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> min. Profiltiefe Winterreifen 4mm???, ...der wollte mir einen Bären aufbinden!
Hans Wurst
Beitrag 10.11.2003, 22:26
Beitrag #1


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Heute behauptete der Reifenmechaniker, der mir neue Winterreifen montierte, ein Winterreifen müsse gesetzlich min. 4mm Profiltiefe haben.
Auf meinen Einwand das Gesetz schreibe aber 1,6mm vor und es müsse sich um eine Empfehlung handeln, meinte der Mechaniker, daß bei neuen Reifen sogar 4mm aufgedruckt wäre und zeigte mir dies.
Schön und gut, aufdrucken können die ja viel, aber in der StVZO § 36 steht trotzdem 1,6 mm Minimum.

Merkwürdig, daß jemand, der sich tagtäglich mit Reifen befasst, nicht mal ins Gesetz schaut...

Hier noch ein schönes Fundstück aus dem Internet, bei dem ich so meine Zweifel hege:
klicken

Winterreifen mit weniger als 4 mm = Sommerreifen ????
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Chris
Beitrag 10.11.2003, 22:35
Beitrag #2


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Interessant; Die weichere Gummimischung wird also urpötzlich härter, sobald das Profil unter 4mm ist. Verstehe! So werden also Sommerreifen hergestellt. laugh.gif laugh.gif laugh.gif


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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cheffe
Beitrag 10.11.2003, 22:38
Beitrag #3


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@Hans Wurst

Du hast recht.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm, die 4 mm sind eine Empfehlung für Winterreifen, die allerdings Sinn macht.

Bei Winterreifen wird bei Fertigung eine sog. Verschleißanzeige (kleine Erhöhungen in den Profilrillen) bei 4 mm Profil angebracht, so daß man ohne Profiltiefemesser die Verschleißgrenze erkennen kann.

Zitat
Hier noch ein schönes Fundstück aus dem Internet, bei dem ich so meine Zweifel hege:
klicken

Winterreifen mit weniger als 4 mm = Sommerreifen ????

Die verlinkte Page stammt aus Österreich. Dort ist bekanntlich alles ein klein wenig anders.... wink.gif


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gast_M.O.P._*
Beitrag 11.11.2003, 17:14
Beitrag #4





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Zitat
Merkwürdig, daß jemand, der sich tagtäglich mit Reifen befasst, nicht mal ins Gesetz schaut...

Lieber Hans Wurst!
Ein Brummifahrer überholt seinen Kollegen auch 6 Minuten lang mit ca. 0,1 km/h Geschwindigkeitsunterschied. Er tut es tagtäglich, das rücksichtslose Blockieren der Straße gehört zu seinem Job wie das Amen in der Kirche. Trotzdem wird er sich allem Anschein nach nie mit dem Gesetz befasst haben, wonach er mit wesentlich höherer Geschwindigkeit zu überholen hat.

Merke: Bei den einen ersetzen Regeln die Intelligenz. Bei den anderen tut es die Erfahrung.
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Franticek
Beitrag 11.11.2003, 18:28
Beitrag #5


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Zitat
Merke: Bei den einen ersetzen Regeln die Intelligenz. Bei den anderen tut es die Erfahrung.

Aber auch der duemmste und unerfahrenste denkt von sich selbst, er habe ausreichend Intelligenz und Erfahrung.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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willi
Beitrag 11.11.2003, 18:34
Beitrag #6


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Zitat
Merke: Bei den einen ersetzen Regeln die Intelligenz. Bei den anderen tut es die Erfahrung.


Ich würde das anders sehen:

Regeln erfordern eine gewisse Intelligenz, man kann sich auch mit Erfahrung behelfen...
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Wilfried Böhmann
Beitrag 11.11.2003, 19:00
Beitrag #7


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Zitat (cheffe @ 10.11.2003, 22:38)
@Hans Wurst

Du hast recht.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm, die 4 mm sind eine Empfehlung für Winterreifen, die allerdings Sinn macht.

Bei Winterreifen wird bei Fertigung eine sog. Verschleißanzeige (kleine Erhöhungen in den Profilrillen) bei 4 mm Profil angebracht, so daß man ohne Profiltiefemesser die Verschleißgrenze erkennen kann.

Die verlinkte Page stammt aus Österreich. Dort ist bekanntlich alles ein klein wenig anders....  ;)

Moin !

