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> Trunkenheitsfahrt Fahrrad - Fragen zu Abstinenznachweisen und Verjährungsfristen
pusteblume89
Beitrag 03.11.2020, 16:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an die vielen freundlichen Helfer hier!

Ich bin am frühen Morgen des 12. Oktober 2019 als Fahrradfahrerin wegen unsicherer Fahrweise auffällig geworden. Einen Atemalkoholtest habe ich verweigert. Die Blutprobe hat eine BAK von 1,98 Promille ergeben.

Das nach §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) eingeleitete Strafverfahren ist am 18. Juni 2020 nach Erfüllung einer Geldauflage von 300€ nach §153a StPO (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) eingestellt worden.

Ich bin Ersttäterin. Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt war eine Wochenendnacht. In der Strafanzeige sind starke Ausfallerscheinungen festgehalten.

Von der Führerscheinstelle habe ich bis heute nichts gehört.

Nach der Trunkenheitsfahrt habe ich mich frühzeitig informiert, welche Konsequenzen auf mich zukommen. Dabei bin ich auch auf die zwingende MPU-Anordnung gestoßen. Ich habe deshalb u.a. meinen Alkoholkonsum sehr bald eingestellt und am 14. November 2019 einen Abstinenzvertrag über ein Jahr abgeschlossen. Ich habe nun das negative Testergebnis der letzten Probe erhalten, werde also in ein paar Tagen 12 Monate Abstinenz nachgewiesen haben.

Meine Fragen an die Fachleute:

- Wie lange muss ich mit Post der FSSt rechnen?
- Wann verjährt die Fahrrad-TF hinsichtlich einer möglichen MPU-Anordnung?
- Was sind realistische Erfahrungswerte, wie lange die FSSt benötigen kann?

- Wie lange bleibt der AN für eine MPU verwertbar?
- Was genau wäre zu einem späteren Zeitpunkt nötig, um die fortwährende Abstinenz zu belegen?

- Hat die FSSt nach einer gewissen verstrichenen Zeit und bei vorliegenden AN einen Spielraum für mildere Maßnahmen als eine MPU-Anordnung?
- Darf die FSSt bei Nichtantritt zur MPU nach einer gewissen Zeit überhaupt noch automatisch auf Nichteignung schließen?
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MB W123
Beitrag 03.11.2020, 18:32
Beitrag #2


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Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
Von der Führerscheinstelle habe ich bis heute nichts gehört.


Moin und Hallo!

Eine MPU wird normalerweise erst beim Antrag auf Wiedererteilung festgelegt, die kommt nicht automatisch per Post, aber hast Du evtl. die Fahrerlabnis noch? Führerschein noch da? Keine Sperrfrist?

Gruß
MB W123


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Aber diese Sackgasse hat ein kleines Loch.
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Q-Treiberin
Beitrag 03.11.2020, 18:40
Beitrag #3


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Als Fahrradfahrerin hat sie ihre FE noch. Und Sperrfrist gibts mit dem Fahrrad auch nicht.


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MB W123
Beitrag 03.11.2020, 18:47
Beitrag #4


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Verstehe, Verfahren wurde ja auch eingestellt, logisch.

Wie muß sie denn jetzt weiter vorgehen?

Gruß

MB W123


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Andi18
Beitrag 03.11.2020, 20:19
Beitrag #5


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Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
Ich bin am frühen Morgen des 12. Oktober 2019 als Fahrradfahrerin wegen unsicherer Fahrweise auffällig geworden. Einen Atemalkoholtest habe ich verweigert. Die Blutprobe hat eine BAK von 1,98 Promille ergeben.
Das nach §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) eingeleitete Strafverfahren ist am 18. Juni 2020 nach Erfüllung einer Geldauflage von 300€ nach §153a StPO (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) eingestellt worden.

Das ist finanziell sehr günstig ausgegangen. Darf ich fragen wie alt Du bist und was von Beruf?

Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
Von der Führerscheinstelle habe ich bis heute nichts gehört.

Glück gehabt.

Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
- Wie lange muss ich mit Post der FSSt rechnen?

Hierzu gibts jegliche Bandbreite. Von zeitgleicher Aufforderung bis hin zu 2 Jahren hab ich schon gelesen. Kann man nichts ableiten.

Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
- Wann verjährt die Fahrrad-TF hinsichtlich einer möglichen MPU-Anordnung?

Ich meine 5 Jahre.

Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
- Wie lange bleibt der AN für eine MPU verwertbar?
- Was genau wäre zu einem späteren Zeitpunkt nötig, um die fortwährende Abstinenz zu belegen?

Bei Antritt der MPU darf eine maximale Lücke zur Beendigung des AN von 3-4 Monaten bestehen. Wäre aber damit sehr vorsichtig. Sonst wäre das Jahr verloren.
Somit wird es sich wohl empfehlen, die AN fortzusetzen. wenn Du mit UK weitermachen möchtest, mußt rechtzeitig verlängern. Ansonsten bleibt nur HA übrig, sofern dies bei Dir möglich ist.
Abhängig Aufbereitung und Hintergrund stellt sich die Frage, ob AN überhaupt notwendig ist und Strategie KT möglich.

Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
- Hat die FSSt nach einer gewissen verstrichenen Zeit und bei vorliegenden AN einen Spielraum für mildere Maßnahmen als eine MPU-Anordnung?
- Darf die FSSt bei Nichtantritt zur MPU nach einer gewissen Zeit überhaupt noch automatisch auf Nichteignung schließen?

Hier gibts keinen Handlungsspielraum, somit auch keine milderen Maßnahmen. Die MPU ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Nicht-Erbringung bis zu der von der Fsst gesetzten Frist, wird dies sinngemäß wie ein Negativ-GA behandelt mit entsprechenden Konsequenzen
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pusteblume89
Beitrag 04.11.2020, 15:09
Beitrag #6


Neuling


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Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort!

Zitat (Andi18 @ 03.11.2020, 20:19) *
Das ist finanziell sehr günstig ausgegangen. Darf ich fragen wie alt Du bist und was von Beruf?

Ich bin Promotionsstudentin und wissenschaftliche Hilfskraft. Mir stehen monatlich knapp 600€ zur freien Verfügung, falls die Frage darauf abzielt.

Zitat (Andi18 @ 03.11.2020, 20:19) *
Abhängig Aufbereitung und Hintergrund stellt sich die Frage, ob AN überhaupt notwendig ist und Strategie KT möglich.

Ich gehe davon aus, dass ich in den Bereich der Alkoholgefährdung falle und deshalb nicht abstinenzpflichtig bin.

Ich möchte aber nicht mehr trinken und für eine MPU auch keine kT-Geschichte erfinden.

Zitat (Andi18 @ 03.11.2020, 20:19) *
Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
- Wann verjährt die Fahrrad-TF hinsichtlich einer möglichen MPU-Anordnung?

Ich meine 5 Jahre.

Zitat (pusteblume89 @ 03.11.2020, 16:09) *
- Was genau wäre zu einem späteren Zeitpunkt nötig, um die fortwährende Abstinenz zu belegen?

Somit wird es sich wohl empfehlen, die AN fortzusetzen. wenn Du mit UK weitermachen möchtest, mußt rechtzeitig verlängern.

Das bedeutet, im Extremfall vier weitere Jahre AN zu erbringen, und sie vielleicht niemals zu benötigen. Das wäre eine kostspielige Angelegenheit.

Da muss es doch andere Lösungen geben?

Besteht denn keine anerkannte Option, den AN "aufzufrischen", wenn irgendwann die MPU-Anordnung erfolgt?
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roterBlitz
Beitrag 04.11.2020, 17:37
Beitrag #7


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Hallo Pusteblume,

Wenn ein Gutachter deiner Einschätzung folgt, dass du "nur" alkoholgefährdet bist, so wärst du nicht abstinenzpflichtig und müsstest auch keinen Abstinenz Nachweise erbringen. Eine Haarprobe bei der MPU würde reichen.

