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> Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und Waffenverstoß
DerProbezeitBlitzer
Beitrag 11.10.2020, 16:30
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

ich habe ein Problem deshalb die Registrierung hier auf der Seite,

vor 3 Monaten bin ich auf einer 2 Spuriegen Fahrbahn gefahren darauf hin habe ich mit ein Auto Fahrer Proviziert mit Abbremsen etc. Als mich so Aufgeregt hatte habe ich meine Schreckschusspistole geholt und auf den Fahrer gezielt und weg gefahren. Er saß mit 2 Zeugen und ich wurde Angezeigt und die Polizei hat mich 3 Stunden Später angetroffen und die Pistole beschlagnahmt.

Folgende Anzeigen wurden erstattet: Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und Waffenverstoß. Habe es dem Anwalt gegeben er hat daraufhin die Akte eingefordert und alles zugegeben daraufhin eine Stellungnahme gemacht mit bitte um Einstellung des Verfahren wegen Jugendlichen leichtsinn (20 Jahre alt).

Jetzt erhalte ein Brief vom Jugendamt in dem Folgendes steht: die Staatsanwaltschaft Koblenz schlägt vor das o.g Verfahren gegen Sie nach Führung eines Gespräches im Jugendamt und Prüfung weiterer erzieherischer Maßnahmen einzustellen.

Um die Angelegenheit mit Ihnen zu Besprechen zu können bitten wir wegen Corona eine Telefonische Besprechung am.....

Meine Vorstrafen sind wie folgt: 1 Punkt Abgefahrene Reifen, 31 km/h Außerorts Verfahren läuft noch wegen Einspruch und 44 km/h Außerorts Verfahren läuft auch noch. Probezeit vor 6 Monaten Abgelaufen in der Probezeit nur den B Verstoß wegen Reifen begangen.
Dieses Jahr habe ich eine Gelbe Karte von der Führerscheinstelle erhalten wegen einer Personenkontrolle verbal sehr Aufbrausend und respektlos verhielten. Das war eine Kostenlose Gelbe karte.

Als ich die Fsst fragte was das bedeuten soll erhielt ich folgende Nachricht:

eine Akteneinsicht ist nicht möglich, da bei Informationsschreiben kein Verwaltungsvorgang entsteht.

Nach Eingang von Mitteilungen gemäß § 2 Abs. 12 Straßenverkehrsgesetz wird geprüft, ob Eignungszweifel oder Nichteignung begründet werden.
Wenn beides nicht gegeben ist, aber in Wiederholungsfällen Eignungszweifel begründet werden könnten, wird auf freiwilliger Basis ein kostenfreies Informationsschreiben erstellt und die Mitteilung vernichtet.

Dieses stellt keinen Verwaltungsakt dar.

Da also keine Maßnahmen nach Fahrerlaubnisverordnung getroffen werden, erfolgt auch keine Speicherung des Vorganges im örtlichen Fahrerlaubnisregister und keine Weiterleitung an Dritte.

Sollte jemand mehrfach mit Aggressionen außerhalb oder im Straßenverkehr auffällig werden, werden dann die Sachverhalte geprüft und unter Umständen Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung nach § 11 Fahrerlaubnisverordnung angeordnet.

Jetzt meine Frage: Wenn das Verfahren nach dem Gespräch mit dem Jugendamt Eingestellt ich gehe mal davon aus §153 kann mir die FSST trotzdem eine MPU Anordnen ?

Mit freundlichen Grüßen

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uwe112
Beitrag 11.10.2020, 17:39
Beitrag #2


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 11.10.2020, 17:30) *
Jetzt meine Frage: Wenn das Verfahren nach dem Gespräch mit dem Jugendamt Eingestellt ich gehe mal davon aus §153 kann mir die FSST trotzdem eine MPU Anordnen ?

Mit freundlichen Grüßen


Ja,und einen Kommetar auf Deine Aktion lass ich mal lieber sein.

wavey.gif
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Skoddy
Beitrag 11.10.2020, 17:41
Beitrag #3


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Ich kenne die Rechtsfolgen nicht genau, denke aber dass eine MPU möglich ist.