Bei einem Unfall auf Schnee könnte es knapp werden mit dem Verweis auf die gesetzlichen 1,6mm. Es haben schon Gerichte eine "grobe Fahrlässigkeit" angenommen, wenn auf Schnee keine Winterreifen montiert waren.
Begründung : Heutzutage sei jedermann bekannt, daß nur Winterreifen mit ausreichend Profiltiefe auf Schnee verkehrssicher seien. "Ausreichend" bedeutet nach Angaben der Reifenhersteller mindestens 4mm Profiltiefe. Aus diesem Grunde wurde einem Fahrzeughalter von der Versicherung der Kaskoschutz rechtskräftig verweigert.
Also so ganz lag der Monteur hier nicht daneben !

Vor allem unsere Wintersportfreunde, die bald nach Österreich fahren, sollten die dortige Definition von "Winterreifen" berücksichtigen.

m.f.G.
W. Böhmann
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Hans Wurst
Beitrag 11.11.2003, 20:03
Beitrag #8


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@ Wilfried:

Gut, so hört sich das schon anders an, aber das hätte der Mechaniker dann auch so sagen müssen.

Wenn Dich allerdings die Polizei anhält, und Du 1,6 mm auf Deinen Winterreifen hast, kann sie keinen Strafzettel schreiben. So stehts im Gesetz.

Was dann nachher zivilrechtlich bei einem Unfall rauskommt, und daß es nicht empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt.

@ cheffe:
Fiel mir gar nicht auf, daß der Link aus Österreich stammte. Ist eben immer besser, wenn nochmal "jemand drüberliest".
Kurios ists trotzdem :)
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Gast_Los Braunos_*
Beitrag 15.11.2003, 16:57
Beitrag #9





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Ganz im allgemeinen muß die Profiltiefe am ganzen Reifen min. 1,6 mm betragen um über die HU zu kommen. gesetzlich sind 1mm. Dann wird die Plakette erst abgekratzt. (laut dem Prüfingenieur meines Vertrauens wink.gif)
Allerdings würde ich nicht nur bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm wegen der Mitschuld bei Unfällen empfehlen, sondern auch bei Sommerreifen die 4 mm Grenze nicht weit unterschreiten, da es auch an warmen Tagen Regnen kann mit dem spaßigen Aquaplaning als Folge. rolleyes.gif
Viel Spaß beim nächsten Reifenkauf. biggrin.gif
MfG Los Braunos
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Hans Wurst
Beitrag 15.11.2003, 20:03
Beitrag #10


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@ Los Braunos:

Entweder hast Du Deinen Prüfingenieur vor etlichen Jahren danach gefragt, oder er ist nicht auf dem Laufenden.

Früher galt tatsächlich mal 1mm Mindestprofiltiefe - heute kommt man offiziell unter 2mm nicht mehr durch die HU.
Gesetzlich gilt 1,6 mm Mindestprofiltiefe. (siehe StVZO § 36)

Wie gesagt: auch vermeindliche Experten irren sich oft mal.
Maßgeblich ist immer der Gesetzestext.



Quelle
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cheffe
Beitrag 15.11.2003, 20:03
Beitrag #11


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@Los Braunos

Zitat
gesetzlich sind 1mm

Falsch. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm.

Mag sein, daß so mancher TÜV-Prüfer über 1 mm von einem erheblichen Mangel und unter 1 mm von absoluter Verkehrsunsicherheit (Plakette abkratzen) ausgeht....


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Gast_Dr. S. Freud_*
Beitrag 15.11.2003, 22:59
Beitrag #12





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Tja, allerdings kann die Versicherung sich im Falle eines Falles querstellen, wenn die Profiltiefe der Winterreifen weniger als 4mm beträgt.
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Stefan Süßmann
Beitrag 17.11.2003, 08:32
Beitrag #13


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Zitat
Früher galt tatsächlich mal 1mm Mindestprofiltiefe - heute kommt man offiziell unter 2mm nicht mehr durch die HU.
Gesetzlich gilt 1,6 mm Mindestprofiltiefe. (siehe StVZO § 36)

Wie gesagt: auch vermeindliche Experten irren sich oft mal.
Maßgeblich ist immer der Gesetzestext.


Eben, und der sagt 1,6 mm.

Mit 1,8 mm habe ich also einen Rechtsanspruch auf Zuteilung der Plakette.

mfg

Stefan
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Hans Wurst
Beitrag 18.11.2003, 09:42
Beitrag #14


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@ Stefan:
Dann meinst Du diese Behauptung sein falsch?
Ist von Fahrtipps.de (Quelle s.o.) einer an sich seriösen Seite...

Zitat
Bei der Hauptuntersuchung fällt das Fahrzeug glatt durch, wenn dem Prüfer nicht wenigstens ca. zwei bis drei Millimeter Restprofil geboten werden — immerhin wird ja nicht mit dem Mikroskop gemessen.