Aus den Beurteilungskriterien, 3. Auflage, Kriterium A 3.3 K, Indikator 15:
Zitat
Eine ggf. durchgeführte Haaranalyse von 3 cm kopfhautnahem Haar erbringt keinen Befund, der für einen regelmäßigen, gewohnheitsmäßigen Alkoholkonsums [sic] in dem Zeitraum der erfassten 3 Monate sprechen würde (>= 30 pg/mg)


--------------------
FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum

Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern!
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pusteblume89
Beitrag 05.11.2020, 17:21
Beitrag #8


Neuling


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Okay... think.gif

Ich habe es bisher hier im Forum und auch seitens jeder anderen Informationsquelle so verstanden, dass ich entweder kT praktizieren und erläutern oder Abstinenz nachweisen muss?

Also könnte ich ohne Abstinenznachweise mit Abstinenzabsicht in die MPU gehen???
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roterBlitz
Beitrag 05.11.2020, 19:01
Beitrag #9


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Zitat (pusteblume89 @ 04.11.2020, 15:09) *
Ich gehe davon aus, dass ich in den Bereich der Alkoholgefährdung falle und deshalb nicht abstinenzpflichtig bin.

Ich möchte aber nicht mehr trinken und für eine MPU auch keine kT-Geschichte erfinden.


Ohne Abstinenzpflicht besteht auch keine Nachweispficht. Ob du mit deiner obigen Einschätzung richtig liegst, kann Aufgrund deiner bisherigen Angaben nicht eingeschätzt werden. Alleine aus dem Promillewert kann nicht geschlossen werden. Es kommt auf deine Komsumgeschichte an.

Bei freiwilliger Abstinenz musst du lediglich dem Gutachter diese glaubhaft schildern können und du solltest dich auch auf eine mögliche Frage vorbereiten warum du als junger Mensch denn gleich komplett auf Alkohol verzichten möchtest. (Das soll nicht heißen, dass ich es nicht gut finde wenn jemand freiwillig ohne Alkoholkonsum weiterleben möchte, sonder dass die Frage eben vom Gutachter kommen könnte.)

Ausserdem hast du ja schon Abstinenz Nachweise. Nur müssen die ohne Abstinenzpflicht nicht bis kurz vor die MPU reichen.

Ob die FSST nach längerer Zeit noch auf Nichteignung schließen darf, oder ob erst ein ärztliches Gutachten gefordert werden könnte - so wie es hier im Forum gelegentlich bei länger zurückliegendem THC-Konsum angeführt wird, kann ich nicht beantworten. Da musst du noch auf Rat anderer Mitglieder warten.


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FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
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Lars
Beitrag 05.11.2020, 20:12
Beitrag #10


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Zitat (pusteblume89 @ 04.11.2020, 15:09) *
Das bedeutet, im Extremfall vier weitere Jahre AN zu erbringen, und sie vielleicht niemals zu benötigen.
Nein, das ist nicht erforderlich. Wenn irgendwann eine MPU-Aufforderung kommt, machst du eine Haaranalyse als Abstinenz-Nachweis für die letzten 3 Monate und zusammen mit dem jetzigen, einjährigen Abstinenznachweis reicht das, um deine Abstinenz für den Gesamtzeitraum zu belegen.

Und wie bereits von anderen gesagt: Das alles ist nur erforderlich, wenn du überhaupt abstinenzpflichtig bist. Ob du das bist, lässt sich aus deinen bisherigen Angaben nicht einschätzen. Bist du nicht abstinenzpflichtig, willst aber freiwillig abstinent leben, ist dein Abstinenznachweis natürlich trotzdem ein dickes Plus für deine Glaubwürdigkeit.
Von daher: Entspann dich, bleib abstinent und behalte mindestens immer 3 cm Haare auf dem Kopf.