Denke dran dass Du gerade das goldene Los gezogen hast. Bei so einer Konstellation gibts üblicherweise eine richtig fette Strafe und sehr lange Bus und Bahn. Ich tippe drauf dass die Behörden an einer Coronaüberlastung leiden.

Deine Verkehrsverstöße sind keine Straftaten. Da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind würde ich sie auch nicht erwähnen.


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DerProbezeitBlitzer
Beitrag 11.10.2020, 17:42
Beitrag #4


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Also die MPU ist 100% ??
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Q-Treiberin
Beitrag 11.10.2020, 18:14
Beitrag #5


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Ich vermute mal ja, da Du mehrfach „bewiesen“ hast Dich und Deine Aggressionen absolut nicht im Griff zu haben.


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Skoddy
Beitrag 11.10.2020, 18:19
Beitrag #6


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 11.10.2020, 18:42) *
Also die MPU ist 100% ??

Ich denke nicht. Dein Punktekonto ist nicht voll und das Verfahren wird eingestellt, die Tempoverstöße sind noch nicht rechtskräftig.


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ilam
Beitrag 11.10.2020, 18:24
Beitrag #7


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Fakt ist, dass die MPU ziemlich wahrscheinlich ist. Wenn noch irgendwas in der Richtung Agression im Straßenverkehr vorfällt, steigt die Wahrscheinlichkeit auf 100% und bei deiner bisherigen Vorgeschichte halte ich das nur für eine Frage der Zeit...

So oder so würde ich mir an Deiner Stelle Hilfe suchen. Tu so als stünde die MPU jetzt schon fest und gehe zu einem Verkehrspsychologen...

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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 11.10.2020, 18:48
Beitrag #8





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Meiner Meinung nach hast du schon ein Recht auf Einsicht. Die gelbe Karte ist für mich ein Verwaltungsakt, woraus man ein Akteneinsichtsrecht ableiten kann. Es ist schließlich keine vorbreitende Entscheidung, sondern regelt einen speziellen, auf die Person zugeschnittenen Sachverhalt unmittelbar durch Entscheidung mit Außenwirkung. Wie das Schreiben nun genau heißt, ist nicht von Belang.

Aber ja, selbst wenn das Verfahren nach §153 StPO eingestellt wird, so geben sie dennoch genug Anknüpfungspunkte für ein erhöhtes Aggressionspotential. Eine Einstellung nach §153 StPo ist kein Freispruch.
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DerProbezeitBlitzer
Beitrag 11.10.2020, 20:13
Beitrag #9


Neuling
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Mal eine andere Frage wo könnte ich mal eine Therapie für ein Aggresions Problem machen ? Wo wende ich mich am besten dafür hin ?

Gruß
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.10.2020, 20:22
Beitrag #10





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Zitat (Panzerkroete @ 11.10.2020, 19:48) *
Die gelbe Karte ist für mich ein Verwaltungsakt, woraus man ein Akteneinsichtsrecht ableiten kann. Es ist schließlich keine vorbreitende Entscheidung, sondern regelt einen speziellen, auf die Person zugeschnittenen Sachverhalt unmittelbar durch Entscheidung mit Außenwirkung.

Ich halte die Sichtweise der Führerscheinstelle für richtig. Die gelbe Karte ist kein Verwaltungsakt, weil sie nichts regelt. Der TE ist insofern auch nicht beschwert. Die gelbe Karte ist eigentlich nur ein Informationsschreiben der Führerscheinstelle und regelt nichts.
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haschee
Beitrag 11.10.2020, 21:30
Beitrag #11


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Es muß "nach Prüfung" aber genug für die Führerscheinstelle gewesen sein um eine gelbe Karte zu erteilen da " in Wiederholungsfällen Eignungszweifel begründet werden könnten".

Was bedeutet es wurde eine (Verwaltungs)Entscheidung getroffen aufgrund der Meldung eines Polizeibeamten tätig zu werden.

