungen.

So leicht lässt sich da keiner mehr was von D erzählen bzw. gefallen, die
Zeiten sind schon lange vorbei.

Das Land geht immer mehr wirtschaftlich den Bach runter, was meinste wieviel Lobby so ein Land da noch in der EU hat?
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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 12:38
Beitrag #483


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Zitat (Tortenjan @ 16.11.2004, 12:31)
Das ist zu kurz gelesen, etwas weiter im Text hist es nämlich "dieses ist alleine Sache des ausstellen Staates". wink.gif

Ebend, sehe da keinen Widerspruch. CZ ist der ausstellende Staat, wo ist also das Problem?

Warum hat Kapper seinen Führerschein noch?

Weder MPU-Verordnung noch Klage gegen Holland wegen nicht Einhaltung der 185 Tage???


Das Urteil ist eigentlich sowas von eindeutig, nur der Deutsche Amtsschimmel dem passt es nicht, frei nach dem Motto, es kann nicht sein, was nicht sein darf.
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strichachtdoktor
Beitrag 16.11.2004, 13:57
Beitrag #484


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Zitat
Im Fall Kapper wurden doch die 185 Tage ebenfalls nicht eingehalten, seinen Führerschein hat er immer noch und eine MPU musste er auch nicht machen.

Weisst Du das ganz genau, Pascal ?

Wie ich schon sagte: Grundsaetzlich hast Du ja Recht. Ich wuerde aber - "taete man mich fragen wink.gif "- jedem empfehlen, die 185 Tage aus "reinem Privatvergnuegen, zur eigenen Sicherheit," trotzdem einzuhalten, falls irgend moeglich ...


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 14:18
Beitrag #485


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.11.2004, 13:57)
Zitat
Im Fall Kapper wurden doch die 185 Tage ebenfalls nicht eingehalten, seinen Führerschein hat er immer noch und eine MPU musste er auch nicht machen.

Weisst Du das ganz genau, Pascal ?

Wie ich schon sagte: Grundsaetzlich hast Du ja Recht. Ich wuerde aber - "taete man mich fragen wink.gif "- jedem empfehlen, die 185 Tage aus "reinem Privatvergnuegen, zur eigenen Sicherheit," trotzdem einzuhalten, falls irgend moeglich ...

Nee ganz genau weiss ich es nicht Joe, aber sonst hätten wir doch schon was gehört vom Fall Kapper oder meinste nicht?

Klar hast Du mit der 185 Tage-Regelung recht, wenn man kann ist es immer besser sie einzuhalten, aber wer kann das schon? Sehe halt auch bei Nichteinhaltung nicht ganz so schwarz.

Wer an der Grenze wohnt z.B. hat es da weitaus einfacher die Regelung einzuhalten, wäre auch wieder eine Ungleichbehandlung.

Wie auch immer, habe eben nochmal das Netz nach Pressemitteilungen durchsucht, immer die gleiche Geschichte sei es vom ADAC, MDR, ARD etc.


MPU Androhung und die 185 Tage-Regelung, ansonsten Führerscheinentzug bis hin zu Strafandrohungen ..... bla bal bla.

Die andere Seite sagt dann wieder alles wasserdicht.

Solange es keinen Fall gibt, wo dies offiziell passiert ist (MPU-Anordnung) werden wir nicht schlauer werden, letztendliche Klärung wird es wohl erst bei einer Klage
gegen die Anordnung geben.

Ich bin da ganz Deiner Meinung, und wäre mir auch ziemlich sicher, solch ein Verfahren zu gewinnen, aber wer hat schon die Zeit bis zum Ende des Verfahrens zu warten und solange wieder nicht zu fahren.

Ich lasse mich da jetzt jedenfalls nicht mehr verrückt machen, fahren und gut ist.

Der Deutsche lenkt eh nicht ein, bis er nochmal von der EU einen vor den Deckel bekommt, obwohl das Urteil mehr als klar ist.

Am besten nicht in ne Kontrolle geraten, Freitag Nacht und Samstag Nacht fahre ich garnicht.

Wenn sie dann in ca. 5 Jahren mal mitbekommen das ich ne Eu-Pappe habe, dan nwird sich das Thema hoffentlich erledigt haben wink.gif
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Andreas
Beitrag 16.11.2004, 14:22
Beitrag #486


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Zitat (pascal344 @ 16.11.2004, 14:18)
Nee ganz genau weiss ich es nicht Joe, aber sonst hätten wir doch schon was gehört vom Fall Kapper oder meinste nicht?