Und noch ein Hinweis: Wenn bis jetzt nichts kam, könntest du übersehen worden sein. Das könnte aber bemerkt werden, wenn deine FS-Akte angefasst wird, z. B. weil du einen Punkteverstoß begehst, deinen FS erweitern möchstest (z. B. auf Motorrad-Klasse) oder einen neuen FS brauchst, weil du deinen jetzigen verloren hast. All das solltest du unbedingt vermeiden!


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slater
Beitrag 06.11.2020, 16:05
Beitrag #11


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Hallo Pusteblume,

mir geht es ähnlich wie dir. Ich hatte im Juni 2018 einen Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss (1,92 ‰, nur eigene Schäden, keine Fremdschäden). Auch bei mir wurde das Strafverfahren (nach rd. 2 Monaten) gegen eine Geldauflage eingestellt.

Mein Anwalt sagte mir seinerzeit, dass hier seitens der FSST nichts mehr kommt. Die Experten hier im Forum waren da anderer Meinung ... denn eigentlich hätte eine kommen müssen.

Bisher kam zum Glück keine MPU-Aufforderung. Warum, weiß ich nicht. Gelernt habe ich dennoch auch der ganzen Misere.

Das Forum hat mir zu einigen Lichtblicken verholfen, und das meist nur als Mitleser der anderen Fälle.
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pusteblume89
Beitrag 06.11.2020, 17:02
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (slater @ 06.11.2020, 16:05) *
Ich hatte im Juni 2018 einen Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss. Bisher kam zum Glück keine MPU-Aufforderung. Warum, weiß ich nicht.

Du musst "nur noch" 2,5 Jahre abwarten. wink.gif


Zitat (slater @ 06.11.2020, 16:05) *
Das Forum hat mir zu einigen Lichtblicken verholfen, und das meist nur als Mitleser der anderen Fälle.

Ja. Ich habe die wichtigsten Ansätze meiner Auseinandersetzung/Aufarbeitung auch überwiegend durch Mitlesen im Forum gefunden. Dazu hatte ich noch Unterstützung einer Freundin, die ein erfolgreiches MPU-Verfahren hinter sich hat. Diese hatte mir anfangs das Forum empfohlen.


Zitat (roterBlitz @ 05.11.2020, 19:01) *
Ob du mit deiner obigen Einschätzung richtig liegst, kann Aufgrund deiner bisherigen Angaben nicht eingeschätzt werden. Alleine aus dem Promillewert kann nicht geschlossen werden. Es kommt auf deine Komsumgeschichte an.

Zitat (Lars @ 05.11.2020, 20:12) *
Und wie bereits von anderen gesagt: Das alles ist nur erforderlich, wenn du überhaupt abstinenzpflichtig bist. Ob du das bist, lässt sich aus deinen bisherigen Angaben nicht einschätzen.

Zitat (roterBlitz @ 05.11.2020, 19:01) *
du solltest dich auch auf eine mögliche Frage vorbereiten warum du als junger Mensch denn gleich komplett auf Alkohol verzichten möchtest.

Ja. Für den Moment geht es mir zwar nur um die besagten "technischen" Fragen, aber ich werde mir definitiv die Zeit nehmen, mit meiner Geschichte ins Forum zurückkehren, sobald eine MPU-Aufforderung erfolgt.

Ich finde klasse und bloß als Außenstehende schon hilfreich, wie ihr die Selbsteinschätzungen hinterfragt und die Aufarbeitungen auf Schwachstellen abklopft.


Zitat (Lars @ 05.11.2020, 20:12) *
Wenn bis jetzt nichts kam, könntest du übersehen worden sein.

I hope. smile.gif


Zitat (Lars @ 05.11.2020, 20:12) *
Von daher: Entspann dich, bleib abstinent

Sowieso. Das deckt sich einfach gut mit der Lebenssituation, die ich mittlerweile erreicht habe.


Zitat (Lars @ 05.11.2020, 20:12) *
Wenn irgendwann eine MPU-Aufforderung kommt, machst du eine Haaranalyse als Abstinenz-Nachweis für die letzten 3 Monate und zusammen mit dem jetzigen, einjährigen Abstinenznachweis reicht das, um deine Abstinenz für den Gesamtzeitraum zu belegen.