Wenn die Rechtsgrundlage nicht das StVG ist - muß es ja eine andere geben? wink.gif


Alternativ wäre höchstens wenn auch die Behörde absolut nichts mehr weiß nach dem Schreiben.
Es hört sich für mich nach den Zitaten aber nicht ganz so an.
Da müßte man jedoch tief ins jeweilige "System gelbe Karte" eintauchen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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hk_do
Beitrag 11.10.2020, 21:34
Beitrag #12


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Ich hatte den zitierten Text jetzt so verstanden, dass die Mitteilung vernichtet und nirgendwo gespeichert wird.

Damit wäre das auch meiner Ansicht nach kein (belastender) Verwaltungsakt.

Allerdings frage ich mich, wie man dann einen Wiederholungsfall feststellen will think.gif
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 11.10.2020, 21:40
Beitrag #13





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Ein belastender Verwaltungsakt ist das ja auch nicht. Sondern ein begünstigender. Ändert aber nichts daran, dass einem da Akteneinsicht zusteht. smile.gif

Das Vernichten hier ist ausschlaggebend, damit das Handeln hier als VA gilt, denn die Behörde hat damit eine Regelung getroffen, wie ein bestimmter Sachverhalt gehandhabt wird (nämlich, dass hier die Mitteilung gelöscht wird). Eine Vorbereitungshandlung auf einen VA ist es ja sicher nicht.
Begünstigende VA müssen auch nicht mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen werden.

Die Rechtsgrundlage (in Bayern, aber in anderen Bundesländern vergleichbar) wäre Art. 35 I BayVwVfG
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hk_do
Beitrag 11.10.2020, 21:50
Beitrag #14


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Dann dürfte eine Behörde jede Entscheidung der Art "da machen wir nix, das kommt direkt in den Schredder!" also erst nach Ablauf einer gewissen Frist umsetzen, in der der erleichterte (sagt man das so?) Bürger sein Recht auf Akteneinsicht geltend machen könnte? (und wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist, beträgt diese Frist auch 6 Monate?) think.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.10.2020, 22:00
Beitrag #15





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Das System der "gelben Karte" ist ja nichts Neues, neu ist nur der Begriff und die Weitergabe der Info an den Betroffenen. Schon immer konnte die Polizei gewisse Sachverhalte der Führerscheinstelle mitteilen. Ergaben sich daraus (noch) keine Eignungszweifel, dann hat der Betroffene nie etwas von dieser Mitteilung erfahren. So ist es auch heute noch in Gebieten, in denen es keine gelbe Karte gibt. Die gelbe Karte ist lediglich das Informationsschreiben an den Fahrerlaubnisinhaber, dass eine solche Mitteilung seitens der Polizei eingegangen ist. Ob dann da noch gewisse Belehrungen und Ermahnungen dabei stehen, ist der Kreativität der jeweiligen Behörde bzw. des Bundeslandes überlassen.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 11.10.2020, 22:14
Beitrag #16





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Gerade durch die Weitergabe der Info an den Betroffenen entfaltet die Maßnahme ja eine gewisse Außenwirkung. Ich vertrete weiterhin die Aufassung, dass das ein VA ist. Werde allerdings morgen das mal genauer prüfen, wenn ich einen Kommentar zum allgemeinen Verwaltungsrecht in die Hand bekomme.

Aber das ist doch eher eine theoretische Frage, will man hier unbedingt Akteneinsicht haben/erstreiten?

Zur Frage des Aggressionstrainings: Da hilft dir sicher dein Hausarzt weiter
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.10.2020, 22:38
Beitrag #17





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Die Frage, ob man ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Informationen hat, hängt m.E. nicht davon ab, ob es sich beim dem Schreiben um einen Verwaltungsakt handelt. Ein solches Recht (z.B. aufgrund eines Informationsfreiheitsgesetzes des Bundeslandes) könnte ja auch dann bestehen, wenn eine Behörde gar nicht an dem Verfahren der gelben Karte teilnimmt. Auch dann könnte sich ja eine polizeiliche Mitteilung in der Führerscheinakte befinden.
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haschee
Beitrag 12.10.2020, 06:47
Beitrag #18


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Zitat (Georg_g @ 11.10.2020, 22:00) *
Die gelbe Karte ist lediglich das Informationsschreiben an den Fahrerlaubnisinhaber,
dass eine solche Mitteilung seitens der Polizei eingegangen ist.