Dann sollte man so etwas auch nicht als Behauptung in den Raum stellen. dry.gif

Im übrigen könnte schon lange ein Verfahren gegen den Herrn K. angelaufen sein. Die zuständige FS-Stelle dürfte in diesem Fall aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte geben. Der Herr K. würde vermutlich auch zunächst stillhalten, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Sollte dieses Urteil gegen ihn ausfallen, würde er es sich auch nicht an die große Glocke hängen.


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 14:29
Beitrag #487


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Zitat (Andreas @ 16.11.2004, 14:22)
Dann sollte man so etwas auch nicht als Behauptung in den Raum stellen. dry.gif

habe ich auch nicht Andreas, oder sind Dir die Fragezeichen nicht groß genug?
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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 14:32
Beitrag #488


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Zitat (Andreas @ 16.11.2004, 14:22)
Sollte dieses Urteil gegen ihn ausfallen, würde er es sich auch nicht an die große Glocke hängen.

Nee Kapper wohl nicht, aber D ganz bestimmt wavey.gif
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Andreas
Beitrag 16.11.2004, 14:34
Beitrag #489


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Bis ein solches Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, gehen sicherlich noch einige Monate ins Land.


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pascal344
Beitrag 16.11.2004, 14:40
Beitrag #490


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Zitat (Andreas @ 16.11.2004, 14:34)
Bis ein solches Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, gehen sicherlich noch einige Monate ins Land.

also ich hätte nichts dagegen wenn ein solches Verfahren laufen würde, schließlich wäre dann hoffentlich alles abschließend geklärt, aber ich bezweifel das.

Wie gesagt schön wäre es, da K. meiner Meinung nach wieder Recht bekommen würde.
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Gast_Guest_*
Beitrag 16.11.2004, 19:52
Beitrag #491





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Zitat (pascal344 @ 16.11.2004, 12:32)
D mit seinem überzogenen Ordnungsfimmel, Beamten und Bürokratiewahnsinn, ist
bestimmt eines der Länder die in der EU nicht gerade die meisten Sympathisanten hat.

Lebst du gerne im Saustall?
Wenn nein dann wirst auch du eines Tages den Sinn von Ordnung verstehen.


Was dann den anderen Schwachfug betrifft, DIE Deutschen waren noch nie sonderlich beliebt in Europa, das einzige das alle immer ganz gerne von uns gesehen haben war die Mark.

Und was den Bach runter gehen betrifft dann solltest du dir vielleicht mal an die eigene Nase fassen, die Zeiten des unbegrenzten Luxus und der Staatlichen Vollkaskoabsicherung sind vorbei.
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caleb
Beitrag 16.11.2004, 23:06
Beitrag #492


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das ist die antwort der tschechischen botschaft in prag auf meine anfrage (s.u.)

*** Anmerkung Moderator:

Auf Wunsch des Autors Beitrag gelöscht


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 30.11.2004, 00:13


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Matte
Beitrag 16.11.2004, 23:36
Beitrag #493


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Zitat
so mein lieber andreas, willst du die kompetenz unserer botschaft in frage stellen?

Nein, aber die Kompetenz des Verfassers der Email.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Andreas
Beitrag 17.11.2004, 07:18
Beitrag #494


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Dort steht doch nur wie man in der CZ den Führerschein erwerben kann. Die Problematik des § 46 FeV wurde nicht erwähnt, da der Verfasser diese Vorschrift vermutlich noch nicht einmal kennt (eine Deutsche Botschaft muß sich schließlich auch nicht mit dem deutschen FS-Recht auskennen).


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strichachtdoktor
Beitrag 17.11.2004, 08:07
Beitrag #495


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Zitat
Die Problematik des § 46 FeV wurde nicht erwähnt, da der Verfasser diese Vorschrift vermutlich noch nicht einmal kennt


Es wuerde mich nichtmal wundern, wenn der Verfasser sich nichtmal im EU-Recht auskennt. Ausschlaggebend fuer eine rechtliche Bewertung solcher Fragen und Auslegungsgrenzen fuer EU- und deutsches Recht kann nicht irgendein Botschaftsangehoeriger irgendeiner Vertretung im Ausland sein - weshalb der gesamte Amsatz schon fehllaeuft. Diese Antwort ist daher hoechstens eine Meinung ohne besonderen Wert.