DAS ist eine Auskunft, mit der ich gut umgehen kann.

Ist das "nur" ein Erfahrungswert, oder ist das so in den Beurteilungskriterien festgelegt? Dann wäre die entsprechende Textstelle noch wunderbar.


Zitat (Lars @ 05.11.2020, 20:12) *
behalte mindestens immer 3 cm Haare auf dem Kopf.

Ich bin Soziologin. Bisher variieren Haarlänge und Haarfarbe ganz erheblich. laugh2.gif

Wäre denn statt einer Haaranalyse auch ein erneutes Urinkontrollprogramm vom Zeitpunkt der MPU-Aufforderung bis kurz vor dem Tag der MPU möglich?


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 07.11.2020, 10:22
Beitrag #13





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Zitat (pusteblume89 @ 06.11.2020, 17:02) *
Zitat (Lars @ 05.11.2020, 20:12) *
Wenn bis jetzt nichts kam, könntest du übersehen worden sein.

I hope. smile.gif


Ist die Staatsanwaltschaft zufällig in Bayern? Dann ist das sogar ziemlich wahrscheinlich. Steht denn etwas von einer Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde in der Einstellungsmitteilung?

Zitat (pusteblume89 @ 06.11.2020, 17:02) *
Ist das "nur" ein Erfahrungswert, oder ist das so in den Beurteilungskriterien festgelegt? Dann wäre die entsprechende Textstelle noch wunderbar.


Wäre denn statt einer Haaranalyse auch ein erneutes Urinkontrollprogramm vom Zeitpunkt der MPU-Aufforderung bis kurz vor dem Tag der MPU möglich?


Das weiß ich aus dem Stegreif nicht. Ich tendiere aber dazu, dass das nicht ausreichend ist, da UK keine drei Monate Abtinent auf einmal nachweisen kann. Ich habe allerdings die Beurteilungskriterien inkl Kommentierung zu Alkoholauffälligkeiten zur Hand, vielleicht kann ich das im Verlauf das Tages mal nachschauen.
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pusteblume89
Beitrag 07.11.2020, 15:08
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (Panzerkroete @ 07.11.2020, 10:22) *
Ist die Staatsanwaltschaft zufällig in Bayern? Dann ist das sogar ziemlich wahrscheinlich. Steht denn etwas von einer Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde in der Einstellungsmitteilung?

Zweimal nein. Das spielt sich alles in NRW ab. Im Einstellungsbescheid ist nicht von der FSSt erwähnt.

Zitat (Panzerkroete @ 07.11.2020, 10:22) *
Ich tendiere aber dazu, dass das nicht ausreichend ist, da UK keine drei Monate Abtinent auf einmal nachweisen kann.

Ich würde dann sofort nach Erhalt der MPU-Aufforderung wieder einen Abstinenzvertrag abschließen, je nach Fristsetzung entsprechend über 3, 4, ... Monate.

Wenn ich stattdessen die Haare in diesen Monaten mal natürlich wachsen lassen muss, ist das ärgerlich, aber auch nicht dramatisch.

Verstehe ich das denn richtig, dass eine Haarprobe direkt bei der MPU genommen würde, oder müsste ich diese auch selber in Auftrag geben?

Zitat (Panzerkroete @ 07.11.2020, 10:22) *
Ich habe allerdings die Beurteilungskriterien inkl Kommentierung zu Alkoholauffälligkeiten zur Hand, vielleicht kann ich das im Verlauf das Tages mal nachschauen.