In diesem (gibt ja mehr solche) "System" aber ist es nicht eine reine Weitergabe, daß eine Mitteilung eingegangen ist.
Zitat
Wenn beides nicht gegeben ist, aber in Wiederholungsfällen Eignungszweifel begründet werden könnten, wird auf freiwilliger Basis ein kostenfreies Informationsschreiben erstellt und die Mitteilung vernichtet.


Es könnte also auch Mitteilungen der Polizei geben die keine gelbe Karte auslösen = es findet also eine zusätzliche Prüfung statt.

Rechtsgrundlage und ggf. Speicherung für die "Wiederholungsfälle"?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2020, 09:18
Beitrag #19





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Zitat (haschee @ 12.10.2020, 07:47) *
Es könnte also auch Mitteilungen der Polizei geben die keine gelbe Karte auslösen = es findet also eine zusätzliche Prüfung statt.

Natürlich kann es solche Mitteilungen geben. Das war doch schon immer so. Wenn der übereifrige Polizist der Führerscheinstelle mitteilt, dass Herr A längere Zeit seine Geranien nicht gegossen hat, wodurch diese vertrocknet sind, dann wird der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle dieses Schreiben wohl in Ablage P verschieben.

Zitat (haschee @ 12.10.2020, 07:47) *
Rechtsgrundlage und ggf. Speicherung für die "Wiederholungsfälle"?

Für die Mitteilung der Polizei an die Führerscheinstelle: § 2 Abs. 12 StVG. Da steht auch drin, wie mit der Geranien-Meldung zu verfahren ist (sie ist "unverzüglich zu vernichten")
Für die Speicherung im örtlichen Fahrerlaubnisregister: § 48 StVG.
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haschee
Beitrag 12.10.2020, 10:06
Beitrag #20


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Bist du dir sicher?
Wenn ich das so lese:
Zitat
Wenn beides nicht gegeben ist, aber in Wiederholungsfällen Eignungszweifel begründet werden könnten, wird auf freiwilliger Basis ein kostenfreies Informationsschreiben erstellt und die Mitteilung vernichtet.


Also quasi 3x Prüfung.

Und Rechtsgrundlage für die gelbe Karte?
und ggf. für die Speicherung zwecks Wiederholungsgefahr und ggf. wo - falls das so sein sollte.

Weil
Zitat
keine Speicherung des Vorganges im örtlichen Fahrerlaubnisregister


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Kai R.
Beitrag 12.10.2020, 10:25
Beitrag #21


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 11.10.2020, 17:30) *
1 Punkt Abgefahrene Reifen, 31 km/h Außerorts Verfahren läuft noch wegen Einspruch und 44 km/h Außerorts Verfahren läuft auch noch.

damit kommst Du dann auf vier Punkte und die FSSt erhält eine Meldung. Spätestens dann hast Du die verkehrsrechtliche MPU gebucht.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2020, 10:41
Beitrag #22





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Zitat (haschee @ 12.10.2020, 11:06) *
Und Rechtsgrundlage für die gelbe Karte?

Hältst du denn für ein gebührenfreies Informationsschreiben eine Rechtsgrundlage überhaupt für notwendig? Für die Meldung seitens der Polizei habe ich oben die Rechtsgrundlage genannt. Ich glaube, dem TE hilft das alles nicht weiter.
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haschee
Beitrag 12.10.2020, 10:57
Beitrag #23


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Ja. (rest siehe ot)

Weil wir müssten doch wissen ob das nicht doch irgendwo im "Register gelbe Karte" gespeichert wird wegen der Wiederholungsgefahr.
Die sich jetzt materialisiert hat.

Aber zielführender:

@TE:
Welches Bundesland? Dann wüßte man zumindest welches System.
(FSST direkt vielleicht nicht, damit wäre TE mit all den Daten vermutlich identifizierbar)




OT:
Also wäre ein reines Informationsschreiben an Fahrzeughalter
bei denen der HU Termin von den HU durchführenden Stellen mitgeteilt wurde deiner Meinung nach ok?
Mit Bekanntgabe der Konsequenzen einer Überschreitung incl. Zwangsstillegung - rein als Information natürlich...
Ohne Rechtsgrundlage! wavey.gif


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2020, 11:00
Beitrag #24





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Zitat (haschee @ 12.10.2020, 11:57) *
Also wäre ein reines Informationsschreiben an Fahrzeughalter bei denen der HU Termin feststeht ok deiner Meinung nach ok?