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Andreas
Beitrag 17.11.2004, 08:09
Beitrag #496


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Manchmal sind sogar wir einer Meinung. laugh2.gif wavey.gif


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pascal344
Beitrag 17.11.2004, 10:07
Beitrag #497


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Zitat (Guest @ 16.11.2004, 19:52)
Lebst du gerne im Saustall?
Wenn nein dann wirst auch du eines Tages den Sinn von Ordnung verstehen.


Was dann den anderen Schwachfug betrifft, DIE Deutschen waren noch nie sonderlich beliebt in Europa, das einzige das alle immer ganz gerne von uns gesehen haben war die Mark.

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Registrieren Sie sich doch bitte wenn Sie meinen sich äußern zu müssen,
aber wahrscheinlich sind sie schon registriert, ansonsten no comment.
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Bayer
Beitrag 17.11.2004, 11:24
Beitrag #498


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Zitat (Andreas @ 17.11.2004, 07:18)
Dort steht doch nur wie man in der CZ den Führerschein erwerben kann. Die Problematik des § 46 FeV wurde nicht erwähnt, da der Verfasser diese Vorschrift vermutlich noch nicht einmal kennt (eine Deutsche Botschaft muß sich schließlich auch nicht mit dem deutschen FS-Recht auskennen).

In der Anfrage ging es doch nur um die 185 Tg Regel und nicht um den § 46 .

So wies aussieht müssen sich die Tschechen im moment noch nicht an die 185 Tg Regel halten und so mit droht auch keine Millionenstrafe seitens der EU. Folglich behalten die FS auch Ihre Gültigkeit.
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strichachtdoktor
Beitrag 17.11.2004, 14:01
Beitrag #499


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Zitat
In der Anfrage ging es doch nur um die 185 Tg Regel und nicht um den § 46 .


... und in der Antwort ging es doch nichteinmal um die 185-Tage-Regelung der EU.

Worueber reden wir denn bitte hier ?
Wir reden über eine Anfrage an eine Botschaft in Tschechien - mutmasslich eine deutsche Botschaft. Wieso eigentlich ? Wer vertritt denn die Interessen Tschechiens ? Die deutsche Botschaft in Prag sicher nicht, die vertritt deutsche Interessen in Prag. Und wie die aussehen duerfen, sagt die Regierung.
Richtig - die gleiche Regierung, die vor dem Eu-GH verklagt wurde und die nicht wirklich einsehen will, dass sie verloren hat.

Zitat
tschechischen botschaft in prag

... die sicher auch nicht. Wusste gar nicht, dass die Tschechen sich so entfremdet haetten, dass sie jetzt eine eigene Botschaft in ihrer Hauptstadt braeuchten ...

Also mal im Ernst: Die letzte Meisterleistung von Caleb war ein gefaketer Thread mit der Story, man habe ihm den CZ-FS entzogen ...

... und diese Botschaftsnummer ist ungefaehr genauso sinnentleert.

Interessant waere es, zu hoeren, was die Polen und die Tschechen zu dem Urteil vom 29.04., zur (amtlichen) deutschen Auslegungsproblematik, zum Verstoss gegen die 185er Regel und zu Gebrauchsverboten gem. §46 feV zu sagen haetten. Aber danach wurde ja nicht gefragt ...


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mirko1
Beitrag 17.11.2004, 14:30
Beitrag #500


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schliese mich pascal an,
so wenig wie möglich fahren, evtl. versuchen einen verkappten MPU psychologen zu finden(man(n) ist ja mobil) und die MPU machen fertig.

wegen den 185 tagen wird es sowiso keine probleme geben,
Ab 01/05 wird sich CZ und PL an die 185 tagen regelung halten, womit dann auch D zufrieden sein dürfte, die Ihren FS aber schon in den paar monaten im jahre 04 gemacht haben, werden diesen sicherlich auch behalten dürfen.

ps.: meine Mutter fährt täglich seid 28 jahren auto und ist noch nie angehalten worden, liegt daran weil sie nachts sogut wie nie gefahren ist.
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