Das wäre großartig! rolleyes.gif
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 07.11.2020, 23:16
Beitrag #15





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Zu der Mistra-Mitteilung (Mitteilung an die FEB, Nr. 45) mal etwas Hintergrundwissen:

Grundsätzlich hat bei einer Einstellungsverfügung durch die Staatsanwaltschaft der zuständige Sachbearbeiter (Staatsanwalt) zu entscheiden, ob andere Behörden über den Ausgang des Strafverfahrens informiert werden müssen. Die Polizei wird immer informiert, andere Behörden dann, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wird eine Mitteilung an eine andere Behörde mitverfügt (zum Beispiel an die FEB), so muss das durch den Sachbearbeiter notiert werden. Der Sachbearbeiter kopiert und versendet die Akten natürlich nicht selbst. Stattdessen vermerkt der Staatsanwalt die endgültige Entscheidung auf dem rosa Umschlag der Akte, für Mistra-Sachen gibt es da ein extra Feld. Danach geht die Akte zur Geschäftsstelle und wird vom Staatsanwalt wahrscheinlich nie wieder gesehen werden.

Aus den Augen, aus dem Sinn. Das schaut dann zum Beispiel so aus. Das zweite Feld von links oben ist für die Mistra-Enstcheidung reserviert.
Ist es mal wieder besonders hektisch oder wird die Akte durch einen Referendar bearbeitet, entscheiden vier mit Kuli hingeschriebene Ziffern darüber, ob der Sachverhalt noch zur FEB geht oder die Akte in den Keller wandert.
Gerade bei TF mit dem Fahrrad wird das, besonders von unerfahrenen Kollegen vergessen, da es keinen eingezogenen Führerschein gibt. Sobald der Führerschein nämlich vorläufig eingezogen wird und erstmal in der Strafakte landet, macht es bei jedem Kollegen Click und die Nummer wandert gleich auf den Umschlag.
Als letzten Notnagel gibt es noch den §2 Abs. 12 StVG, dieser besagt, dass auch Polizeibehörden fahreignungsrelevante Sachverhalte mitteilen sollen. Wurde wohl auch versäumt.


Zu den Abstinenznachweisen: Angenommen, du bist Absitnenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."

Im Klartext: Entweder einer Haaranalyse über drei Monate, oder drei Urinscreenings in vier Monaten. Nur ein einmaliges Urinscreening reicht nichts aus.
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T73
Beitrag 09.11.2020, 03:41
Beitrag #16


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Zitat (Panzerkroete @ 07.11.2020, 23:16) *
Grundsätzlich hat bei einer Einstellungsverfügung durch die Staatsanwaltschaft der zuständige Sachbearbeiter (Staatsanwalt) zu entscheiden, ob andere Behörden über den Ausgang des Strafverfahrens informiert werden müssen.
Wird eine Mitteilung an eine andere Behörde mitverfügt (zum Beispiel an die FEB), so muss das durch den Sachbearbeiter notiert werden.

Interessant. Daraus folgt, dass der Staatsanwalt sich bewusst gegen eine Mitteilung an die FSSt entscheiden kann?

Meinem RA hab ich das vor geraumer Zeit nicht so richtig geglaubt, als er von "Verhandlungsmasse" bei einer möglichen Einstellung gegen Geldauflage gesprochen hat. Er hat den Ablauf aber auch nicht so detailliert dargestellt.

Was würde in einem Fall passieren, wo die FSSt bereits Mitteilung durch die Polizei erhalten hat, dann den Ausgang des Strafverfahrens abwarten will und schließlich nie eine Mitteilung über diesen Ausgang bekommt? Fragt die FSSt dann ihrerseits bei der Staatsanwaltschaft nach?


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T73
Beitrag 09.11.2020, 04:02
Beitrag #17


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Zitat (pusteblume89 @ 07.11.2020, 15:08) *
Ich würde dann sofort nach Erhalt der MPU-Aufforderung wieder einen Abstinenzvertrag abschließen, je nach Fristsetzung entsprechend über 3, 4, ... Monate.

Ich habe mich wegen einer vergleichbaren Situation bei meinem Labor schlau gemacht.
Die haben folgende Tabelle für solche kurzzeitigen ergänzenden Abstinenznachweise:
- bis 4 Wochen: 1 Urinkontrolle
- bis 10 Wochen: 2 Urinkontrollen
- bis 18 Wochen: 3 Urinkontrollen

Zitat (pusteblume89 @ 07.11.2020, 15:08) *
Verstehe ich das denn richtig, dass eine Haarprobe direkt bei der MPU genommen würde, oder müsste ich diese auch selber in Auftrag geben?