Selbstverständlich. Ich bekomme solche Schreiben immer von meiner Werkstatt.
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haschee
Beitrag 12.10.2020, 11:01
Beitrag #25


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Ja, oder vom TÜV oder der DEKRA oder...

Aber, denen hast du mal nen Datenschutzblatt ausgefüllt. wavey.gif
(falls nicht...)

Da gibt es also eine Rechtsgrundlage.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2020, 11:04
Beitrag #26





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Zitat (haschee @ 12.10.2020, 11:57) *
Informationsschreiben an Fahrzeughalter ... Ohne Rechtsgrundlage!

Zitat (haschee @ 12.10.2020, 12:01) *
Da gibt es also eine Rechtsgrundlage.

Was denn nun?
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roterBlitz
Beitrag 12.10.2020, 12:08
Beitrag #27


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 11.10.2020, 21:13) *
Mal eine andere Frage wo könnte ich mal eine Therapie für ein Aggresions Problem machen ? Wo wende ich mich am besten dafür hin ?

Suche nach den Schlagworten Anti-Aggressionstraining / Anti-Aggressivitätstraining / Anti-Gewalt-Training. Dann wirst du wahrscheinlich auch in deiner Gegend fündig.


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FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum

Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern!
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DerProbezeitBlitzer
Beitrag 12.10.2020, 16:08
Beitrag #28


Neuling
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Zitat (Kai R. @ 12.10.2020, 11:25) *
Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 11.10.2020, 17:30) *
1 Punkt Abgefahrene Reifen, 31 km/h Außerorts Verfahren läuft noch wegen Einspruch und 44 km/h Außerorts Verfahren läuft auch noch.

damit kommst Du dann auf vier Punkte und die FSSt erhält eine Meldung. Spätestens dann hast Du die verkehrsrechtliche MPU gebucht.



Also ist dann die MPU 100% erst dann oder kann Sie auch vorher kommen bevor ich die 4 Punkte eingetragen bekomme ?

Und krieg ich jetzt eine Verkehrsrechtliche MpU oder eine MPU mit Fragestellungen Aggressionen?

Gruß
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jeho
Beitrag 12.10.2020, 16:18
Beitrag #29


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 11.10.2020, 17:30) *
Als mich so Aufgeregt hatte habe ich meine Schreckschusspistole geholt und auf den Fahrer gezielt und weg gefahren.


Dazu hat noch keiner was gesagt.
Das ist eine klare Straftat; hier in Bezug zum Straßenverkehr. whistling.gif

Wenn hier keine MPU angeordnet wird.... think.gif

JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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Kai R.
Beitrag 12.10.2020, 16:20
Beitrag #30


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 12.10.2020, 17:08) *
Also ist dann die MPU 100% erst dann oder kann Sie auch vorher kommen bevor ich die 4 Punkte eingetragen bekomme ?

sie kann auch vorher kommen

Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 12.10.2020, 17:08) *
Und krieg ich jetzt eine Verkehrsrechtliche MpU oder eine MPU mit Fragestellungen Aggressionen?

die Aggressionsfragestellung ist eine Unterform der verkehrsrechtlichen MPU


--------------------
Grüße

Kai

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DerProbezeitBlitzer
Beitrag 12.10.2020, 16:21
Beitrag #31


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Jugendamt Gespräch
Verzicht auf die Pistole

Mir wird nur aber Waffenverstoß und Bedrohung vorgeworfen Nötigung und Beleidigung nicht mehr.

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jeho
Beitrag 12.10.2020, 16:23
Beitrag #32


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 12.10.2020, 17:21) *
Mir wird nur aber Waffenverstoß und Bedrohung vorgeworfen Nötigung und Beleidigung nicht mehr.


Nur ist gut ....
Da kommt noch einiges auf dich zu...