Würde in meinen Augen auch Sinn machen, da die HU ja nur alle 2 Jahre stattfindet und die Problematik mit der Versicherung ja schon angesprochen wurde.
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Stefan Süßmann
Beitrag 18.11.2003, 11:20
Beitrag #15


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Zitat
Reifen mit zu wenig Profil haben jedoch auch noch andere »Wirkungen«: Bei der Hauptuntersuchung fällt das Fahrzeug glatt durch, wenn dem Prüfer nicht wenigstens ca. zwei bis drei Millimeter Restprofil geboten werden — immerhin wird ja nicht mit dem Mikroskop gemessen.


Diese Zitat aus den Fahrtipps ist falsch.
Ich will auf keinen Fall in Frage stellen, daß es richtig und sinnvoll ist, einen Reifen deutlich eher zu erneuern. Fakt ist aber, daß gesetzlich nur 1,6 mm vorgeschrieben sind. Ein Reifen mit 1,8 mm Profil in den Hauptprofilrillen UND überall vorhandenen Profilrillen ist vorschriftsmäßig und höchstens einen Hinweis wert. Sollte ein Fahrzeug nur wegen eines solchen Mangels durchfallen, habe ich keinen Zweifel, dass der Halter die Plakette einklagen könnte.

In der Praxis ist so ein Reifen selten. Häufig sind sie leicht schief abgefahren und irgendwo bereits unter dem gesetzlichen Maß. Auch haben Fahrzeuge mit solchen Reifen häufig noch andere Mängel, weshalb sie ohnehin durchfallen und deshalb fällt eine solche "Falschbemängelung" kaum auf.


mfg

Stefan
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Gast_dieterB_*
Beitrag 24.12.2003, 02:11
Beitrag #16





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Hallo,

ich habe folgendes problem:

ich muss meinen mercedes slk wegen leasingende zurueckgeben.

mercedes meint jetzt, dass ich hinten neue reifen (245/40 R17) kaufen muss. (was immerhin ca.450 Euro sind)

ich habe noch ein profil von 1,6mm.
in meinem leasingvertrag steht, dass ich das auto verkehrssicher abgeben muss.
meiner meinung ist es dass. kann mir einer sagen, ob ich im recht bin?

dank an euch,
dieterB
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.12.2003, 01:42
Beitrag #17





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Einen SLK gibt man nicht zurück biggrin.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 27.12.2003, 02:42
Beitrag #18





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Zitat (Stefan Süßmann @ 18.11.2003, 11:20)
Diese Zitat aus den Fahrtipps ist falsch.
Ich will auf keinen Fall in Frage stellen, daß es richtig und sinnvoll ist, einen Reifen deutlich eher zu erneuern. Fakt ist aber, daß gesetzlich nur 1,6 mm vorgeschrieben sind. Ein Reifen mit 1,8 mm Profil in den Hauptprofilrillen UND überall vorhandenen Profilrillen ist vorschriftsmäßig und höchstens einen Hinweis wert. Sollte ein Fahrzeug nur wegen eines solchen Mangels durchfallen, habe ich keinen Zweifel, dass der Halter die Plakette einklagen könnte.

Genau! Aber Hans liest irgendwo irgendwas und macht dann noch Filmaufnahmen, und das stimmt dann!
Stefan sei vorsichtig, Hans behauptet öfter Dinge, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehren....Mittlerweile ist Hans Wurst für mich nur noch das, was der Name sagt,und das hat er sich selber zuzuschreiben... laugh.gif tongue.gif biggrin.gif

Gruss Uwe
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Peter Lustig
Beitrag 27.12.2003, 18:30
Beitrag #19


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Zitat
Mittlerweile ist Hans Wurst für mich nur noch das, was der Name sagt,und das hat er sich selber zuzuschreiben...

Uwe, cool down. mad.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 27.12.2003, 18:32
Beitrag #20





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Zitat (Peter Lustig @ 27.12.2003, 18:30)
Uwe, cool down. mad.gif

Den musste ich loswerden, sorry mad.gif
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Franticek
Beitrag 27.12.2003, 20:39
Beitrag #21


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@Uwe
Langsam, langsam .....
so uneben ist Hans Wurst doch gar nicht. Ich finde ihn gar nicht so unsympathisch, - auch wenn ich seine Meinung in vielen Dingen (hauptsaechlich bzgl Videoaufnahmen und Anzeigen) nicht teilen kann.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.09.2025 - 01:48