Einen solchen Nachweis musst du, genau wie bei den Urinkontrollen auch, selbst zur MPU mitbringen.


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Michel051
Beitrag 09.11.2020, 09:03
Beitrag #18


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@Pusteblume89: Cave: bei gefärbtem Haar sind Haarproben nicht bzw nur eingeschränkt möglich!
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 09.11.2020, 12:51
Beitrag #19





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Zitat (T73 @ 09.11.2020, 03:41) *
Interessant. Daraus folgt, dass der Staatsanwalt sich bewusst gegen eine Mitteilung an die FSSt entscheiden kann?


Nein, das folgt daraus nicht. MiStra Nr. 45 schreibt verpflichtend vor, wann eine Mitteilung zu erfolgen hat. Im hier vorliegenden Fall wurde die Mitteilung wahrscheinlich nur vergessen, sich bewusst gegen eine Mitteilung hat sich der Sachbearbeiter höchstwahrscheinlich nicht entschieden.

Zitat (T73 @ 09.11.2020, 03:41) *
Was würde in einem Fall passieren, wo die FSSt bereits Mitteilung durch die Polizei erhalten hat, dann den Ausgang des Strafverfahrens abwarten will und schließlich nie eine Mitteilung über diesen Ausgang bekommt? Fragt die FSSt dann ihrerseits bei der Staatsanwaltschaft nach?


Davon ist auszugehen.
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Kai R.
Beitrag 09.11.2020, 13:53
Beitrag #20


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Ob hier gar keine Meldung erfolgte, diese übersehen wurde oder nur über den Aktenvermerk in der FSSt Gras gewachsen ist, ist schwer zu ermitteln. Entscheidend ist, dass es jetzt keine weiteren Meldungen mehr geben wird. D.h. so lange es keine Veranlassung durch die FSSt gibt, sich mit der Akte erneut zu beschäftigen (wenn etwas drin steht) ist die Wahrscheinlichkeit, dass noch etwas kommt, sehr gering.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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pusteblume89
Beitrag 09.11.2020, 18:25
Beitrag #21


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Zitat (Michel051 @ 09.11.2020, 09:03) *
bei gefärbtem Haar sind Haarproben nicht bzw nur eingeschränkt möglich!

Das wusste ich schon. Deshalb habe ich nach dem Urinprogramm gefragt.

Zitat (Panzerkroete @ 07.11.2020, 23:16) *
Zu den Abstinenznachweisen: Angenommen, du bist Absitnenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."

Zitat (T73 @ 09.11.2020, 04:02) *
Ich habe mich wegen einer vergleichbaren Situation bei meinem Labor schlau gemacht.
Die haben folgende Tabelle für solche kurzzeitigen ergänzenden Abstinenznachweise:
- bis 4 Wochen: 1 Urinkontrolle
- bis 10 Wochen: 2 Urinkontrollen
- bis 18 Wochen: 3 Urinkontrollen

Fantastisch! Das sind genau die Auskünfte, die ich gesucht habe. Vielen lieben Dank! wavey.gif

Zitat (Kai R. @ 09.11.2020, 13:53) *
Ob hier gar keine Meldung erfolgte, diese übersehen wurde oder nur über den Aktenvermerk in der FSSt Gras gewachsen ist, ist schwer zu ermitteln. Entscheidend ist, dass es jetzt keine weiteren Meldungen mehr geben wird. D.h. so lange es keine Veranlassung durch die FSSt gibt, sich mit der Akte erneut zu beschäftigen (wenn etwas drin steht) ist die Wahrscheinlichkeit, dass noch etwas kommt, sehr gering.

Ich werde mich nach den ganzen Möglichkeiten, die hier aufgezählt sind, einfach auf alle Eventualitäten einstellen. Fünf Jahre sind in diesem Kontext ganz gut überschaubar.

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