JeHo


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dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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Skoddy
Beitrag 12.10.2020, 16:31
Beitrag #33


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Damit ist das Verfahren doch nicht eingestellt und die MPU fix gebucht. Du musst mit der MPU warten bis Du dazu aufgefordert wirst, kannst und solltest Dich aber ab sofort darauf vorbereiten. Hier in diesem Forum kannst Du auch viel Unterstützung bekommen wenn Du weiter schreibst.


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roterBlitz
Beitrag 12.10.2020, 16:40
Beitrag #34


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 12.10.2020, 17:21) *
Jugendamt Gespräch

Dann kannst du auch dort nachfragen ob sie dir ein Anti-Aggressionstraining vermitteln können.

Eine entsprechende Teilnahme könnte man bei der Staatsanwaltschaft dann auch als "tätige Reue" anbringen.


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FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
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Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern!
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DerProbezeitBlitzer
Beitrag 12.10.2020, 17:30
Beitrag #35


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Zitat (Skoddy @ 12.10.2020, 17:31) *
Damit ist das Verfahren doch nicht eingestellt und die MPU fix gebucht. Du musst mit der MPU warten bis Du dazu aufgefordert wirst, kannst und solltest Dich aber ab sofort darauf vorbereiten. Hier in diesem Forum kannst Du auch viel Unterstützung bekommen wenn Du weiter schreibst.



Nein wird Eingestellt Nach dem ich meine Auflagen erledigt habe.

Zitat (roterBlitz @ 12.10.2020, 17:40) *
Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 12.10.2020, 17:21) *
Jugendamt Gespräch

Dann kannst du auch dort nachfragen ob sie dir ein Anti-Aggressionstraining vermitteln können.

Eine entsprechende Teilnahme könnte man bei der Staatsanwaltschaft dann auch als "tätige Reue" anbringen.


Das hört sich gut an werde mich melden wenn ein Brief rein flattert.
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roterBlitz
Beitrag 12.10.2020, 17:40
Beitrag #36


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Werde proaktiv. Handle bevor es auf dich zukommt. Du kannst vorab schon beim Jugendamt anfragen.


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DerProbezeitBlitzer
Beitrag 12.10.2020, 17:50
Beitrag #37


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Also habe da dann noch 2 Fragen ? Und eine Anmerkung

Kommt die MPU mit einer Frist angeflattert oder vorher mit Entziehung und Sperrfrist ?

Wenn ich ein Agressions Kurs mache habe ich dann Vorteile bei der MPU ?

Zur Anmerkung noch die OWI mit 44 km/h zu schnell habe ich von mein Vater übernommen wenn ich den Gutachter den Brief zeige mit dem Blitzerfoto das ich es gar nicht war was passiert eigentlich bei so einer Situation?

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ilam
Beitrag 12.10.2020, 18:56
Beitrag #38


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Zitat (DerProbezeitBlitzer @ 12.10.2020, 17:50) *
Kommt die MPU mit einer Frist angeflattert oder vorher mit Entziehung und Sperrfrist ?

Ersteres. Entzug wäre sofort durch Urteil passiert, wenn die Führerscheinstelle davon erfährt, hat sie Zweifel an Deiner Eignung, die Du in einer MPU ausräumen kannst.

Zitat
Wenn ich ein Agressions Kurs mache habe ich dann Vorteile bei der MPU ?

Klar. Du zeigst dem Gutachter damit, dass Du einsiehst, dass Du ein entsprechendes Problem hast/hattest und dich darum gekümmert hast.

Zitat
Zur Anmerkung noch die OWI mit 44 km/h zu schnell habe ich von mein Vater übernommen wenn ich den Gutachter den Brief zeige mit dem Blitzerfoto das ich es gar nicht war was passiert eigentlich bei so einer Situation?


Nicht wirklich.

Einerseits ist die Geschichte rechtskräftig und steht somit für den Gutachter fest. Er ist kein Sachverständiger für Blitzerfotos und kein Ermittler, das ist alles nicht sein Job.
Es besteht also die Gefahr, dass er es als Schutzbehauptung abtut und damit ist es ein Indiz für mangelnde Einsichtsfähigkeit.

Und selbst wenn er Dir glaubt: Du hast mitgeholfen, die Tat Deines Vaters zu vertuschen, damit er die Folgen seines Verstoßes nicht voll abbekommt. Diese Folgen haben aber ihren Sinn, Du hast sie aber vereitelt. Jetzt willst Du sie gerne "zurückgeben", weil sie Dir nicht mehr passen... zeigt auch nicht wirklich, dass Du den Sinn von Verkehrsregeln und Strafen verinnerlicht hast...

Ich sehe kaum ein Szenario, in dem daraus ein Vorteil wird.
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roterBlitz
Beitrag 12.10.2020, 20:38
Beitrag #39


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Zitat (ilam @ 12.10.2020, 19:56) *
Zitat
Wenn ich ein Agressions Kurs mache habe ich dann Vorteile bei der MPU ?

Klar. Du zeigst dem Gutachter damit, dass Du einsiehst, dass Du ein entsprechendes Problem hast/hattest und dich darum gekümmert hast.

Da du ja schon das Jugendamt erwähnt hast, gehe ich davon aus, dass dies:

Zitat
Mir wird nur aber Waffenverstoß und Bedrohung vorgeworfen

nicht per Strafbefehl abgeurteilt wird sondern es eine Verhandlung vor dem Jugendgericht geben wird. Sollte es dir gelingen, einen solchen Kurs bereits vor der Verhandlung zu beginnen und dies durch einen entsprechenden Nachweis zu belegen, so könnte dies das Gericht als tätige Reue werten und das Urteil dadurch ggf. milder ausfallen.


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jeho
Beitrag 12.10.2020, 20:50
Beitrag #40


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Zitat (roterBlitz @ 12.10.2020, 21:38) *
Zitat
Mir wird nur aber Waffenverstoß und Bedrohung vorgeworfen

nicht per Strafbefehl abgeurteilt wird sondern es eine Verhandlung vor dem Jugendgericht geben wird. Sollte es dir gelingen, einen solchen Kurs bereits vor der Verhandlung zu beginnen und dies durch einen entsprechenden Nachweis zu belegen, so könnte dies das Gericht als tätige Reue werten und das Urteil dadurch ggf. milder ausfallen.


Träum weiter,

beim Waffenrecht hört die Freundschaft auch beim "Jugendgericht" auf. Das ist auch gut so.

Jetzt hört doch bitte auf dem TE hier Hoffnungen zu machen...

Die Geschichte mit der Pistole (Schreckschuss hin oder her) disqualifiziert ihn für den Straßenverkehr. Punkt.

Oder will irgendeiner von euch mit so einem Menschen konfrontiert werden?

JeHo


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2020, 20:59
Beitrag #41





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Zitat (jeho @ 12.10.2020, 21:50) *
Träum weiter

Mal langsam, denn er schrieb nur, dass das Urteil dadurch milder ausfallen kann, was völlig korrekt ist. Tätige Reue war zwar nicht der richtige Begriff, aber selbstverständlich ist die Schuld die Grundlage für das Strafmaß und dabei berücksichtigt das Gericht auch das Nachtatverhalten. Und da kann man ein freiwillig begonnenes Anti-Aggressions-Training auf jeden Fall in die Waagschale werfen. Ein Freispruch ist natürlich nicht zu erwarten und es hätte auch nichts mit einer eventuellen MPU zu tun, aber eine geringere Strafzumessung dürfte er dann schon erwarten.
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jeho
Beitrag 12.10.2020, 21:07
Beitrag #42


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@Georg_g
Zitat
denn er schrieb nur, dass das Urteil dadurch milder ausfallen kann

was ich nicht hoffe!!!

Beim Waffenrecht kann und soll es keine Gnade geben.
Das ist mein Standpunkt!

Anmerkung:
Ich bin selber Sportschütze und besitze legal Schusswaffen. Dazu gehört das ich mich penibel an das Waffenrecht halte.
Dieser Unfug mit den Schreckschusswaffen und dem kleinen Waffenschein ist der größte Unfug den die Regierung gemacht hat.

JeHo


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2020, 21:15
Beitrag #43





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Zitat (jeho @ 12.10.2020, 22:07) *
Zitat
denn er schrieb nur, dass das Urteil dadurch milder ausfallen kann

was ich nicht hoffe!!!

Also spielt es für dich keine Rolle, ob und wie sich jemand nach der Tat damit auseinander setzt. Zum Glück ist der Richter an das Gesetz gebunden, z.B. an § 46 StGB.
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jeho
Beitrag 12.10.2020, 21:35
Beitrag #44


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Zitat (Georg_g @ 12.10.2020, 22:15) *
Also spielt es für dich keine Rolle, ob und wie sich jemand nach der Tat damit auseinander setzt.


Na doch, nach Verbüßen der Strafe die das Gesetz vorsieht.
Alternativ kann man sich vorher damit befassen welche Strafe mir droht wenn ich gegen Gesetze verstoße....

Im vorliegendem Fall gehe ich davon aus das der TE bewusst die Schreckschusspistole bewusst rechtswidrig führte und sie als Bedrohung auch einsetzte.

JeHo



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DerProbezeitBlitzer
Beitrag 12.10.2020, 22:04
Beitrag #45


Neuling
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Alles klar danke naja man lernt aus Fehlern dann zieh ich halt die MPU durch und erlange hoffentlich mein Lappen dann wieder melde mich dann wenn der Brief rein flattert.

Viel danke für die Hilfe leider natürlich keine gute Nachrichten aber was soll man erwarten nach so einer Aktion bedanke mich bei allen. 😃
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jeho
Beitrag 12.10.2020, 22:08
Beitrag #46


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@DerProbezeitBlitzer

Einsicht ist der erste Weg zur Besserung.

Alles Gute für die Zukunft...
Wir waren alle mal jung...

LG JeHo


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MsTaxi
Beitrag 12.10.2020, 22:55
Beitrag #47


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Natürlich würde ein begonnenes Anti-Aggressionstraining positiv vermerkt in der Verhandlung. Wir befinden uns hier im Jugendstrafrecht, das seinen Schwerpunkt auf pädagogische Gesichtspunkte legt. So weit ich weiß gibt es im Jugendstrafrecht so etwas wie einen Strafbefehl aus eben diesen Gründen heraus auch nicht. Es soll halt immer darauf geschaut werden, welche eventuellen Reifungsmängel beim Angeklagten vorliegen und wie diese vielleicht behoben werden können. Deshalb ist auch immer das Jugendamt mitgefragt, um seine Stellungnahme abzugeben. Daher wäre es positiv, wenn der @TE sich bereit zeigt, Hilfe eben dort zu suchen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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jeho
Beitrag 12.10.2020, 23:20
Beitrag #48


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@MsTaxi
Zitat
Wir befinden uns hier im Jugendstrafrecht, das seinen Schwerpunkt auf pädagogische Gesichtspunkte legt

So weit so (nicht) gut.
Jugendliche dürfen ab 17 (mit Einschränkungen) fahren, es wird angestrebt das Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken...
Man soll also eine Gruppe von Menschen, nur wegen ihren Alters, gewähren lassen ohne das sie die Folgen ihres Tuens zur Verantwortung gezogen werden?
Hier läuft prinzipiell etwas falsch. Pädagogische Gesichtspunkte sind nur ein Wunschtraum .....
Einmal Geschehenes lässt sich im Hirn nicht "löschen". Es holt einen immer wieder ein...


JeHo


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MsTaxi
Beitrag 13.10.2020, 00:43
Beitrag #49


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Sicher täte dem Jugendstrafrecht eine Reformierung nicht schlecht. Man könnte da an das Abesenken der Grenze zur Strafmündigkeit denken, weniger das Ableisten von Sozialstunden in den Mittelpunkt stellen als vielmehr Täter-Opfer-Ausgleiche und und.

Auch bzgl. des kleinen Waffenscheines gebe ich dir recht. Ich finde unser Waffengesetz, so weit ich mich damit beschäftigt habe, durchaus wirksam, sofern man die Kontrollmaßnahmen nicht schleifen lässt seitens der zuständigen Behörden.


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DerProbezeitBlitzer
Beitrag 16.10.2020, 16:39
Beitrag #50


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Hi Leute war beim Anwalt um noch mal herauszufinden ob die FSST wurde. In der Akte steht Mitteilung an die FSST also ja naja mal schauen wie lang es noch dauert.

LG
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